Frage von Ina Latendorf (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835)
Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Ina Latendorf (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835)
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die große Importabhängigkeit der deutschen Landwirtschaft von fossilen Energieträgern (vergleiche www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/energie/primaerenergiegewinnung-importe) sowie von energieintensiv hergestellten mineralischen Düngemitteln (vergleiche www.landwirtschaft.de/wirtschaft/agrarmaerkte/markt-und-versorgung/woher-kommen-die-mineralduenger-fuer-unsere-landwirtschaft) zu verringern, und welche konkreten Programme und Aktivitäten werden umgesetzt oder geplant, um die Abhängigkeit und den Einsatz von fossiler Energie und mineralischen Düngemitteln insbesondere durch die Förderung agrarökologischer Ansätze sowie den Ausbau geschlossener Stoff- und Nährstoffkreisläufe in der Landwirtschaft zu reduzieren?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher:
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unterstützt landwirtschaftliche Betriebe gezielt bei der Energie- und Klimawende. Über das Bundesprogramm zur Steigerung der CO2-Einsparung und Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau werden Investitionen zur Energieeinsparung sowie zur Nutzung und Erzeugung erneuerbarer Energien für den betrieblichen Eigenbedarf gefördert. Dafür stehen jährlich Mittel in Höhe von 26 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung (KTF) zur Verfügung.
Darüber hinaus fördert das BMLEH über die Landwirtschaftliche Rentenbank die Markteinführung innovativer alternativer Antriebssysteme in der Agrarwirtschaft. Für die kommenden drei Jahre werden hierfür rund 72 Millionen Euro aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank bereitgestellt. Das Programm startete am 20. Mai 2026. Gefördert werden mobile Maschinen mit batterieelektrischem Antrieb oder zur Nutzung erneuerbarer Biokraftstoffe wie Biodiesel, Pflanzenöle oder Biomethan. Dazu zählen unter anderem autonome Feldroboter, Geräteträger oder Multifunktionsmaschinen für Sonderkulturen sowie – in Kombination mit dem Maschinenkauf – die notwendige Lade- und Tankinfrastruktur auf dem Hof. Ziel ist es, den Einsatz klimafreundlicher Technologien in der landwirtschaftlichen Praxis zu beschleunigen und die Betriebe unabhängiger von fossilen Energieträgern zu machen.
Für Düngemittel existieren keine staatlichen physischen Vorräte. Die Bevorratung und die Sicherstellung der Produktionsfähigkeit liegen in der primären Verantwortung der Marktteilnehmer. Im Fall einer erheblichen, marktversagenden Krise ermächtigen das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG, für Düngemittel) und das Wirtschaftssicherstellungsgesetz (WiSG, für technische Vorprodukte) die zuständigen Behörden zu staatlichen Lenkungs- und Verteilungsmaßnahmen. Allerdings verfügt Deutschland bei Düngemitteln über eine leistungsfähige heimische Produktion und vielfältige Importmöglichkeiten.
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