Schriftliche Frage 9 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Reformvorhaben im Bereich der Einkommensteuerpolitik erwägt die Bundesregierung zeitnah angesichts der Tatsache, dass niedr…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 9 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Reformvorhaben im Bereich der Einkommensteuerpolitik erwägt die Bundesregierung zeitnah angesichts der Tatsache, dass niedr…
Frage 9 (Sascha Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche konkreten Reformvorhaben im Bereich der Einkommensteuerpolitik erwägt die Bundesregierung zeitnah angesichts der Tatsache, dass niedrige Arbeitseinkommen aktuell finanziell deutlich unter Druck stehen – insbesondere durch gestiegene Sozialversicherungsbeiträge – und der zunehmenden sozialen Ungleichheit (vgl. Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. 2025, www.i wkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/policy_ papers/PDF/2025/IW-Policy-Paper_2025-Einkom mensteuer-Wahlprogramme.pdf; WSI/Econstor 2025, www.econstor.eu/bitstream/10419/303514/ 1/1903568021.pdf), wie zum Beispiel eine substanzielle Anhebung des Grundfreibetrags, gezielte steuerliche Entlastungen für untere und mittlere Einkommen oder eine Anpassung des Reichensteuersatzes, um dadurch nach meiner Einschätzung die bestehende Steuer- und Sozialabgabenbelastung gerechter zu gestalten und die soziale Ungleichheit zu verringern?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 19. September 2025:
Mit der zweiten Stufe des Steuerfortentwicklungsgesetzes wird der Einkommensteuertarif für 2026 angepasst. Der Grundfreibetrag wird für das Jahr 2026 um weitere 252 Euro auf 12.348 Euro angehoben. Ferner werden die Auswirkungen der kalten Progression durch eine Rechtsverschiebung der übrigen Tarifeckwerte abgemildert; dabei wird die Einkommensgrenze für den sogenannten Reichensteuersatz erneut nicht mit verschoben. Hinzu kommt eine Erhöhung des Kindergeldes ab dem 1. Januar 2026 von derzeit 255 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat, wodurch gerade untere Einkommensgruppen gefördert werden, weil bei ihnen das Kindergeld über die steuerliche Wirkung der Freibeträge für Kinder zur Freistellung Existenzminimums des Kindes hinausgeht. Diese Maßnahmen stärken die verfügbaren Einkommen und Kaufkraft von Familien und der breiten Mitte der Gesellschaft. Zudem hat die Bundesregierung kürzlich den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen, mit dem die Entfernungspauschale ab 2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht und zugleich die Mobilitätsprämie für Steuerpflichtige mit geringem Einkommen dauerhaft gewährt werden soll.
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