Schriftliche Frage 92 von Pascal Meiser (DIE LINKE): Wie viele selbständig tätige Lehrer bzw. einer Lehrtätigkeit nachgehende Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit reg…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Text
Schriftliche Frage 92 von Pascal Meiser (DIE LINKE): Wie viele selbständig tätige Lehrer bzw. einer Lehrtätigkeit nachgehende Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit reg…
Frage 92 (Pascal Meiser, Die Linke):
Wie viele selbständig tätige Lehrer bzw. einer Lehrtätigkeit nachgehende Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte die Gesamtzahl ausweisen; bitte zudem die Zahl derer ausweisen, die gemäß § 2 Nummer 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) tatsächlich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, sowie die Zahl derer, die die Voraussetzungen der Versicherungs- und Beitragspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz erfüllen und hier tatsächlich Beiträge zahlen; bitte zudem jeweils die durchschnittlichen monatlichen Beitragszahlungen pro Versichertem ausweisen), und wie viele einer Lehrtätigkeit nachgehende Personen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 127 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) von der Sozialversicherungspflicht befreien lassen (bitte die Gesamtzahl aller Befreiungen seit Inkrafttreten der entsprechenden Reglung angeben; bitte zudem die Zahl der Personen ausweisen, die einer Lehrtätigkeit nachgehen, bei denen in einem der in § 127 Absatz 1 SGB IV genannten Verfahren eine Beschäftigung festgestellt wurde; bitte zudem die Zahl derer, bei denen nach Inkrafttreten der Befreiungsmöglichkeit nach § 127 Absatz 1 SGB IV eine Beschäftigung festgestellt wurde, aber eine Befreiung nach § 127 Absatz 1 SGB IV vorlag, sowie die Zahl derer, bei denen vor Inkrafttreten der Befreiungsmöglichkeit nach § 127 Absatz 1 SGB IV eine Beschäftigung festgestellt wurde, nach Inkrafttreten aber aufgrund einer Befreiung nach § 127 Absatz 1 SGB IV die Versicherungspflicht nicht eintrat, ausweisen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 20. März 2026:
Nach Angaben aus der Mikrozensus-Befragung des Statistischen Bundesamtes übten im Jahr 2024 rund 138.000 Selbständige ohne Beschäftigte ihre Haupttätigkeit in lehrenden oder ausbildenden Berufen (Berufshauptgruppe 84 nach der Klassifikation der Berufe) aus. Weitere rund 88.000 Erwerbstätige gingen einer selbständigen Nebentätigkeit in lehrenden und ausbildenden Berufen nach. Über Beitragszeiten zur Rentenversicherung liegen aus dieser Quelle keine Informationen vor. In den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung werden die selbständig tätigen Lehrkräfte nicht gesondert erfasst. Dementsprechend liegen dort auch keine Informationen zu Beitragszahlenden oder Fallzahlen im Zusammenhang mit der Anwendung der Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten (§ 127 SGB IV) vor. Mit Stand März 2025 waren nach Auskunft der Künstlersozialkasse 29.684 Selbständige in lehrenden und ausbildenden Berufen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert. Die durchschnittliche Beitragszahlung dieses Personenkreises zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie zur sozialen Pflegeversicherung lag bei rund 295 Euro monatlich.
Relationen
- asked ← Pascal Meiser (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung