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Schriftliche Frage 106 von Simone Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Mittel zur Geschäftsbesorgung der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege sind seitens der Bundesregierung für das laufende H…

dip / schriftliche_frage 20.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 106 von Simone Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Mittel zur Geschäftsbesorgung der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege sind seitens der Bundesregierung für das laufende H… Frage 106 (Simone Fischer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Mittel zur Geschäftsbesorgung der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege sind seitens der Bundesregierung für das laufende Haushaltsjahr sowie für die verbleibenden Jahre der laufenden Wahlperiode vorgesehen, und wie verteilen sich diese Mittel jeweils nach Haushaltsjahren und nach inhaltlichen Schwerpunkten, insbesondere in den Bereichen Stärkung der häuslichen Pflege, Entbürokratisierung, Prävention und Digitalisierung, einschließlich der jeweiligen Titel, Kapitel und gegebenenfalls vorgesehenen Personal- und Sachmittel im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 19. März 2026: Im Bundeshaushalt für das Jahr 2026 sind die im Folgenden aufgeschlüsselten Mittel zur Geschäftsbesorgung der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege vorgesehen. Wie die Mittel nach inhaltlichen Schwerpunkten aufzuteilen sind, wird durch den Bundeshaushalt nicht vorgegeben. Kapitel/Titel Bezeichnung Summe in Euro für das Jahr 2026 1511 529 01 Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen (anteilig mit verbindlicher Erläuterung)   5.500 1511 542 01 Öffentlichkeitsarbeit (anteilig mit verbindlicher Erläuterung) 110.000 1512 412 31 Aufwandsentschädigung für die Bevollmächtigte oder den Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege  43.000 1512 427 39 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 121.000 1512 539 39 Vermischte Verwaltungsausgaben  68.000 Neben den o. g. Ausgaben stehen anteilig weitere Mittel in Kapitel 1502 Titel 684 11 „Studien- und Modellmaßnahmen zur Verbesserung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen“ sowie in Kapitel 1511 Titel 526 02 „Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen“ zur Verfügung. Die Mittel für die folgenden Jahre werden mit den Haushaltsgesetzen 2027, 2028 und 2029 festgelegt; eine verbindliche Information dazu ist erst mit Abschluss der jeweiligen Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag möglich.

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