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Schriftliche Frage 61 von Uwe Schulz (AfD): Welche konkreten Maßnahmen sollen nach Ansicht der Bundesregierung mit den zusätzlich bereitgestellten 600 Mio. Euro in den Jobcentern umges…

dip / schriftliche_frage 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 61 von Uwe Schulz (AfD): Welche konkreten Maßnahmen sollen nach Ansicht der Bundesregierung mit den zusätzlich bereitgestellten 600 Mio. Euro in den Jobcentern umges… Frage 61 (Uwe Schulz, AfD): Welche konkreten Maßnahmen sollen nach Ansicht der Bundesregierung mit den zusätzlich bereitgestellten 600 Mio. Euro in den Jobcentern umgesetzt werden, und teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Leiterin der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, dass aktuell schlechte Bedingungen für den Übergang aus der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit bestehen (www.welt.de/poli tik/deutschland/article688b7cb44ab4754741bf9fd 0/in-arbeit-bringen-buergergeld-ausgaben-sollen-s inken-doch-jobcenter-erhalten-600-millionen-eur o-mehr-geld.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 12. August 2025: Die Bundesregierung setzt die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD um, den Jobcentern ausreichend Mittel für die Eingliederung zur Verfügung zu stellen. Mit dem Kabinettbeschluss zum Haushalt 2025 vom 24. Juni 2025 werden im laufenden Jahr zusätzlich 400 Mio. Euro gegenüber dem ersten Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 zur Verfügung stehen. Ab dem Jahr 2026 ist gemäß dem Kabinettbeschluss vom 30. Juli 2025 zum Haushalt 2026 und zur mittelfristigen Finanzplanung eine weitere finanzielle Stärkung vorgesehen. Nach den Plänen der Bundesregierung steigen die Mittel dann um 1 Mrd. Euro jährlich gegenüber der alten Finanzplanung bzw. um 600 Mio. Euro gegenüber dem Ansatz für das Haushaltsjahr 2025. Die Jobcenter entscheiden in eigener Verantwortung nach den Bedarfen vor Ort, wie sie ihre zugeteilten Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudgets im Rahmen des SGB II einsetzen. Der Bund macht keine Vorgaben, in welchem Umfang Mittel für bestimmte Maßnahmen eingesetzt werden sollen. Die Bundesregierung stützt sich bei der Einschätzung der Lage am Arbeitsmarkt wesentlich auf die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit. Diese zeigen, dass die Chancen, Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zu beenden, aktuell aufgrund der wirtschaftlich unsicheren Situation sogar schlechter sind als im ersten Halbjahr 2021 während der Corona-Pandemie.

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