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Schriftliche Frage 123 von Peter Felser (AfD): Welche zusätzlichen Entlastungen für landwirtschaftliche Betriebe plant die Bundesregierung über die bereits angekündigten Maßnahmen zur Ern…

dip / schriftliche_frage 18.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) verwiesen. Im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau wurden nach dem Berichtsstand 30. Juni 2026 seit dem Jahr 2023 insgesamt rund.

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Schriftliche Frage 123 von Peter Felser (AfD): Welche zusätzlichen Entlastungen für landwirtschaftliche Betriebe plant die Bundesregierung über die bereits angekündigten Maßnahmen zur Ern… Frage 123 (Peter Felser, AfD): Welche zusätzlichen Entlastungen für landwirtschaftliche Betriebe plant die Bundesregierung über die bereits angekündigten Maßnahmen zur Erntekrise hinaus, und beabsichtigt sie dabei die Einführung einer steuerlich begünstigten Risikoausgleichsrücklage? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 15. September 2026: Neben den regional sehr stark schwankenden Erträgen infolge der Dürre stehen die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland derzeit durch weitere erhebliche Belastungen unter starkem wirtschaftlichem Druck. Die konkrete Ausgestaltung der vorgesehenen Hilfen wird derzeit durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) erarbeitet. Dabei wird auf ein möglichst zielgenaues und zugleich unbürokratisches Verfahren geachtet. Das BMLEH arbeitet unter anderem daran, das Liquiditätshilfeprogramm mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank aufzustocken, und prüft weitere liquiditätsfördernde Maßnahmen. Darüber hinaus soll der vollständige Spielraum für die Direktzahlungen der EU-Agrarförderung im Jahr 2027 genutzt werden. Diese sollen dadurch von rund 4,2 Mrd. Euro in diesem Jahr um mehr als 700 Mio. Euro auf über 4,9 Mrd. Euro im kommenden Jahr steigen. Zudem bereitet das BMLEH die schnelle, antragslose und damit bürokratiearme Bereitstellung einer EU- Düngemittelhilfe in Höhe von 60 Mio. Euro vor. Darüber hinaus soll eine Stundung der Beiträge zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung und der fälligen Pachtraten bei der Bodenverwertungs- und -verwaltungs-GmbH ermöglicht werden. Ebenso soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Tilgung laufender RentenbankDarlehen aussetzen zu können. Mit Blick auf die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage steht das BMLEH in konstruktivem Austausch mit dem federführenden Bundesministerium der Finanzen. Ziel ist eine rechtssichere, haushaltsverträgliche, zielgenaue und möglichst bürokratiearme Ausgestaltung einer entsprechenden Maßnahme. Das BMLEH will zudem zum Aufbau einer flächendeckenden Absicherung land- und forstwirtschaftliche Betriebe gegen Wetterextreme wie Dürre, Frost oder Starkregen beitragen. Dafür soll im Austausch mit den Ländern eine Förderung von Mehrgefahrenversicherungen über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ermöglicht werden.

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