Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen
Text
Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen
Antrag
der Abgeordneten Clara Bünger, Donata Vogtschmidt, Luke Hoß, Anne-Mieke
Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja
Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Christin Willnat und
der Fraktion Die Linke
Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Mit der Einführung der automatisierten Gesichtserkennung als digitale
Ermittlungsmaßnahme wird ein biometrischer Massenabgleich der gesamten Bevölkerung durch
Polizei und Staatsanwaltschaften ermöglicht. Dies ist mit den verfassungsrechtlich
garantierten Grund- und Freiheitsrechten nicht vereinbar. Die von der Bundesregierung
eingebrachten Gesetzentwürfe zur Einführung digitaler Ermittlungsbefugnisse im
Rahmen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung lehnt der Bundestag daher ab.
Ihnen fehlt es zudem an der erforderlichen rechtsstaatlichen Einhegung, wie die
Digitale Gesellschaft gemeinsam mit weiteren Bürger- und Menschenrechtsorganisationen
in einer Stellungnahme kritisiert (https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uplo-
ads/2026/04/Gemeinsame-Stellungnahme-gegen-Lex-Palantir-20260401.pdf).
Mit den Gesetzentwürfen sollen Befugnisse geschaffen werden, das gesamte Internet
nach biometrischen Daten – nicht nur Gesichter, sondern auch andere biometrische
Merkmale wie Stimme oder Bewegungsabläufe – zu durchforsten und sie in einer
Datenbank zu sammeln. Diese sollen dann zur Identifizierung und Aufenthaltsermittlung
von Personen genutzt werden, denen die Sicherheitsbehörden eine Gefahr für die
öffentliche Sicherheit unterstellen oder die tatverdächtig sind. Durch die Befugnis, einen
solchen Massendatenabgleich auch zur „Aufklärung eines Sachverhalts“ zu nutzen,
soweit dies „erforderlich“ ist, öffnet dies die Tür für die Nutzung biometrischer
Massenabgleiche als neues Standardinstrument der Polizei. Die dahinterstehende Logik,
umfassend personenbezogene Daten aller Bürgerinnen und Bürger für noch
unbekannte Zwecke in der Zukunft zu speichern, zu sammeln, zu verknüpfen und
automatisiert auszuwerten, widerspricht dem Recht aller Einzelnen auf freie Entfaltung ihrer
Persönlichkeit ohne die Angst, permanent Objekt staatlicher Ausforschung zu werden.
Die Möglichkeit der Identifizierung jeder Person sowie die Erstellung von Profilen
über diese, würde bedeuten, dass es bei der Ausübung von Grund- und Freiheitsrechten
keinerlei Anonymität mehr gäbe. Das Vertrauen, sich ohne das Gefühl permanenter
Überwachung im öffentlichen – auch im digitalen öffentlichen – Raum anonym
bewegen zu können, ist jedoch Voraussetzung für die Wahrnehmung zentraler Grund- und
Freiheitsrechte wie das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, der
Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit und ist damit zentrale Voraussetzung ei-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6917
21. Wahlperiode 07.07.2026
ner freiheitlichen und offenen Demokratie. Nicht die lückenlose Erfassung der
Bevölkerung, sondern geschützte Räume persönlicher Freiheit sind deren Fundament.
Die bereits existierenden privatwirtschaftlichen Systeme der Sammlung biometrischer
Gesichtsdaten und der automatisierten Gesichtserkennung ermöglichen die
Identifizierung von Personen alleine aufgrund ihrer biometrischen Merkmale. Diese Systeme
führen schon jetzt zu einem Klima der Beobachtung und der Angst vor der Ausübung
der eigenen verfassungsrechtlich verankerten Freiheitsrechte. Diese Systeme müssen
daher sowohl für die private als auch die staatliche Nutzung verboten werden,
Anwendungen wie „PimEyes“ oder „ClearViewAI“ verstoßen ohnehin bereits heute gegen
EU-Recht. Diese Instrumente dürfen nicht auch noch durch die Nutzung staatlicher
Ermittlungsbehörden legitimiert werden.
Der Schutz der öffentlichen Sicherheit kann nicht Instrumente rechtfertigen, die die
gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht stellen.
Die sich aus der freiheitlichen Verfassungsordnung ergebenden Grenzen zum Schutz
der Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und der Persönlichkeitsrechte sind durch
den Gesetzgeber konsequent zu verteidigen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf
vorzulegen, welcher
1. den Einsatz automatisierter Gesichtserkennungssysteme zu Zwecken der
Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum sowohl durch staatliche Stellen als
auch durch private Anbieter verbietet;
2. die Erstellung, Zusammenführung und Nutzung von Datenbeständen, die eine
flächendeckende biometrische Überwachung der Bevölkerung ermöglichen, sowohl
durch staatliche Stellen als auch durch private Anbieter verbietet.
Berlin, den 7. Juli 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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