Deutsch-ukrainische strategische Partnerschaft und Folgen der Regierungskonsultationen vom 14. April 2026 (Antwort zu Drs. 21/7298)
Text
Deutsch-ukrainische strategische Partnerschaft und Folgen der Regierungskonsultationen vom 14. April 2026 (Antwort zu Drs. 21/7298)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7971
21. Wahlperiode 10.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Stefan Keuter,
Gerold Otten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7298 –
Deutsch-ukrainische strategische Partnerschaft und Folgen der
Regierungskonsultationen vom 14. April 2026
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die am 14. April 2026 veröffentlichte deutsch-ukrainische strategische
Partnerschaft weitet die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Ukraine
erheblich aus. Sie betrifft nicht nur die weitere Unterstützung der Ukraine,
sondern soll auch die sicherheits- und verteidigungspolitische
Zusammenarbeit, den Wiederaufbau sowie die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Beziehungen beider Länder langfristig vertiefen. Besonders weitreichend sind
die Vorhaben im Bereich der Verteidigungsindustrie. Die Erklärung sieht unter
anderem eine engere Kooperation bei Drohnen, Flugabwehr,
Datenkooperation sowie Forschung und Entwicklung vor. Auch gemeinsame
Fertigungsvorhaben und die Bereitstellung von Drohnen an Drittstaaten einschließlich
Golfstaaten werden genannt (www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/2420
616/2810b1a2113c7d4687e75b47251397bc/2026-04-14-erklaerung-deutsch-u
krianische-regierungskonsultationen-deutsch-data.pdf).
Zugleich enthält die Erklärung zusätzliche finanzielle Zusagen und zahlreiche
weitere Vorhaben, etwa im Bereich der Energieversorgung und des
Wiederaufbaus. In wesentlichen Punkten bleibt jedoch offen, welche konkreten
finanziellen, rechtlichen und sicherheitspolitischen Folgen sich daraus für
Deutschland ergeben. Dies betrifft insbesondere die Abgrenzung zwischen
kurzfristiger Unterstützung der Ukraine, Investitionen im deutschen Interesse und
langfristigen politischen oder sicherheitspolitischen Bindungen. Ebenso ist nach
Auffassung der Fragesteller zu klären, welche Zuständigkeiten,
Kontrollmechanismen und Folgekosten mit den einzelnen Maßnahmen verbunden sind
(www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/2420616/2810b1a2113c7d4
687e75b47251397bc/2026-04-14-erklaerung-deutsch-ukrianische-regierungsk
onsultationen-deutsch-data.pdf).
Diese Fragen gewinnen vor dem Hintergrund veränderter internationaler
Rahmenbedingungen in den Augen der Fragesteller an Gewicht. Die Vereinigten
Staaten von Amerika haben ihre direkten militärischen Zuwendungen
eingestellt; Waffenlieferungen werden zunehmend über von NATO-Staaten
finanzierte Mechanismen fortgeführt. Zugleich ist die Zahl der Geberländer der
tschechischen Munitionsinitiative nach Medienberichten von 18 auf neun
gesunken. Daraus ergibt sich für die Fragesteller die Frage, ob Deutschland
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
künftig einen wachsenden Anteil der finanziellen und politischen Lasten
übernimmt und welchen zusätzlichen Einfluss dies auf den weiteren Kriegsverlauf
haben kann (www.reuters.com/business/aerospace-defense/no-drop-military-ai
d-kyiv-since-us-policy-shift-nato-official-says-2025-12-19/; www.telepoli
s.de/article/Ukraine-Haelfte-der-Geberlaender-steigt-aus-Prager-Initiative-aus-
11310410.html).
Hinzu treten mögliche sicherheitspolitische Risiken. Nach Medienberichten
tauschen Russland und China Informationen über westliche Waffensysteme
aus, die in der Ukraine eingesetzt und von russischen Kräften erbeutet wurden.
Dies kann auch deutsche Rüstungsgüter betreffen. Vor dem Hintergrund der
angekündigten Ausweitung der deutsch-ukrainischen Rüstungskooperation
besteht für die Fragesteller daher Anlass, mögliche Folgen für den Schutz
deutscher Technologien und Fähigkeiten näher zu prüfen (www.bild.de/politik/aus
land-und-internationales/geheimdokumente-china-bildet-putins-soldaten-
fuerukraine-krieg-aus-6a0ca5dd524d1cc9989d59cd).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung setzt sich intensiv für ein rasches Ende des
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sowie einen gerechten
und dauerhaften Frieden in der Ukraine ein. Sie steht dazu in ständigem engem
Austausch mit ihren internationalen Partnern – sowohl bilateral als auch im
Rahmen internationaler Organisationen und multilateraler Foren, vor allem in
den Vereinten Nationen (VN), der Europäischen Union (EU), der NATO und
der G7. Deutschland wird die Ukraine auch weiterhin politisch, finanziell,
humanitär, zivil und militärisch unterstützen, solange es nötig ist.
Im Rahmen der deutsch-ukrainischen Regierungskonsultationen am 14. April
2026 haben Deutschland und die Ukraine ihre Beziehungen auf die Ebene einer
strategischen Partnerschaft gehoben. Sie bringen damit zum Ausdruck, dass die
Ukraine nicht nur Empfänger deutscher Unterstützung ist, sondern ein zentraler
Sicherheitspartner, nicht zuletzt in den Bereichen Luftverteidigung und
Energiesicherheit. Die enge Zusammenarbeit mit der Ukraine trägt zur Sicherheit
Deutschlands bei.
1. Was ist mit der in der strategischen Partnerschaft genannten Eröffnung
einer Niederlassung des staatlichen Rüstungskonzerns Ukrainian
Defense Industry (UDI) in Berlin konkret gemeint, und welche Aufgaben soll
diese Niederlassung übernehmen?
Die Niederlassung soll sich der Intensivierung der Zusammenarbeit in den
Bereichen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie widmen.
2. Welche Eigentums-, Beteiligungs- und Kontrollstrukturen sind bei den in
der strategischen Partnerschaft angekündigten deutsch-ukrainischen
Gemeinschaftsunternehmen zur Drohnenproduktion und bei weiteren
Gemeinschaftsunternehmen in der Rüstungsindustrie vorgesehen,
insbesondere im Hinblick auf Beteiligungen deutscher Unternehmen, ukrainischer
Unternehmen und ukrainischer staatlicher Stellen?
Bei den in der Strategischen Partnerschaft angekündigten
Kooperationsvorhaben zur Drohnenproduktion sowie bei weiteren Vorhaben in der
Rüstungsindustrie handelt es sich um Joint Ventures, die jeweiligen Eigentums-,
Beteiligungs- und Gesellschaftsstrukturen der beteiligten Unternehmen bleiben
hiervon unberührt.
3. Welche Prüfungen hat die Bundesregierung gegebenenfalls dazu
vorgenommen, ob die in der strategischen Partnerschaft angekündigten
Gemeinschaftsunternehmen zur Drohnenproduktion, mögliche
Fertigungsstätten für Rüstungsgüter in Deutschland oder die geplante
Niederlassung der UDI in Berlin zusätzliche Sicherheitsrisiken für die
Bevölkerung oder für kritische Infrastruktur in Deutschland begründen können,
und zu welchen Ergebnissen ist sie dabei gelangt?
Deutschland sieht sich seit Jahren einer Gefährdung durch von Russland
ausgehenden hybriden Bedrohungen ausgesetzt. Die Bundesregierung erstellt
fortlaufend unter Einbindung der Bundesländer Lagebilder über die Sicherheitslage
und trifft Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung bzw. einzelner Personen,
Unternehmen oder Strukturen.
4. Welche konkreten Vereinbarungen wurden im Zusammenhang mit der in
der strategischen Partnerschaft genannten gemeinsamen Fertigung von
Langstreckenkampfdrohnen des Typs Anubis und
Mittelstreckenkampfdrohnen des Typs Seth-X geschlossen oder vorbereitet?
Konkrete Vereinbarungen zwischen den beteiligten Unternehmen unterliegen
dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
5. Welche Rolle übernehmen deutsche Unternehmen, Bundesministerien
oder Bundesbehörden bei der gemeinsamen Drohnenproduktion,
insbesondere bei Entwicklung, Finanzierung, Fertigung, Zulieferung,
Zulassung und Endverbleibskontrolle?
Die Bundesregierung fördert zur militärischen Unterstützung und im Sinne der
strategischen Partnerschaft nach Prüfung im Einzelfall u. a. die gemeinsame
Produktion von Drohnen. Die Rüstungskooperation mit der Ukraine erfolgt im
Rahmen der allgemeinen Gesetze und Zuständigkeiten einschließlich des
Kriegswaffenkontrollgesetzes und des Außenwirtschaftsgesetzes.
6. Was ist mit der in Anlage I der strategischen Partnerschaft genannten
„Durchführungsvereinbarung über die Bereitstellung von Drohnen an
Drittstaaten, einschließlich Golfstaaten“ konkret gemeint, und
a) welche Drittstaaten sind davon erfasst oder sollen davon erfasst
werden,
b) in welcher Form sollen die Drohnen bereitgestellt werden,
c) welche deutschen Stellen sind an Genehmigung und Kontrolle
beteiligt,
d) welche außenwirtschaftsrechtlichen, rüstungsexportrechtlichen und
endverbleibsbezogenen Prüfungen sind vorgesehen?
Die Abstimmungen zu den Einzelheiten dieses Vorhabens dauern an.
7. Welche rechtlichen Regelungen bestehen oder sind gegebenenfalls
vorgesehen, um den Einfluss auf die Weitergabe und Nutzung von Drohnen,
Drohnentechnologie, Software, Sensordaten und Gefechtsdaten zu
sichern, die im Rahmen der in Anlage I genannten Vereinbarungen über
Drohnenproduktion, Drittstaatenbereitstellung und Datenkooperation
entwickelt, finanziert, bereitgestellt oder ausgetauscht werden?
Die Weitergabe und Nutzung von im Rahmen der Kooperation zwischen
Deutschland und der Ukraine entwickelten, bereitgestellten oder
ausgetauschten Technologien, Software und Daten unterliegen den einschlägigen
außenwirtschafts- und exportkontrollrechtlichen Bestimmungen sowie den
vertraglichen Vereinbarungen zwischen den beteiligten Unternehmen und Regierungen.
8. Welche Bewertungen liegen der Bundesregierung gegebenenfalls dazu
vor, ob aus der vertieften deutsch-ukrainischen Rüstungskooperation
technische, industrielle oder operative Abhängigkeiten Deutschlands von
ukrainischen Unternehmen, ukrainischen staatlichen Stellen oder
ukrainischen Gefechtsdaten entstehen können, und zu welchem Ergebnis
kommen diese möglichen Bewertungen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
9. Inwiefern ist Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung in der
Lage, die im Rahmen der strategischen Partnerschaft gemeinsam
entwickelten oder hergestellten Rüstungsgüter auch ohne ukrainische
Partner weiterzuentwickeln, zu produzieren oder instand zu halten?
Deutschland verfügt über eine leistungsfähige Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie. Die strategische Partnerschaft mit der Ukraine ermöglicht eine
vertiefte Zusammenarbeit und den Austausch von Know-how, wodurch die
Fähigkeiten beider Seiten gestärkt werden.
10. Welche Daten sollen im Rahmen der in Anlage I der strategischen
Partnerschaft genannten „Vereinbarung über Datenkooperation“ zwischen
Deutschland und der Ukraine ausgetauscht werden, und
a) fallen darunter militärische Einsatzdaten, Gefechtsdaten, Sensordaten
oder Daten aus dem Drohneneinsatz,
b) welche deutschen Behörden oder Unternehmen sollen Zugriff auf
diese Daten erhalten,
c) welche ukrainischen Behörden oder Unternehmen sollen Zugriff auf
deutsche Daten erhalten,
d) welche Geheimschutz-, Datenschutz- und Cybersicherheitsvorgaben
gelten?
Die Vereinbarung über Datenkooperation regelt unter anderem den Austausch
von Gefechtsfelddaten. Hierzu gehört insbesondere die Analyse des Einsatzes
deutscher Waffensysteme. Sämtliche Datenübermittlung und -verarbeitung
erfolgt unter strikter Einhaltung der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung.
Das Abkommen schafft den notwendigen rechtlichen Rahmen, der die
Wahrung von Geheimhaltung, Datenschutz und Cybersicherheit gewährleistet.
11. Was ist mit der in Anlage I der strategischen Partnerschaft genannten
Ausrichtung neuer Arbeitsmarktprogramme auf „kriegsbezogene
Bedarfe“ gemeint, und umfasst dies auch Programme, die unmittelbar oder
mittelbar dem Personalbedarf der ukrainischen Verteidigungsindustrie
oder Rüstungsproduktion dienen?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für
Arbeit beraten das ukrainische Wirtschaftsministerium im Rahmen einer
Verwaltungspartnerschaft zu arbeitsmarktpolitischen Fragestellungen, mit dem Ziel,
kriegsbedingte Folgen für Wirtschaft und Arbeitsmarkt in der Ukraine
abzufedern. Programme, die unmittelbar oder mittelbar dem Personalbedarf der
ukrainischen Verteidigungsindustrie dienen, sind nicht Teil des Austauschs.
12. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, welche
zusätzlichen finanziellen Belastungen für Deutschland erwartet werden,
falls weitere Staaten ihre finanziellen Beiträge zur tschechischen
Munitionsinitiative, zum PURL-(Prioritized Ukraine Requirements List)-
Mechanismus oder zu anderen Unterstützungsformaten für die Ukraine
reduzieren oder beenden (wenn ja, bitte darstellen), und wenn nein, warum
nicht?
Die Bundesregierung steht im regelmäßigen Austausch mit ihren
internationalen Partnern, um die Lastenteilung bei der Unterstützung der Ukraine zu
verbessern.
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls vor
dem Hintergrund des Medienberichts über einen russisch-chinesischen
Informationsaustausch zu in der Ukraine erbeuteten westlichen
Waffensystemen darüber vor, ob deutsche Rüstungsgüter, insbesondere Marder-
Schützenpanzer, von russischen Streitkräften erbeutet wurden (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Beantwortung der Frage 13 kann nicht offen erfolgen. Das
verfassungsrechtlich garantierte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht
genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Die Frage betrifft
Informationen, die Rückschlüsse auf die explizite Unterstützung der
Bundesrepublik Deutschland zulassen würde. Eine uneingeschränkte Weitergabe
könnte sich für die innere und äußere Sicherheit Deutschlands nachteilig oder gar
schädlich auswirken. Die angefragten Informationen können deshalb nicht
offen, sondern nur „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ als Anlage 1 übermittelt
werden.*
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber
vor, ob Informationen über deutsche Rüstungsgüter, insbesondere über
deren Einsatz, technische Bestandteile, Schwachstellen oder digitale
Schnittstellen, von Russland an China weitergegeben wurden (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
15. Welche Maßnahmen wurden gegebenenfalls ergriffen, um zu verhindern,
dass geheime oder sicherheitsrelevante Informationen über deutsche
Rüstungsgüter über die Ukraine, Russland oder andere Drittstaaten nach
China gelangen?
Die Weitergabe und Nutzung von im Rahmen der militärischen Unterstützung
an die Ukraine gelieferten Technologien, Software und Daten unterliegt den
einschlägigen außenwirtschafts- und exportkontrollrechtlichen Bestimmungen
sowie den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den beteiligten Unternehmen
und Regierungen. Darüber hinaus besteht ein Abkommen zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerkabinett der Ukraine
über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen.
16. Wurde eine Bewertung dazu vorgenommen, welche
sicherheitspolitischen Kosten für Deutschland entstehen können, wenn Russland oder
China aus erbeuteten westlichen oder deutschen Waffensystemen
Erkenntnisse über Schwachstellen, Einsatzprofile oder Gegenmaßnahmen
gewinnen?
Die Ukraine verteidigt sich gegen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg
Russlands, der Frieden und Stabilität im euroatlantischen Raum erschüttert hat.
Die Bundesregierung ist überzeugt, dass die sicherheitspolitischen Kosten und
Konsequenzen eines militärischen Siegs Russlands in diesem Krieg und damit
einer völkerrechtswidrigen Verschiebung von Grenzen in Europa mit
militärischen Mitteln die Risiken der Unterstützung der Ukraine in ihrer jetzigen Form
deutlich übersteigen würden.
17. Welche konkreten Erwartungen verbindet die Bundesregierung mit der
Aussage in der strategischen Partnerschaft, Deutschland erwarte, „dass
die Ukraine die Zahl der Männer im wehrfähigen Alter, die die Ukraine
verlassen, reduziert“ (Erklärung über eine strategische Partnerschaft
zwischen Deutschland und der Ukraine, Abschnitt 3 „Menschliche
Dimension“, S. 3), und
a) welche Maßnahmen der Ukraine zur Reduzierung der Ausreise von
Männern im wehrfähigen Alter hält die Bundesregierung dabei für
geeignet, erforderlich oder erwartbar,
b) welche rechtlichen, administrativen oder praktischen Schritte wurden
hierzu zwischen der Bundesregierung und der ukrainischen
Regierung seit dem 14. April 2026 besprochen,
c) welche deutschen Bundesministerien oder Bundesbehörden waren an
entsprechenden Gesprächen, Prüfungen oder Abstimmungen
beteiligt,
d) welche Maßnahmen prüft oder plant die Bundesregierung im
Zusammenhang mit dieser Erwartung, um die Einreise von Männern im
wehrfähigen Alter aus der Ukraine nach Deutschland zu erschweren,
einzuschränken oder stärker zu kontrollieren,
e) welche alternativen Maßnahmen zur Reduzierung der Einreise oder
zur verstärkten Rückkehr von Männern im wehrfähigen Alter aus
Deutschland in die Ukraine wurden von deutscher Seite geprüft, und
welche dieser Maßnahmen schließt die Bundesregierung aus
rechtlichen, humanitären, europarechtlichen oder politischen Gründen
aus?
Die ukrainische Regierung hat seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen
russischen Angriffskrieges verschiedene Maßnahmen ergriffen, um das Kriegsrecht,
das eine Ausreise bestimmter Personengruppen verbietet, durchzusetzen. Die
Bundesregierung bewertet diese Maßnahmen der ukrainischen Regierung
hinsichtlich der Geeignetheit zur Erreichung ihrer Ziele nicht.
Zu Fragen der Einreise von Personen aus der Ukraine wird auf die
Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 21. August verwiesen, abrufbar
unter: www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2026/08/anderung-a
ufenthalt-ukrainer.html.
Eine Rückkehr in Deutschland lebender Schutzberechtigter in die Ukraine,
unabhängig von Alter, Geschlecht und Wehrfähigkeit, ist freiwillig möglich. Die
Bundesregierung fördert mit allen Kräften die Resilienz der Bevölkerung der
Ukraine durch militärische und humanitäre Unterstützung sowie wirtschaftliche
Zusammenarbeit.
18. Welche Aufgaben sollen der „Unity Hub“ in Berlin, das von der Agentur
für nationale Einheit koordinierte Einheitsnetzwerk und deutsche
Jobcenter jeweils bei der Erleichterung der Rückkehr ukrainischer
Staatsangehöriger in die Ukraine übernehmen?
Zu den Aufgaben des sogenannten Unity Hubs wird auf die Pressemitteilung
des Bundesinnenministeriums vom 15. April 2026 verwiesen, abrufbar unter:
www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2026/04/unity-hub-berli
n.html.
Die Bundesregierung hat zugesichert, dass sie den Unity Hub dabei unterstützt,
Arbeitsgebiete zur Kooperation mit Jobcentern und Arbeitsagenturen zu
identifizieren. Deutschland und die Ukraine sind sich einig, dass die Förderung der
Arbeitsaufnahme in Deutschland sowie das Finden einer Arbeit in der Ukraine
nach einer potentiellen Rückkehr gemeinsame Anliegen sind.
19. Wie viele ukrainische Männer zwischen 23 und 60 Jahren, die sich zum
aktuellen Zeitpunkt in Deutschland aufhalten (bitte die aktuellsten Daten
angeben), beziehen Bürgergeld (vgl. www.tagesschau.de/ausland/europa/
ukraine-schutzstatus-102.html)?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im April 2026
rund 107 000 männliche erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) in einem Alter zwischen 23 und 60 Jahren mit
ukrainischer Staatsangehörigkeit.
20. Wie viele Bürgergeldbezieher mit ukrainischer Staatsangehörigkeit
waren
a) seit dem 1. Juli 2023 wegen fehlender Erreichbarkeit im Sinne des
§ 7b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und
b) im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2023 wegen
fehlender Erreichbarkeit nach der zuvor geltenden Rechtslage
betroffen (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
21. In wie vielen Fällen wurden Leistungen an Bürgergeldbezieher mit
ukrainischer Staatsangehörigkeit wegen fehlender Erreichbarkeit ganz oder
teilweise nicht erbracht, versagt, entzogen oder eingestellt (bitte nach
Jahren seit 2022 sowie nach der jeweils angewandten Rechtsgrundlage
aufschlüsseln)?
22. In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2022 bei Bürgergeldbeziehern
mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ein nicht genehmigter Aufenthalt
außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters festgestellt
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 20 bis 22 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
23. Was ist mit der in der strategischen Partnerschaft genannten Ermittlung
von Formaten der Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Sozialbetrug
auch durch Rückgriff auf einschlägige Daten, soweit rechtlich möglich,
gemeint?
24. Welche deutschen und ukrainischen Behörden sollen an der in Frage 23
genannten Zusammenarbeit beteiligt werden?
25. Welche Datenkategorien sollen zur Bekämpfung von Sozialbetrug
zwischen deutschen und ukrainischen Stellen ausgetauscht oder abgeglichen
werden?
Die Fragen 23 bis 25 werden gemeinsam beantwortet.
Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 Absatz 1 des
Aufenthaltsgesetzes haben bei entsprechender Hilfebedürftigkeit einen den Inländern
gleichgestellten Zugang zu existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II oder
SGB XII. Bei Stellung eines Asylantrags ohne gleichzeitige Beantragung eines
Aufenthaltstitels nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes kommen
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Betracht. Die
zuständigen Leistungsbehörden prüfen bei einer Antragstellung oder
Weiterbewilligung die Angaben der Antragstellenden zu Einkommen und Vermögen.
Die Bundesregierung ist im Austausch mit der ukrainischen Regierung, um zu
prüfen, wie die Leistungsbehörden Informationen zur Einkommens- und
Vermögenssituation der betroffenen Personen erhalten können.
26. Welche konkreten Projekte sind im Rahmen der strategischen
Partnerschaft in den Bereichen Wirtschaft, Wiederaufbau, Energie,
Wohnungsbau, Digitalisierung, Landwirtschaft, Rohstoffe und Verkehr geplant?
27. Welche Angaben kann die Bundesregierung zu jedem in der Antwort zu
Frage 26 genannten Projekt machen, insbesondere zu
a) Ziel,
b) zuständigem Bundesministerium oder zuständiger Bundesbehörde,
c) vorgesehenen Mitteln,
d) Haushaltstiteln oder Sondervermögen,
e) deutschen, ukrainischen oder internationalen Empfängern sowie
f) vorgesehenem Zeitraum?
Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1 der Erklärung über eine strategische Partnerschaft
zwischen Deutschland und der Ukraine sowie auf die öffentlich verfügbaren
Informationen der einzelnen Ressorts verwiesen.
28. Welche neuen Finanzmittel in Höhe von bis zu 233 Mio. Euro für
Entwicklungszusammenarbeit, die in der strategischen Partnerschaft genannt
werden, sind bereits haushalterisch veranschlagt oder eingeplant?
Alle genannten Mittel sind Teil des Einzelplans 23 für das Haushaltsjahr 2026.
29. Welche Teile der in Frage 28 genannten Mittel dienen vorrangig
a) der humanitären Unterstützung,
b) der wirtschaftlichen Zusammenarbeit,
c) dem Wiederaufbau oder
d) sicherheitspolitisch relevanten Zielen,
und welche Beträge entfallen jeweils auf diese Bereiche?
Alle genannten Projekte dienen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und
Entwicklung sowie dem Wiederaufbau. Die Bundesregierung versteht
Entwicklungspolitik als einen Teil von integrierter Sicherheitspolitik. Darüber hinaus
wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
30. Welche Gegenleistungen, Zugangsrechte, Beteiligungsmöglichkeiten
oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteile werden für Deutschland aus der
in Anlage I genannten Vereinbarung zwischen dem Staatlichen Dienst für
Geologie und Bodenschätze der Ukraine und der Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe über kritische Mineralien von der
Bundesregierung erwartet?
Ziel der Bundesregierung ist es, dass Deutschland sich im Rohstoffbereich
diversifizierter aufstellt. Die in Anlage 1 genannte Absichtserklärung hat die
Kooperation der geologischen Dienste Deutschlands und der Ukraine zum
Gegenstand.
31. Welche Bundesmittel sind für die in der strategischen Partnerschaft
angekündigte ukrainisch-deutsche Kultursaison 2027/2028 vorgesehen?
Die deutsch-ukrainische Kultursaison soll aus Mitteln der Haushaltstitel
0504 687 15 und 0504 687 13 sowie der institutionellen Förderung für das
Goethe-Institut umgesetzt werden.
32. Welche Bundesministerien, Bundesbehörden, Mittlerorganisationen,
ukrainischen Stellen oder sonstigen Einrichtungen sind an Planung,
Finanzierung und Durchführung der ukrainisch-deutschen Kultursaison
2027/2028 beteiligt?
Die Federführung der deutsch-ukrainischen Kultursaison liegt beim
Auswärtigen Amt, die Umsetzung vor Ort soll überwiegend durch das Goethe-Institut
Kyjiw erfolgen. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit dem
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, dem Bundeskanzleramt
sowie den zuständigen ukrainischen staatlichen Stellen.
33. Welche der in Anlage I der strategischen Partnerschaft genannten
Vereinbarungen wurden bereits unterzeichnet, und welche sollen noch
unterzeichnet werden (bitte jeweils nach Datum oder geplantem Datum der
Unterzeichnung, Vertragsparteien und rechtlicher Bindungswirkung
aufschlüsseln)?
Keine der in Anlage 1 der „Erklärung über eine strategische Partnerschaft
zwischen Deutschland und der Ukraine“ Absprachen hat einen völkerrechtlich oder
anderweitig vertraglich bindenden Charakter.
Im Rahmen der Regierungskonsultationen am 14. April 2026 wurden folgende
Absprachen unterzeichnet:
– Vereinbarung über Datenkooperation
– Durchführungsvereinbarung über die gemeinsame Fertigung von
Langstreckenkampfdrohnen vom Typ Anubis und Mittelstreckenkampfdrohnen vom
Typ Seth-X
– Gemeinsame Absichtserklärung zur Unterstützung des Wiederaufbaus und
der Resilienz der Industrie
– Vereinbarung zwischen dem Staatlichen Dienst für Geologie und
Bodenschätze der Ukraine und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe (BGR) über gemeinsame Anstrengungen in den Bereichen
Erschließung kritischer Mineralien, geowissenschaftliche Forschung und
Bereitstellung fachkundiger Beratung für die Regierung und industrielle
Interessengruppen
– Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für die
Entwicklung von Gemeinden und Gebieten der Ukraine und dem
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen der
Bundesrepublik Deutschland
– Gemeinsame Absichtserklärung über die Ausweitung einer
Verwaltungspartnerschaft zu Sozialpolitik, die kriegsbezogenen Bedarfe und die
langfristigen Anforderungen der EU
Zudem wurde am 15. Juli 2026 die Vereinbarung über die Zusammenarbeit
zwischen dem Staatlichen Dienst der Ukraine für Lebensmittelsicherheit und
Verbraucherschutz und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit unterzeichnet.
Die Unterzeichnung der weiteren Absprachen sind in Planung.
34. Welche rechtliche Bindungswirkung haben die strategische
Partnerschaft, die Anlagen sowie die darin genannten Vereinbarungen und
Prioritäten?
35. Welche Möglichkeiten bestehen, einzelne Maßnahmen der strategischen
Partnerschaft auszusetzen, zu beenden oder nicht umzusetzen?
36. Welche Berichts-, Kontroll- oder Evaluierungsmechanismen sind
vorgesehen, um den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit über
Umsetzung, Kosten und Ergebnisse der strategischen Partnerschaft zu
informieren?
Die Fragen 34 bis 36 werden gemeinsam beantwortet.
Es handelt sich bei der „Erklärung über eine strategische Partnerschaft
zwischen Deutschland und der Ukraine“ und den zugehörigen Anlagen um ein
rechtlich unverbindliches Dokument. Zur rechtlichen Bindungswirkung der
einzelnen Vereinbarungen wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen.
Die Bundesregierung informiert den Bundestag und die Öffentlichkeit
regelmäßig anlassbezogen zur Umsetzung der strategischen Partnerschaft.
37. Entspricht es nach Auffassung der Bundesregierung der Bedeutung des
parlamentarischen Fragerechts als wichtiges Kontrollinstrument der
Legislative, dass auf die Schriftliche Frage 71 auf
Bundestagsdrucksache 21/6457 zur staatlichen Ehrung von NS-Kollaborateuren in der
Ukraine eine fast wortgleiche Antwort wie in der Bundespressekonferenz
zwei Wochen zuvor erfolgte, die nach Auffassung der Fragesteller die
Frage nicht konkret beantwortet hat (bitte begründen; vgl. Antwort auf
die Schriftliche Frage 71 auf Bundestagsdrucksache 21/6457, S. 56,
sowie https://ostdeutscheallgemeine.com/article/auswaertiges-amt-zu-meln
yk-ehrung-mir-ist-dieser-vorgang-nicht-bekannt-sorry-10066061)?
43. Hat sich die Bundesregierung zur Kritik von Yad-Vashem-Chef Dani
Dayan an der Ehrung des mutmaßlichen NS-Kollaborateurs Andrij
Melnyk (nicht verwandt mit dem früheren Botschafter der Ukraine in der
Bundesrepublik Deutschland) eine Auffassung gebildet, und wenn ja,
wie lautet diese (vgl. https://ostdeutscheallgemeine.com/article/yad-vash
em-chef-auf-ukrainischer-feindesliste-bundesregierung-erklaert-sich-ahn
ungslos-10079757)?
Die Fragen 37 und 43 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich für eine unabhängige und transparente
wissenschaftliche Erforschung und Aufarbeitung der Geschichte ein. Sie verurteilt
jede Form von Rechtsextremismus, Antisemitismus, Antiziganismus oder andere
Formen von Rassismus und tritt entsprechenden Äußerungen oder
Verhaltensweisen ausnahmslos und nachdrücklich entgegen. Mit der Ukraine steht die
Bundesregierung zu diesen Themen in einem engen und vertrauensvollen
Austausch.
38. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu den diplomatischen
Auseinandersetzungen zwischen Polen und der Ukraine – Anlass war die
Benennung einer ukrainischen Militäreinheit nach der Ukrainischen
Aufständischen Armee, welche zumindest in Teilen mit der
nationalsozialistischen Besatzung kooperiert hat – gebildet, und wenn ja, wie lautet diese
(bitte auch darstellen, ob die Bundesregierung versucht, zwischen Polen
und der Ukraine zu vermitteln, vgl. www.berliner-zeitung.de/article/sele
nskyj-faehrt-nicht-zu-wiederaufbaukonferenz-nach-polen-10125286)?
Polen leistet als direkter Nachbar der Ukraine mit der Aufnahme ukrainischer
Geflüchteter und seiner umfassenden Unterstützung der Ukraine wesentliche
Beiträge in der Verteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskrieg.
Eine kritische und ehrliche Aufarbeitung der eigenen Geschichte, insbesondere
der Zeit des Zweiten Weltkriegs, ist aus Sicht der Bundesregierung eine
wichtige Voraussetzung für die Versöhnung mit Nachbarn und stabile, friedliche und
freundschaftliche Beziehungen in der Zukunft. Hierzu ist die Bundesregierung
in regelmäßigen Gesprächen sowohl mit Polen als auch der Ukraine.
39. Unterstützt die Bundesregierung die ukrainischen Drohnenangriffe auf
die Moskauer Region, wie dies der ukrainische Präsident Wolodymyr
Selenskyj via X mitteilte: „Während des Gipfels waren alle G7-
Mitglieder über unsere Operation in der Region Moskau informiert, hatten die
Ergebnisse bereits gesehen und unterstützten die absolut gerechten und
angemessenen Reaktionen der Ukraine“ (bitte begründen; vgl. https://
x.com/ZelenskyyUa/status/2068774813565370747)?
Die Ukraine verteidigt sich fortlaufend gegen brutale Angriffe seitens
Russlands. Sie hat das völkerrechtlich verbriefte Recht, sich gegen den
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg zu wehren. Das in Artikel 51 der UN-Charta
enthaltene Recht auf Selbstverteidigung ist dabei grundsätzlich nicht auf das
eigene Territorium beschränkt. Selbstverteidigungshandlungen dürfen sich auch
gegen das Territorium des Aggressorstaats richten. Dabei gelten die Maßgaben
des humanitären Völkerrechts.
40. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, ob Unternehmen in der
EU, insbesondere deutsche Unternehmen, bald Lizenzen für die
Produktion von US-amerikanischen Luftabwehrraketen (Patriot) erhalten (vgl.
https://x.com/ZelenskyyUa/status/2068774813565370747)?
Deutsche Unternehmen haben bereits spezifische Lizenzen für die Produktion
von Patriot-Lenkflugkörpern erhalten. Darüber hinaus äußert sich die
Bundesregierung aus Gründen der Vertraulichkeit zu den Inhalten bilateraler
Gespräche oder zu projektbezogenen Details bilateraler Rüstungskooperationen mit
anderen Staaten grundsätzlich nicht.
41. Ist der Bundesregierung die durch die ehemalige US-
Geheimdienstkoordinatorin Tulsi Gabbard – zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch im
Amt – publizierte Liste der durch die USA in der Ukraine finanzierten
Biolabore in der Ukraine bekannt, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus (vgl. https://ostdeutscheallgemein
e.com/article/ukraine-biolabore-bundesregierung-usa-10107499)?
Die Bundesregierung nimmt zu Fragen, die von anderen Staaten finanzierte
Aktivitäten im Ausland betreffen, grundsätzlich keine Stellung.
Wie jedem Vertragsstaat des Übereinkommens über das Verbot der
Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und
von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BWÜ) ist der
Ukraine internationale Zusammenarbeit für friedliche biologische Zwecke
gestattet. Im Jahr 2022 haben formelle Konsultationen der Vertragsstaaten des
BWÜ stattgefunden. Diese ergaben keine Erkenntnisse zu Aktivitäten, die im
Widerspruch zu den Verpflichtungen der Ukraine unter dem BWÜ stehen.
42. Ist der Bundesregierung der Umstand bekannt, dass der israelische Chef
der Yad-Vashem-Gedenkstätte auf der „Feinde der Ukraine“-Liste der
ukrainischen Organisation Myrotvorets aufgeführt wird, wenn ja, wie
bewertet sie diesen Vorgang, und hat sie sich hierzu mit der ukrainischen
Regierung in Verbindung gesetzt (vgl. https://ostdeutscheallgemein
e.com/article/yad-vashem-chef-auf-ukrainischer-feindesliste-bundesregie
rung-erklaert-sich-ahnungslos-10079757)?
44. Welche rechtswidrigen Inhalte der ukrainischen Website Myrotvorets
wurden wann auf Veranlassung der Bundesregierung gelöscht, bzw. wie
war die Reaktion der ukrainischen Regierung auf entsprechende
Forderungen seitens der Bundesrepublik Deutschland (gab es staatliche
Maßnahmen der ukrainischen Regierung u. a.; vgl. Antwort zu Frage 9 auf
Bundestagsdrucksache 20/2855)?
Die Fragen 42 und 44 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 74 des
Abgeordneten Andrej Hunko der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache
20/894 wird verwiesen.
45. Hat sich die Bundesregierung zu den Auswirkungen der Beendigung von
Waffenlieferungen an die Ukraine durch Bulgarien eine Auffassung
gebildet, wenn ja, wie lautet diese, und welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus, was die Unterstützung der Ukraine durch Mitgliedstaaten der EU
angeht (vgl. www.dw.com/de/bulgarien-waffen-armee-ukraine-radew-m
unition-rakete-russland-angriff-wehretat-aufstockung-eu/a-77489436?ma
ca=de-newsletter_ostfokus-643-xml-newslet-ter&at_dw_language=de&a
t_number=20260612&r=57379931595398599&lid=3935999&pm_ln=34
3147)?
Die Bundesregierung steht im engen Austausch mit Bulgarien und weiteren
europäischen Partnern zur Unterstützung der Ukraine. Darüber hinaus wird auf
die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
46. Sind die Zusagen der Bundesregierung sowie von deutschen
Unternehmen für die Wiederaufbaukonferenz in Polen (25. und 26. Juni 2026)
bekannt, und wenn ja, auf welche Investitionshöhe in welchen
Wirtschaftssektoren belaufen sich sie sich (vgl. www.berliner-zeitung.de/article/sele
nskyj-faehrt-nicht-zu-wiederaufbaukonferenz-nach-polen-10125286)?
Auf der Ukraine-Wiederaufbaukonferenz in Danzig wurden keine neuen
finanziellen Zusagen getätigt. Die Aktivitäten von deutschen Unternehmen im
Kontext der Ukraine-Wiederaufbaukonferenz in Danzig werden von der
Bundesregierung nicht systematisch erfasst.
47. Hat sich die Bundesregierung eine eigenständige Auffassung zu den
möglichen Wiederaufbaukosten der Ukraine gebildet, und wenn ja, wie
lautet diese?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der
Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/6845 wird verwiesen.
48. Wie viele Soldaten der ukrainischen Armee wurden seit Beginn des
Krieges am 24. Februar 2022 in Deutschland wo behandelt, und welche
Kosten sind hierdurch der Bundesrepublik Deutschland entstanden (bitte
Haushaltstitel angeben und gemäß der Fragestellung nach Jahren
aufschlüsseln; vgl. www.kvwl.de/mitglieder/abrechnung-honorar/abrechnun
g-behandlungskosten-ukrainischer-soldaten)?
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine am 24. Februar
2022 werden über den sogenannten Kleeblattmechanismus Patientinnen und
Patienten aus der Ukraine nach Deutschland evakuiert und in Deutschland
behandelt.
Eine Nennung der Zahl der Soldatinnen und Soldaten erfolgt zu ihrem Schutz
nicht. Zum Zweck der gesundheitlichen Behandlung und medizinischen
Versorgung der ukrainischen Soldatinnen und Soldaten hat der Bund für das Jahr
2025 Haushaltsmittel in Höhe von 50 Mio. Euro sowie für das Jahr 2026 in
Höhe von 25 Mio. Euro durch den parlamentarischen Haushaltsgesetzgeber zur
Verfügung gestellt. Diese Mittel sind im Einzelplan 60, Allgemeine
Finanzverwaltung, Kapitel 6002, Allgemeine Bewilligungen, Titel 687 06, Ertüchtigung
von völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten im Bereich Sicherheit,
Verteidigung und Stabilisierung entsprechend ausgewiesen.
Über eventuelle Kosten der Bundesländer oder Kommunen liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
49. In welcher Höhe hat die Bundesrepublik Deutschland seit 1991 die
Ukraine unterstützt (bitte die Finanzmittel getrennt nach Ressorts angeben)?
Für die deutsche Unterstützung von 1991 bis 2021 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/1567 verwiesen.
Für die deutsche Unterstützung für die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 wird
auf die Auflistung der Unterstützungsleistungen der Bundesregierung
verwiesen, die quartalsweise auf der Website der Bundesregierung veröffentlicht wird.
Die aktuelle Liste mit Stand 30. Juni 2026 ist unter folgendem Link abrufbar:
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschland-hilft-der-ukraine-216
0274.
50. Wie viele antirussische bzw. antiukrainische Straftaten sind der
Bundesregierung Daten bekannt (bitte seit 2022 bis heute nach Jahren
aufschlüsseln und die Kategorie der Politisch motivierten Kriminalität angeben;
vgl. www.n-tv.de/politik/383-anti-russische-und-181-antiukrainische-Str
aftaten-article23251897.html)?
Politisch motivierte „anti-russische“ bzw. „anti-ukrainische“ Straftaten werden
im Rahmen des KPMD-PMK allgemein registriert. Das bedeutet, dass sie in
den Fallzahlen PMK insgesamt enthalten sind, jedoch nicht trennscharf
dargestellt werden können. Hintergrund ist, dass es für Straftaten in diesem
Zusammenhang bzw. mit dieser konkreten Motivlage keine bundesweite
Begrifflichkeit gibt, die mittels eines Themenfeldes oder eines recherchefähigen
Katalogwertes in der BKA-Fallzahlendatei LAPOS dargestellt werden könnte.
Hilfsweise werden nachfolgend die Gesamtstraftaten im
Themenzusammenhang „Ukraine“ dargestellt. Die Zielrichtung der Straftat („anti-russisch“/“
antiukrainisch“) ist dem nicht zu entnehmen.
Anzahl PMK-Fälle
Phänomenbereich 2022 2023 2024 2025
Links 142 77 57 47
Rechts 561 537 379 224
Ausländische Ideologie 2 721 1 147 721 500
Religiöse Ideologie 4 3 2 3
Sonstige Zuordnung (2022: nicht zuzuordnen) 2 082 1 828 1 033 264
Gesamt 5 510 3 592 2 192 1 038
Zusätzlich wurden seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die
Ukraine am 24. Februar 2022 bis zum Stichtag 30. November 2025 die Fälle des
Unterthemenfeldes (UTF) „Ukraine“ des KPMD-PMK händisch ausgewertet.
Aufgrund der signifikanten Abnahme der Fallzahlen in diesem
Themenzusammenhang wurden nach dem vorgenannten Stichtag keine Daten in dieser Form
mehr erhoben, sodass keine aktuellen Daten vorliegen.
Nachfolgend werden die Fallzahlen des UTF „Ukraine“ für die Tatzeitjahre
2022 bis 2025 dargestellt. Diese wurden bezogen auf die Parameter „anti-
russisch“/“anti-ukrainisch“ (Stichtag 31. November 2025) händisch ausgewertet.
Diese Fälle bilden eine Teilsumme der vorgenannten Gesamtfälle des UTF
„Ukraine“.
„anti-russisch“ Anzahl PMK-Fälle
Phänomenbereich 2022 2023 2024 2025
Links 35 3 12 9
Rechts 89 21 25 17
Ausländische Ideologie 463 135 87 50
Religiöse Ideologie 0 21 0 1
Sonstige Zuordnung (2022: nicht zuzuordnen) 434 87 54 28
Gesamt 1 021 247 178 105
„anti-ukrainisch“ Anzahl PMK-Fälle
Phänomenbereich 2022 2023 2024 2025
Links 15 21 18 9
Rechts 255 335 252 87
Ausländische Ideologie 854 574 376 136
Religiöse Ideologie 2 0 1 0
Sonstige Zuordnung (2022: nicht zuzuordnen) 364 258 229 92
Gesamt 1 490 1 188 876 324
51. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Personen vor, die
einen festen Wohnsitz in Deutschland hatten und seit dem 1. Januar 2026
ausgereist sind, um die ukrainische Armee in der kriegerischen
Auseinandersetzung mit Russland zu unterstützen (bitte die Gesamtzahl der
ausgereisten Personen mitsamt ihren Staatsangehörigkeiten pro Jahr nennen,
beginnend mit der ersten erfolgten Ausreise, die Vereinigungen,
Organisationen sowie Zusammenschlüsse aufführen, denen sie sich
angeschlossen haben, das Zielland beziehungsweise Land, in dem sie sich zurzeit
aufhalten, sowie gegebenenfalls die Organisationsmitgliedschaft im
beziehungsweise die Zuordnung zum politischen Spektrum angeben)?
53. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Personen vor, die
einen festen Wohnsitz in Deutschland hatten und ausgereist sind, um die
russische Armee in der kriegerischen Auseinandersetzung mit der
Ukraine zu unterstützen (bitte gemäß Frage 52 aufschlüsseln)?
Die Fragen 51 und 53 werden gemeinsam beantwortet.
Zur Gesamtzahl aller Personen im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Kontext der Selbstverteidigung der
Ukraine gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg erheben die
Bundessicherheitsbehörden ausschließlich Daten zu Personen mit deutscher
Staatsangehörigkeit bzw. Wohnsitz in Deutschland mit Extremismus-Bezug bzw.
Bezug zur politisch motivierten Kriminalität (PMK), sofern eine Ausreise/
Ausreiseabsicht in die Ukraine bzw. der Verdacht einer Teilnahme an
Kampfhandlungen bekannt wird. Mit Stand vom 30. Juni 2026 sind den
Bundessicherheitsbehörden vor diesem Hintergrund bislang 33 Ausreisen von Personen aus
Deutschland seit Beginn des russischen Angriffskrieges im Februar 2022
bekannt geworden, die einen Extremismusbezug bzw. Bezug zur PMK aufweisen
und bei denen der Verdacht vorliegt, dass die Ausreise zum Zwecke des
Anschlusses an eine der beiden Kriegsparteien erfolgte. Unter diesen 33 Personen
sind 20 deutsche Staatsangehörige. Zudem sind von diesen 33 Personen nach
aktuellem Kenntnisstand 15 Personen pro-ukrainisch und 18 Personen pro-
russisch orientiert. Von den 20 deutschen Staatsangehörigen sind zwölf pro-
ukrainisch und acht Personen pro-russisch orientiert. Von den 33 Personen, bei
denen der Verdacht vorliegt, dass sie zum Zwecke des Anschlusses an eine der
beiden Kriegsparteien ausgereist sind, liegen bislang zu 26 Personen konkrete
Anhaltspunkte für eine tatsächliche Beteiligung an Kampfhandlungen auf
Seiten einer Konfliktpartei vor.
52. Wie viele der in Frage 51 erfragten Personen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung nach Deutschland zurückgekehrt?
54. Wie viele der Personen entsprechend Frage 53 sind nach Kenntnis der
Bundesregierung nach Deutschland zurückgekehrt?
Die Fragen 52 und 54 werden gemeinsam beantwortet.
Von den 33 Personen, bei denen der Verdacht vorliegt, dass sie zum Zwecke
des Anschlusses an eine der beiden Kriegsparteien ausgereist sind, liegen
bislang zu 14 Personen Erkenntnisse hinsichtlich einer Rückkehr nach
Deutschland vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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