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Einführung der Aktivrente (Antwort zu Drs. 21/2809)

dip / drucksache 17.12.2025 · WP 21 · 21/3312 · Antwort · Original ↗

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Einführung der Aktivrente (Antwort zu Drs. 21/2809) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3312 21. Wahlperiode 17.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Vollath, Doris Achelwilm, Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/2809 – Einführung der Aktivrente V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bewertet die Aktivrente in einer Studie vom August 2025 als teure Maßnahme, deren Nutzen ungewiss sei. Die Mitnahmeeffekte würden sich auf bis zu 2,8 Mrd. Euro belaufen (vgl. www.iw koeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Kurzberichte/PDF/2025/ IW-Kurzber icht_2025-Aktivrente.pdf). Von der sogenannten Aktivrente, also einem Steuerfreibetrag in Höhe von 2 000 Euro monatlich bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen nach Erreichen der Regelaltersgrenze, würden laut einer Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW) vor allem besserverdienende Rentnerinnen und Rentner profitieren (vgl. www.diw.de/documents/publikationen/ 73/ diw_01.c.958419.de/25-25-1.pdf). Die Daten des DIW zeigen, dass sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Rentenalter im Vergleich zu Beschäftigten mit Minijobs überdurchschnittlich oft in der obersten Einkommensgruppe vertreten sind und häufig höhere Bildungsabschlüsse haben. Im Jahr 2023 waren 278 291 Personen mit Rentenbezug nach der Regelaltersgrenze mehr als geringfügig beschäftigt. Dagegen waren 923 771 Personen mit Rentenbezug nach der Regelaltersgrenze nur geringfügig beschäftigt (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 131 auf Bundestagsdrucksache 21/747). Bei Beschäftigten im Rentenalter ist schon seit Jahren ein eindeutiger Trend zu Minijobs zu erkennen. Die Minijobberinnen und Minijobber würden von der geplanten Aktivrente allerdings nicht profitieren. Auch Selbstständige, die laut Mikrozensus 2022 rund 35 Prozent aller Erwerbstätigen ab der Regelaltersgrenze ausmachen, sind von der Aktivrente ausgeschlossen. Die Gründe für eine Weiterbeschäftigung über das Renteneintrittsalter hinaus können bei dieser Gruppe sehr unterschiedlich sein. Einer dieser Gründe sind die teilweise geringen Rentenansprüche, beispielsweise bei selbständigen Künstlerinnen und Künstlern, die oftmals dazu gezwungen sind, über das Rentenalter hinaus weiterzuarbeiten. Mit der nachfolgenden Kleinen Anfrage soll ein umfangreiches Bild über die geplanten Auswirkungen der Einführung einer Aktivrente geschaffen werden. Um vollständige Beantwortung der Fragen ohne Verweis auf andere Drucksachen wird gebeten. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Hindernisse und Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt verhindern derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung, dass Beschäftigte über das Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeiten? Laut der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen repräsentativen Studie „Alterssicherung in Deutschland“ (ASID 2023) gibt es vielfältige Gründe, über das Renteneintrittsalter hinaus weiterzuarbeiten. Am häufigsten werden Spaß an der Arbeit sowie soziale Aspekte genannt, gefolgt von finanziellen Motiven (vgl. Alterssicherungsbericht 2024). Diese Vielfältigkeit wird von weiteren Studien bestätigt. Laut der Beschäftigtenbefragung des Instituts der Deutschen Wirtschaft sind die wichtigsten drei Motive für die Renteneintrittsentscheidung ausreichende finanzielle Mittel im Haushalt zur Sicherung des Lebensstandards, der Wunsch nach mehr Freizeit sowie das Gefühl, genug geleistet zu haben (vgl. Hammermann, Pimpertz und Stettes 2024, „Beschäftigung kurz vor und nach dem Renteneintritt“, Abbildung 3-2). Dem gegenüber begründen erwerbstätige Rentenbeziehende ihre fortgesetzte Erwerbstätigkeit häufig mit dem Kontakt zu anderen Menschen, Spaß an der Arbeit sowie finanziellen Motiven (vgl. z. B. IAB Kurzbericht 24/2018). Die Erwerbstätigenquoten älterer Menschen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen; dasselbe gilt für den Anteil der Betriebe mit Beschäftigten, die das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben. Dazu beitragen dürften u. a. der verbesserte durchschnittliche Gesundheitszustand im Renteneintrittsalter sowie der demografisch bedingt steigende Bedarf an Fachkräften.  2. Mit welchem Zuwachs der Beschäftigung rechnet die Bundesregierung durch die Einführung der Aktivrente in den kommenden zehn Jahren (bitte gesamt und pro Jahr aufgeschlüsselt angeben)? Die Beschäftigungseffekte der Aktivrente sind abhängig von den Verhaltensänderungen der potenziell Begünstigten, die sich nicht belastbar prognostizieren lassen. Für einen im Jahr 2007 in Schweden eingeführten steuerlichen Anreiz für Personen ab 65 Jahren findet Laun (2017, „The effect of age-targeted tax credits on labor force participation of older workers“) positive Arbeitsangebotseffekte. Für die Aktivrente prognostiziert eine Studie des DIW im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung auf Basis einer online-Befragung ebenfalls signifikante positive Beschäftigungseffekte (vgl. Bohmann, Haan, Herrmann 2025: „Aktiviert die Aktivrente Ältere? Evidenz zur Wirkung finanzieller Anreize auf das Arbeitsangebot von Personen vor und im Rentenalter“).  3. Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Mindereinnahmen in den kommenden zehn Jahren infolge der Einführung der Aktivrente ein, insbesondere mit Blick auf den zu erwartenden jährlichen Anstieg an Beschäftigungsverhältnissen (bitte pro Jahr und jeweils getrennt für Bund, Länder und Kommunen angeben)? Die erwarteten steuerlichen Mindereinnahmen im Finanzplanungszeitraum sind dem öffentlich einsehbaren Gesetzentwurf der Bundesregierung zu entnehmen. Darüber hinaus liegen keine Berechnungen vor. Diese Mindereinnahmen entstehen ausschließlich durch die steuerliche Freistellung bereits bestehender Arbeitsverhältnisse. Zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse führen nicht zu Steuermindereinnahmen gegenüber der Finanzplanung.  4. Wie viele Personen (bitte nach Geschlecht aufteilen) sind nach Schätzungen der Bundesregierung bei der Aktivrente anspruchsberechtigt? Von der Neuregelung betroffen und damit anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Personen, die die im Gesetzentwurf genannten gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Bei der Bezifferung der steuerlichen Mindereinnahmen geht die Bundesregierung anhand von Modellrechnungen für das Jahr 2026 von rund 320 000 betroffenen Steuerpflichtigen (rund 330 000 anspruchsberechtigten Personen) aus, von denen rund 285 000 Steuerpflichtige (rund 290 000 Personen) tatsächlich steuerlich entlastet werden. Zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse – vgl. Antwort zu Frage 2 – sind hier nicht enthalten. Da das Merkmal „Geschlecht“ für die Besteuerung unerheblich ist, wird es nicht erfasst. Eine konkrete Bezifferung ist daher nicht möglich.  5. Ab wie vielen zusätzlichen Beschäftigten können die Steuermindereinnahmen, die sich durch die Einführung der Aktivrente ergeben, ausgeglichen werden, und in welchem Zeitraum hält die Bundesregierung eine entsprechende Mehrbeschäftigung für realistisch? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.  6. In welchen Branchen erwartet die Bundesregierung durch die Einführung der Aktivrente besonders positive Effekte auf die Beschäftigungssituation, und wie ist das Matching mit Branchen, die besonders vom Fachkräftemangel betroffen sind? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  7. Mit welcher Begründung koppelt die Bundesregierung den Steuerfreibetrag in Höhe von 2 000 Euro nicht an den Rentenbezug? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.  8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Personen ab der Regelaltersgrenze entwickelt, die geringfügig und mehr als geringfügig beschäftigt waren (bitte für die Jahre 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 und differenziert nach Rentenbezug und kein Rentenbezug angeben)? Angaben zur Anzahl der Personen, die jenseits der Regelaltersgrenze beschäftigt sind, werden von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht und können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Information, ob neben der Beschäftigung eine Rente bezogen wird, liegt in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit nicht vor. Beschäftigte oberhalb der Regelaltersgrenze (jeweils zum 31. Dezember des Jahres) Jahr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ausschließlich geringfügig Beschäftigte 2020 279.005 979.005 2021 299.461 989.961 2022 328.880 1.022.605 Jahr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ausschließlich geringfügig Beschäftigte 2023 372.563 1.064.836 2024 409.645 1.093.146 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Angaben zur Anzahl der Beschäftigten über der Regelaltersgrenze die gleichzeitig eine Rente wegen Alters beziehen, können für Bezieher einer gesetzlichen Altersrente aus der Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund entnommen werden und sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Hierzu liegen derzeit nur Angaben bis zum Jahr 2023 vor. Beschäftigung oberhalb der Regelaltersgrenze mit Bezug einer Rente wegen Alters (jeweils zum 31. Dezember des Jahres) Jahr mehr als geringfügig beschäftigt geringfügig beschäftigt 2020 – 818.240 2021 214.110 839.873 2022 241.537 888.432 2023 278.291 923.771 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund Hinweis: Mehrfachnennungen sind möglich. Angaben zur Anzahl der versicherungsfreien mehr als geringfügig Beschäftigten (Fälle mit „isoliertem AG- Beitrag“) erst ab dem Jahr 2021 möglich, bis zum Jahr 2020 kann nur die Untergruppe ohne einen parallelen Minijob ermittelt werden (nicht dargestellt).  9. Wie begründet die Bundesregierung den Ausschluss von jüngeren Personen von der Steuerbefreiung, insbesondere von denjenigen, die bereits vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente in Anspruch nehmen? Mit der Aktivrente soll angesichts der gegebenen demographischen Entwicklung freiwillige Arbeit auch im Rentenalter steuerlich gefördert werden. Sie bietet einen Anreiz dafür, dass die Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver wird, indem die steuerlichen Auswirkungen auf das Arbeitsentgelt im Alter verringert werden. Dies soll dabei helfen, das Beschäftigungspotenzial älterer Menschen besser zu nutzen, personelle Engpässe zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten. Die Regelung soll damit Fachkräfteengpässen entgegenwirken. 10. Erwartet die Bundesregierung durch die Einführung der Aktivrente unterschiedliche Effekte für Beschäftigte unterschiedlicher Geschlechter, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung erwartet keine Änderung im Sinne der Fragestellung. 11. Welche Effekte erwartet die Bundesregierung durch die Einführung der Aktivrente auf verschiedene Einkommensgruppen (bitte nach Quintilen getrennt angeben)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/2577 wird verwiesen. 12. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den DIW-Wochenbericht „Aktivrente entlastet vor allem besserverdienende Rentner*innen – mit unsicheren Beschäftigungseffekten“, und wenn ja, wie bewertet sie die Ergebnisse, insbesondere die Aussage, dass die Aktivrente vor allem besserverdienende Rentnerinnen und Rentner entlastet? Die Bundesregierung hat den DIW-Bericht zur Kenntnis genommen, bewertet diesen jedoch nicht. Ziel der Aktivrente ist, das Beschäftigungspotential älterer Menschen besser zu nutzen, indem Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver wird. 13. Welche Effekte erwartet die Bundesregierung durch Einführung der Aktivrente auf Personen, die aktuell nach Erreichen der Regelaltersgrenze in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis angestellt sind? Die Aktivrente setzt einen Anreiz für eine Ausweitung des Arbeitsangebots dieser Zielgruppe. 14. Erwartet die Bundesregierung durch die Einführung der Aktivrente Effekte auf Personen unterhalb der Regelaltersgrenze, etwa eine Umverteilung der Lebensarbeitszeit auf den Lebensabschnitt ab dem Renteneintrittsalter, um vom Steuerfreibetrag profitieren zu können? Es werden keine Auswirkungen in nennenswertem Umfang auf das Arbeitsangebot von Personen unterhalb der Regelaltersgrenze erwartet: Die steuerliche Behandlung der Einnahmen ist nur einer von vielen Faktoren für deren Arbeitsangebot. Bei der nichtselbständig beschäftigten Zielgruppe der Aktivrente sind die Möglichkeiten einer Umverteilung des Arbeitsangebots in die Zukunft zudem in der Regel begrenzt bzw. mit erheblichem Aufwand verbunden. 15. Welche Auswirkungen auf die Altersarmut in Deutschland erwartet die Bundesregierung durch die Einführung der Aktivrente? Ziel der Aktivrente ist, das Beschäftigungspotential älterer Menschen besser zu nutzen, indem Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 hingewiesen. 16. Welche Motive bewegen ältere Erwerbstätige derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung dazu, über die Regelaltersgrenze hinaus weiterzuarbeiten? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 17. Welche Mitglieder der Bundesregierung haben neben ihrem Mandat bzw. Amt derzeit Nebeneinkünfte, und in welcher Höhe? Es wird auf Artikel 66 des Grundgesetzes und § 5 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung verwiesen. 18. Wie begründet die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragestellenden erhebliche Ungleichbesteuerung von Einkünften bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Selbstständigen durch die Einführung der Aktivrente? Die Bundesregierung sieht bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung das größte Potenzial, um das Erwerbspotential älterer Menschen besser zu nutzen. Bei Selbständigen ist der Anteil derer, die im Regelrentenalter weiterarbeiten, bereits sehr hoch. Dies gilt insbesondere auch für die in den Fragen 19 und 20 genannten Gruppen. Die Bundesregierung wird die Wirkungen der Aktivrente zwei Jahre nach Inkrafttreten auf ihre Wirksamkeit hinsichtlich der gesetzten Ziele überprüfen. Hierbei soll bis Ende des Jahres 2029 festgestellt werden, ob die Regelung zu einer höheren Erwerbstätigenquote von Personen nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze geführt hat. 19. Wie begründet die Bundesregierung, dass Selbstständige von der Aktivrente ausgeschlossen werden, die pflichtweise oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlen und im Rentenalter Zahlungen der Deutschen Rentenversicherung erhalten? 20. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung die besondere Situation von Selbstständigen in den Bereichen Kunst oder Publizistik bei der Einführung der Aktivrente, die über die Künstlersozialkasse versichert sind und bei denen das Erreichen des Rentenalters meist nicht gleichbedeutend mit dem Eintritt in den Ruhestand ist? Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet. Da es sich um eine reine Steuerfreistellung handelt, die sozialversicherungsrechtliche Regelungen unberührt lässt, richtet sich die Zuordnung der steuerfrei gestellten Einnahmen ausschließlich nach steuerrechtlichen Kriterien. Steuerfrei sind nach dem Gesetzentwurf nur Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes. Eine etwaige abweichende sozialversicherungsrechtliche Einordnung der Tätigkeiten ist für die steuerrechtliche Beurteilung und somit für die Steuerfreiheit im Rahmen der Aktivrente nicht maßgebend. 21. Wie begründet die Bundesregierung die Ungleichbesteuerung von Einkünften bei älteren und jüngeren Arbeiternehmern, die im gleichen Unternehmen in vergleichbaren Positionen beschäftigt sind? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 22. Mit welchen Auswirkungen auf die Deutsche Rentenversicherung (DRV) rechnet die Bundesregierung durch die Einführung der Aktivrente? Es werden grundsätzlich keine Mindereinnahmen für die gesetzliche Rentenversicherung auf Grund der Aktivrente erwartet. Aus der Steuerfreiheit folgt keine Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Dies wird durch eine flankierende Regelung in der Sozialversicherungsentgeltverordnung sichergestellt. Zu darüberhinausgehenden Finanzwirkungen für die gesetzliche Rentenversicherung liegen keine Berechnungen vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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