Schriftliche Frage 12 von Cem Ince (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung den Informations- und Datenaustausch – einschließlich etwaiger Rückmeldungen zu eingeleiteten oder abgeschl…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
Text
Schriftliche Frage 12 von Cem Ince (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung den Informations- und Datenaustausch – einschließlich etwaiger Rückmeldungen zu eingeleiteten oder abgeschl…
Frage 12 (Cem Ince, Die Linke):
Wie bewertet die Bundesregierung den Informations- und Datenaustausch – einschließlich etwaiger Rückmeldungen zu eingeleiteten oder abgeschlossenen Ermittlungen – zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls und den Arbeitsschutzbehörden der Länder bei Verdachtsfällen im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung (unter anderem im Rahmen von Mindestlohnverstößen), und welche der Bundesregierung vorliegenden statistischen Daten (falls keine statistischen Daten vorhanden sind, dann vorliegende Erkenntnisse) gibt es hierzu für die letzten sieben Jahre (bitte nach Jahren differenzieren), insbesondere zur Anzahl der durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit festgestellten Verstöße gegen die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung, zur Anzahl der durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhaltenen Hinweise von Arbeitsschutzbehörden, zur Anzahl der von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an Arbeitsschutzbehörden übermittelten Hinweise sowie – soweit im Zuständigkeitsbereich des Bundes erfasst – zu daraus resultierenden Prüf- oder Ermittlungsverfahren?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 11. März 2026:
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Zusammenarbeit zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls und den Arbeitsschutzbehörden der Länder (Arbeitsschutzverwaltung – ASV) insgesamt positiv zu bewerten. Innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens arbeiten die FKS und die ASV eng zusammen. So fanden im Jahr 2024 290 gemeinsame Prüfungen der FKS und der ASV statt. Zudem übersandten die ASV 300 Hinweise und Mitteilungen an die FKS; umgekehrt wurden 379 Hinweise und Mitteilungen von der FKS an die ASV übermittelt. Im Jahr 2025 wurden 379 gemeinsame Prüfungen der FKS und der ASV durchgeführt. In dem Jahr erhielt die FKS 357 Hinweise und Mitteilungen von der ASV und leitete 448 an die ASV weiter. Die Verfolgung festgestellter Verstöße erfolgt entsprechend der unterschiedlichen gesetzlichen Kompetenzen in getrennten Verfahren. Die nachstehende Tabelle gibt die Anzahl der durch die FKS wegen Verstößen gegen die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 21 Absatz 1 Nummer 8 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und § 23 Absatz 1 Nummer 9 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) wieder. Eine statistische Einzelauswertung der entsprechenden rechtlichen Grundlagen ist erst seit dem Jahr 2021 möglich. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren 2021 2022 2023 2024 2025 § 21 Absatz 1 Nummer 8 MiLoG 1.598 3.401 3.964 2.996 2.895 § 23 Absatz 1 Nummer 9 AEntG 722 1.148 962 483 463
Relationen
- asked ← Cem Ince (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung