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Schriftliche Frage 135 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Wie hoch waren 2025 die bundesfinanzierten Verwaltungsausgaben der Jobcenter im SGB II insgesamt sowie je erwerbsfähigem Leistungsberechtigt…

dip / schriftliche_frage 06.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 135 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Wie hoch waren 2025 die bundesfinanzierten Verwaltungsausgaben der Jobcenter im SGB II insgesamt sowie je erwerbsfähigem Leistungsberechtigt… Frage 135 (Jan Wenzel Schmidt, AfD): Wie hoch waren 2025 die bundesfinanzierten Verwaltungsausgaben der Jobcenter im SGB II insgesamt sowie je erwerbsfähigem Leistungsberechtigten, und welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung 2026, um diese Verwaltungskosten zu senken und Mittel zugunsten von Eingliederungsleistungen umzuschichten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 5. März 2026: Der Bund hat im Jahr 2025 rund 6,788 Mrd. Euro für Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende verausgabt. Auf Basis der derzeit vorläufigen Daten zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLB) im Jahr 2025 (vorläufiger Jahresdurchschnitt: rund 3,9 Millionen eLB) beliefen sich die Verwaltungskosten je eLB auf 1.741 Euro. Entsprechend der geltenden Eingliederungsmittel-Verordnung erhalten die Jobcenter am Jahresanfang ihre Eingliederungs- und Verwaltungsmittel zur freien Bewirtschaftung zugeteilt. Im Bundeshaushalt ist geregelt, dass der Eingliederungs- und der Verwaltungskostentitel gegenseitig deckungsfähig sind. Mit dieser Etatisierung wird die in § 46 Absatz 1 Satz 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch verankerte Regelung nachvollzogen, wonach die Mittel für die Erbringung von Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten in einem Gesamtbudget veranschlagt werden. Vor dem Hintergrund der spezifischen Gegebenheiten vor Ort entscheiden die Jobcenter in dezentraler Verantwortung, in welchem Umfang Maßnahmen eingesetzt werden, die zulasten des Eingliederungstitels gehen, und in welchem Umfang Vermittlung und Beratung durch die im Jobcenter beschäftigten Integrationsfachkräfte eingesetzt werden, die aus dem Verwaltungskostentitel zu finanzieren sind. Insofern entscheiden sie auch über den konkreten Umschichtungsbedarf. Daran plant die Bundesregierung auch in diesem Jahr nichts zu ändern.

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