Entwicklung und Finanzierung der Arbeitsförderung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Antwort zu Drs. 21/1701)
Text
Entwicklung und Finanzierung der Arbeitsförderung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Antwort zu Drs. 21/1701)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2134
21. Wahlperiode 01.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Rietenberg, Timon Dzienus, Leon
Eckert und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1701 –
Entwicklung und Finanzierung der Arbeitsförderung im Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Jobcentern ausreichend
Eingliederungsmittel zur Verfügung zu stellen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD, S. 16). Die aktuellen Haushaltsentwürfe lassen allerdings auch
nach Ansicht der Fragestellenden nicht erkennen, dass dieser Anspruch auch
wirklich erfüllt wird. Zwar steigen die Mittel für die Eingliederung
langzeitarbeitsloser Menschen, die Mittel für Verwaltungskosten verharren jedoch auf
konstantem Niveau. Da die Ausgaben für Personal, Miete und Betriebskosten
der Jobcenter kontinuierlich steigen, erfolge die notwendige
Gegenfinanzierung zunehmend zulasten der Eingliederungsmittel, so das Bundesnetzwerk
für Arbeit und Teilhabe.
In der Praxis entnehmen die Jobcenter demnach Gelder, die eigentlich für
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen vorgesehen sind, um den Verwaltungsbedarf
zu decken. Laut Rückmeldungen von Trägern der Arbeitsförderung bleiben
Plätze in Förderprogrammen unbesetzt oder werden nicht verlängert. So
wurden laut Bundesnetzwerk für Arbeit und Teilhabe im letzten Jahr rund 20
Prozent der Plätze abgebaut (Pressemitteilung 2. Juli 2025, www.arbeit-teilhab
e.de/was-wir-tun#Aktivitaeten).
Aus Sicht der Fragestellenden ist diese Entwicklung besorgniserregend.
Menschen, die Bürgergeld beziehen, müssen gezielt und individuell passend
unterstützt und qualifiziert werden. Dafür gibt es bereits sehr gute Instrumente, die
allerdings auch zur Anwendung kommen müssen. Aus Sicht der
Fragestellenden bleibt das Potenzial einer nachhaltigen Arbeitsförderung viel zu oft
ungenutzt, während sich aktuelle öffentliche Debatten zum Bürgergeld oft nur auf
Sanktionen und kurzfristige Vermittlung beschränken.
Ziel der Kleinen Anfrage ist es, den aktuellen Stand der Arbeitsförderung im
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu erfassen sowie die
Finanzsituation der Jobcenter und deren Möglichkeiten zur Eingliederung näher zu
beleuchten.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 1. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im
Rechtskreis SGB II wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2019 absolut und prozentual durch folgende Instrumente gefördert (bitte
jeweils die jährlichen Bestandszahlen sowie Eintritte seit 2019 auflisten):
a) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45
des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)) bei einem Träger,
b) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45
SGB III) bei einem Arbeitgeber,
c) Einstiegsgeld bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen
Erwerbstätigkeit (§ 16b SGB II),
d) Einstiegsgeld bei selbstständiger Erwerbstätigkeit (§ 16b SGB II),
e) Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (§ 16c SGB II),
f) Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II),
g) Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II),
h) freie Förderung (§ 16f SGB II),
i) Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit (§ 16g SGB II),
j) Förderung schwer zu erreichender junger Menschen (§ 16h SGB II),
k) Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II),
l) ganzheitliches Coaching (§ 16k SGB II),
m) Förderung der beruflichen Weiterbildung (§ 16 SGB II i. V. m.
§§ 81 ff. SGB III)?
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht in ihrem
Internetangebot die Zugangs- und Bestandszahlen für die Teilnehmenden an
arbeitsmarktpolitischen Instrumenten. Die Daten sind abrufbar unter: https://statistik.arbeits
agentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524
032&topic_f=amp-zr-amp-zr-jz.
Eine Anteilswertberechnung ist nicht sinnvoll möglich, da die genannten
Förderungen vielfach die Arbeitslosigkeit beenden. Es gilt weiterhin zu
berücksichtigen, dass mit der Aufnahme einer Förderung auch gleichzeitig die
Hilfebedürftigkeit überwunden werden kann. In diesem Zusammenhang wird darauf
hingewiesen, dass es sich bei der Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit
(§ 16g des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – SGB II) um kein eigenes
Instrument der Arbeitsmarktpolitik handelt und deshalb hierzu keine Zugangs- und
Bestandszahlen in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit vorliegen.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Zahlen der
Teilnehmenden im Zeitverlauf, insbesondere in Bezug auf die Instrumente
Förderung der beruflichen Weiterbildung (§ 16 SGB II i. V. m. §§ 81 ff.
SGB III), Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II) und Teilhabe am
Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II), und welche Gründe sieht sie dafür?
3. Wie bewertet die Bundesregierung die laut Bundesnetzwerk für Arbeit
und Teilhabe gesunkenen Neueintritte in den „Sozialen Arbeitsmarkt“
(§ 16i SGB II) vor dem Hintergrund der positiven Evaluation durch das
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die Teilnehmendenzahlen unterlagen in dem benannten Zeitraum von 2019 bis
2025 verschiedenen Einflussfaktoren, die Auswirkungen auf deren
Entwicklung gehabt haben können:
• Die Corona-Pandemie mit den dadurch bedingten Kontaktbeschränkungen
und der Aussetzung von Präsenzmaßnahmen.
• Demografische und sozioökonomische Merkmale der potenziellen
Teilnehmenden können sich im Zeitverlauf verändern.
• Arbeitsmarktpolitische Reformen, wie die Einführung des Bürgergelds im
Jahr 2023, können eine Rolle spielen.
• Hinsichtlich der Entwicklung der Teilnehmendenzahl in
Weiterbildungsmaßnahmen kann diese durch die konjunkturelle Arbeitsmarktlage
grundsätzlich beeinflusst werden. Zum Beispiel kann die Teilnehmendenzahl in
Weiterbildungsmaßnahmen bei günstiger Konjunkturlage (niedrige
Arbeitslosigkeit und große Arbeitskräftenachfrage) zurückgehen.
• Zuletzt standen die Jobcenter vor organisatorischen Herausforderungen
infolge der Übertragung der Förderung der beruflichen Weiterbildung aus
dem SGB II in das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ab dem 1.
Januar 2025.
Arbeitsgelegenheiten sind immer nachrangig und nur für eine sehr
eingeschränkte Gruppe zielführend. Sie dienen der Wiedererlangung der
Beschäftigungsfähigkeit sehr arbeitsmarktferner Menschen. Intensive Beratung,
Coaching und die Instrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung haben sich
in den vergangenen Jahren bewährt und wurden gesetzlich gestärkt. Damit
einhergehend sind die Förderzahlen im § 16d SGB II gesunken: Im Jahr 2014 gab
es rund 261 000 Eintritte in Arbeitsgelegenheiten, im Jahr 2024 waren es rund
102 000.
Dem entsprechend wurde auch das Teilhabechancengesetz in der Praxis sehr
gut angenommen. In der Spitze wurden im November 2021 rund 43 000
Personen im Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II gefördert,
der aktuelle Förderbestand liegt mit 19 290 Personen im Mai 2025 (aktuelle
Zahlen) unter diesem Niveau.
Die Förderentscheidungen werden dezentral in den Jobcentern getroffen. Eine
verlässliche Finanzierung ist für den anhaltenden Erfolg aller Förderleistungen
dabei eine wesentliche Voraussetzung. Deshalb setzt die Bundesregierung die
Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode
unmittelbar um, ausreichend Mittel für Eingliederung sicherzustellen und stockt das
Gesamtbudget SGB II ab dem Jahr 2026 um jährlich 1 Mrd. Euro gegenüber
der Finanzplanung der Ampelregierung auf.
4. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Potenzial an Menschen im
SGB II ein, die in das Förderprofil des „Sozialen Arbeitsmarkts“ (§ 16i
SGB II) fallen?
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit kann die Anzahl der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten, die die Fördervoraussetzung für § 16i SGB II erfüllen,
nicht ausweisen. Die Messgröße, die den Fördervoraussetzungen am nächsten
kommt, ist die Anzahl der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
mit einer Verweildauer von vier Jahren und länger in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende. Im Dezember 2024 waren dies rund 764 000 Personen (https://
statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.
html?nn=1524060&topic_f=dauern). Das Potenzial liegt unterhalb dieser
Größe, da eine Förderung nach § 16i SGB II einen Leistungsbezug von insgesamt
mindestens sechs Jahren voraussetzt. Gleichzeitig ist anzumerken, dass das
reine Potenzial an möglichen Förderberechtigten nichts darüber aussagt, ob die
Förderung im Einzelfall zielführend ist. Das entscheidet das Jobcenter im
Rahmen der engen Beratung mit der einzelnen Person vor Ort.
5. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Neueintritte in den
„Sozialen Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) wieder zu erhöhen (vgl. Frage 3),
wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen aus, und wenn nein, wie begründet
sie das?
Ob eine Beschäftigungsförderung mit dem Regelinstrument nach § 16i SGB II
sinnvoll ist, orientiert sich an der individuellen Situation und dem Bedarf im
Einzelfall. Die Umsetzung und Planung der Förderleistungen erfolgen durch
die örtlich zuständigen Jobcenter. Diese stellen sicher, dass Förder- und
Eingliederungsmaßnahmen den individuellen Bedarfen der Teilnehmenden gerecht
werden. Dazu identifizieren sie den jeweiligen Unterstützungsbedarf durch eine
bedarfsorientierte Abgleichung von Qualifikationen,
Beschäftigungsperspektiven und persönlichen Rahmenbedingungen. Aufbauend darauf planen sie
zielgerichtete Maßnahmenpakete, vermitteln Teilnehmende in passende
Förderleistungen und koordinieren die Zusammenarbeit mit Trägern, Unternehmen sowie
weiteren Akteuren des Arbeitsmarktes.
Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Ausweitung und gesetzliche
Verankerung des Passiv-Aktiv-Transfers wird die Finanzierungssicherheit bei der
Planung erhöhen und eröffnet den Jobcentern die Möglichkeit, auch Förderungen
nach § 16i SGB II verstärkt zu nutzen.
6. Wird die Bundesregierung bei der im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD genannten Überprüfung der Instrumente auf ihre
Wirksamkeit (Koalitionsvertrag, S. 17) auf bereits bestehende Daten
zurückgreifen oder neue Evaluationen beauftragen, und welchen Zeitplan gibt
es für diese Überprüfung?
7. Hat die Bundesregierung bereits Pläne zur Weiterentwicklung oder
Neuschaffung einzelner Instrumente, und in welchen Bereichen sieht sie
besonderen Handlungsbedarf?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überprüfung der Arbeitsmarktinstrumente
und Strukturen ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung.
Forschungsergebnisse, insbesondere solche des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung, fließen systematisch in gesetzgeberische Prozesse ein.
Ein Konzept mit weiteren Maßnahmen zur Umsetzung des Auftrags aus dem
Koalitionsvertrag wird derzeit im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
erarbeitet. Konkrete Entscheidungen hierzu werden voraussichtlich im
kommenden Jahr nach Abschluss der Sozialstaatskommission sowie der geplanten
Gesetzgebungsvorhaben im SGB II und SGB III getroffen.
8. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für die Verwaltungskosten der
Jobcenter (bitte jährliche Zahlen seit 2015 bis zum aktuell verfügbaren
Zeitpunkt, jeweils Ist und Soll, nennen)?
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Soll-Ansätze und die Ist-Ausgaben beim
Titel 1101/01/636 13 – Verwaltungskosten für die Durchführung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende in den Jahren 2023 bis 2025.
Jahr Soll-Ansatz Ist-Ausgaben
in 1 000 Euro
2023 5 250 000 6 318 378
2024 5 050 000 6 535 047
2025 5 250 000 -
2026 5 250 000 -
Darüber hinaus wurden zuletzt die beim Eingliederungstitel gebildeten
Ausgabereste den Verwaltungsbudgets verstärkend zugewiesen.
Hinsichtlich der Ausgaben für die Verwaltungskosten für die Jahre 2015 bis
2022 verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Schriftliche
Frage 79 des Abgeordneten Kai Whittaker auf Bundestagsdrucksache 20/7945.
Zur nötigen Einordnung der Ausgaben für Verwaltungskosten im
Gesamtbudget SGB II verweist die Bundesregierung auf die Antwort zu Frage 12.
9. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für die Eingliederungsausgaben
der Jobcenter (bitte jährliche Zahlen seit 2015 bis zum aktuell
verfügbaren Zeitpunkt, jeweils Ist und Soll, nennen)?
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Soll-Ansätze und die Ist-Ausgaben beim
Titel 1101/01/685 11 – Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in den Jahren
2023 bis 2025.
Jahr Soll-Ansatz Ist-Ausgaben
in 1 000 Euro
2023 4 400 000 3 814 147
2024 4 150 000 3 676 446
2025 4 100 000 -
2026 4 700 000 -
Über die in der Tabelle dargestellten Ansätze hinaus stehen jährlich weitere
Mittel durch Ausgabereste zur Verfügung. Seit dem Jahr 2025 beläuft sich
diese Verstärkungsmöglichkeit auf bis zu 350 Mio. Euro. Die Ausgabereste
werden jeweils zu Jahresbeginn zusammen mit den Eingliederungs- und
Verwaltungsmitteln an die Jobcenter verteilt. Die Regelung soll im Haushalt 2026
fortgeführt werden.
Im Rahmen des Passiv-Aktiv-Transfers werden weitere bis zu 700 Mio. Euro
für das Regelinstrument nach § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ aus
dem Ansatz für das Bürgergeld bereitgestellt. Der Passiv-Aktiv-Transfer dient
als zusätzliche Finanzierungssäule für die nach § 16i SGB II geförderten
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse. Im Koalitionsvertrag ist
eine Ausweitung und gesetzliche Verankerung des Passiv-Aktiv-Transfers
vorgesehen.
Hinsichtlich der Ausgaben für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für
die Jahre 2015 bis 2022 verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die
Schriftliche Frage 78 des Abgeordneten Kai Whittaker auf
Bundestagsdrucksache 20/7945.
Zur nötigen Einordnung der Ausgaben für Leistungen zur Eingliederung in
Arbeit im Gesamtbudget SGB II verweist die Bundesregierung auf die Antwort zu
Frage 12.
10. Wie viel Prozent des Gesamtbudgets geben die Jobcenter jährlich für
Verwaltungskosten aus (bitte absolute und prozentuale Zahlen seit 2015
für die zehn Jobcenter mit den höchsten Anteilen und die zehn Jobcenter
mit den geringsten Anteilen nennen)?
Angaben der Bundesagentur für Arbeit aus den Bewirtschaftungsdaten zu den
gemeinsamen Einrichtungen mit den höchsten und den niedrigsten
Verwaltungskostenausgaben können den Tabellen im Anhang* entnommen werden.
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, aus welchen Kostenpunkten
sich die Verwaltungsausgaben konkret für die einzelnen Jobcenter
zusammensetzen (z. B. Personal, Mieten, etc., wenn ja, bitte die prozentual
größten Ausgabeblöcke auflisten)?
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit zu den Bewirtschaftungsdaten zu
den einzelnen gemeinsamen Einrichtungen sind die größten Kostenpositionen
an erster Stelle die Personalressourcen (Vermittlung, Beratung,
Leistungsgewährung etc.) und an zweiter Stelle die Immobilienkosten. Die Kosten für die
Personalressourcen betragen 75,3 Prozent und die Immobilienkosten 5,6
Prozent an den Gesamtverwaltungskosten.
12. Sieht die Bundesregierung Einsparpotenzial bei den Verwaltungskosten
der Jobcenter, und wenn nein, warum stattet sie die Jobcenter – nach den
in der Vorbemerkung genannten Angaben – nicht entsprechend der
tatsächlichen Ausgaben aus?
Die Mittel für die Erbringung von Eingliederungsleistungen und
Verwaltungskosten werden in einem Gesamtbudget veranschlagt. Die beiden Ansätze für
das Gesamtbudget im SGB II ab dem Jahr 2026 betragen nach den Plänen der
Bundesregierung jährlich zusammen bis zu 10,3 Mrd. Euro. Insgesamt
verbessern sich die finanziellen Spielräume der Jobcenter damit deutlich. Im
Vergleich zu den Vorjahren werden die Jobcenter klar gestärkt. Zwar lag das
Gesamtbudget in den Jahren 2023 und 2024 bei insgesamt rund 10,4 Mrd. Euro.
Es ist aber zu berücksichtigen, dass die Jobcenter seit dem 1. Januar 2025 von
den Kosten für Fördermaßnahmen der beruflichen Weiterbildung und
Rehabilitation entlastet sind. Unter Berücksichtigung dieser Entlastung in Höhe von
900 Mio. Euro durch die Aufgabenverlagerung an die Agenturen für Arbeit
bewegt sich die Ausstattung des Gesamtbudgets SGB II deutlich über dem
Niveau der Vorjahre.
Der Regelung des Gesamtbudgets in § 46 Absatz 1 Satz 5 SGB II liegt der
Gedanke zugrunde, dass die Jobcenter eigenverantwortlich ihre
Eingliederungsstrategie bestimmen sollen. Deshalb besteht mit der gegenseitigen
Deckungsfähigkeit die Möglichkeit zur flexiblen Umschichtung zwischen Eingliederungs-
und Verwaltungsbudget. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit ermöglicht den
Jobcentern, Einfluss auf die konkrete Mittelverwendung zu nehmen und vor
dem Hintergrund der spezifischen Gegebenheiten in dezentraler Verantwortung
vor Ort selbst zu entscheiden, ob eher eine maßnahmenorientierte
Eingliederungsstrategie – die zulasten des Eingliederungstitels geht – oder eher eine
intensive Betreuung durch die Beschäftigten des Jobcenters – die die
Verwaltungskosten belastet – zielführender erscheint. Die Jobcenter können somit
Mittel vom Eingliederungs- in das Verwaltungsbudget umschichten und
dadurch höhere Ausgaben für die Verwaltung tätigen. Umschichtungen sind
folglich das Ergebnis der jeweiligen Schwerpunktsetzung vor Ort.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/2134 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Anlage zu der Frage 10
Seite 1 von 4
1. Tabelle 1: Darstellung der 10 gemeinsamen Einrichtungen mit den prozentual höchsten Ist-Ausgaben für Verwaltungskosten im
Jahr 2024 und deren Entwicklung seit dem Jahr 2015, BA-Angaben
2024 2023 2022 2021
BA Gesamt / Grundsicherungsstelle
Absolut in
Mio. EUR
Anteilig
Gesamtausgaben
(inkl. BEZ) in %
Absolut in
Mio. EUR
Anteilig
Gesamtausgaben
(inkl. BEZ) in %
Absolut in
Mio. EUR
Anteilig
Gesamtausgaben
(inkl. BEZ) in %
Absolut in
Mio. EUR
Anteilig
Gesamtausgaben
(inkl. BEZ) in %
BA Gesamt 4.859,89 63,1 4.645,94 61,1 4.459,20 59,2 4.337,35 58,3
Jobcenter Kulmbach 3,44 86,2 3,28 85,0 3,12 79,2 2,96 73,1
Jobcenter Garmisch-Partenkirchen 3,55 83,4 3,56 84,8 3,42 78,8 3,32 77,6
Jobcenter Kaiserslautern 6,60 82,7 6,20 79,2 6,02 72,5 5,75 66,4
Jobcenter Kitzingen 2,93 82,7 2,53 83,9 2,30 82,4 2,34 78,1
Jobcenter Lichtenfels 2,94 82,2 2,70 81,5 2,54 77,7 2,54 77,0
Jobcenter Cham 4,39 81,9 3,56 79,6 3,22 75,1 2,97 71,1
Jobcenter Fichtelgebirge 5,04 81,9 4,54 80,9 4,47 76,3 4,52 67,8
Jobcenter Bayreuth 3,45 81,5 2,97 83,5 2,78 79,2 2,80 76,6
Jobcenter Schweinfurt 3,29 80,8 2,99 81,4 2,87 78,8 2,64 75,3
Jobcenter Dingolfing-Landau 2,96 80,7 2,59 79,4 2,36 68,4 2,16 73,7
2020 2019 2018 2017
BA Gesamt / Grundsicherungsstelle
Absolut in
Mio. EUR
Anteilig
Gesamtausgaben
(inkl. BEZ) in %
Absolut in
Mio. EUR
Anteilig
Gesamtausgaben
(inkl. BEZ) in %
Absolut in
Mio. EUR
Anteilig
Gesamtausgaben
(inkl. BEZ) in %
Absolut in
Mio. EUR
Anteilig
Gesamtausgaben
(inkl. BEZ) in %
BA Gesamt 4.267,07 58,1 4.231,56 58,7 4.106,98 65,5 3.978,25 63,0
Jobcenter Kulmbach 3,02 74,2 3,03 73,0 2,92 81,8 2,96 79,8
Jobcenter Garmisch-Partenkirchen 3,18 72,2 3,19 74,6 2,99 74,2 2,51 66,0
Seite 2 von 4
Jobcenter Kaiserslautern 5,70 68,4 5,76 70,3 5,31 75,4 5,12 74,8
Jobcenter Kitzingen 2,46 77,7 2,51 69,7 2,49 76,4 2,34 66,6
Jobcenter Lichtenfels 2,55 77,8 2,51 74,5 2,35 79,7 2,28 74,7
Jobcenter Cham 3,16 74,9 3,00 69,4 2,91 78,6 2,79 71,3
Jobcenter Fichtelgebirge 4,34 71,4 4,34 64,1 4,16 72,6 4,06 69,3
Jobcenter Bayreuth 2,80 74,2 2,73 71,3 2,62 82,3 2,64 75,2
Jobcenter Schweinfurt 2,71 74,7 2,75 69,4 2,69 74,3 2,83 68,2
Jobcenter Dingolfing-Landau 2,21 70,9 2,18 65,7 2,08 68,7 1,94 58,6
2016 2015
BA Gesamt / Grundsicherungsstelle
Absolut in
Mio. EUR
Anteilig
Gesamtausgaben
(inkl. BEZ) in %
Absolut in
Mio. EUR
Anteilig
Gesamtausgaben
(inkl. BEZ) in %
BA Gesamt 3.748,39 62,6 3.493,14 63,3
Jobcenter Kulmbach 2,76 75,7 2,56 77,3
Jobcenter Garmisch-Partenkirchen 2,48 68,5 1,94 71,0
Jobcenter Kaiserslautern 4,87 77,0 4,50 79,1
Jobcenter Kitzingen 2,08 69,2 1,89 77,3
Jobcenter Lichtenfels 2,09 79,6 2,04 86,5
Jobcenter Cham 2,42 78,8 2,09 82,9
Jobcenter Fichtelgebirge 3,57 68,1 3,56 76,4
Jobcenter Bayreuth 2,38 78,7 2,21 77,4
Jobcenter Schweinfurt 2,33 75,0 1,80 75,9
Jobcenter Dingolfing-Landau 1,52 68,3 1,39 82,4
Seite 3 von 4
2. Tabelle 2: Darstellung der 10 gemeinsamen Einrichtungen mit den prozentual niedrigsten Ist-Ausgaben für Verwaltungskosten im
Jahr 2024 und deren Entwicklung seit dem Jahr 2015, BA-Angaben
2024 2023 2022 2021
BA Gesamt / Grundsicherungsstelle
Absolut in
Mio. EUR
Anteilig
Gesamtausgaben
(inkl. BEZ) in %
Absolut in
Mio. EUR
Anteilig
Gesamtausgaben
(inkl. BEZ) in %
Absolut in
Mio. EUR
Anteilig
Gesamtausgaben
(inkl. BEZ) in %
Absolut in
Mio. EUR
Anteilig
Gesamtausgaben
(inkl. BEZ) in %
BA Gesamt 4.859,89 63,1 4.645,94 61,1 4.459,20 59,2 4.337,35 58,3
Jobcenter Mönchengladbach, Stadt 34,99 56,5 32,24 49,8 31,63 48,2 30,93 50,8
Jobcenter Regionalverband Saarbrücken 43,90 56,5 43,26 54,6 42,16 55,2 41,69 54,0
Jobcenter Marzahn-Hellersdorf 38,87 56,3 37,16 53,0 36,54 53,2 36,96 51,8
Jobcenter Neukölln 63,29 56,3 64,20 52,7 61,80 55,1 62,25 56,7
Jobcenter Oberhausen, Stadt 30,11 56,3 28,91 59,7 28,05 54,6 26,77 50,7
Jobcenter Reinickendorf 37,78 56,2 39,02 54,6 37,09 54,0 36,11 49,9
Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen 31,68 55,5 29,90 52,4 28,55 52,1 27,92 50,7
Jobcenter Bremen, Stadt 80,61 55,4 79,86 53,4 77,23 53,4 72,71 52,9
Jobcenter Dortmund, Stadt 87,77 53,0 84,00 53,4 79,11 49,5 75,20 48,7
Jobcenter Gelsenkirchen, Stadt 47,05 50,3 43,85 48,4 42,53 45,0 41,72 44,8
2020 2019 2018 2017
BA Gesamt / Grundsicherungsstelle
Absolut in
Mio. EUR
Anteilig
Gesamtausgaben
(inkl. BEZ) in %
Absolut in
Mio. EUR
Anteilig
Gesamtausgaben
(inkl. BEZ) in %
Absolut in
Mio. EUR
Anteilig
Gesamtausgaben
(inkl. BEZ) in %
Absolut in
Mio. EUR
Anteilig
Gesamtausgaben
(inkl. BEZ) in %
BA Gesamt 4.267,07 58,1 4.231,56 58,7 4.106,98 65,5 3.978,25 63,0
Jobcenter Mönchengladbach, Stadt 30,71 51,2 29,57 49,5 28,61 57,5 27,71 54,5
Jobcenter Regionalverband Saarbrücken 40,80 55,4 39,55 50,7 37,68 58,1 35,64 54,6
Seite 4 von 4
Jobcenter Marzahn-Hellersdorf 38,20 52,3 39,92 56,0 38,86 59,3 39,35 59,7
Jobcenter Neukölln 61,44 56,6 62,36 57,6 61,64 60,8 61,60 58,2
Jobcenter Oberhausen, Stadt 25,32 51,1 23,74 52,6 23,20 58,1 22,21 58,5
Jobcenter Reinickendorf 34,82 52,0 34,65 53,5 33,98 58,3 34,23 59,7
Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen 26,84 52,0 27,00 57,5 26,94 62,6 25,81 60,2
Jobcenter Bremen, Stadt 70,22 49,6 68,56 54,6 67,13 58,9 60,13 53,8
Jobcenter Dortmund, Stadt 75,19 51,9 75,99 51,3 72,59 60,0 70,68 58,9
Jobcenter Gelsenkirchen, Stadt 39,99 46,7 41,27 47,9 39,59 54,8 37,63 54,8
2016 2015
BA Gesamt / Grundsicherungsstelle
Absolut in
Mio. EUR
Anteilig
Gesamtausgaben
(inkl. BEZ) in %
Absolut in
Mio. EUR
Anteilig
Gesamtausgaben
(inkl. BEZ) in %
BA Gesamt 3.748,39 62,6 3.493,14 63,3
Jobcenter Mönchengladbach, Stadt 24,95 51,4 25,73 56,3
Jobcenter Regionalverband Saarbrücken 33,75 58,5 30,32 65,1
Jobcenter Marzahn-Hellersdorf 38,67 55,9 35,82 53,9
Jobcenter Neukölln 60,40 57,7 53,91 53,7
Jobcenter Oberhausen, Stadt 21,31 57,3 19,60 57,0
Jobcenter Reinickendorf 35,03 63,9 29,44 56,1
Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen 23,69 59,0 21,71 60,7
Jobcenter Bremen, Stadt 54,23 53,5 51,79 56,7
Jobcenter Dortmund, Stadt 65,98 57,9 62,04 61,0
Jobcenter Gelsenkirchen, Stadt 35,24 56,7 31,65 56,9
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ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Entwicklung und Finanzierung der Arbeitsförderung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Antwort)