Schriftliche Frage 67 von Bodo Ramelow (DIE LINKE): Welche völkerrechtliche Auffassung vertritt die Bundesregierung heute zur Definition des Begriffs Genozid?
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 67 von Bodo Ramelow (DIE LINKE): Welche völkerrechtliche Auffassung vertritt die Bundesregierung heute zur Definition des Begriffs Genozid?
Frage 67 (Bodo Ramelow, Die Linke):
Welche völkerrechtliche Auffassung vertritt die Bundesregierung heute zur Definition des Begriffs Genozid?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 7. April 2026:
Die Bundesregierung legt den Begriff des Genozids (Völkermord) entsprechend dem geltenden Völkerrecht aus. Maßgeblich ist insbesondere die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom 9. Dezember 1948. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die rechtliche Bewertung konkreter Sachverhalte als Genozid in erster Linie zuständigen internationalen Gerichten, insbesondere dem Internationalen Gerichtshof oder dem Internationalen Strafgerichtshof, obliegt.
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