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Schriftliche Frage 22 von Christoph Grimm (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß von Missbräuchen durch gefälschte Sprachzertifikate oder andere unzutreffende Nach…

dip / schriftliche_frage 26.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 22 von Christoph Grimm (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß von Missbräuchen durch gefälschte Sprachzertifikate oder andere unzutreffende Nach… Frage 22 (Christoph Grimm, AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß von Missbräuchen durch gefälschte Sprachzertifikate oder andere unzutreffende Nachweise im Zusammenhang mit Einbürgerungsverfahren seit dem Jahr 2015, und welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung oder nachgeordneter Behörden bislang ergriffen, um solche Fälle zu verhindern oder aufzudecken (vgl. www.stern.de/gesellschaft/gefaelschte-sprac hzertifikate-tausendfach-im-umlauf--stern-rtl-dec ken-auf-36038062.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. September 2025: Der Bundesregierung ist die Thematik bekannt. Der Vollzug der staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen obliegt den Ländern, mithin auch die Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sind bzw. ob eine Rücknahme der Einbürgerung erfolgen kann, sofern sich erst im Nachhinein herausstellt, dass gefälschte Zertifikate vorgelegt wurden. Zum Umfang von erschlichenen Einbürgerungen wegen gefälschter Zertifikate liegen der Bundesregierung keine belastbaren Informationen vor. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat mit Länderrundschreiben vom 18. August 2025 seine Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsrecht verschärft und darauf hingewiesen, dass vor der Entscheidung über die Einbürgerung grundsätzlich eine persönliche Vorsprache erfolgen und mit dem Antragsteller ein Gespräch geführt werden soll. Dadurch kann u. a. festgestellt werden, ob die bescheinigten Sprachkenntnisse überhaupt vorhanden sein können. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet den Behörden bei der Prüfung der Echtheit der Zertifikate des „Deutschtests für Zuwanderer“ (DTZ) und des Tests „Leben in Deutschland“ (LiD) Unterstützung an. Zur Verhinderung von Fälschungen wird zudem eine Verschärfung der Sicherheitsmerkmale dieser sowie weiterer Zertifikate geprüft. Das BMI ist weiterhin damit befasst, Erkenntnisse zu dem Phänomen gefälschter Zertifikate zu gewinnen, die ggfs. Grundlage für weitere Maßnahmen sein können und steht in Gesprächen mit den Ländern zu dieser Problematik.

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