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Schriftliche Frage 4 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche jährlichen fiskalischen Mehrkosten würden sich ergeben, wenn das Kindergeld je Kind für alle nach § 32 des Einkommensteuergesetzes be…

dip / schriftliche_frage 26.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 4 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche jährlichen fiskalischen Mehrkosten würden sich ergeben, wenn das Kindergeld je Kind für alle nach § 32 des Einkommensteuergesetzes be… Frage 4 (Sascha Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche jährlichen fiskalischen Mehrkosten würden sich ergeben, wenn das Kindergeld je Kind für alle nach § 32 des Einkommensteuergesetzes berücksichtigungsfähigen Kinder auf einen Betrag angehoben wird, der den maximalen steuerlichen Vorteil aus dem Kinderfreibetrag vollständig ausgleicht (berechnet für das laufende Jahr, vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 1443), und für wie viele dieser Kinder wirkt sich der Kinderfreibetrag derzeit im Rahmen der Günstigerprüfung vorteilhafter aus als das Kindergeld? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 23. Juni 2026: Eine Anhebung des Kindergeldes auf 4.632 Euro/Jahr (= 382 Euro/ Monat) entspricht der maximalen steuerlichen Entlastung aus dem Kinderfreibetrag beim Reichensteuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag. Auf dieser Grundlage ergeben sich für das Jahr 2026 fiskalische Mehrkosten von rund 24 Mrd. Euro. Dahinter stehen Mehrausgaben beim Kindergeld von rund 27 Mrd. Euro, denen Mehreinnahmen bei der verbleibenden Einkommensteuer von rund 3 Mrd. Euro gegenüberstehen. Im Jahresdurchschnitt entfallen 2026 rund 4,43 Mio. volle Kinderfreibeträge auf Fälle, in denen der Kinderfreibetrag im Rahmen der Günstigerprüfung vorteilhafter ist als das Kindergeld.

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