Prävention und Sensibilisierung zu Gewalt gegen Frauen
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Prävention und Sensibilisierung zu Gewalt gegen Frauen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7738
21. Wahlperiode 26.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kathrin Gebel, Maik Brückner, Agnes Conrad, Mandy Eißing,
Cansin Köktürk, Cansu Özdemir, Bodo Ramelow, Heidi Reichinnek, David
Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt und der Fraktion Die Linke
Prävention und Sensibilisierung zu Gewalt gegen Frauen
Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland weit verbreitet. Mehr als jede zweite
Frau hat in ihrem Leben sexuelle Belästigung erlebt; 18 Prozent der Frauen
erfahren körperliche Gewalt in (Ex-)Partnerschaften; 17,8 Prozent der Frauen
erleben in ihrem Leben mindestens einen sexuellen Übergriff
(Bundeskriminalamt [BKA] – Ergebnisse und Publikationen – Ergebnisse der Dunkelfeldstudie
„Lebenssituation Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“; www.bk
a.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Publikationsreihen/Forschungs
ergebnisse/260210_LeSuBiA_Ergebnisse_I.html?nn=261272). Zugleich wird
ein Großteil der Gewalt nicht angezeigt: die Anzeigenquote zu körperlicher
Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft liegt bei Frauen unter 3 Prozent (BKA –
Ergebnisse und Publikationen Ergebnisse der Dunkelfeldstudie „Lebenssituation
Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“; www.bka.de/SharedDocs/Down
loads/DE/Publikationen/Publikationsreihen/Forschungsergebnisse/260210_LeS
uBiA_Ergebnisse_I.html?nn=261272).
Gewalt gegen Frauen ist Folge ungleicher Machtverhältnisse und stabilisiert
diese zugleich. Sie hat einen strukturellen Charakter. Ein zentraler Bestandteil
der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist die Prävention.
Primärprävention bezeichnet alle Ansätze, die darauf abzielen, Gewalt zu verhindern, bevor
sie auftritt; Sekundärprävention umfasst die unmittelbare Reaktion auf Gewalt
und zielt darauf ab, Betroffene möglichst schnell zu identifizieren und Gewalt
zu unterbrechen; Tertiärprävention bezeichnet die langfristige Versorgung im
Kontext von Gewalt und die Unterstützung der Betroffenen (www.frauenhausk
oordinierung.de/fileadmin/redakteure/Publikationen/Fachinformationen/2023-0
5-30_FHK-Fachinformation_Praevention_FI01-2023_final.pdf; https://iris.wh
o.int/server/api/core/bitstreams/a25476ed-8585-47f3-986e-9d0e7f5e9f1b/con
tent).
Die rechtlich bindende Istanbul-Konvention ist seit 1. Februar 2018 in
Deutschland in Kraft und stellt einen umfassenden Anspruch im Bereich (Primär-)
Prävention und Sensibilisierung dar: u. a. regelmäßige Kampagnen oder
Programme zur Bewusstseinsbildung (Artikel 13, Bewusstseinsbildung),
Aufnahme der Gleichstellung von Frauen und Männern, gewaltfreier Konfliktlösung
und geschlechtsspezifischer Gewalt in Lernmittel und Lehrpläne (Artikel 14,
Bildung), Aus- und Weiterbildung von Angehörigen bestimmter
Berufsgruppen, die mit Betroffenen und Tätern geschlechtsspezifischer Gewalt arbeiten
(Artikel 15), vorbeugende Interventions- und Behandlungsprogramme für Täter
(Artikel 16), Beteiligung des privaten Sektors und der Medien in der
Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt (Artikel 17, Verhütung und Bekämpfung
von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt); www.bmbfsfj.bund.de/resou
rce/blob/122280/cea0b6854c9a024c3b357dfb401f8e05/gesetz-zu-dem-ueberein
kommen-zur-bekaempfung-von-gewalt-gegen-frauen-istanbul-konvention-dat
a.pdf).
Auch im spanischen Gewaltschutzmodell, welches die Bundesregierung in
Bezug auf die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ)
wiederholt als Vorbild benannt hat, spielt der Bereich Sensibilisierung und
Prävention eine zentrale Rolle. So beinhaltet das Gesetz „Organic Act 1/2004“ einen
nationalen Sensibilisierungs- und Präventionsplan sowie konkrete Maßnahmen
in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Medien (Violencia Genero Ingles;
https://violenciagenero.igualdad.gob.es/wp-content/uploads/Ley_integral_ingle
s .pdf). Im spanischen Gewaltschutzmodell werden die Gleichstellung von
Frauen und Männern und die gewaltfreie Konfliktlösung in
Bildungseinrichtungen (Kita, Schule, Universität) vermittelt und Lehrkräfte in Bezug auf die
Früherkennung zu geschlechtsspezifischer Gewalt geschult (Violencia Genero
Ingles). Zudem werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen
und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in der Prävention, Früherkennung
und dem Umgang mit Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt fortgebildet.
Das spanische Gewaltschutzmodell umfasst die Entfernung sexistischer
Werbung sowie Vorgaben zur Berichterstattung zu sexualisierter Gewalt (Violencia
Genero Ingles).
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hat die Bundesregierung
für sich das Ziel formuliert: „Wir ergreifen weitere Schutzmaßnahmen für
betroffene Frauen: Die Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit verstärken wir
und [wir] stärken die Koordinierungsstelle Geschlechtsspezifische Gewalt in
ihrer Arbeit.“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag202
5.de/files/koav_2025.pdf).
Die vorliegende Kleine Anfrage konzentriert sich auf die geplanten Vorhaben
der Bundesregierung im Bereich der Prävention und Sensibilisierung zu
geschlechtsspezifischer Gewalt, um zu erfragen, inwieweit die Bundesregierung
den Anforderungen der Istanbul-Konvention in diesem Bereich und dem selbst
gesetzten Ziel, die Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit zu stärken,
nachkommen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Rolle kommt aus Sicht der Bundesregierung der Primär-,
Sekundär- und Tertiärprävention in der Bekämpfung von
geschlechtsspezifischer Gewalt zu, und wie wird dies aktuell in konkreten Maßnahmen
der Bundesregierung sichtbar (bitte jeweils nach Primär-, Sekundär- und
Tertiärprävention aufschlüsseln)?
2. Welche Rolle kommt aus Sicht der Bundesregierung der Prävention und
Sensibilisierung in der Verhinderung von Femiziden zu, und welche
konkreten Maßnahmen plant sie in diesem Bereich?
3. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, im Bereich
Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention in der Bekämpfung von
geschlechtsspezifischer Gewalt bis Ende des Jahres 2026 jeweils
umzusetzen, und welche finanziellen Ressourcen sind dafür eingeplant (bitte
jeweils nach Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention aufschlüsseln)?
4. Welche konkreten Maßnahmen und finanziellen Ausgaben sind für den
Bereich der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention in der Bekämpfung
von geschlechtsspezifischer Gewalt für den Haushalt 2027 jeweils
eingeplant (bitte jeweils nach Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention
aufschlüsseln)?
5. Welche Maßnahmen in der Prävention plant die Bundesregierung
entsprechend dem Gewalthilfegesetz, das Prävention (einschließlich Täterarbeit,
Angeboten proaktiver Beratung und Intervention sowie
Öffentlichkeitsarbeit) beinhaltet und das der Bund ab 2027 finanziell unterstützt?
6. In welchen Bundesländern findet sich nach Kenntnis der Bundesregierung
nach aktuellem Stand der Bereich der Prävention in den
Landesausführungsgesetzen und Rechtsverordnungen zum Gewalthilfegesetz, in
welchen Bundesländern wird die Prävention hierin finanziell hinterlegt (bitte
aufschlüsseln nach Bundesland), inwieweit plant die Bundesregierung
nachzuhalten, dass der Bereich der Prävention entsprechend dem
Gewalthilfegesetz auch tatsächlich in den Landesausführungsgesetzen und
Rechtsverordnungen zum Gewalthilfegesetz in den Ländern enthalten ist
und finanziell hinterlegt wird, und wenn ja, in welcher Form?
7. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jeweilige Stand der
Bundesländer in Bezug auf die Ausgangsanalyse und Entwicklungsplanung,
wie im Gewalthilfegesetz vorgeschrieben (bitte nach Bundesland
aufschlüsseln)?
8. In welchen Bundesländern beinhalten die Landesausführungsgesetze und
Rechtsverordnungen zum Gewalthilfegesetz nach Kenntnis der
Bundesregierung nach aktuellem Stand einen Ausbau der Beratungs- und
Schutzstrukturen gegen häusliche Gewalt (bitte nach Bundesland aufschlüsseln),
inwieweit plant die Bundesregierung nachzuhalten, dass entsprechend der
Zielsetzung des Gewalthilfegesetzes auch tatsächlich ein Ausbau der
Beratungs- und Schutzstrukturen gegen häusliche Gewalt im Rahmen der
Landesausführungsgesetze und Rechtsverordnungen zum
Gewalthilfegesetz umgesetzt wird, und wenn ja, in welcher Form?
9. Plant die Bundesregierung eine nationale Präventionsstrategie, wie von
GREVIO (Group of Experts on Action against Violence against Women
and Domestic Violence) im Evaluierungsbericht 2022 gefordert?
a) Wenn ja, in welchem Zeitrahmen und mit welchen Ressourcen soll
diese umgesetzt werden?
b) Wenn nein, weshalb nicht?
c) Wenn nein, wie plant die Bundesregierung, den strategischen Rahmen,
die gemeinsamen Grundsätze und Ziele der Präventionsarbeit über
einzelne Kampagnen hinweg festzuhalten?
10. Fügt sich die derzeitige Informationskampagne zum Thema „Häusliche
Gewalt gegen Frauen“ des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV) in eine nationale Präventionsstrategie der
Bundesregierung ein, und wenn ja, welche Rolle übernimmt sie innerhalb
dieser?
11. Inwieweit ist eine Evaluierung und Wirksamkeitsprüfung der
bewusstseinsbildenden Kampagnen und der Präventionsarbeit zu
geschlechtsspezifischer Gewalt geplant, und wenn nein, weshalb nicht?
12. Plant die Bundesregierung Kampagnen zur Aufklärung über Gewalt gegen
Frauen, die sich explizit an Jungen und Männer richtet, und wenn nein,
weshalb nicht?
13. Plant die Bundesregierung Kampagnen zur Aufklärung über Gewalt gegen
Frauen, die sich spezifisch an vulnerable Gruppen (z. B. Frauen und
Mädchen mit Behinderungen, wohnungslose Frauen und Migrantinnen)
richtet, und wenn nein, weshalb nicht?
14. In welchen Bundesländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Themen Gleichstellung von Frauen und Männern, gewaltfreie
Konfliktlösung und geschlechtsspezifische Gewalt in den offiziellen Lehrplänen und
Lernmitteln verankert (vgl. Artikel 14 der Istanbul-Konvention; bitte nach
Bundesland aufschlüsseln)?
15. In welchen Bundesländern liegen nach Kenntnis der Bundesregierung
flächendeckende und bedarfsdeckende Programme zur Täterarbeit vor?
a) Wie viele Plätze in Kursen zur Täterarbeit bestehen aktuell nach
Kenntnis der Bundesregierung deutschlandweit (bitte nach
Bundesland aufschlüsseln)?
b) Wird aus Sicht der Bundesregierung durch die Anordnung von
verpflichtenden Kursen zur Täterarbeit durch Gerichte (Reform des
Gewaltschutzgesetzes [Gesetz zur Einführung der elektronischen
Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz] und
geplante Reform des Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes [Ki-
MoG]) ein Angebot zusätzlicher Kurse notwendig, wenn ja, in
welchem Umfang, und wie wird die Finanzierung dieser Kurse
sichergestellt?
c) Wie viele der bestehenden Angebote arbeiten nach Kenntnis der
Bundesregierung gemäß den Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft
Täterarbeit häusliche Gewalt und können damit als qualitätsgesichert
angesehen werden (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
16. In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
regelmäßige Schulungen der Lehrkräfte in Bezug auf die Früherkennung
zu familiärer und geschlechtsspezifischer Gewalt wie im spanischen
Gewaltschutzmodell (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
17. In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
regelmäßige Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Gesundheitswesen und der Fachkräfte aus der Sozialen Arbeit
(Wohnungslosenhilfe, Suchthilfe, Jugendhilfe, Ehe- und Lebensberatung,
Familienberatung) in der Prävention, Früherkennung und dem Umgang mit Betroffenen
geschlechtsspezifischer Gewalt wie im spanischen Gewaltschutzmodell
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
18. Plant die Bundesregierung Maßnahmen im Bereich der Medien zur
Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt (wie z. B. Entfernung sexistischer
Werbung, Vorgaben zur Berichterstattung zu sexualisierter Gewalt) wie im
spanischen Modell (vgl. auch Artikel 17 der Istanbul-Konvention), und
wenn nein, weshalb nicht?
19. Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung die Aus- und
Fortbildung von Akteuren, die mit Betroffenen zusammenarbeiten (insbesondere
Polizistinnen und Polizisten, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie
Richterinnen und Richter) für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen?
20. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass laut „Monitor Gewalt gegen
Frauen“ 80 Prozent der Fortbildungsmaßnahmen für Polizeibedienstete
und fast alle Fortbildungen für Richterinnen und Richter zu
geschlechtsspezifischer Gewalt freiwillig waren, und wie verhält sich dies der
Bundesregierung zufolge zu Artikel 15 der Istanbul-Konvention?
21. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass laut GREVIO-Bericht im Jahr
2022 alle Fachkräfte, die mit Betroffenen und Tätern
geschlechtsspezifischer Gewalt zu tun haben (wie Richterinnen und Richter, Angehörige der
Strafverfolgungsbehörden, Angehörige der Gesundheitsberufe sowie
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter [besonders Jugendhilfe, Kinderschutz,
Durchführung von Asylverfahren]) eine systematischere und
umfassendere Schulung zu geschlechtsspezifischer Gewalt als bislang umgesetzt
benötigen, und wie hat sie seit ihrem Amtsantritt dafür Sorge getragen, dass
diese etabliert werden?
22. Plant die Bundesregierung, die geplanten Anforderungen an
Familienrichterinnen und Familienrichter zu Kenntnissen zum Gewaltschutzrecht
sowie zu Dynamiken und Auswirkungen häuslicher Gewalt (nach der
FamFG-Reform [FamFG = Gesetz über das Verfahren in Familiensachen
und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit]) auf
Richterinnen und Richter insgesamt auszuweiten, die mit Fällen
geschlechtsspezifischer Gewalt befasst sind, und wenn nein, weshalb nicht?
a) Plant die Bundesregierung eine Evaluierung der tatsächlichen
Aneignung von Kenntnissen zum Gewaltschutzrecht sowie zu Dynamiken
und Auswirkungen häuslicher Gewalt durch Familienrichterinnen und
Familienrichter im Rahmen der Evaluation des FamFG?
b) Plant die Bundesregierung eine Evaluierung der Anwendung der
Istanbul-Konvention und der Berücksichtigung häuslicher Gewalt in
Verfahren des Sorge- und Umgangsrechts im Rahmen der Evaluation
des FamFG, und wenn ja, welche Daten sollen hierfür erhoben
werden?
23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung der spezialisierten
Gerichte für geschlechtsspezifische Gewalt im spanischen Modell, und prüft
sie eine Übertragung auf die Justiz in Deutschland?
Berlin, den 20. August 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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