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Schriftliche Frage 21 von Lea Reisner (DIE LINKE): Wer übernahm Aufgaben zur Entwicklung der „GES-App“ zur polizeilichen Gesichtserkennung für den mobilen Betrieb (diese Aufgaben bitte pro Ak…

dip / schriftliche_frage 27.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 21 von Lea Reisner (DIE LINKE): Wer übernahm Aufgaben zur Entwicklung der „GES-App“ zur polizeilichen Gesichtserkennung für den mobilen Betrieb (diese Aufgaben bitte pro Ak… Frage 21 (Lea Reisner, Die Linke): Wer übernahm Aufgaben zur Entwicklung der „GES-App“ zur polizeilichen Gesichtserkennung für den mobilen Betrieb (diese Aufgaben bitte pro Akteur darstellen), und welche in- oder ausländische Behörde außer dem hessischen Landeskriminalamt interessiert sich für die Nutzung oder bereitet diese sogar vor („Frankfurts Polizei identifiziert Menschen per Foto-App“, netzpolitik.org vom 16. März 2026)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. März 2026: Das Gesichtserkennungssystem GES wird durch das Bundeskriminalamt als Verbundsystem den Polizeien von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt. Bei der Entwicklung der App zur mobilen Anwendung des GES handelt es sich um ein eigenes Projekt der hessischen Polizei. Das Bundeskriminalamt unterstützt das Vorhaben der hessischen Polizei ausschließlich im Rahmen der innerhalb seiner oben beschriebenen Zuständigkeit erforderlichen technischen Abstimmungen. Zur Übernahme von Aufgaben zur Entwicklung der App und zu eventuellen Anfragen anderer Behörden bezüglich der hessischen App kann daher seitens der Bundesregierung keine Auskunft gegeben werden.

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