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Schriftliche Frage 43 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Mittelverwendung im Förderfond der Landwirtschaftlichen Rentenbank, und wenn ja, hat sie Kenntnis…

dip / schriftliche_frage 17.04.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

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Schriftliche Frage 43 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Mittelverwendung im Förderfond der Landwirtschaftlichen Rentenbank, und wenn ja, hat sie Kenntnis… Frage 43 (Karl Bär, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Mittelverwendung im Förderfond der Landwirtschaftlichen Rentenbank, und wenn ja, hat sie Kenntnis darüber, ob der Deutsche Bauernverband e. V., die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW – Die Waldeigentümer e. V.), die Familienbetriebe Land und Forst e. V. sowie der Deutsche Raiffeisenverband e. V. über diesen Fördertopf Mittel erhalten und, wenn ja, zu welchem Zweck und in welcher Höhe? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller vom 15. April 2025: Die Mittel der Förderung aus dem Förderungsfonds der Landwirtschaftlichen Rentenbank stammen aus ihrem Bilanzgewinn, der anteilig auf den Förderungsfonds und das Zweckvermögen des Bundes verteilt wird (§ 9 Absatz 2 und Absatz 3 des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank). Dem Förderungsfonds flossen im Jahr 2023 insgesamt 9,0 Mio. Euro und im Jahr 2024 insgesamt 9,25 Mio. Euro zu. Über die Verwendung des Förderungsfonds entscheidet die Anstaltsversammlung der Landwirtschaftlichen Rentenbank auf der Grundlage der von ihr erlassenen Richtlinie (§ 9 Absatz 2 des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank). Auf der Grundlage der Richtlinie über die Verwendung des Förderungsfonds der Landwirtschaftlichen Rentenbank fördert die Landwirtschaftliche Rentenbank seit vielen Jahren Einzelprojekte und Institutionen, die für Landwirtschaft und ländliche Räume tätig sind. Von den Vereinen, die Gegenstand Ihrer Frage sind, haben in den vergangenen Jahren der Deutsche Bauernverband e. V., die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände AGDW – Die Waldeigentümer e. V. und die Familienbetriebe Land und Forst e. V. Förderungen aus dem Förderungsfonds der Landwirtschaftlichen Rentenbank erhalten. Die Information über die Mittelvergabe aus dem Förderungsfonds für die Jahre 2017 bis 2022 ist Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt. Mit Blick auf das laufende Gerichtsverfahren und den Grundsatz der Gewaltenteilung sieht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft davon ab, nähere Informationen zu Zweck und Höhe der Förderung einzelner Fördermittelempfängerinnen und Fördermittelempfänger zu erteilen. Der Start des Antragsverfahrens für die Mittelvergabe des Förderungsfonds im Jahr 2025 wurde auf Beschluss der Anstaltsversammlung verschoben. Im Jahr 2025 ist somit bisher keine Entscheidung über die Vergabe der Mittel aus dem Bilanzgewinn 2024 erfolgt.

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