Umsetzungsstand des Programms P20 im Juni 2026
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Umsetzungsstand des Programms P20 im Juni 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6364
21. Wahlperiode 10.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Köstering, Donata Vogtschmidt, Violetta Bock, Clara
Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak,
Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Christin Willnat
und der Fraktion Die Linke
Umsetzungsstand des Programms P20 im Juni 2026
Anknüpfend an frühere Kleine Anfragen (zuletzt Bundestagsdrucksache
20/13130 will die fragenstellende Fraktion mit dieser Kleinen Anfrage den
aktuellen Sachstand des Programms P20 zur Modernisierung und
Vereinheitlichung der Datenhaltung und Datenverarbeitung bei der deutschen Polizei
erfragen. Das Vorhaben erhält zusätzliche Brisanz aufgrund der von der
Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwürfe zur Einführung digitaler
Ermittlungsbefugnisse im Rahmen der Gefahrenabwehr durch das Bundeskriminalamt
(BKA) und die Bundespolizei (BPol) und der Strafprozessordnung. Nach dem
Verständnis der Fragesteller können alle in den polizeilichen
Datenverarbeitungssystemen gespeicherten Daten durch die geplante automatisierte
Datenverarbeitung genutzt werden. Für das Testen und Trainieren von IT-
Anwendungen bestehen hier nicht einmal die ansonsten geltenden
Beschränkungen durch die verfassungsgerichtlichen Anforderungen an eine
zweckändernde Nutzung von durch eingriffsintensive Maßnahmen erhobenen
personenbezogenen Daten. Ausgeschlossen wird im Gesetzentwurf zwar die
Verwendung von Informationen, die aus einer Wohnraumüberwachung oder dem
Ausforschen von Smartphones und Computern stammen. Stammen die
Informationen hingegen aus einer Telekommunikationsüberwachung oder von verdeckten
Ermittlern bzw. Vertrauenspersonen der Polizei („V-Leute“), können sie
verwendet werden (§ 22 Absatz 3 des Bundeskriminalamtgesetzes [BKAG] nach
dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in
der Polizeiarbeit, www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeska
nzleramt/kabinett-digitale-ermittlungsbefugnisse-2304936).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand beim Aufbau des Polizeilichen
Informations- und Analyseverbundes (PIAV), insbesondere hinsichtlich
a) der Umsetzung der Stufen 5 bis 7, wurde die Wirkbetriebsaufnahme
Anfang März 2026 erreicht (vgl. Bundestagsdrucksache 20/13130,
S. 6), und wenn nein, warum nicht?
b) Über welche Schnittstellen zu welchen Anwendungen und
Datenbanken verfügen PIAV-Operativ und PIAV-Strategisch derzeit, und welche
weiteren Schnittstellen sind derzeit vorgesehen oder bereits in Planung
bzw. Implementierung (bitte für beide Systeme getrennt angeben)?
2. Wie ist der Stand des Aufbaus des Informationssystems des BKA nach
§ 13 BKAG?
a) Wie ist die Zielarchitektur des Informationssystems des BKA?
b) Welche Bestandssysteme und welche neuen Systeme sollen im
Informationssystem zusammengeschlossen werden?
c) Für welche Bestandssysteme und ggf. neuen Systeme wurde im
Verlauf des iterativen und dynamischen Aufbauprozesses entschieden, sie
nicht in das Informationssystem zu integrieren?
d) Gibt es nach derzeitigem Stand einen projektierten Zeitpunkt zum
Abschluss des Informationssystems, und welche Meilensteine sind bis
dahin noch zu erreichen?
e) Was sind die von der Bundesregierung benannten „Abhängigkeiten“,
die in ihrer „Vielzahl“ im Veränderungsprozess berücksichtigt werden
müssen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/13130, S. 6)?
3. In welcher Art von technischem und organisatorischem Prozess soll
a) im Informationssystem des BKA (§ 13 BKAG) und
b) im Polizeilichen Informationsverbund (§ 29 BKAG)
zukünftig im Rahmen des Konzepts der „hypothetischen
Datenneuerhebung“ kenntlich gemacht werden, welche Daten in welcher
Eingriffsintensität erhoben wurden?
4. Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen sind i. S. v. § 48
des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgesehen, um
a) im Informationssystem des BKA und
b) im polizeilichen Informationsverbund
bei der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
einen geeigneten Schutz der Rechtsgüter der betroffenen Personen zu
gewährleisten?
5. Wie sind die Zahl und der Stand der Umsetzung der P20-Projekte, und in
welchen Release Trains und Shared Services sind sie derzeit gebündelt?
6. Bei welchen der P20-Projekte kommt Künstliche Intelligenz (KI) i. S. d.
Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-
VO) zum Einsatz, und welche davon werden als Hochrisiko-Systeme
i. S. v. Annex III der KI-VO gewertet (bitte bei der Auflistung auch
aufführen, für welches der Systeme eine Folgenabschätzung vorliegt)?
7. Welche der Services und Anwendungen, die im Rahmen von P20
entwickelt werden, sollen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auf
mobilen Endgeräten zur Verfügung gestellt werden, und wird dabei auf
Cloudbasierte Lösungen zurückgegriffen (wenn ja, welche
Mindestanforderungen bestehen dabei jeweils hinsichtlich des Standortes des
Rechenzentrums, der Personen mit Zugang zu Software und Daten, nichteuropäischer
Anteile im Vorstand involvierter Software-Anbieter oder Software-
Dienstleister, Open Source beim verwendeten Cloud-Stack und
Anwendungssoftware sowie Einhaltung der Kriterienkataloge C5 und C3A des
Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik [BSI])?
8. Welche Projekte innerhalb der Release Trains und Shared Services
konnten bislang erfolgreich abgeschlossen werden, und welche der
entstandenen Produkte sind aktuell im Wirkbetrieb?
9. Wie sind der derzeitige Umsetzungs- und Planungsstand beim „Einzug“
der Landespolizeibehörden in das gemeinsame „Datenhaus“ der deutschen
Polizei?
10. Welche Vorgangsbearbeitungssysteme werden derzeit vor der Einführung
des einheitlichen Vorgangsbearbeitungssystems (eVBS) von den Bundes-
und Landespolizeibehörden genutzt, und
a) wodurch unterscheiden sich die derzeit genutzten
Vorgangsbearbeitungssysteme,
b) wie sind der derzeitige Stand und die Planung bei der
flächendeckenden Umstellung auf das eVBS?
11. Sind neben den Vorgangsbearbeitungssystemen des BKA und der
Landespolizeien auch Verbunddateien und weitere Dateien und Datenbanken
(Falldateien etc.) in das SB-Datenhaus (SB = Sachbearbeitung) integriert,
und wenn ja, welche der Verbunddateien?
12. Wie wurden die Verbunddateien „technisch modernisiert“
(Bundestagsdrucksache 20/13130, S. 9), und wann werden die Verbunddateien
vollständig durch ein neues System der Verbunddatenhaltung abgelöst sein?
13. Welche Fachanwendungen der Teilnehmer an P20 sind derzeit an das
föderale Identity- and AccessM-Managementsystem (f-IAM) angeschlossen,
und bei welchen Fachanwendungen steht die Integration noch aus?
14. Wie weit ist die Umsetzung einer Eigenentwicklung für die
verfahrensübergreifende Recherche und Analyse, die als Alternative zu
kommerziellen Produkten dienen soll, im BKA oder Bundesministerium des
Innern (BMI) mittlerweile gediehen, und
a) wurden Festlegungen getroffen oder sind in der Entwicklung, auf
welche Quellsysteme eine solche Anwendung zugreifen können sollte,
b) inwiefern und inwieweit soll bei der Analyse und Aufbereitung von
Informationen in einem solchen System auf KI-Komponenten
zurückgegriffen werden,
c) wurde mittlerweile definiert, welches der Kreis der zu verarbeitenden
personenbezogenen Daten sein soll,
d) inwieweit ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit in die Entwicklung einbezogen, und inwieweit
wurden deren Empfehlungen dabei berücksichtigt?
15. Welche Anbieter wurden durch Marktsichtungen, Ausschreibungen,
Interessenbekundungen, Initiativangebote und Präsentationen („Pitches“)
identifiziert, die Systeme zur automatisierten Auswertung anbieten und
diese an die rechtlichen und praktischen Vorgaben aus dem BMI oder
seinen Geschäftsbereichsbehörden anpassen könnten?
16. Sollen Lagefalldateien weiterhin in INPOL-Fall (INPOL =
Informationssystem der Polizei) außerhalb von PIAV-Operativ und dem Datenhaus-
Ökosystem (DHÖS) weitergeführt werden, und wie ist die weitere
Planung innerhalb des Programms P20 für die Lagefalldateien?
17. Wurde mittlerweile entschieden, wie mit den Tatmittelmeldediensten
weiter verfahren werden soll (vgl. Bundestagsdrucksache 20/13130, S. 11)?
18. Sind die Datenmigrationskonzepte für die bisherigen Verbunddateien des
BKA in das neue Verbundsystem nach § 29 BKAG mittlerweile weiter
spezifiziert worden, wie ist die Meilensteinplanung für die Migration
dieser Daten, und welche sind die Eckpunkte der Transformationsplanung
mit den jeweiligen Verbundteilnehmern?
19. Wie sieht derzeit die Bilanz der verausgabten Haushaltsmittel für die
Umsetzung des Programms P20 sowohl innerhalb der Haushaltsmittel für das
BKA als auch bei den vom BMI für den Polizei-IT-Fonds aus (IT =
Informationstechnik; bitte Soll-Ist-Vergleich nach Haushaltsjahren angeben)?
20. Von welchen Ansätzen geht die Bundesregierung bei der Planung für die
weitere Umsetzung des Programms P20 in den genannten Haushaltstiteln
bzw. Titelgruppen aus?
21. In welcher Weise plant die Bundesregierung bei der Umsetzung der
Gesetzentwürfe für die Einführung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der
Gefahrenabwehr und Strafverfolgung (Beschlüsse des Bundeskabinetts
vom 29. April 2026) den automatisierten Abgleich biometrischer Daten
hinsichtlich
a) der Nutzung und Weiterentwicklung des Gesichtserkennungssystems
(GES) des BKA,
b) der Anschaffung weiterer Systeme zum Abgleich biometrischer Daten
aus den öffentlich zugänglichen Teilen des Internets (ggf. bitte auch
ausführen, welche der derzeit bekannten Drittanbieter solcher Systeme
in Betracht gezogen bzw. nicht in Betracht gezogen werden sollen),
c) des Aufbaus eigener Referenzdatenbanken mit aus den öffentlich
zugänglichen Teilen des Internets erhobenen biometrischen
Gesichtsbildern und anderen biometrischen Daten,
d) des Aufbaus von Datenbanken zur Speicherung von Bildern aus
Videoüberwachung oder Bildaufnahmen aus körpernah getragenen
Aufzeichnungsgeräten (zum Beispiel „Bodycams“ oder Erfassungs-
Apps wie MobileFortify), und welche Datenbanken stehen hierfür
derzeit bei BKA, Bundespolizei und Zoll zur Verfügung?
22. Inwieweit sollen die in Frage 18 genannten Systeme und Datenbanken
auch für die sogenannte Fernidentifizierung genutzt werden?
23. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb des
Programms P20 Anwendungen entwickelt oder geplant oder bereits in den
Testlauf gebracht, die einen biometrischen Gesichtsabgleich unmittelbar
vor Ort, etwa im Rahmen einer Personenkontrolle, mit einem digitalen
Endgerät durch Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte
ermöglichen?
24. Sind der Bundesregierung Systeme bekannt, die biometrische
Referenzdatenbanken aufbauen oder bereits aufgebaut haben, die nicht unter die
Regelungen der KI-Verordnung und damit nicht unter das Verbot des KI-
gestützten Aufbaus einer solchen biometrischen Datenbank gemäß
Artikel 5 Absatz 1e der KI-Verordnung fallen, und welche sind das?
25. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Fragensteller, dass durch
die Möglichkeit eines biometrischen Abgleichs durch eine nichtöffentliche
Stelle außerhalb der EU (§ 9a Absatz 5 BKAG-E in der Kabinettfassung)
als Auftragsdatenverarbeiterin des BKA Unternehmen solche Abgleiche
vornehmen, die weder der Datenschutz-Grundverordnung noch der KI-
Verordnung der EU unterfallen und damit rechtswidrig personenbezogene
Daten verarbeiten, und wie soll eine rechtswidrige Datenverarbeitung
wirksam ausgeschlossen werden?
26. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragensteller, dass durch die
Gestaltung der Befugnisnorm § 9a Absatz 1 Satz 1 BKAG-E („mit Daten,
auf die es zur Erfüllung seiner Aufgaben zurückgreifen darf“) auch solche
biometrischen Daten in einen automatisieren Abgleich einbezogen werden
können, die nicht im öffentlich zugänglichen Internet, sondern im
eingeschränkt zugänglichen Internet (Deep Web) abrufbar sind und die das
BKA zu beliebigen anderen Zwecken gespeichert hat (und wenn nein,
bitte begründen)?
27. Plant die Bundesregierung derzeit die Schaffung von Rechtsgrundlagen
für die biometrische Fernidentifizierung, und wenn ja,
a) auf welche Datenquellen sollen entsprechende Systeme zugreifen
dürfen und
b) zu welchen Zwecken soll eine solche biometrische Fernidentifizierung
vorgenommen werden?
28. Soll den Zielen der Bundesregierung nach eine biometrische
Fernidentifizierung auch in Fällen, die über Fragen der nationalen Sicherheit und des
Militärs hinausgehen, zur Anwendung kommen können?
29. Inwiefern plant die Bundesregierung, durch die in Frage 24 genannten
Rechtsgrundlagen oder auch durch bestehende Gesetze künftig
Sportveranstaltungen und deren Gäste biometrisch zu überwachen, im Sinne eines
fortlaufenden Abgleichs von Bildern aus der Videoüberwachung mit
polizeilichen Datenbeständen?
a) Schließt die Bundesregierung aus, dass es dabei zu einer (ggf. auch
retrograden) biometrischen Analyse großer Teile der Gäste von
Sportveranstaltungen im Zuge von Sicherungs- und Ermittlungsmaßnahmen
kommen könnte?
b) Schließt die Bundesregierung aus, dass dabei diskriminierende
Algorithmen zum Einsatz kommen (und wenn ja, wie)?
c) Schließt die Bundesregierung aus, dass dabei auch eine
Datenübermittlung an Dritte im nichteuropäischen Ausland oder an Server-
Standorte im Ausland erfolgt (und wenn nein, warum nicht)?
30. Wird sich die Bundesregierung, ausgehend von der Antwort zu Frage 2
auf Bundestagsdrucksache 21/5451, auf der kommenden Konferenz der
Innenminister und -senatoren (IMK) dafür einsetzen, dass alle
Bestrebungen befürwortet werden, die Fußballveranstaltungen sicherer gestalten,
und inwiefern ist eine vorherige Prüfung der Verhältnismäßigkeit,
Angemessenheit, Geeignetheit und Erforderlichkeit dieser Bestrebungen und
der damit verbundenen technischen Instrumente im Vorfeld der IMK
geplant (wenn geplant, bitte den Prozess genauer ausführen)?
31. Könnte sich nach Ansicht der Bundesregierung der Erkenntnisgewinn aus
behördlichen Datensätzen durch Automatisierung und
Datenzusammenführung mittels der im Rahmen von P 20 geplanten Veränderungen des
Datenzugriffs, der Digitalisierung und Standardisierung erheblich
verbessern, und wenn ja, aus welchen Gründen strebt die Bundesregierung
dennoch ergänzend Befugnisse zur biometrischen Überwachung des
öffentlichen Raums an?
Berlin, den 1. Juni 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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