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Schriftliche Frage 36 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation üb…

dip / schriftliche_frage 24.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 36 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation üb… Frage 36 (Robin Wagener, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über die Tätigkeit von Kultur- und Informationszentren fristgemäß bis zum 7. Dezember 2026 zu kündigen und die damit Verbundene Übernahme der Grundsteuer für das Russische Haus in Berlin zu streichen, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 21. Juli 2026: Die Bundesregierung evaluiert fortlaufend, inwiefern das in der Fragestellung genannte Abkommen vom 4. Februar 2011 über die Tätigkeit von Kultur- und Informationszentren – ebenso wie andere im bilateralen Verhältnis zur Russischen Föderation gültige Abkommen – weiter im deutschen außenpolitischen Interesse ist. Das in der Fragestellung genannte Abkommen enthält keine Regelung zur Übernahme der Grundsteuer für das Russische Haus in Berlin durch die Bundesregierung, weshalb eine Kündigung hierauf keinen Einfluss hätte.

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