Schriftliche Frage 184 von Stefan Henze (AfD): Durch welche Stelle wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Zuwegung am Berlin- Spandauer-Schifffahrtskanal (BSK) zur Gartenfelder Straße…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 184 von Stefan Henze (AfD): Durch welche Stelle wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Zuwegung am Berlin- Spandauer-Schifffahrtskanal (BSK) zur Gartenfelder Straße…
Frage 184 (Stefan Henze, AfD):
Durch welche Stelle wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Zuwegung am Berlin- Spandauer-Schifffahrtskanal (BSK) zur Gartenfelder Straße 1 bewirtschaftet, und aus welchen Haushaltsmitteln erfolgt gegebenenfalls die Finanzierung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 11. März 2026:
Zur Gartenfelder Straße 1 am Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal (BSK) bestehen zwei Zuwegungen. Die offizielle Zuwegung zu den Flächen der „Gartenfelder Straße 1“ befindet sich nicht im Eigentum des Bundes. Insofern hat die Bundesregierung keine Kenntnis zur Unterhaltung dieser Zuwegung. Bei der zweiten Zuwegung handelt es sich lediglich um einen Betriebsweg im Eigentum der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Die Unterhaltung erfolgt durch die WSV mit Mittel aus dem Bundeshaushalt.
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