Schriftliche Frage 131 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung eine Evaluation der länderseitigen Umsetzung des 2019 eingefügten § 70a des Jugendgerichtsgesetzes?
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Text
Schriftliche Frage 131 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung eine Evaluation der länderseitigen Umsetzung des 2019 eingefügten § 70a des Jugendgerichtsgesetzes?
Frage 131 (Dr. Lena Gumnior, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Plant die Bundesregierung eine Evaluation der länderseitigen Umsetzung des 2019 eingefügten § 70a des Jugendgerichtsgesetzes?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 7. April 2026:
Die Bundesregierung überprüft fortlaufend die Aktualität der Musterbelehrungsformulare für das Jugendstrafverfahren. Diese wurden durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam mit den Justizministerien der Länder unter Beteiligung von Polizeibehörden aufgrund der erweiterten Informations- und Belehrungspflichten des § 70a des Jugendgerichtgesetzes erstellt. Sie können über die Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in diversen Sprachen abgerufen werden: www.bmjv.de/DE/service/formular e/formulare_muster_node.html.
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