Schriftliche Frage 10 von Thomas Stephan (AfD): Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im ersten Halbjahr 2026 speziell mit Blick auf die Einhaltung des…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 10 von Thomas Stephan (AfD): Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im ersten Halbjahr 2026 speziell mit Blick auf die Einhaltung des…
Frage 10 (Thomas Stephan, AfD):
Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im ersten Halbjahr 2026 speziell mit Blick auf die Einhaltung des 2026 gestiegenen gesetzlichen Mindestlohns durchgeführt, und in wie vielen Fällen wurden daraufhin Ermittlungs- beziehungsweise Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 1. September 2026:
Die für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls trägt im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung durch umfangreiche Prüfungs- und Ermittlungsverfahren sowie die konsequente Ahndung von Verstößen entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Im Fokus steht dabei auch die effiziente und wirkungsvolle Durchsetzung des Mindestlohns. Die FKS verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der alle in Frage kommenden Prüffelder aufgrund des Auftrages gemäß § 2 Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes umfasst. Sie prüft u. a., ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden oder ggf. ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen. Die Prüfung, ob ein Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns nachkommt, ist also eines von mehreren Prüffeldern der FKS. Die Anzahl der durch die FKS im ersten Halbjahr 2026 durchgeführten Arbeitgeberprüfungen sowie die Anzahl der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind auf der Homepage des Zolls veröffentlicht: www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Sch warzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/stati stikveroeffentlichung_node.html Eine Korrelation der Anzahl der Prüfungen in einem Zeitraum zu der Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren im gleichen Zeitraum führt zu keinem tragfähigen Bewertungsansatz. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Einleitung eines Verfahrens nicht zwingend im Jahr der Prüfung erfolgt und weiterhin nicht jede Prüfung ein Ermittlungsverfahren nach sich zieht. Andersherum beruht nicht jedes Ermittlungsverfahren auf einer vorangegangenen Prüfung.
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