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Schriftliche Frage 43 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Ist der Bundesregierung die Erklärung „Respekt für das Völkerrecht“ deutschsprachiger Völkerrechtslehrender, worin diese u. a. eine konseque…

dip / schriftliche_frage 13.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 43 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Ist der Bundesregierung die Erklärung „Respekt für das Völkerrecht“ deutschsprachiger Völkerrechtslehrender, worin diese u. a. eine konseque… Frage 43 (Gökay Akbulut, Die Linke): Ist der Bundesregierung die Erklärung „Respekt für das Völkerrecht“ deutschsprachiger Völkerrechtslehrender, worin diese u. a. eine konsequente Vollstreckung aller Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs einschließlich dem gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu fordern und eine Einladung Benjamin Netanjahus nach Deutschland unter Zusicherung von Immunität als Verstoß gegen das Völkerrecht und gegen deutsches Recht werten (vgl. https://verfass ungsblog.de/respekt-fur-das-volkerrecht/), bekannt, und wenn ja, welche politischen Konsequenzen zieht sie ggf. daraus, und kennt die Bundesregierung die Einschätzung der Völkerrechtler Stefanie Bock und Kai Ambos, die in ihrem Aufsatz vom 28. Mai 2025 argumentieren, dass die Konfliktdynamik „mittlerweile eher für statt gegen einen Genozid“ Israels in Gaza spreche (vgl. https://verfassungsblog.de/genozid-in-gaza/), wobei sie auch auf die Kritik des ehemaligen israelischen Premierministers Ehud Olmert an Benjamin Netanjahus „Krieg ohne Zweck“ und dessen „krimineller Bande“ verweisen (vgl. www. theguardian.com/world/2025/may/27/former-israe li-pm-ehud-olmert-says-his-country-is-committin g-war-crimes), und wenn ja, inwiefern teilt sie diese Auffassung? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 10. Juni 2025: Gegenwärtig gibt es keine Pläne für einen Besuch des Premierministers Benjamin Netanjahu in Deutschland. Die Bundesregierung nimmt zu hypothetischen Fragen keine Stellung. Die Bundesregierung hat mehrfach das Recht Israels sich gegen Terror im Rahmen des Völkerrechts zu schützen betont und zugleich ihre große Sorge bezüglich der israelischen militärischen Operation und der humanitären Lage im Gazastreifen zum Ausdruck gebracht. Der Bundeskanzler hat sich mehrfach entsprechend öffentlich geäußert. Auch der Bundesaußenminister und weitere Mitglieder der Bundesregierung haben öffentlich eine sofortige Waffenruhe, eine Freilassung der Geiseln und einen umgehenden Zugang der Menschen im Gazastreifen zu ausreichend humanitärer Hilfe eingefordert. Die Bundesregierung steht dazu auch im engen Austausch mit den europäischen Partnern und Israel.

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