Schriftliche Frage 124 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegt der Bericht zur Evaluation des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, den die Bundesregierung in ih…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 124 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegt der Bericht zur Evaluation des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, den die Bundesregierung in ih…
Frage 124 (Helge Limburg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Liegt der Bericht zur Evaluation des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, den die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 21/119 angekündigt hat, mittlerweile vor, und wenn ja, wo ist dieser öffentlich einsehbar, und welche Schlüsse (Gesetzesänderungen und sonstige Maßnahmen) zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen des Berichts?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 8. Juli 2026:
Nein, der Bericht über die Evaluierung des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung liegt noch nicht vor. Die Bundesregierung wird ihn dem Deutschen Bundestag im Laufe des Jahres vorlegen. Zusätzlich zur Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 21/119 teilt die Bundesregierung Ihnen Folgendes mit: Die Bundesregierung hat kurz nach Inkrafttreten des Evaluierungsauftrags begonnen, die notwendigen Datenerhebungen vorzubereiten. Die 2023 und 2024 notwendig gewordenen Haushaltskonsolidierungen des Bundes haben aber dazu geführt, dass die Evaluierung nicht durch ein externes Forschungsteam unterstützt werden konnte. Demgemäß hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Mitte 2024 alle beteiligten Kreise zu schriftlichen Rückmeldungen aufgefordert, um aus deren Perspektive wichtige Entwicklungen in die Evaluierung einbeziehen zu können. Daran haben sich die Justizverwaltungen der Länder und zahlreiche Verbände beteiligt. Anfang 2026 wurden Fachgespräche mit Betroffenenverbänden, Fachgesellschaften, Justizverwaltungen der Länder und Ressorts geführt. Die aus den Beteiligungen gewonnenen Erkenntnisse werden derzeit in einem Bericht zusammengefasst und bewertet und innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Dabei soll auch die Entwicklung im Jahr 2025 noch mit einbezogen werden, deren statistische Daten aber erst nach der Aufbereitung durch das Statistische Bundesamt im Sommer 2026 vorliegen werden.
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