Entwicklung und Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Rüstungskontrolle - Potenziale, Risiken und strategische Ausrichtung der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/6839)
Text
Entwicklung und Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Rüstungskontrolle - Potenziale, Risiken und strategische Ausrichtung der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/6839)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7323
21. Wahlperiode 23.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerold Otten, Nicole Höchst,
Udo Theodor Hemmelgarn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6839 –
Entwicklung und Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Rüstungskontrolle –
Potenziale, Risiken und strategische Ausrichtung der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) verändert die globale
Sicherheitsarchitektur grundlegend. In der rüstungskontrollpolitischen Debatte
nimmt KI eine Doppelrolle ein: Einerseits fungiert sie als regulatorischer
Gegenstand, da die Entstehung autonomer Waffensysteme (Lethal Autonomous
Weapon Systems (LAWS)) die klassische, hardwarefokussierte
Rüstungskontrolle vor existenzielle Herausforderungen stellt. Andererseits bietet KI als
Werkzeug (z. B. durch automatisierte Satellitenbildanalyse, Mustererkennung
und multisensorielle Datenfusion) neue, hocheffiziente Möglichkeiten zur
Verifikation internationaler Rüstungsabkommen (www.prif.org/fileadmin/Daten/
Publikationen/Prif_Reports/2019/PRIF0419_barrierefrei.pdf).
Möglichkeiten des Einsatzes von KI als Werkzeug finden sich in der
automatisierten Satelliten- und Sensorauswertung, bei der multisensoriellen
Datenfusion, bei der Überwachung globaler Lieferketten sowie in der Open Source
Intelligence. Im Einzelnen geht es beispielsweise darum, dass KI Veränderungen
an nuklearen oder militärischen Infrastrukturen (z. B. Bewegungen von
Trägersystemen, Baumaßnahmen an Silos) in Echtzeit aufspüren kann, indem sie
Gigabytes an täglichen Satellitendaten filtert, oder Korrelationen in Daten
über seismische Aktivitäten, um verdeckte Explosionen (geheime
Atomwaffentests) von natürlichen Erdbeben unterscheidet. Bei Dual-Use-Gütern
können KI-gestützte Text- und Datenanalysen (Natural Language Processing)
Handelsdaten, Zollpapiere und Firmenregister weltweit durchsuchen, um
verdächtige Beschaffungsmuster oder Umgehungsnetzwerke zu identifizieren
(siehe PRIF (Peace Research Institute Frankfurt)-Report, S. 18 bis 25).
Die konkrete behördliche Praxis im Inland wirft bei den Fragestellern
allerdings Fragen auf. Aus Antworten der Bundesregierung auf frühere
parlamentarische Anfragen geht hervor, dass Bundesbehörden wie das Auswärtige Amt
KI im operativen Bereich der Rüstungskontrolle derzeit kaum nutzen
(beispielsweise hier Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/11281).
Gleichzeitig fließen finanzielle Mittel in externe Forschungsinitiativen (u. a.
am IFSH (Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der
Universität Hamburg; www.hamburg-armscontrol.de/) oder im Rahmen von iPRAW
(International Panel on the Regulation of Autonomous Weapons; www.ssoar.i
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nfo/ssoar/bitstream/handle/document/77402/ssoar-2021-Focus_on_National_
Regulations_on.pdf?sequence=1&isAllowed=y) oder in nationale und
internationale Veranstaltungen und Formate („Künstliche Intelligenz und
Massenvernichtungswaffen“ im Juni 2024: www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/si
cherheitspolitik/abruestung-ruestungskontrolle/2665058-2665058) etc. (vgl.
Jahresabrüstungsbericht 2024, www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/27285
38/44f35608348f9b5108a696eaef98ceb6/abrbericht2024-data.pdf, hier S. 39
bis 40; Jahresabrüstungsbericht 2025 Bundestagsdrucksache 21/5850, hier
S. 12), deren konkreter Nutzen und Einfluss auf die deutsche Außen- und
Sicherheitspolitik für die Fragesteller schwer nachvollziehbar sind.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis,
ohne den darin enthaltenen Wertungen zuzustimmen.
Künstliche Intelligenz (KI) unterliegt einer rasanten Entwicklung. Der Einsatz
von Künstlicher Intelligenz im militärischen Bereich bleibt eine der wichtigsten
Herausforderungen für die Rüstungs- und Exportkontrolle und ist mit Risiken,
aber auch Chancen verbunden.
Das Thema Exportkontrolle liegt primär in der Verantwortung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Der Themenbereich
Rüstungskontrolle, Nichtverbreitung und Abrüstung, einschließlich Fragen der Verifikation,
liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Auswärtigen Amts. Die
Implementierung von Rüstungskontrollmaßnahmen obliegt dem Bundesministerium
der Verteidigung und der Bundeswehr, insbesondere dem Zentrum für
Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBw). Darüber hinaus liegt im Fall
multilateraler Verträge die Verifikation, soweit vorgesehen, bei den jeweils zuständigen
internationalen Organisationen.
Bestehende Rüstungskontrollverträge sehen bislang keinen Einsatz von KI-
gestützten Systemen vor. Folglich werden zum jetzigen Zeitpunkt durch die
Bundesregierung keine KI-gestützten Systeme oder Verfahren des maschinellen
Lernens direkt oder indirekt im Rahmen der Rüstungs- oder der
Exportkontrolle eingesetzt. Potential und Grenzen des Einsatzes von KI sind noch nicht
ausreichend erforscht. Insbesondere im Kontext von bi- und multilateraler
Rüstungskontrolle stellen die Akzeptanz und das Vertrauen in Ergebnisse der KI
eine besondere Herausforderung dar.
Die Bundesregierung bekräftigt die Notwendigkeit, Chancen der KI im Bereich
der Rüstungskontrolle/Verifikation und Exportkontrolle sinnvoll zu nutzen. Die
Einsatzmöglichkeiten von KI in der Verifikation werden derzeit im Zentrum für
Verifikationsaufgaben der Bundeswehr in einer geschlossenen Testumgebung
erprobt. Im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird im
Bereich der Exportkontrolle aktuell die Neuauflage des digitalen Antrags- und
Bearbeitungsportals vorbereitet und in diesem Rahmen auch der künftige
Einsatz von KI geprüft. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung Projekte aus
der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft sowie den Austausch mit und unter
Expertinnen und Experten sowohl aus dem naturwissenschaftlichen als auch
aus dem politischen Bereich, um die Expertise in diesem Bereich zu stärken
und so die Entwicklung verlässlicher und geeigneter KI-gestützter
Verifikationstechnologien zu beschleunigen.
In diesem Zusammenhang wird auf die Leitlinien für den Einsatz Künstlicher
Intelligenz in der Bundesverwaltung 2025, die KI‑CHARTA für das
Auswärtige Amt (abrufbar unter: www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2704198/946
ef839ee2ee57a5d1e6c40ff975d8f/250306-ki-charta-pdf-data.pdf) und den
Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um
Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der
Streitkräftepotenziale für das Jahr 2025 verwiesen.
1. In welchen Bundesministerien, nachgeordneten Behörden etc. werden
bereits heute KI-gestützte Systeme oder Verfahren des maschinellen
Lernens direkt oder indirekt zur Rüstungs-, Export- oder
Verifikationskontrolle eingesetzt (bitte nach System, Einsatzzweck und Behörde
aufschlüsseln)?
2. In welchen Bundesministerien, nachgeordneten Behörden etc. ist ein
solcher Einsatz vorgesehen oder geplant, und wie ist der Stand der
Einführung?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
3. Welche konkreten Pläne oder Machbarkeitsstudien existieren seitens der
Bundesregierung, um KI-Anwendungen zur automatisierten Auswertung
von Satellitenbildern, Lieferkettenüberwachungen oder Open-Source-
Daten (OSINT) in den kommenden Jahren in die behördliche Praxis der
Export- und Rüstungskontrolle zu integrieren?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 6
wird verwiesen.
4. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung internationale
Kontrollbehörden (wie die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) oder die
Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organization (CTBTO))
personell, finanziell oder technologisch bei der Entwicklung und
Implementierung von KI-Verifikationswerkzeugen (bitte Unterstützung
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung unterstützt internationale Organisationen mit
Verifikations- und Monitoringaufgaben, wie etwa die Internationale Atomenergie
Organisation (IAEO), die Organisation des Vertrags über ein umfassendes Verbot
von Nuklearversuchen (CTBTO; Provisorisches Technisches Sekretariat) und
die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) personell,
finanziell und technologisch. Die Entwicklung und Implementierung von KI-
Verifikationswerkzeugen ist bislang kein expliziter Bestandteil der Förderung.
5. Welche konkreten Exportkontrollmaßnahmen wendet das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) derzeit an, um den
unkontrollierten Abfluss von hoch spezialisierter KI-Software und Algorithmen-
Designs in Drittstaaten zu verhindern, und wo sieht die Bundesregierung
hier gegebenenfalls regulatorischen Anpassungsbedarf?
KI-Software und Designs von Algorithmen unterliegen analog zu
konventioneller Software und Technologie hinsichtlich ihrer Funktionalitäten der
Exportkontrolle. Im militärischen Bereich ist Software, besonders konstruiert oder
geändert für militärische Zwecke, von Listennummer A0021 der Ausfuhrliste
erfasst. Source-Code und andere Technologie zur Entwicklung von militärischer
Software ist erfasst von Listennummer A0022.
Nicht militärische KI-Software und Technologie hierfür mit doppeltem
Verwendungszweck unterliegt ebenfalls anhand ihrer Funktionalitäten der
exportkontrollrechtlichen Überprüfung anhand Anhang I der Verordnung (EU)
2021/821.
6. Welche konkreten Forschungsprojekte im Bereich „KI in der
Rüstungskontrolle bzw. Verifikation“ wurden seit dem Jahr 2021 durch
Bundesmittel gefördert (bitte nach Projekttitel, Zuwendungsempfänger, Laufzeit,
federführendem Bundesministerium und genauer Fördersumme
aufschlüsseln)?
Die erbetenen Informationen können der Anlage 1 entnommen werden.*
7. Welche konkreten wissenschaftlichen oder politischen
Handlungsempfehlungen sind aus dem vom Auswärtigen Amt geförderten „Forschungs-
und Transferprojekt Rüstungskontrolle und Neue Technologien“ am
Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik (IFSH; www.hamburg-
armscontrol.de/) sowie aus anderen Projekten, Veranstaltungen etc.
hervorgegangen, und inwieweit wurden diese in die praktische Politik des
Auswärtigen Amts übernommen?
Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen des vom Auswärtigen Amt
geförderten „Forschungs- und Transferprojekts Rüstungskontrolle und Neue
Technologien“ am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik (IFSH, www.h
amburg-armscontrol.de/) sind öffentlich zugänglich. Die
Handlungsempfehlungen dieses, wie auch anderer relevanter wissenschaftlicher und
zivilgesellschaftlicher Projekte und Publikationen, darunter auch der CNTR-Monitor des
vom Auswärtigen Amt geförderten Clusters Natur- und
Technikwissenschaftliche Rüstungskontrollforschung des Peace Research Institute Frankfurt (PRIF
Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung, www.cntrarmscontrol.or
g/de/publikationen/cntr-monitor), fließen in den Meinungsbildungsprozess der
Bundesregierung ein.
8. Welche Bedeutung hat die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit
(Cyber-Agentur; www.cyberagentur.de/) bei der Erforschung von KI-
Regulierungs- und Verifikationsmethoden, und welche konkreten Budgets
wurden dort für diesen spezifischen Bereich bisher bereitgestellt?
Die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit (Cyberagentur) hat derzeit
keine Programme oder Projekte, die sich mit der Erforschung von KI-
Regulierungs- und Verifikationsmethoden insbesondere in der Rüstungskontrolle
befassen.
9. Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung verifiziert werden, ob ein
Staat ein KI-Modell für militärische Zwecke trainiert, zumal
Algorithmen digital verborgen, modifiziert oder kopiert werden können?
10. Gibt es dementsprechend ein Konzept, wie ein Kontrollregime für
immaterielle Technologie (Codes) aussehen kann, ohne dass Staaten
tiefgehende und damit völkerrechtlich undenkbare Einblicke in ihre sensibelsten
Serverstrukturen gewähren müssen?
Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7323 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Nach Ansicht der Bundesregierung ist es aufgrund des Dual-Use Charakters
neuer Technologien sowie als Folge von Geheimhaltung und Intransparenz
hinsichtlich des militärischen Einsatzes von KI nicht abschließend möglich zu
verifizieren, ob und inwieweit andere Staaten KI-Modelle für militärische Zwecke
trainieren. Die Bundesregierung setzt sich für eine verantwortungsvolle
militärische Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz im Rahmen der
völkerrechtlichen Bestimmungen ein. Im Übrigen wird auf den Bericht der
Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle,
Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der
Streitkräftepotenziale für das Jahr 2025 verwiesen.
11. Welche Kriterien muss ein KI-Modell mit allgemeinem
Verwendungszweck (General Purpose AI, www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachtheme
n/Digitales/KI/3_Modelle/start.html) erfüllen, um als rüstungsrelevant
eingestuft zu werden und wie will man in diesem Zusammenhang das
Open-Source-Schlupfloch (sobald der Code öffentlich ist, greift das
Exportkontrollrecht laut Ausnahmeregelungen oft nicht mehr, da es
„allgemein zugänglich“ ist) schließen?
Als rüstungsrelevant wird Software entsprechend der Kriterien der
Listennummer A0021 der Ausfuhrliste eingestuft.
12. Hat sich die Bundesregierung mit dem möglichen Risiko
auseinandergesetzt, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie innovative
KI-Start-ups in Deutschland aufgrund mangelnder Ressourcen und
fehlender spezialisierter Rechtsabteilungen unwissentlich gegen komplexe
exportkontrollrechtliche Vorgaben – beispielsweise durch die weltweite
Bereitstellung von API (Application Programming Interface)-
Schnittstellen (Intangible Technology Transfer) – verstoßen, und wenn ja, wie
positioniert sie sich gegebenenfalls dazu, und wie will sie dieser
Überforderung gegebenenfalls begegnen?
a) Welche konkreten, niederschwelligen Beratungs-, Aufklärungs- und
Hilfsangebote stellt das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) gegebenenfalls speziell für junge KI-Unternehmen
und Entwicklerteams bereit, um diese vor unbeabsichtigten
strafrechtlichen Konsequenzen beim Export von Software und API-
Zugängen zu schützen?
b) Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass der hohe bürokratische
Aufwand im Bereich der Exportkontrolle für Dual-Use-fähige
Software die Gründerszene in Deutschland im internationalen Vergleich
(insbesondere gegenüber den USA und China) systematisch
benachteiligt und somit dringend benötigte technologische Innovationen im
Inland blockiert?
c) Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung gegebenenfalls, um
exportkontrollrechtliche Genehmigungsverfahren für digitale Güter und
Software-Dienstleistungen von KMU und Start-ups zu
entbürokratisieren und zu beschleunigen (z. B. durch automatisierte
Prüfverfahren oder Bagatellgrenzen bei API-Nutzungen)?
Die Fragen 12 bis 12c werden zusammen beantwortet.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat zusammen mit dem
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle seit August 2023 mehrere
Maßnahmenpakete erlassen, durch welche die Bearbeitungszeiten deutlich
reduziert wurden.
Die Bundesregierung arbeitet weiter aktiv daran, die Verfahrensdauer bei der
Bearbeitung von Ausfuhranträgen weiter zu beschleunigen, um Belastungen für
die deutsche Industrie, gerade auch den Mittelstand, zu beseitigen. Dabei steht
die Exportkontrolle weiterhin vor der Herausforderung, dass die berechtigten
Interessen der Exporteure an schnelleren Genehmigungsverfahren mit den
gebotenen vertieften Prüfungen in Einklang zu bringen sind.
Das BAFA informiert die deutsche Industrie über die Einhaltung der
Exportkontrollen allgemein mittels einer Bandbreite an Merkblättern (insbesondere
auch Technologietransfer), Informationen auf der BAFA-Internetseite über
Updates/Änderungen/Neuigkeiten sowie einem Newsletter und diversen
Veranstaltungen (u. a. Informationstag Exportkontrolle, Exportkontrolltag,
Veranstaltungen der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK)/ Industrie- und
Handelskammer (IHK)) sowie Austausch mit dem Bundesverband der Deutschen
Industrie e. V. (BDI) und weiteren Verbänden.
Die Einhaltung von Verboten und Genehmigungspflichten ist vor jeder Ausfuhr
von dem Ausführer in eigener Verantwortung zu prüfen, ein Verstoß ist
strafbewährt. Unternehmen stehen verschiedene niederschwellige Antragsverfahren
zur Verfügung, z. B. Allgemeine Auskünfte zur Güterliste und sonstige
Anfragen.
Anlage 1
6. Welche konkreten Forschungsprojekte im Bereich „KI in der Rüstungskontrolle / Verifikation“ wurden seit dem Jahr 2021 durch Bundesmittel gefördert
(bitte nach Projekttitel, Zuwendungsempfänger, Laufzeit, federführendem Ministerium und genauer Fördersumme aufschlüsseln)?
Die erbetenen Informationen können nachstehender Tabelle entnommen werden. Alle nachgenannten Maßnahmen wurden mit Abrüstungsmitteln aus
Haushaltstitel 0501–687 27 des Auswärtigen Amtes (AA) finanziert.
Haushaltsjahr
Projekttitel Zuwendungsempfänger Laufzeit Federführendes
Ministerium
Fördersumme in Euro
2021 The International Panel on the
Regulation of Autonomous Weapons 3
(iPraw 3)
Stiftung Wissenschaft und
Politik (SWP)
04.02.2020–
30.06.2022
AA 2021: 91.479,81
2022: 91.479,81
Stockholmer Sicherheitskonferenz 2021
- Battlefields of the Future: Trends of
Conflict and Warfare in the 21st Century
Stockholm International
Peace and Research Institute
(SIPRI)
2021 AA 21.101,00
Unpacking Technological Complexity &
Approaches to Nuclear Policy
Formulation
European Leadership Network
(ELN)
01.03.2021-
31.12.2022
AA 2021: 210.411,00
2022: 223.779,40
Rüstungskontrolle und Neue
Technologien
Institut für Friedensforschung
und Sicherheitspolitik an der
Universität Hamburg (IFSH)
21.03.2019-
31.12.2022
AA 2021: 957.720,35
2022: 969.816,51
2023 Cluster Natur- und Leibniz-Institut für Friedens- 01.01.2023- AA 2023: 758.751,39
Technikwissenschaftliche und Konfliktforschung / Peace 31.12.2027 2024: 964.052,30
Rüstungskontrollforschung (CNTR) Research Institute Frankfurt 2025: 542.367,00
(PRIF) 2026: 570.405,00 (SOLL)
Simulating Technological Complexity &
Advancing Risk Reduction in the NPT
European Leadership Network
(ELN)
01.09.2023-
31.08.2025
AA 2023: 77.369,02
2024: 176.665,34
2025: 157.356,89
Rüstungskontrolle und Neue Institut für Friedensforschung 19.01.2023- AA 2023: 981.713,56
Technologien (Phase II) und Sicherheitspolitik an der 31.12.2026 2024: 1.108.000,00
Universität Hamburg (IFSH) 2025: 1.157.000,00
2026: 1.157.000,00
Anlage 1
2024 Bias in Military Artificial Intelligence and
Compliance with International
Humanitarian Law
Stockholm International
Peace and Research Institute
(SIPRI)
01.07.2024-
31.12.2025
AA 2024: 71.401,00
2025: 163.599,00
Zuwendung zu UNIDIR‘s Science & Institut der Vereinten 01.12.2024– AA 400.000,00
Technology Programme 2024/2025 Nationen für
Abrüstungsforschung
(UNIDIR)
31.12.2025
Red Lines, Threat Perceptions and the
AI and Nuclear Nexus
Stockholm International
Peace Research Institute
(SIPRI)
01.02.2024-
30.11.2025
AA 2024: 118.580,00
2025: 165.704,00
NPT PrepCom Side Event „AI and
Nuclear Decision-Making”
Institut für Friedensforschung
und Sicherheitspolitik an der
Universität HH (IFSH)
15.06.2024-
31.08.2024
AA 3.872,00
Konferenz Rethinking Arms Control – KI
und Massenvernichtungswaffen
Externe Dienstleister 28.06.2024 AA 68.752,00
OVCW Konferenz KI Marokko OVCW 2024 AA 65.000,00
2025 Zuwendung zu UNIDIR‘s Science &
Technology Programme 2025/2026
UNIDIR 01.12.2025–
31.12.2026
AA 500.000,00
Modelling Risk Reduction and European Leadership Network 01.09.2025- AA 2025: 67.672,78
Advancing the Guardrails and Self-
Assessment Framework: Developing an
AI Nuclear Risk Reduction Support Tool
(NURIST)
(ELN) 31.08.2026 2026: 243.623,26 (SOLL)
2026 Fulfilling Opportunities at the AI-
Nuclear Nexus
Stockholm International
Peace Research Institute
(SIPRI)
01.04.2026-
30.11.2027
AA 2026: 122.428,50 (SOLL)
2027: 175.931,50 (SOLL)
Exploring the Role of Quantum
Technologies in Nuclear Arms Control
Verification
Stockholm International
Peace Research Institute
(SIPRI)
01.04.2026-
30.11.2027
AA 2026: 142.419,00 (SOLL)
2027: 156.735,00 (SOLL)
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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