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Schriftliche Frage 26 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Fällen von App-Zwang zum Besuch von Fußballstadien, bei denen zumindest in den Standard- Einste…

dip / schriftliche_frage 27.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 26 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Fällen von App-Zwang zum Besuch von Fußballstadien, bei denen zumindest in den Standard- Einste… Frage 26 (Donata Vogtschmidt, Die Linke): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Fällen von App-Zwang zum Besuch von Fußballstadien, bei denen zumindest in den Standard- Einstellungen ein Tracking des Standorts und zum Teil tiefgreifendes Auslesen persönlicher Informationen auf dem Smartphone möglich war (www.golem.de/news/ticket-app-uefa-teilt-stando rtdaten-von-em-besuchern-mit-der-polizei-2407-1 86767.html), woran zumindest im Lagezentrum Berlin zur Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024 mutmaßlich auch Bundesbehörden wie die Bundespolizei und die Bundeswehr beteiligt waren (www.bz-berlin.de/berlin/situation-room-i m-em-lagezentrum), und plant die Bundesregierung Vorkehrungen hinsichtlich künftiger sportlicher Großereignisse in Deutschland, um die Besuchenden einerseits besser vor Tracking zu schützen und andererseits eine große Barrierefreiheit durch Unabhängigkeit von der Nutzung einer bestimmten App zu gewährleisten, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. März 2026: Die Konzeption und Durchführung von Einlass- und Zugangskontrollen zu Sportveranstaltungen, einschließlich der Entscheidung über den Einsatz technischer Systeme wie App-basierter Ticketlösungen, obliegt dem jeweiligen Veranstalter im Rahmen der Ausübung seines Hausrechts und der Wahrnehmung seiner Veranstalterverantwortung. Die Ausgestaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen an solche Systeme richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) sowie des nationalen Datenschutzrechts; die Aufsicht hierüber obliegt den zuständigen Datenschutzbehörden. Die Zusammenarbeit zwischen Veranstaltern und örtlichen Sicherheitsbehörden bei Großveranstaltungen liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Länder. Eine Bewertung des konkreten Einsatzes von App-Systemen im Rahmen der UEFA EURO 2024 durch den Veranstalter oder Dritte ist daher nicht Gegenstand der Positionierung der Bundesregierung. Soweit Bundesbehörden an Stabsorganisationen der Länder im Rahmen der UEFA EURO 2024 beteiligt waren, erfolgte dies ausschließlich im Rahmen ihrer originären gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung. Eine eigenständige Beteiligung an oder Zugriff auf App-basierte Trackingsysteme des Veranstalters erfolgte dabei nicht. Hinsichtlich künftiger sportlicher Großereignisse in Deutschland plant die Bundesregierung derzeit keine eigenen gesetzgeberischen oder administrativen Maßnahmen zur Regulierung veranstalterseitig eingesetzter Ticketing-Applikationen. Anforderungen an Barrierefreiheit sowie Datenschutz sind im geltenden Rechtsrahmen bereits verankert und von den zuständigen Behörden sowie den Veranstaltern in eigener Verantwortung umzusetzen.

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