Schriftliche Frage 104 von Agnes Conrad (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung mit Blick auf den von Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigten „Autogipfel“ und die aktuelle Situation in der Auto…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 104 von Agnes Conrad (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung mit Blick auf den von Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigten „Autogipfel“ und die aktuelle Situation in der Auto…
Frage 104 (Agnes Conrad, Die Linke):
Hat die Bundesregierung mit Blick auf den von Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigten „Autogipfel“ und die aktuelle Situation in der Automobilbranche aktuelle Zahlen zum Beschäftigungsabbau in der deutschen Automobil- und Zulieferindustrie im letzten Jahr bis heute (bitte nach Bundesland aufschlüsseln), und was plant die Bundesregierung mit Blick auf den Autogipfel, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Industrie zu schützen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 1. Oktober 2025:
Die Bundesregierung bekennt sich klar zum Automobilstandort Deutschland und will auch in Zukunft eine starke Automobil- und Zulieferindustrie als Schlüsselindustrie und Arbeitsplatzgarant. Im Koalitionsvertrag wurden verschiedene Maßnahmen vereinbart, um Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie zu stärken. Bereits beschlossen sind zwei Maßnahmen zur steuerlichen Förderung der E-Mobilität aus dem Sofortprogramm der Bundesregierung. Das entsprechende „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ hat der Deutsche Bundestag am 26. Juni 2025 beschlossen. Darin sind zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität die Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschaffte Elektrofahrzeuge sowie die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro vorgesehen. Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Automobilindustrie am Standort Deutschland werden mit Blick auf den angekündigten Dialog zur Automobilindustrie geprüft. Zudem hat die Bundesregierung den Förderzeitraum der Transformations-Netzwerke und Transformations-Hubs bis Ende 2026 verlängert, um die Automobil- und Zulieferindustrie und die betroffenen Regionen vor dem Hintergrund des Strukturwandels hin zu einer klimafreundlichen und digitalen Mobilität länger zu unterstützen. Darüber hinaus prüft das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine neue Förderphase für die Transformations-Netzwerke und Transformations-Hubs für die Jahre 2027 bis 2029. Die Bundesregierung setzt sich auch auf europäischer Ebene weiterhin für eine Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie ein. Der von der EU-Kommission geführte Strategische Dialog mit Akteuren der Automobilwirtschaft wird von der Bundesregierung begrüßt. Die Arbeiten der EU-Kommission zur Umsetzung des Anfang März veröffentlichten Aktionsplans für die Automobilindustrie in Europa werden von der Bundesregierung aktiv unterstützt. Darüber hinaus setzt die Bundesregierung vor allem auf strukturelle Verbesserungen des Industriestandorts Deutschland und eine vorwiegend angebotsseitige Wachstumsagenda. Eine bereits beschlossene Senkung der Energiekosten wirkt sich unmittelbar auf die Produktionskosten in der Automobilindustrie aus. Daten zur Beschäftigungssituation in der Automobilindustrie, auch aufgeschlüsselt nach Bundesländern, sind auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes (Destatis) öffentlich zugänglich (Abrufbar unter: www-genesis.destatis.de/datenbank/online, Suchbegriff: 42271-0011).
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