Einführung der Aktivrente (Antwort zu Drs. 21/2809)
Text
Einführung der Aktivrente (Antwort zu Drs. 21/2809)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3312
21. Wahlperiode 17.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Vollath, Doris Achelwilm,
Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/2809 –
Einführung der Aktivrente
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bewertet die Aktivrente in einer
Studie vom August 2025 als teure Maßnahme, deren Nutzen ungewiss sei. Die
Mitnahmeeffekte würden sich auf bis zu 2,8 Mrd. Euro belaufen (vgl. www.iw
koeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Kurzberichte/PDF/2025/ IW-Kurzber
icht_2025-Aktivrente.pdf).
Von der sogenannten Aktivrente, also einem Steuerfreibetrag in Höhe von
2 000 Euro monatlich bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen nach
Erreichen der Regelaltersgrenze, würden laut einer Analyse des Deutschen
Instituts für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW) vor allem besserverdienende
Rentnerinnen und Rentner profitieren (vgl. www.diw.de/documents/publikationen/
73/ diw_01.c.958419.de/25-25-1.pdf). Die Daten des DIW zeigen, dass
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Rentenalter im Vergleich zu
Beschäftigten mit Minijobs überdurchschnittlich oft in der obersten
Einkommensgruppe vertreten sind und häufig höhere Bildungsabschlüsse haben.
Im Jahr 2023 waren 278 291 Personen mit Rentenbezug nach der
Regelaltersgrenze mehr als geringfügig beschäftigt. Dagegen waren 923 771 Personen
mit Rentenbezug nach der Regelaltersgrenze nur geringfügig beschäftigt (vgl.
Antwort auf die Schriftliche Frage 131 auf Bundestagsdrucksache 21/747).
Bei Beschäftigten im Rentenalter ist schon seit Jahren ein eindeutiger Trend
zu Minijobs zu erkennen. Die Minijobberinnen und Minijobber würden von
der geplanten Aktivrente allerdings nicht profitieren.
Auch Selbstständige, die laut Mikrozensus 2022 rund 35 Prozent aller
Erwerbstätigen ab der Regelaltersgrenze ausmachen, sind von der Aktivrente
ausgeschlossen. Die Gründe für eine Weiterbeschäftigung über das
Renteneintrittsalter hinaus können bei dieser Gruppe sehr unterschiedlich sein. Einer
dieser Gründe sind die teilweise geringen Rentenansprüche, beispielsweise bei
selbständigen Künstlerinnen und Künstlern, die oftmals dazu gezwungen sind,
über das Rentenalter hinaus weiterzuarbeiten.
Mit der nachfolgenden Kleinen Anfrage soll ein umfangreiches Bild über die
geplanten Auswirkungen der Einführung einer Aktivrente geschaffen werden.
Um vollständige Beantwortung der Fragen ohne Verweis auf andere
Drucksachen wird gebeten.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 16. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Hindernisse und Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt
verhindern derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung, dass Beschäftigte über
das Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeiten?
Laut der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen repräsentativen Studie
„Alterssicherung in Deutschland“ (ASID 2023) gibt es vielfältige Gründe, über
das Renteneintrittsalter hinaus weiterzuarbeiten. Am häufigsten werden Spaß
an der Arbeit sowie soziale Aspekte genannt, gefolgt von finanziellen Motiven
(vgl. Alterssicherungsbericht 2024). Diese Vielfältigkeit wird von weiteren
Studien bestätigt. Laut der Beschäftigtenbefragung des Instituts der Deutschen
Wirtschaft sind die wichtigsten drei Motive für die Renteneintrittsentscheidung
ausreichende finanzielle Mittel im Haushalt zur Sicherung des
Lebensstandards, der Wunsch nach mehr Freizeit sowie das Gefühl, genug geleistet zu
haben (vgl. Hammermann, Pimpertz und Stettes 2024, „Beschäftigung kurz vor
und nach dem Renteneintritt“, Abbildung 3-2). Dem gegenüber begründen
erwerbstätige Rentenbeziehende ihre fortgesetzte Erwerbstätigkeit häufig mit
dem Kontakt zu anderen Menschen, Spaß an der Arbeit sowie finanziellen
Motiven (vgl. z. B. IAB Kurzbericht 24/2018).
Die Erwerbstätigenquoten älterer Menschen ist in den letzten Jahren deutlich
gestiegen; dasselbe gilt für den Anteil der Betriebe mit Beschäftigten, die das
gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben. Dazu beitragen dürften u. a. der
verbesserte durchschnittliche Gesundheitszustand im Renteneintrittsalter sowie
der demografisch bedingt steigende Bedarf an Fachkräften.
2. Mit welchem Zuwachs der Beschäftigung rechnet die Bundesregierung
durch die Einführung der Aktivrente in den kommenden zehn Jahren
(bitte gesamt und pro Jahr aufgeschlüsselt angeben)?
Die Beschäftigungseffekte der Aktivrente sind abhängig von den
Verhaltensänderungen der potenziell Begünstigten, die sich nicht belastbar prognostizieren
lassen.
Für einen im Jahr 2007 in Schweden eingeführten steuerlichen Anreiz für
Personen ab 65 Jahren findet Laun (2017, „The effect of age-targeted tax credits
on labor force participation of older workers“) positive Arbeitsangebotseffekte.
Für die Aktivrente prognostiziert eine Studie des DIW im Auftrag der
Bertelsmann-Stiftung auf Basis einer online-Befragung ebenfalls signifikante positive
Beschäftigungseffekte (vgl. Bohmann, Haan, Herrmann 2025: „Aktiviert die
Aktivrente Ältere? Evidenz zur Wirkung finanzieller Anreize auf das
Arbeitsangebot von Personen vor und im Rentenalter“).
3. Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Mindereinnahmen
in den kommenden zehn Jahren infolge der Einführung der Aktivrente
ein, insbesondere mit Blick auf den zu erwartenden jährlichen Anstieg an
Beschäftigungsverhältnissen (bitte pro Jahr und jeweils getrennt für
Bund, Länder und Kommunen angeben)?
Die erwarteten steuerlichen Mindereinnahmen im Finanzplanungszeitraum sind
dem öffentlich einsehbaren Gesetzentwurf der Bundesregierung zu entnehmen.
Darüber hinaus liegen keine Berechnungen vor. Diese Mindereinnahmen
entstehen ausschließlich durch die steuerliche Freistellung bereits bestehender
Arbeitsverhältnisse. Zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse führen nicht zu
Steuermindereinnahmen gegenüber der Finanzplanung.
4. Wie viele Personen (bitte nach Geschlecht aufteilen) sind nach
Schätzungen der Bundesregierung bei der Aktivrente anspruchsberechtigt?
Von der Neuregelung betroffen und damit anspruchsberechtigt sind
grundsätzlich alle Personen, die die im Gesetzentwurf genannten gesetzlichen
Voraussetzungen erfüllen.
Bei der Bezifferung der steuerlichen Mindereinnahmen geht die
Bundesregierung anhand von Modellrechnungen für das Jahr 2026 von rund 320 000
betroffenen Steuerpflichtigen (rund 330 000 anspruchsberechtigten Personen) aus,
von denen rund 285 000 Steuerpflichtige (rund 290 000 Personen) tatsächlich
steuerlich entlastet werden. Zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse – vgl.
Antwort zu Frage 2 – sind hier nicht enthalten.
Da das Merkmal „Geschlecht“ für die Besteuerung unerheblich ist, wird es
nicht erfasst. Eine konkrete Bezifferung ist daher nicht möglich.
5. Ab wie vielen zusätzlichen Beschäftigten können die
Steuermindereinnahmen, die sich durch die Einführung der Aktivrente ergeben,
ausgeglichen werden, und in welchem Zeitraum hält die Bundesregierung eine
entsprechende Mehrbeschäftigung für realistisch?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
6. In welchen Branchen erwartet die Bundesregierung durch die Einführung
der Aktivrente besonders positive Effekte auf die
Beschäftigungssituation, und wie ist das Matching mit Branchen, die besonders vom
Fachkräftemangel betroffen sind?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
7. Mit welcher Begründung koppelt die Bundesregierung den
Steuerfreibetrag in Höhe von 2 000 Euro nicht an den Rentenbezug?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Personen
ab der Regelaltersgrenze entwickelt, die geringfügig und mehr als
geringfügig beschäftigt waren (bitte für die Jahre 2020, 2021, 2022, 2023
und 2024 und differenziert nach Rentenbezug und kein Rentenbezug
angeben)?
Angaben zur Anzahl der Personen, die jenseits der Regelaltersgrenze
beschäftigt sind, werden von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht
und können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Information,
ob neben der Beschäftigung eine Rente bezogen wird, liegt in den Statistiken
der Bundesagentur für Arbeit nicht vor.
Beschäftigte oberhalb der Regelaltersgrenze (jeweils zum 31. Dezember des
Jahres)
Jahr sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
ausschließlich geringfügig
Beschäftigte
2020 279.005 979.005
2021 299.461 989.961
2022 328.880 1.022.605
Jahr sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
ausschließlich geringfügig
Beschäftigte
2023 372.563 1.064.836
2024 409.645 1.093.146
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Angaben zur Anzahl der Beschäftigten über der Regelaltersgrenze die
gleichzeitig eine Rente wegen Alters beziehen, können für Bezieher einer
gesetzlichen Altersrente aus der Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund
entnommen werden und sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Hierzu
liegen derzeit nur Angaben bis zum Jahr 2023 vor.
Beschäftigung oberhalb der Regelaltersgrenze mit Bezug einer Rente wegen
Alters (jeweils zum 31. Dezember des Jahres)
Jahr mehr als geringfügig beschäftigt geringfügig beschäftigt
2020 – 818.240
2021 214.110 839.873
2022 241.537 888.432
2023 278.291 923.771
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund
Hinweis: Mehrfachnennungen sind möglich. Angaben zur Anzahl der
versicherungsfreien mehr als geringfügig Beschäftigten (Fälle mit „isoliertem AG-
Beitrag“) erst ab dem Jahr 2021 möglich, bis zum Jahr 2020 kann nur die
Untergruppe ohne einen parallelen Minijob ermittelt werden (nicht dargestellt).
9. Wie begründet die Bundesregierung den Ausschluss von jüngeren
Personen von der Steuerbefreiung, insbesondere von denjenigen, die bereits
vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente in Anspruch
nehmen?
Mit der Aktivrente soll angesichts der gegebenen demographischen
Entwicklung freiwillige Arbeit auch im Rentenalter steuerlich gefördert werden. Sie
bietet einen Anreiz dafür, dass die Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze
hinaus attraktiver wird, indem die steuerlichen Auswirkungen auf das
Arbeitsentgelt im Alter verringert werden. Dies soll dabei helfen, das
Beschäftigungspotenzial älterer Menschen besser zu nutzen, personelle Engpässe zu entschärfen
und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten. Die Regelung soll
damit Fachkräfteengpässen entgegenwirken.
10. Erwartet die Bundesregierung durch die Einführung der Aktivrente
unterschiedliche Effekte für Beschäftigte unterschiedlicher Geschlechter,
und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung erwartet keine Änderung im Sinne der Fragestellung.
11. Welche Effekte erwartet die Bundesregierung durch die Einführung der
Aktivrente auf verschiedene Einkommensgruppen (bitte nach Quintilen
getrennt angeben)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/2577
wird verwiesen.
12. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den DIW-Wochenbericht
„Aktivrente entlastet vor allem besserverdienende Rentner*innen – mit
unsicheren Beschäftigungseffekten“, und wenn ja, wie bewertet sie die
Ergebnisse, insbesondere die Aussage, dass die Aktivrente vor allem
besserverdienende Rentnerinnen und Rentner entlastet?
Die Bundesregierung hat den DIW-Bericht zur Kenntnis genommen, bewertet
diesen jedoch nicht. Ziel der Aktivrente ist, das Beschäftigungspotential älterer
Menschen besser zu nutzen, indem Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze
hinaus attraktiver wird.
13. Welche Effekte erwartet die Bundesregierung durch Einführung der
Aktivrente auf Personen, die aktuell nach Erreichen der Regelaltersgrenze in
einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis angestellt sind?
Die Aktivrente setzt einen Anreiz für eine Ausweitung des Arbeitsangebots
dieser Zielgruppe.
14. Erwartet die Bundesregierung durch die Einführung der Aktivrente
Effekte auf Personen unterhalb der Regelaltersgrenze, etwa eine
Umverteilung der Lebensarbeitszeit auf den Lebensabschnitt ab dem
Renteneintrittsalter, um vom Steuerfreibetrag profitieren zu können?
Es werden keine Auswirkungen in nennenswertem Umfang auf das
Arbeitsangebot von Personen unterhalb der Regelaltersgrenze erwartet: Die steuerliche
Behandlung der Einnahmen ist nur einer von vielen Faktoren für deren
Arbeitsangebot. Bei der nichtselbständig beschäftigten Zielgruppe der Aktivrente sind
die Möglichkeiten einer Umverteilung des Arbeitsangebots in die Zukunft
zudem in der Regel begrenzt bzw. mit erheblichem Aufwand verbunden.
15. Welche Auswirkungen auf die Altersarmut in Deutschland erwartet die
Bundesregierung durch die Einführung der Aktivrente?
Ziel der Aktivrente ist, das Beschäftigungspotential älterer Menschen besser zu
nutzen, indem Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver wird.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 hingewiesen.
16. Welche Motive bewegen ältere Erwerbstätige derzeit nach Kenntnis der
Bundesregierung dazu, über die Regelaltersgrenze hinaus
weiterzuarbeiten?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
17. Welche Mitglieder der Bundesregierung haben neben ihrem Mandat bzw.
Amt derzeit Nebeneinkünfte, und in welcher Höhe?
Es wird auf Artikel 66 des Grundgesetzes und § 5 des Gesetzes über die
Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung verwiesen.
18. Wie begründet die Bundesregierung die nach Ansicht der
Fragestellenden erhebliche Ungleichbesteuerung von Einkünften bei
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Selbstständigen durch die Einführung
der Aktivrente?
Die Bundesregierung sieht bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
das größte Potenzial, um das Erwerbspotential älterer Menschen besser zu
nutzen. Bei Selbständigen ist der Anteil derer, die im Regelrentenalter
weiterarbeiten, bereits sehr hoch. Dies gilt insbesondere auch für die in den Fragen 19
und 20 genannten Gruppen.
Die Bundesregierung wird die Wirkungen der Aktivrente zwei Jahre nach
Inkrafttreten auf ihre Wirksamkeit hinsichtlich der gesetzten Ziele überprüfen.
Hierbei soll bis Ende des Jahres 2029 festgestellt werden, ob die Regelung zu
einer höheren Erwerbstätigenquote von Personen nach Erreichen der
gesetzlichen Regelaltersgrenze geführt hat.
19. Wie begründet die Bundesregierung, dass Selbstständige von der
Aktivrente ausgeschlossen werden, die pflichtweise oder freiwillig in die
gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlen und im Rentenalter
Zahlungen der Deutschen Rentenversicherung erhalten?
20. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung die besondere Situation
von Selbstständigen in den Bereichen Kunst oder Publizistik bei der
Einführung der Aktivrente, die über die Künstlersozialkasse versichert sind
und bei denen das Erreichen des Rentenalters meist nicht
gleichbedeutend mit dem Eintritt in den Ruhestand ist?
Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet.
Da es sich um eine reine Steuerfreistellung handelt, die
sozialversicherungsrechtliche Regelungen unberührt lässt, richtet sich die Zuordnung der steuerfrei
gestellten Einnahmen ausschließlich nach steuerrechtlichen Kriterien.
Steuerfrei sind nach dem Gesetzentwurf nur Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit
nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes.
Eine etwaige abweichende sozialversicherungsrechtliche Einordnung der
Tätigkeiten ist für die steuerrechtliche Beurteilung und somit für die Steuerfreiheit
im Rahmen der Aktivrente nicht maßgebend.
21. Wie begründet die Bundesregierung die Ungleichbesteuerung von
Einkünften bei älteren und jüngeren Arbeiternehmern, die im gleichen
Unternehmen in vergleichbaren Positionen beschäftigt sind?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
22. Mit welchen Auswirkungen auf die Deutsche Rentenversicherung (DRV)
rechnet die Bundesregierung durch die Einführung der Aktivrente?
Es werden grundsätzlich keine Mindereinnahmen für die gesetzliche
Rentenversicherung auf Grund der Aktivrente erwartet. Aus der Steuerfreiheit folgt
keine Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Dies wird durch eine
flankierende Regelung in der Sozialversicherungsentgeltverordnung sichergestellt. Zu
darüberhinausgehenden Finanzwirkungen für die gesetzliche
Rentenversicherung liegen keine Berechnungen vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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