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Schriftliche Frage 35 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie erklärt die Bundesregierung vor dem Hintergrund von Studienergebnissen, die zeigen, dass nur eine Minderheit der Frauen, die sexualisier…

dip / schriftliche_frage 06.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 35 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie erklärt die Bundesregierung vor dem Hintergrund von Studienergebnissen, die zeigen, dass nur eine Minderheit der Frauen, die sexualisier… Frage 35 (Dr. Lena Gumnior, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie erklärt die Bundesregierung vor dem Hintergrund von Studienergebnissen, die zeigen, dass nur eine Minderheit der Frauen, die sexualisierte Gewalt erleben, diese der Polizei melden, und entsprechend niedriger Verurteilungszahlen das laut Medienberichten anhaltend geringe Vertrauen in die Strafverfolgung, und was wird dagegen getan? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. März 2026: Entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern liegt die Zuständigkeit für die Strafverfolgung grundsätzlich bei den Ländern. Die gemeinsam von dem Bundesministerium des Innern (BMI), dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und dem Bundeskriminalamt (BKA) vorgestellten ersten Ergebnisse der Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA) zeigen, dass die Anzeigequote vor allem bei weiblichen Opfern durchweg sehr niedrig ausfällt. Die Gründe für die geringe Anzeigequote können vielfältig sein. Der Bundesregierung liegen jedoch keine Erkenntnisse vor, dass ein geringes Vertrauen in die Strafverfolgung besteht oder dass ein solches ursächlich ist für eine geringe Anzeigequote. Der Bundesregierung liegen auch keine Erkenntnisse zu den Gründen der Höhe von Verurteilungszahlen vor, da die Bewertung einer Tat den jeweiligen Gerichten obliegt. Im Rahmen der LeSuBiA-Datenerhebung wurden auch Nachfragen zum Anzeigeverhalten und den Gründen für und gegen eine Anzeigeerstattung gestellt. Darüber hinaus wurden Fragen zu Erfahrungen mit der Polizei und Justiz gestellt. Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet und im zweiten Themenheft präsentiert, welches sich dem Thema „Ergebnisse der Dunkelfeldstudie ‚Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)‘ II – Inanspruchnahme des Sicherheits- und Hilfesystems von Polizei, Justiz, Medizin und Opferhilfe infolge von Gewalterfahrungen“ widmet. Eine Veröffentlichung des zweiten Themenheftes ist 2026 geplant.

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