Schriftliche Frage 94 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung der Kriminalisierung sexuell motivierter Bildaufnahmen, die unter ande…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 94 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung der Kriminalisierung sexuell motivierter Bildaufnahmen, die unter ande…
Frage 94 (Dr. Lena Gumnior, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung der Kriminalisierung sexuell motivierter Bildaufnahmen, die unter anderem durch eine diese Woche dem nordrheinwestfälischen Justizminister übergebene Petition mit über 125.000 Unterschriften erhoben wird (vgl. https://taz.de/Petition-gegen-Voyeuraufnah men/!6106682/), und plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der bestehenden Strafbarkeitslücke ein entsprechendes Gesetzesvorhaben?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 9. September 2025:
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nimmt die Entwicklungen im Bereich der bildbasierten sexualisierten Gewalt sehr ernst. Das gilt auch für neuere Erscheinungsformen wie den in der Petition beschriebenen digitalen Voyeurismus. Die Parteien der Regierungskoalition haben im Koalitionsvertrag vereinbart, Strafbarkeitslücken bei bildbasierter sexualisierter Gewalt zu schließen. Das BMJV prüft derzeit, wie diese Vorgabe umgesetzt werden kann.
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