polradar

Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen

dip / drucksache 07.07.2026 · WP 21 · 21/6917 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen Antrag der Abgeordneten Clara Bünger, Donata Vogtschmidt, Luke Hoß, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Mit der Einführung der automatisierten Gesichtserkennung als digitale Ermittlungsmaßnahme wird ein biometrischer Massenabgleich der gesamten Bevölkerung durch Polizei und Staatsanwaltschaften ermöglicht. Dies ist mit den verfassungsrechtlich garantierten Grund- und Freiheitsrechten nicht vereinbar. Die von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwürfe zur Einführung digitaler Ermittlungsbefugnisse im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung lehnt der Bundestag daher ab. Ihnen fehlt es zudem an der erforderlichen rechtsstaatlichen Einhegung, wie die Digitale Gesellschaft gemeinsam mit weiteren Bürger- und Menschenrechtsorganisationen in einer Stellungnahme kritisiert (https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uplo- ads/2026/04/Gemeinsame-Stellungnahme-gegen-Lex-Palantir-20260401.pdf). Mit den Gesetzentwürfen sollen Befugnisse geschaffen werden, das gesamte Internet nach biometrischen Daten – nicht nur Gesichter, sondern auch andere biometrische Merkmale wie Stimme oder Bewegungsabläufe – zu durchforsten und sie in einer Datenbank zu sammeln. Diese sollen dann zur Identifizierung und Aufenthaltsermittlung von Personen genutzt werden, denen die Sicherheitsbehörden eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit unterstellen oder die tatverdächtig sind. Durch die Befugnis, einen solchen Massendatenabgleich auch zur „Aufklärung eines Sachverhalts“ zu nutzen, soweit dies „erforderlich“ ist, öffnet dies die Tür für die Nutzung biometrischer Massenabgleiche als neues Standardinstrument der Polizei. Die dahinterstehende Logik, umfassend personenbezogene Daten aller Bürgerinnen und Bürger für noch unbekannte Zwecke in der Zukunft zu speichern, zu sammeln, zu verknüpfen und automatisiert auszuwerten, widerspricht dem Recht aller Einzelnen auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit ohne die Angst, permanent Objekt staatlicher Ausforschung zu werden. Die Möglichkeit der Identifizierung jeder Person sowie die Erstellung von Profilen über diese, würde bedeuten, dass es bei der Ausübung von Grund- und Freiheitsrechten keinerlei Anonymität mehr gäbe. Das Vertrauen, sich ohne das Gefühl permanenter Überwachung im öffentlichen – auch im digitalen öffentlichen – Raum anonym bewegen zu können, ist jedoch Voraussetzung für die Wahrnehmung zentraler Grund- und Freiheitsrechte wie das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, der Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit und ist damit zentrale Voraussetzung ei- Deutscher Bundestag Drucksache 21/6917 21. Wahlperiode 07.07.2026 ner freiheitlichen und offenen Demokratie. Nicht die lückenlose Erfassung der Bevölkerung, sondern geschützte Räume persönlicher Freiheit sind deren Fundament. Die bereits existierenden privatwirtschaftlichen Systeme der Sammlung biometrischer Gesichtsdaten und der automatisierten Gesichtserkennung ermöglichen die Identifizierung von Personen alleine aufgrund ihrer biometrischen Merkmale. Diese Systeme führen schon jetzt zu einem Klima der Beobachtung und der Angst vor der Ausübung der eigenen verfassungsrechtlich verankerten Freiheitsrechte. Diese Systeme müssen daher sowohl für die private als auch die staatliche Nutzung verboten werden, Anwendungen wie „PimEyes“ oder „ClearViewAI“ verstoßen ohnehin bereits heute gegen EU-Recht. Diese Instrumente dürfen nicht auch noch durch die Nutzung staatlicher Ermittlungsbehörden legitimiert werden. Der Schutz der öffentlichen Sicherheit kann nicht Instrumente rechtfertigen, die die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht stellen. Die sich aus der freiheitlichen Verfassungsordnung ergebenden Grenzen zum Schutz der Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und der Persönlichkeitsrechte sind durch den Gesetzgeber konsequent zu verteidigen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher 1. den Einsatz automatisierter Gesichtserkennungssysteme zu Zwecken der Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum sowohl durch staatliche Stellen als auch durch private Anbieter verbietet; 2. die Erstellung, Zusammenführung und Nutzung von Datenbeständen, die eine flächendeckende biometrische Überwachung der Bevölkerung ermöglichen, sowohl durch staatliche Stellen als auch durch private Anbieter verbietet. Berlin, den 7. Juli 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen