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Schriftliche Frage 235/236 von Julian Schmidt (AfD): Nach welchen Kriterien wählt die Landwirtschaftliche Rentenbank Sponsoring-Partner aus, und wie stellt sich daraus der Nutzen für die Landwi…

dip / schriftliche_frage 10.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 235/236 von Julian Schmidt (AfD): Nach welchen Kriterien wählt die Landwirtschaftliche Rentenbank Sponsoring-Partner aus, und wie stellt sich daraus der Nutzen für die Landwi… Frage 235 (Julian Schmidt, AfD): Nach welchen Kriterien wählt die Landwirtschaftliche Rentenbank Sponsoring-Partner aus, und wie stellt sich daraus der Nutzen für die Landwirtschaft und Landwirtschaftskommunikation dar? Frage 236 (Julian Schmidt, AfD): Wie verteilen sich die Sponsoringmittel der Landwirtschaftlichen Rentenbank in den Jahren 2021 bis einschließlich 2025 auf die fünf Empfänger mit den höchsten Zuwendungen, jeweils jahresweise und kumuliert, und welchen Anteil am gesamten Sponsoringvolumen der Rentenbank in diesem Zeitraum machen diese fünf größten Empfänger zusammen aus? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 10. April 2026: Die Fragen 235 und 236 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist nach § 11 Absatz 4 des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank in der Verwaltung und Geschäftsführung selbstständig. Die Wahl der Sponsoring-Partner, die Kriterien, nach denen diese ausgewählt werden, sowie die Verteilung der Sponsoringmittel sind Entscheidungen des Vorstands, die dieser im Rahmen der Geschäftsführung der Bank eigenständig trifft. Im Übrigen wird auf den Ihnen vorliegenden Bericht des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 13. November 2025 zum Sponsoring der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) verwiesen. Das BMLEH hat die Landwirtschaftliche Rentenbank gebeten, für den Zeitraum ab Oktober 2025 die gewünschten weiteren Informationen zur Verfügung zu stellen, und wird auf Sie zukommen, sobald diese vorliegen.

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