Schriftliche Frage 111 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, die Regelverjährung beim Grundtatbestand des § 177 des Strafgesetzbuches auf 20 Jahre anzuheben, vor dem Hintergr…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 111 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, die Regelverjährung beim Grundtatbestand des § 177 des Strafgesetzbuches auf 20 Jahre anzuheben, vor dem Hintergr…
Frage 111 (Dr. Lena Gumnior, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Plant die Bundesregierung, die Regelverjährung beim Grundtatbestand des § 177 des Strafgesetzbuches auf 20 Jahre anzuheben, vor dem Hintergrund eines aktuellen Falls, bei dem von 67 Taten 65 wegen Verjährung nicht weiter verfolgt werden konnten (www.spiegel.de/politik/deutschland/verf olgung-von-vergewaltigungen-wie-eine-gesetzesl uecke-mutmassliche-taten-schuetzt-a-754d69df-7 557-46ff-ac57-a026c0d3bdbf)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 9. Juni 2026:
Die in Bezug genommene Berichterstattung ist der Bundesregierung bekannt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nimmt die aufgezeigte Problematik sehr ernst und arbeitet derzeit an Änderungen, um zeitnah Abhilfe zu schaffen.
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