Schriftliche Frage 1 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe sind Haushaltsmittel im Rahmen der im Haushaltsjahr 2025 beschlossenen Regelung, dass Einsparungen aus dem Titel der Anreizf…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.
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Schriftliche Frage 1 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe sind Haushaltsmittel im Rahmen der im Haushaltsjahr 2025 beschlossenen Regelung, dass Einsparungen aus dem Titel der Anreizf…
Frage 1 (Sven Lehmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
In welcher Höhe sind Haushaltsmittel im Rahmen der im Haushaltsjahr 2025 beschlossenen Regelung, dass Einsparungen aus dem Titel der Anreizförderung zur Stärkung der Film- und Serienproduktion (Kapitel 0452 Titel 683 22) zur Deckung von Mehrausgaben bei dem Titel für das Zukunftsprogramm Kino (Kapitel 0452 Titel 892 22) geleistet werden dürfen, in das Zukunftsprogramm Kino im Jahr 2025 geflossen, und wann wird die Bundesregierung darüber entscheiden – insbesondere angesichts der vom Bundesministerium der Finanzen und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien angekündigten Freigabe der gesperrten Mittel und damit einer Verdoppelung der Filmfördermittel (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/durc hbruch-bei-der-filmfoerderung-bundesregierung-b ringt-investitionspakt-mit-filmbooster-auf-den-we g-weimer-jetzt-kann-der-produktionsstandort-deut schland-durchstarten--2405712) –, ob (und wenn ja, in welcher Höhe) im Rahmen der analogen Regelung im Haushaltsjahr 2026 entsprechende Mittel für das Zukunftsprogramm Kino im Jahr 2026 fließen werden?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 5. März 2026:
Im Jahr 2025 konnten wegen fehlender Restmittel beim Titel der Anreizförderung zur Stärkung der Film- und Serienproduktion (DFFF/GMPF; wirtschaftliche Filmförderung) keine Haushaltsmittel zugunsten des Zukunftsprogramms Kino genutzt werden. Ob und ggf. in welchem Umfang im Haushaltsjahr 2026 für die Anreizförderung zur Stärkung der Film- und Serienproduktion (DFFF/GMPF) veranschlagte Haushaltsmittel nicht benötigt werden, kann erst zum Ende des Jahres abschließend eingeschätzt werden. Dies ist auch von der Nachfrage bzw. konkreten Antragsstellung der Filmproduzentinnen und -produzenten abhängig. Vor dem Hintergrund der Gesamtfilmreform ist insbesondere aufgrund der Anhebung der Förderquote erneut mit einer hohen Mittelbindung in der wirtschaftlichen Filmförderung zu rechnen, sodass nach der aktuellen Prognose auch 2026 nicht von nutzbaren Restmitteln für das Zukunftsprogramm Kino ausgegangen werden kann.
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