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Schriftliche Frage 13 von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wurden zur Erhöhung der Bemessungsgrundlage des Bruttolistenpreises für E-Autos, von 70.000 auf 100.000 Euro aus dem letzten Jahr, Berechnun…

dip / schriftliche_frage 10.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 13 von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wurden zur Erhöhung der Bemessungsgrundlage des Bruttolistenpreises für E-Autos, von 70.000 auf 100.000 Euro aus dem letzten Jahr, Berechnun… Frage 13 (Swantje Henrike Michaelsen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wurden zur Erhöhung der Bemessungsgrundlage des Bruttolistenpreises für E-Autos, von 70.000 auf 100.000 Euro aus dem letzten Jahr, Berechnungen zu ökologischen und sozialen Auswirkungen angestellt, und wenn ja, warum spiegeln sich diese nicht im Klimaschutzprogramm wider? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 8. April 2026: Die Maßnahme wird im Klimaschutzprogramm 2026 unter der Position V 30 ausgewiesen.

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