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Schriftliche Frage 1 von Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viel Geld investieren große Film- und Serienproduzentenfirmen nach Kenntnis der Bundesregierung in den deutschen Filmstandort (bitte Übe…

dip / schriftliche_frage 06.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.

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Schriftliche Frage 1 von Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viel Geld investieren große Film- und Serienproduzentenfirmen nach Kenntnis der Bundesregierung in den deutschen Filmstandort (bitte Übe… Frage 1 (Andreas Audretsch, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viel Geld investieren große Film- und Serienproduzentenfirmen nach Kenntnis der Bundesregierung in den deutschen Filmstandort (bitte Überblick über die letzten 15 Jahre), und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu möglichen Einnahmen durch eine Abgabe auf die Gewinne der Produktionsfirmen bzw. ihres Umsatzes in Deutschland mit dem Referenzjahr 2025 (bitte konkret mögliche Einnahmen nennen)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 3. Februar 2026: Deutsche Produktionsunternehmen, die Filme und Serien herstellen, sind bei der Finanzierung ihrer Projekte regelmäßig in großem Umfang auf die Filmförderung des Bundes und der Länder sowie Mittel ihrer Auftraggeber, Koproduzenten und Verwertungspartner angewiesen, also etwa der Sender, audiovisuellen Mediendiensteanbieter und Verleiher. Der Bundesregierung liegen vor diesem Hintergrund keine konkreten Informationen über die jährliche Höhe eigener Investitionen von Produktionsfirmen in den deutschen Filmstandort vor. Der Gesamtumsatz der Film- und audiovisuellen Medienbranche in Deutschland liegt bei rund 10 Mrd. Euro jährlich. Gewinne fallen bei Produktionsunternehmen insbesondere aus Produzentenhonoraren, Zuschlägen und – je nach Vertragslage – aus Rechtebeteiligungen, Erlösen aus Zweitverwertungen oder internationalen Verkäufen an. Eine Abgabe auf solche Gewinne der Produktionsunternehmen bzw. ihres Umsatzes in Deutschland ist nicht geplant. Vielmehr dient die auf Grundlage des Filmförderungsgesetzes erhobene Sonderabgabe bei den Verwertern von Kinofilmen dazu, die Struktur der deutschen Filmwirtschaft und die kreativkünstlerische Qualität des deutschen Films als Voraussetzung für seinen Erfolg im Inland und im Ausland – und damit insbesondere auch die mit der Herstellung von Kinofilmen befassten Produktionsunternehmen – über Förderungen zu stärken. Sie setzt am Umsatz aus der Verwertung von Kinofilmen an und gilt für Kinos, Unternehmen der Videowirtschaft, Fernsehveranstalter und Programmvermarkter.

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