Schriftliche Frage 117 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Werden Brennwertkessel nach Kenntnis der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2045 mit 100 Prozent Biomolekülen betrieben, wenn das Verbot in §…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 117 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Werden Brennwertkessel nach Kenntnis der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2045 mit 100 Prozent Biomolekülen betrieben, wenn das Verbot in §…
Frage 117 (Michael Kellner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Werden Brennwertkessel nach Kenntnis der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2045 mit 100 Prozent Biomolekülen betrieben, wenn das Verbot in § 72 Absatz 4 des Gebäudeenergiegesetzes aufgehoben wird, oder dürfen sie weiter mit fossilem Gas und Öl betrieben werden, und wenn ja, warum?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 15. März 2026:
Die am 24. Februar 2026 von der Regierungskoalition vorgelegten Eckpunkte werden im Gebäudemodernisierungsgesetz und in weiteren Gesetzen umgesetzt. Die Arbeiten am Gesetzentwurf und den neuen Regelungen laufen. Gleichzeitig werden in der Gebäudewärme zusätzliche Anreize für die Verwendung klimafreundlicher Brennstoffe geschaffen, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Der Hochlauf von Biomethan, Biopropan, Bioöl und Wasserstoff wird ab 2028 durch eine moderate Grüngas-/Grünheizölquote sowie ab 2029 auch durch Beimischungen von Bioanteilen beim Betrieb von Gas- und Ölheizungen unterstützt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird im Sommer 2026 Eckpunkte für die Umsetzung einer Grüngas-/ Grünheizölquote vorlegen.
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