Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)
Teil von Protokoll der 82. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)
Plant der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, über das am 9. Mai 2026 aufgelegte Liquiditätshilfeprogramm von 200 Millionen Euro hinaus strukturelle Dauerentlastungen für landwirtschaftliche Betriebe zu schaffen, die durch steigende Energie- und Düngemittelkosten infolge der Lage in der Golfregion unter Druck geraten, und, wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen (vergleiche www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/043-liquiditaetshilfen.html, abgerufen am 13. Mai 2026)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf:
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) beobachtet die Entwicklungen auf den nationalen und internationalen Düngemittelmärkten sehr genau. Es prüft und analysiert die dynamische Marktlage und die daraus resultierenden Entwicklungen für die Landwirtschaft fortlaufend.
Das Liquiditätshilfeprogramm über die Rentenbank ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der Landwirtschaft und ergänzt die bereits existierenden Maßnahmen wie die befristete Senkung der Energiesteuer und die Agrardieselrückvergütung.
Kürzlich wurde von der EU-Kommission ein Aktionsplan für Düngemittel inklusive eines Maßnahmenkatalogs vorgestellt. Kurzfristig soll die Landwirtschaft in der aktuellen Krisenlage unterstützt werden, langfristig soll der Übergang zu klimafreundlichen und heimischen Düngemitteln beschleunigt werden. Angesichts der hohen strategischen Bedeutung der Düngemittelversorgung für die Landwirtschaft und damit die Lebensmittelproduktion unterstützt das BMLEH das Ziel, in Europa die Abhängigkeit von Düngemittelimporten zu verringern.
Der Vorschlag der EU-Kommission, kurzfristig Krisenmittel für die vom Anstieg der Düngemittelkosten am stärksten betroffenen Erzeuger bereitzustellen, ist ein wichtiges Signal für die neue Anbausaison. Die geplante Erhöhung der Agrarreserve und deren Nutzung für eine Krisenmaßnahme kann den landwirtschaftlichen Erzeugern relativ kurzfristig und konkret helfen. Die Rahmenbedingungen für die Krisenbeihilfen wird die EU-Kommission in einem Rechtsakt festlegen. Auf dieser Basis wird die Bundesregierung die Umsetzung einer nationalen Krisenmaßnahme prüfen.
Darüber hinaus setzt das BMLEH auf weitere Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der landwirtschaftlichen Betriebe. Unterstützung erfolgt nicht allein durch finanzielle Hilfen, sondern auch durch den konsequenten Abbau bürokratischer Belastungen, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit bei Energie und Betriebsmitteln. Die Bundesregierung hat hierzu bereits erste Schritte eingeleitet und wird diesen Kurs fortsetzen.
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