Schriftliche Frage 30 von Dr. Götz Frömming (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die Satzung der Deutschen Schule Thessaloniki dahingehend geändert werden soll, dass auch nicht…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 30 von Dr. Götz Frömming (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die Satzung der Deutschen Schule Thessaloniki dahingehend geändert werden soll, dass auch nicht…
Frage 30 (Dr. Götz Frömming, AfD):
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die Satzung der Deutschen Schule Thessaloniki dahingehend geändert werden soll, dass auch nichtdeutsche Staatsbürger Anteile an der Schulträgerschaft erwerben können, und wenn ja, sieht sie darin eine Gefahr für die deutsche Kulturpolitik oder für deutsche Interessen, und beabsichtigt sie, diesen Plänen entgegenzutreten, und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 1. April 2026:
Die Bundesregierung hat Kenntnis von der geplanten Satzungsänderung. Sie sieht darin keine Gefahr im Sinne der Fragestellung, vielmehr unterstreicht die geplante Satzungsänderung den besonderen Begegnungscharakter der Deutschen Auslandsschulen. Dies entspricht gängiger Praxis in Satzungen der Schulvereine Deutscher Auslandsschulen. Die erforderliche juristische Prüfung dieser vom Deutschen Schulverein Thessaloniki geplanten Satzungsänderung durch die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) ist noch nicht abgeschlossen. Die Zustimmung zur Satzungsänderung erfolgt durch das Auswärtige Amt.
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