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Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2025 (Jahresbericht Rüstungskontrolle, Abrüstung, Nichtverbreitung 2025)

dip / drucksache 06.05.2026 · WP 21 · 21/5850 · Unterrichtung · Original ↗

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Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2025 (Jahresbericht Rüstungskontrolle, Abrüstung, Nichtverbreitung 2025) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5850 21. Wahlperiode 06.05.2026 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2025 (Jahresbericht Rüstungskontrolle, Abrüstung, Nichtverbreitung 2025) Inhal tsverzeichnis Seite Einleitung ...................................................................................................... 4 I. Rüstungskontrolle, Nichtverbreitung und internationale Abrüstung von Massenvernichtungswaffen .................................... 7 1. Erhalt der internationalen nuklearen Ordnung: Verträge, Initiativen und Organisationen ....................................................... 7 1.1 Der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag und der NVV-Überprüfungsprozess ................................................................ 7 1.2 Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) ..... 7 1.3 (Angestrebter) Vertrag über ein Produktionsverbot waffenfähigen Spaltmaterials (FMCT) ............................................................................. 7 1.4 New START-Vertrag und die Zukunft der nuklearen Rüstungskontrolle ..................................................................................... 8 1.5 Genfer Abrüstungskonferenz (CD) ........................................................... 8 1.6 Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) ................................... 8 2. Das Verbot chemischer Waffen ...................................................... 9 3. Das Verbot biologischer Waffen .................................................... 9 4. Regionale und länderspezifische Proliferationsrisiken ................... 10 4.1 Islamische Republik Iran .......................................................................... 10 4.2 Demokratische Volksrepublik Korea ........................................................ 11 4.3 Arabische Republik Syrien ....................................................................... 11 Zugeleitet mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 6. Mai 2026 gemäß Beschluss vom 5. Juli 1997 auf Bundestagsdrucksache 13/6482. Seite II. Neue sicherheits- und rüstungskontrollpolitische Herausforderungen ........................................................................... 12 1. Zukunftstechnologien und ihre militärischen Anwendungen ......... 12 2. Stärkung der Cybersicherheit im EU-, VN-, NATO- und OSZE-Rahmen ................................................................................ 12 3. Weltraumsicherheit ......................................................................... 13 III. Rüstungskontrolle, Nichtverbreitung und internationale Abrüstung von konventionellen Waffen .......................................... 14 1. Rüstungskontrolle im OSZE-Raum ................................................ 14 1.1 Wiener Dokument 2011 ............................................................................ 14 1.2 Vertrag über den Offenen Himmel ........................................................... 14 1.3 OSZE-Verhaltenskodex zu politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit .................................................................................................. 14 1.4 Regionale Rüstungskontrolle in Südosteuropa ......................................... 14 1.5 Weltweiter Austausch Militärischer Information (WAMI) ...................... 15 2. VN-Waffenübereinkommen ........................................................... 15 3. Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (Ottawa-Konvention) ...................................................................... 15 4. Übereinkommen über Streumunition (Oslo-Übereinkommen) .................................................................. 15 5. Auswirkungen von Explosivwaffen in dicht besiedelten Gebieten .......................................................................................... 15 6. Kontrolle von Kleinwaffen und Munition ...................................... 16 IV. Regime und Maßnahmen der Exportkontrolle sowie zur Eindämmung von Proliferationsgefahren ....................................... 17 1. Exportkontrollen im Nuklearbereich (Nuclear Suppliers Group und Zangger-Ausschuss) ..................................................... 17 2. Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR) .................................. 17 3. Australische Gruppe für Exportkontrolle im Bereich biologischer Agenzien und Chemikalien sowie zugehöriger Herstellungsausrüstung ................................................................... 17 4. Harmonisierung der Exportkontrollpolitik im Rahmen der GASP der EU .................................................................................. 17 5. Kontrolle des Exports konventioneller Rüstungsgüter und von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck („Dual-Use-Güter“) ........................................................................ 17 6. Wassenaar Arrangement (WA) zur Exportkontrolle konventioneller Rüstungsgüter ....................................................... 17 7. Vertrag über den internationalen Waffenhandel (Arms Trade Treaty) ....................................................................... 18 Seite V. Entwicklung der Streitkräftepotenziale in ausgewählten Staaten ........................................................................ 19 1. Gemäß NVV anerkannte Nuklearwaffenstaaten (P5-Staaten) ........ 19 1.1 Frankreich ................................................................................................. 19 1.2 Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland .......................... 19 1.3 Russische Föderation ................................................................................ 20 1.4 Vereinigte Staaten von Amerika ............................................................... 20 1.5 Volksrepublik China ................................................................................. 21 2. Ausgewählte weitere Staaten .......................................................... 22 2.1 Indien ........................................................................................................ 22 2.2 Pakistan ..................................................................................................... 22 2.3 Iran ............................................................................................................ 22 2.4 Nordkorea ................................................................................................. 23 2.5 Arabische Republik Syrien ....................................................................... 23 VI. Übersicht: Deutsche Projekte im Jahr 2025 ................................... 24 1. Projekte im Bereich der nuklearen Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle ........................................ 24 2. Projekte im Bereich der chemischen Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle ........................................ 25 3. Projekte im Bereich der biologischen Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle ........................................ 25 4. Projekte im Bereich der Abrüstung, Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung für neue Technologien ..................................... 25 5. Projekte und Konferenzen im Bereich der konventionellen Abrüstung, Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung .................. 26 6. Projekte des Minen- und Kampfmittelräumens im Rahmen der Humanitären Hilfe, von Stabilisierung und Entwicklungszusammenarbeit ........................................................ 28 VII. Tabellenanhang ................................................................................. 31 VIII. Abkürzungsverzeichnis ..................................................................... 35 Einleitung Sicherheitspolitische Rahmenbedingungen Mit dem Koalitionsvertrag vom Mai 2025 hat die Bundesregierung die gesicherte Verteidigungsfähigkeit und glaubhafte Abschreckung durch die NATO als essenziell für die Sicherheit Deutschlands und Europas in den Mittelpunkt gestellt. Die größte und direkteste Bedrohung unserer Sicherheit geht von Russland aus, das seinen brutalen und völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine mit unverminderter Härte fortführt und weiter massiv militärisch aufrüstet. Der sicherheitspolitische Schwerpunkt der Bundesregierung liegt deshalb auf der Stärkung unserer Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit, damit wir in unserem Land auch künftig in Frieden, Freiheit und Sicherheit leben können. Neben dem Fokus auf Fähigkeitsausbau, Verteidigungsfähigkeit und Resilienz hält die Bundesregierung an ihren Bemühungen um Rüstungskontrolle, internationale Abrüstung und Nichtverbreitung fest. Dort, wo diese Ziele weiterhin umgesetzt werden können, stärken Rüstungskontrolle, militärische Transparenz und Proliferationseindämmung unser aller Sicherheit. Sie sind komplementär zu den notwendigen Anstrengungen, Abschreckung und Verteidigungsfähigkeit in Europa zu sichern. So stehen die eingeleiteten Schritte zum Aufwuchs der Bundeswehr und die fortgesetzte, auch militärische Unterstützung der Ukraine im Einklang mit den Bemühungen der Bundesregierung in der Rüstungskontrolle, denn sie dienen demselben Ziel. Mit Blick auf die strategische Stabilität sehen sich die USA mit der Herausforderung konfrontiert, sowohl Russland als auch China mit seinem rasant anwachsenden Nukleararsenal abschrecken zu müssen. Aus Sicht der Bundesregierung besteht auch weiterhin die Notwendigkeit, dass die drei Staaten mit den größten Nukleararsenalen in einen substanziellen Austausch zu nuklearer Rüstungskontrolle miteinander eintreten. Direkte Gespräche zwischen den USA und Russland, unter Einschluss von China, sind die Voraussetzung für mögliche Fortschritte im Bereich der strategischen Stabilität sowie der nuklearen und konventionellen Rüstungskontrolle. Daher begrüßt die Bundesregierung die wiederholten Gesprächsangebote der USA an Russland und China und ist bereit, sich konstruktiv in solche Gespräche einzubringen, wo europäische Sicherheitsinteressen betroffen sind. Dies gilt auch für die Implikationen des Auslaufens des New START-Vertrags am 5. Februar 2026, das Russland bereits 2023 einseitig und vertragswidrig suspendiert hatte. Der Druck auf den Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) ist im Berichtszeitraum als Folge des von nuklearen Drohungen gegen den Nichtnuklearwaffenstaat Ukraine begleiteten russischen Angriffskrieges sowie der Proliferationskrisen Iran und Nordkorea gewachsen. Nachdem Iran seit 2019 kontinuierlich und zunehmend gegen die in der Wiener Nuklearvereinbarung von 2015 (Joint Comprehensive Plan of Action; JCPoA) mit Iran vereinbarten Beschränkungen für sein Anreicherungsprogramm verstoßen hatte, verweigerte Iran zuletzt auch den im JCPoA vereinbarten Zugang der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO) zu einschlägigen Nuklearanlagen. Angesichts der iranischen Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus dem JCPoA lösten die E3 (Deutschland, Frankreich und Vereinigtes Königreich) nach intensiven Bemühungen um eine diplomatische Verständigung im August 2025 den im JCPoA und in VN-Sicherheitsratsresolution 2231 (2015) angelegten sog. „Snapback-Mechanismus“ aus, durch welchen die Sanktionen gegen Iran im September 2025 wieder in Kraft traten. Nordkorea baute im Berichtszeitraum sein Atom- und Raketenprogramm kontinuierlich aus und sieht sich durch den Beistandspakt mit Russland im anti-westlichen Lager etabliert. Die Spannbreite der Herausforderungen für die Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle ist groß: Der Kriegsschauplatz Ukraine zeigt jenseits aller russischen nuklearen Drohgebärden sowie Einschüchterungsversuche gegenüber dem Westen, dass Russland mit Soldaten und Artilleriemunition aus Nordkorea, Drohnen und Raketen aus Iran und den Einnahmen aus Geschäften gerade auch mit China die konventionellen Kräfte gegen die Ukraine und Europa zu bündeln sucht. Wie die deutschen und niederländischen Nachrichtendienste im Juli 2025 veröffentlichten, setzte Russland wiederholt sowohl Unruhebekämpfungsmittel, deren Einsatz im Krieg verboten ist, als auch den verbotenen Lungenkampfstoff Chlorpikrin an der ukrainischen Front ein – ein eklatanter Verstoß gegen das Chemiewaffenverbot. Auch die Bedrohungslage im Weltraum entwickelte sich im Berichtszeitraum dynamisch weiter. Als Antwort darauf verabschiedete die Bundesregierung im November 2025 ihre Weltraumsicherheitsstrategie und wird auch hier ihre Fähigkeiten ausbauen. Unsere Ansätze und Schwerpunkte Seit dem Ende des 2. Weltkriegs ist die Verhinderung eines Atomkriegs die prioritäre Anstrengung, um die internationale Sicherheit und Ordnung zu erhalten. Der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NVV), oft Atomwaffensperrvertrag genannt, ist der Eckpfeiler der internationalen nuklearen Ordnung, an dem nicht gerüttelt werden darf. Im Zuge der Vorbereitungen auf die NVV-Überprüfungskonferenz im April/Mai 2026 setzt sich die Bundesregierung angesichts der Spannungen zwischen den Nuklearmächten USA, China und Russland weiterhin dafür ein, dass die anerkannten Nuklearwaffenstaaten den Austausch untereinander und mit Nichtnuklearwaffenstaaten darüber suchen, wie das Risiko ungewollter Eskalation verringert werden kann. Die Bundesregierung benennt den von der chinesischen Regierung bislang abgestrittenen Ausbau ihres Nuklearwaffenprogramms und schließt sich den Forderungen an, dass China sich an rüstungskontrollpolitischen Verhandlungen zu beteiligen hat. Eine „No-First-Use-Doktrin“, wie sie China propagiert, kann bei einem gleichzeitig rasant anwachsenden Arsenal ohne belastbare Verifikationsmechanismen nicht für hinreichend Berechenbarkeit und Sicherheit sorgen. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für den atomaren Teststopp ein, insbesondere, da der Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) bis heute nicht in Kraft getreten ist. Seit vielen Jahren fordert die Bundesregierung Iran, dessen Nuklearaktivitäten nicht mit einer zivilen Nutzung schlüssig sind, auf, endlich alle Zweifel über sein Nuklearprogramm auszuräumen und durch entschiedene Schritte einer Verhandlungslösung den Weg zu öffnen. Entscheidend ist, dass Iran der IAEO-Zugang zu all seinen Nuklearanlagen eröffnet und nachprüfbar auf ein militärisches Atomwaffenprogramm verzichtet. Nordkorea ist weiterhin aufgefordert, im Einklang mit geltenden VN-Sicherheitsratsresolutionen sein Atomwaffenprogramm vollständig, unumkehrbar und überprüfbar einzustellen. In der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) setzt sich die Bundesregierung, seit Mai 2025 auch als Vorsitz des Exekutivrats der OVCW, für die Aufrechterhaltung der globalen Norm gegen Chemiewaffen ein. Russlands systematischer Einsatz von chemischen Waffen in der Ukraine stellt eine der größten Herausforderungen für die OVCW dar. Zudem setzt sich die Bundesregierung für die Vernichtung der verbliebenen Bestände aus Assads Chemiewaffenprogramm ein – ein nunmehr realisierbares Ziel, zu dem sich auch die neue syrische Regierung politisch bekannt hat. In den Verhandlungen der Vertragsstaaten des Übereinkommens über das Verbot von biologischen und Toxin- Waffen (BWÜ) setzt sich die Bundesregierung für die Schaffung eines wissenschaftlich-technologischen Beratungsgremiums ein, das auf einen deutschen Vorschlag 2019 zurückgeht. Das Gremium soll technologische Entwicklungen, insbesondere in Biotechnologie, Nanotechnologie und künstlicher Intelligenz (KI), sowie sicherheitsrelevante Forschung beurteilen und Handlungsempfehlungen an die Vertragsstaaten aussprechen, die geeignet sind, das Verbot von biologischen und Toxinwaffen zu stärken. Angesichts der Zunahme militärischer Konflikte und ziviler Opfer sind die Bedeutung und Notwendigkeit des Erhalts internationaler Rüstungskontrollinstrumente im konventionellen Bereich so hoch wie nie. Gleichzeitig steht auch hier die internationale Rüstungskontrollarchitektur aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine unter dem größten Druck seit ihrem Bestehen. Im Berichtszeitraum haben Estland, Lettland, Litauen, Polen und Finnland in Reaktion auf ihre Bedrohung durch Russland ihren Austritt aus dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti-Personenminen und über deren Vernichtung (sog. Ottawa-Konvention) angekündigt und umgesetzt. Die Bundesregierung wird auch weiterhin in allen relevanten Foren die hohe Bedeutung des Übereinkommens und seiner humanitären Zielsetzungen unterstreichen sowie als einer der wichtigsten Geber beim humanitären Minenräumen aktiv zur Umsetzung der Ottawa-Konvention beitragen. Konstruktive Zusammenarbeit kennzeichnet weiterhin die Anstrengungen der Staatengemeinschaft zur Eindämmung der illegalen Proliferation von Klein- und leichten Waffen sowie deren Munition. Deutschland wird seine führende Rolle bei der Unterstützung nationaler Behörden in Ost- und Südosteuropa, Westafrika und Lateinamerika bei der effektiven Bekämpfung illegalen Waffen- und Munitionshandels fortsetzen. Auch wenn die OSZE durch den anhaltenden Krieg Russlands gegen die Ukraine in weiten Teilen blockiert ist, bleibt sie mit ihren Regelwerken, Instrumenten und Konsultationsforen im Prinzip die wichtigste Rüstungskontrollinstitution in Europa. Eine der wichtigsten Herausforderungen für die Rüstungskontrolle bleibt der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im militärischen Bereich. Die Bundesregierung bekräftigt die Notwendigkeit, Chancen der Technologie, wie z.B. im Bereich der Verifikation, zu nutzen und gleichzeitig damit einhergehende Risiken zu identifizieren, einzuhegen und sicherzustellen, dass Künstliche Intelligenz auf verantwortungsvolle Weise und nur im Einklang mit dem Völkerrecht eingesetzt wird. Mit der zunehmenden Bedeutung des Weltraums muss auch die Rüstungskontrolle in diesem Bereich vorangebracht werden. Eine Reihe von Staaten, darunter Russland und China, bauen ihre Fähigkeiten zur Kriegsführung im Weltraum rasant aus: Sie können Satelliten stören, blenden, manipulieren oder kinetisch zerstören. Auch Deutschland ist von Störangriffen betroffen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im November 2025 ihre Weltraumsicherheitsstrategie verabschiedet. Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit Verbündeten und Partnern für politisch verbindliche Vereinbarungen von Normen, Prinzipien und Maßnahmen für mehr Weltraumsicherheit ein, um Risiken zu minimieren, Eskalation zu vermeiden und eine nachhaltige Nutzung des Weltraums zu gewährleisten. I. Rüstungskontrolle, Nichtverbreitung und internationale Abrüstung von Massenvernichtungswaffen 1. Erhalt der internationalen nuklearen Ordnung: Verträge, Initiativen und Organisationen 1.1 Der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag und der NVV-Überprüfungsprozess Die dritte und letzte Sitzung des Vorbereitungsausschusses („PrepCom“) im laufenden Überprüfungszyklus des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) vom 28. April bis 9. Mai 2025 in New York brachte ein gemischtes Ergebnis. Dem ghanaischen Vorsitz gelangen die notwendigen prozeduralen Entscheidungen für die NVV- Überprüfungskonferenz, die vom 27. April bis 22. Mai 2026 in New York stattfinden wird. Inhaltlich konnte kein Konsens erzielt werden. Ursächlich hierfür sind einerseits die Absage an jegliche Fortschritte in der Abrüstung seitens Russlands und die vehemente Ablehnung von Transparenz seitens Chinas, andererseits auch die Vorbehalte zahlreicher blockfreier Staaten („Non-Aligned Movement“, NAM), die unter Ausblendung des aktuellen Sicherheitsumfelds den Stillstand der nuklearen Abrüstung in den Mittelpunkt rücken. Gleichzeitig wurde deutlich, dass eine breite Mehrheit der NVV-Staaten an einer Stärkung des Überprüfungsprozesses und an Transparenz, insbesondere mit Blick auf die Berichtspflichten von Nuklearwaffenstaaten, interessiert sind. Eine Einigung scheiterte hier letztlich nur am Widerstand Russlands und Chinas. Positiv ist zudem, dass das Thema Risikoreduzierung nunmehr unwidersprochen im NVV-Prozess angekommen ist. Die Beiträge der Bundesregierung im Rahmen der Stockholm-Initiative und der Initiative zur Risikoreduzierung („Reducing the Risk of Nuclear Conflict“), für das unter deutscher Federführung ein von siebzehn Staaten unterzeichnetes Arbeitspapier eingereicht wurde, haben hierzu aktiv beigetragen. Die Bundesregierung setzte sich erneut nachdrücklich für die Stärkung, vollständige Implementierung und Universalisierung des NVV ein. Sie stellte die Erfolge des NVV und die Anstrengungen der Bundesregierung in den Vordergrund, unter anderem zu Risikoreduzierung und zur Verhinderung nuklearer Proliferation. Sie benannte zudem deutlich die Hindernisse für Fortschritte in der nuklearen Abrüstung: Russlands Fortsetzung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine sowie Russlands nukleare Aufrüstung und verantwortungslose nukleare Drohgebärden, aber auch Chinas rasanten und intransparenten Ausbau seines Nuklearwaffenarsenals sowie die sich verschärfenden Proliferationskrisen in Iran und Nordkorea. Die Bundesregierung unterstrich über ihr Engagement als Ko-Vorsitzende der Stockholm-Initiative, als Mitglied der Nonproliferation and Disarmament Initiative (NPDI) und als eine der treibenden Kräfte der Initiative zu Risikoreduzierung die Ernsthaftigkeit ihrer Bemühungen zur Stärkung des NVV und wirkte als sichtbare Brückenbauerin. Die Bundesregierung lotete im Rahmen dieser Initiativen Kompromisse aus, die für die bevorstehende NVV-Überprüfungskonferenz von Nutzen sein können. 1.2 Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) Der CTBT erweist sich auch vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage und ein Jahr vor seinem 30. Jubiläum als ein eindrucksvolles Beispiel für erfolgreiche multilaterale Zusammenarbeit, wenngleich er noch nicht in Kraft getreten ist. Das Verifikationssystem IMS der CTBTO ermöglicht eine unabhängige Überprüfung der Einhaltung von Nuklear-Teststoppmoratorien und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur internationalen Rüstungskontrollarchitektur. Um die Bedeutung des IMS hervorzuheben und diese Erfolgsgeschichte zu unterstreichen, organisierte die Bundesregierung im Juni 2025 eine Exkursion mit dem Exekutivsekretär der CTBTO sowie Diplomatinnen und Diplomaten aus aller Welt in den Bayerischen Wald zu zwei der fünf deutschen IMS- Stationen. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin aktiv für die universelle Gültigkeit und das formelle Inkrafttreten des CTBT ein. Zu diesem Zweck kooperiert sie besonders eng mit Australien, Finnland, Japan, Kanada und den Niederlanden innerhalb der CTBT-Freundesgruppe. Auf der 14. Artikel-XIV-Regierungskonferenz im September 2025 warb die Bundesregierung für ein baldiges Inkrafttreten des Vertrags. 1.3 (Angestrebter) Vertrag über ein Produktionsverbot waffenfähigen Spaltmaterials (FMCT) Auch 2025 setzte sich Deutschland gemeinsam mit weiteren engagierten Unterstützern – darunter Kanada, die Niederlande und Australien, die Partner in der Stockholm-Initiative, der NPDI sowie der EU – für den Fortschritt bei den Verhandlungen über einen FMCT ein. Nach dem Beitritt Deutschlands zur neu gegründeten Freundesgruppe „Friends of the FMCT“ im Jahr 2024 fand im September 2025 das erste reguläre Treffen dieser überregionalen Gruppe statt, der sowohl Nuklearwaffenstaaten als auch Nicht-Nuklearwaffenstaaten angehören. Im Rahmen dieser Veranstaltung forderte die Vertreterin der Bundesregierung China dazu auf, ein Produktionsmoratorium zu erklären. 1.4 New START-Vertrag und die Zukunft der nuklearen Rüstungskontrolle Am 21. Februar 2023 verkündete der russische Präsident Putin die Suspendierung der russischen Teilnahme am New START-Vertrag. Putin erklärte zugleich, dass Russland sich noch bis zum Auslaufen des Vertrags 2026 an quantitative Beschränkungen halten werde, nicht jedoch an Informationsaustausch und Verifikationsvorgaben. Die USA riefen Russland weiterhin zu einer Rückkehr zum New START-Vertrag auf. Sie boten auch 2025 Russland (und China) an, in Gespräche über nukleare Rüstungskontrolle einzutreten, was nicht substanziell aufgegriffen wurde. Zwar erklärte Putin im September 2025, dass Russland auch nach Auslaufen des New START- Vertrags bereit wäre, sich freiwillig für ein weiteres Jahr an die Obergrenzen des Vertrags zu halten, doch forderte er dafür die Einbeziehung von Präsident Trumps geplantem Raketenabwehrsystem Golden Dome sowie der französischen und britischen Arsenale in die Gespräche. Die Bundesregierung rief Russland mehrfach auf, seinen Verpflichtungen im Rahmen von New START nachzukommen und in Verhandlungen über einen Folgevertrag mit den USA einzutreten. Die Bundesregierung unterstützt weiterhin Überlegungen für eine Weiterentwicklung der nuklearen Rüstungskontrolle zwischen den beiden größten Nuklearwaffenstaaten. Neben Reduktionen in den strategischen Nuklearwaffenarsenalen umschließt dies die Forderung, auch bisher nicht abgedeckte Bereiche einzubeziehen. Dazu zählen sowohl neue strategische Fähigkeiten, die Russland kontinuierlich ausbaut, als auch nicht-strategische Nuklearwaffen, bei denen eine deutliche Überlegenheit Russlands besteht. Für die Zukunft der nuklearen Rüstungskontrolle wird es perspektivisch darauf ankommen, auch China in die strategische Rüstungskontrolle einzubinden. China verwehrt sich bislang gegen jegliche rüstungskontrollpolitische Begrenzungen und zeigt nur wenig Bereitschaft zu Dialog und Transparenz – und dies, obwohl es sein Nukleararsenal massiv auf- und ausbaut. China verfügt inzwischen über das drittgrößte Arsenal an Nuklearwaffen. Gerade vor diesem Hintergrund wäre es wichtig, dass China in einen Dialog mit den USA über Maßnahmen zur nuklearen Risikoreduzierung eintritt, um das Risiko ungewollter Eskalation zu verringern. 1.5 Genfer Abrüstungskonferenz (CD) Die Abrüstungskonferenz hatte 2025 nach Jahren des Stillstands die substantielle Arbeit in verschiedenen Bereichen wie der nuklearen Abrüstung, der Verhinderung eines Atomkriegs, der Weltraumsicherheit, der negativen Sicherheitsgarantien für Nicht-Kernwaffenstaaten, der Analyse neuartiger Massenvernichtungswaffen und der Rüstungstransparenz wieder aufgenommen. Die informellen Sitzungen fanden im Rahmen von fünf „Subsidiary Bodies“ statt, in denen allerdings kein Abschlussbericht verabschiedet werden konnte. Es konnte auch keine Einigung auf die unmittelbare Fortsetzung der Substanzarbeit für 2026 erreicht werden. 1.6 Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) Die IAEO befand sich im Jahr 2025 trotz ihrer technischen Rolle im Rahmen des nuklearen Nichtverbreitungsregimes im Zentrum diverser politischer Auseinandersetzungen. Akteure wie Russland und Iran (siehe Ziffer 4 – Regionale und länderspezifische Proliferationsrisiken) stellten zeitweise die technische Rolle der IAEO in Frage. Die Bundesregierung hat deshalb deutlich gemacht: Insbesondere die Verifikations- und Berichtsaufgaben der IAEO schaffen Transparenz über den Umsetzungsstand der völkerrechtlichen Verpflichtungen der NVV- Mitglieder und sichern die rein friedliche Nutzung der Kernenergie. Mit Blick auf die prekäre Lage ukrainischer Atomkraftwerke (AKW) im Zuge der russischen Kriegsführung blieb die IAEO im Berichtszeitraum Austragungsort harter Auseinandersetzungen. Dies galt ganz besonders für das durch Russland besetzte ukrainische AKW Saporischschja. IAEO-Generaldirektor Grossi hat wiederholt zur Einhaltung der Regeln und Grundsätze zur nuklearen Sicherheit („Seven indispensable pillars and five concrete principles“) aufgerufen. Die IAEO besucht seit 2024 auch ausgewählte und für die Sicherheit der AKW besonders relevante Umspannwerke in der Ukraine. Die im Juli 2024 auch mit deutscher Stimme angenommene Resolution der VN-Generalversammlung fordert Russland unter anderem auf, die Kontrolle über das Atomkraftwerk Saporischschja zurückzugeben, seine Streitkräfte zurückzuziehen und den Angriffskrieg zu beenden. Deutschland leistete als viertgrößter Beitragszahler der IAEO bedeutende Beiträge für den „IAEA Technical Cooperation Fund“, der Schwellenländer beim Einsatz kerntechnischer Anwendungen u.a. in den Bereichen Nuklearmedizin, Wasser- und Bodenanalysen, Lebensmittelsicherheit, Insektenbekämpfung und bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie unterstützt. Auch nach der Abschaltung der deutschen Atomkraftwerke bleibt Deutschland nicht zuletzt aufgrund breiter Expertise bei der nuklearen Sicherheit und Sicherung sowie zugehöriger Forschungen im Bereich von Kerntechniken und innerhalb des Brennstoffkreislaufs, etwa im Bereich Reaktorrückbau und Entsorgung, ein bedeutender Akteur innerhalb der IAEO. Dazu trägt auch bei, dass Deutschland im Rahmen eines Aktionsplans den Ausbau eigener Kompetenz im Bereich der Kernfusion staatlich fördert. 1.6.1 Nukleare Sicherung und Sicherheit in der Ukraine nach dem russischen Angriffskrieg Im vierten Jahr des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine blieb die Lage in und um die ukrainischen Atomkraftwerke prekär. Gefahren entstanden vor allem durch Luftangriffe und damit assoziierte Szenarien wie (Drohnen-)Überflüge und -Abschüsse sowie Angriffe auf die Energieinfrastruktur insgesamt. An den Kernkraftwerken kam es 2025 wiederholt zu Leistungsreduzierungen und Abschaltungen aufgrund der Zerstörung von Übertragungs- und Verteilernetzen für elektrische Energie. Insbesondere das AKW Saporischschja verlor 2025 zum zwölften Mal vollständig seine gesamte externe Notstromversorgung; in einem Fall wurde das AKW über einen Zeitraum von vier Wochen vollständig über Dieselgeneratoren versorgt. Deutschland beteiligte sich 2025 an der Finanzierung der IAEO Ukraine Hilfe und der Präsenz und Rotation von Expertinnen und Experten der IAEO mit 440.000 Euro. Zudem wurden die bilateralen deutschen Projekte zur nuklearen Sicherung der ukrainischen AKW Rivne und Südukraine 2025 mit einem Beitrag von 6,5 Mio. Euro fortgesetzt. 2. Das Verbot chemischer Waffen Hinweise, dass Russland Unruhebekämpfungsmittel („Riot Control Agents“) in Kampfhandlungen in der Ukraine einsetzt, erhärteten sich. Die OVCW hat den Einsatz dieser Stoffe an der ukrainischen Front durch mehrmalige Probenahmen (zuletzt im März 2025) bestätigt. Die Bundesregierung setzt sich für eine vollumfassende Aufklärung der Fälle durch die OVCW ein und fordert die Benennung der Verantwortlichen. Darüber hinaus veröffentlichten deutsche und niederländische Nachrichtendienste im Juli 2025 eine Erklärung zu Erkenntnissen, dass Russland auch den verbotenen Lungenkampfstoff Chlorpikrin an der ukrainischen Front eingesetzt hat. Die USA berichteten von gleichlautenden Erkenntnissen. Die Bundesregierung hat den ukrainischen Zivilschutz mit der Lieferung von Schutzausrüstung sowie Ausbildungsmaßnahmen im Wert von über 1 Mio. Euro unterstützt. Deutschland begrüßt, dass es den Mitgliedstaaten der OVCW erneut gelungen ist, Russland aus dem Steuerungsgremium der OVCW, dem Exekutivrat, herauszuhalten. Dies gelang 2025 zum dritten Mal in Folge, zuletzt zugunsten der Kandidaturen der Slowakei, Sloweniens und der Ukraine. Nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien bietet sich die Chance auf eine vollständige Aufklärung und Vernichtung des syrischen Chemiewaffenprogramms. Die neue syrische Regierung hat sich zur Vernichtung der verbliebenen Chemiewaffen bekannt und arbeitet mit der OVCW zusammen (siehe Details hierzu in Kapitel VI. Tabelle unter 2. Projekte im Bereich der chemischen Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle). Die Vertragsstaatenkonferenz ernannte Botschafterin Dallafior Matter (Schweiz) im November zur künftigen Generaldirektorin, die die Leitung der OVCW im Sommer 2026 von Fernando Arias (Spanien) übernehmen wird. Die Bundesregierung führte als viertgrößte Beitragszahlerin der OVCW eine Vielzahl von Maßnahmen zur Unterstützung der OVCW durch. 3. Das Verbot biologischer Waffen Die Arbeitsgruppe zur Stärkung des BWÜ setzte 2025 ihre Arbeit zur Schaffung eines wissenschaftlich- technologischen Beratungsgremiums sowie eines Mechanismus für internationale Zusammenarbeit sowie an Empfehlungen zur umfangreichen Stärkung des Übereinkommens fort. Die Bundesregierung setzte sich insbesondere für die Schaffung eines wissenschaftlich-technologischen Beratungsgremiums, das auf einem deutschen Vorschlag beruht, für eine institutionelle Stärkung des Mandats der „Implementation Support Unit“ des BWÜ, eine Überarbeitung der Jahresberichte über vertrauensbildende Maßnahmen und die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Verifikationsinstrumenten ein. Letztere wurde in einem im Auswärtigen Amt durchgeführten Experten-Workshop zur Verifikation des BWÜ im Mai 2025 vertieft behandelt, an dem Vertreterinnen und Vertreter von Ressorts, Behörden, Laboren, Forschungseinrichtungen, Think Tanks, Universitäten und der Biotechnologie- Industrie teilnahmen. Das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr (IMB) richtete zwei wichtige Konferenzen aus: Im April 2025 in München die „Biomedical Defense Conference“, die weltweit größte Konferenz für medizinischen B-Schutz, mit rund 430 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Ressortvertretern aus 43 Ländern; im Juni 2025 gemeinsam mit dem „Council on Strategic Risks“ (USA) den „Berlin Biosecurity Dialogue“, an dem NATO- Mitgliedstaaten und die „Indo-Pazifik Vier“ (Australien, Neuseeland, Japan, Südkorea) teilnahmen. In Rahmen der „Freundesgruppe des UNSGM“ (14 Mitgliedstaaten und fünf internationale Organisationen als Beobachter) setzte Deutschland sein Engagement zur Stärkung der operativen Fähigkeiten des UNSGM fort. Dabei unterstützte die Bundesregierung das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) bei der Sicherstellung der ständigen Einsatzfähigkeit des Mechanismus durch intensive Schulungen für nominierte Expertinnen und Experten, die Ausarbeitung eines Handbuchs für den Einsatzfall und die Zusammenarbeit mit nominierten Laboren. Zudem stärkte das Robert Koch-Institut die Fähigkeiten von nominierten Laboren durch Übungen zur Detektion und Charakterisierung hochpathogener Bakterien und Viren und von Biotoxinen. Im Rahmen des Deutschen Biosicherheitsprogramms setzten das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr (IMB), das Friedrich-Loeffler-Institut, das Robert Koch-Institut, das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM) und die GIZ Maßnahmen für biologische Sicherheit in 16 Ländern des Sahel, Maghreb, westlichen Balkans, Südosteuropas, Kaukasus und Zentralasiens um. Das Programm ist Teil des deutschen Beitrags zur G7 Globalen Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und -materialien. 4. Regionale und länderspezifische Proliferationsrisiken 4.1 Islamische Republik Iran Prägendes Ereignis im Zusammenhang mit dem iranischen Nukleardossier waren im Rahmen des sogenannten 12-Tage-Kriegs im Juni 2025 erstmals Angriffe durch Israel und die USA auf iranische Nuklearanlagen. Dabei wurden die Anreicherungsanlagen in Fordow und Natanz sowie die Urankonversionsanlage in Isfahan schwer beschädigt. Eindeutig zivile Einrichtungen wie das Kernkraftwerk Bushehr wurden nicht angegriffen. Iran schränkte in der Folge die Zusammenarbeit mit der IAEO weiter ein. So besteht keine objektive Kenntnis zu weiterhin vorhandenen Anreicherungskapazitäten sowie zu den Beständen an angereichertem Uran. Aus Proliferationssicht problematisch ist dabei insbesondere der ungeklärte Verbleib von circa 440 kg hochangereichertem Uran, aus dem sich bei weiterer Anreicherung ausreichend Material für zehn nukleare Sprengsätze ergäbe. Die IAEO musste im September 2025 erstmals feststellen, die Gesamtübersicht (sogenannte „continuity of knowledge“) auch hinsichtlich der Bestände an angereichertem Uran verloren zu haben – was bezüglich der Zentrifugenbestände sowie in Sachen Schwerwasser und Uranerzkonzentrat schon seit Jahren der Fall gewesen war. Transparenz über das iranische Nuklearprogramm bleibt unverzichtbar, um dem nuklearen Nichtverbreitungsregime Geltung zu verschaffen. Der IAEO-Gouverneursrat hatte bereits im Juni 2025 – noch vor den israelischen und US-amerikanischen Angriffen – per Resolution festgehalten, dass Iran einschlägige Safeguardpflichten, die sich aus dem NVV und dem Comprehensive Safeguards Agreement (CSA) mit der IAEO ergeben, nicht erfüllt (sogenanntes „non-compliance finding“). Intensive Bemühungen der IAEO auch nach den Angriffen, wieder den rechtlich vorgesehenen Zugang zu allen Nuklearanlagen zu erhalten, blieben weitgehend erfolglos. Die E3 notifizierten angesichts der anhaltenden Verstöße Irans gegen seine Verpflichtungen aus dem JCPoA, nach erfolglosem Durchlaufen aller vorgesehenen Verfahrensschritte und umfangreichen diplomatischen Bemühungen, am 28. August 2025 gegenüber dem VN-Sicherheitsrat Irans erhebliche Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dem JCPoA (sogenanntes „significant non-performance“). Nach Ablauf einer 30-Tages-Frist, in der keine anderslautende Resolution durch den VN-Sicherheitsrat angenommen wurde, traten zum 28. September sechs zuvor ausgesetzte VN-Sicherheitsrats-Resolutionen automatisch wieder in Kraft (sogenanntes „Snapback“). Diese sehen unter anderem ein vollständiges Anreicherungsverbot und umfangreiche Verifikations- und Berichtspflichten der IAEO vor. Der IAEO-Gouverneursrat verabschiedete auf dieser Grundlage auf Initiative der E3 und der USA am 20. November eine Resolution, die den IAEO-Generaldirektor mit einem entsprechenden Mandat ausstattet. Die E3 bleiben weiterhin einer diplomatischen Lösung verpflichtet, mit der eine nukleare Bewaffnung Irans dauerhaft und verifizierbar verhindert wird. Auch 2025 fanden hierzu mehrere Gesprächsrunden mit Iran – sowohl vor dem 12-Tage-Krieg als auch danach – statt. Indirekte, von Oman vermittelte Gespräche zwischen den USA und Iran wurden nach Juni 2025 durch Iran abgebrochen und sind im Berichtszeitraum nicht wiederaufgenommen worden. 4.2 Demokratische Volksrepublik Korea Der Ausbau und die Diversifizierung des nordkoreanischen Nuklear- und Raketenprogramms ging 2025 ungehindert weiter: Jüngste IAEO-Berichte sprechen von drei Anreicherungsanlagen, die mutmaßlich hochangereichertes Uran herstellen. Daneben wird nach wie vor Plutonium für Waffenzwecke produziert. Zu diesen Erkenntnissen passen die Aussagen Kim Jong-uns, der wiederholt vom „exponentiellen Wachstum“ des nordkoreanischen Nukleararsenals sprach und jeglicher Denuklearisierung eine klare Absage erteilte. Politische Unterstützung für dieses neue Selbstbewusstsein erhält Nordkorea zunehmend von Russland, das in den letzten Jahren mehrmals Verständnis für die Nuklearambitionen Pjöngjangs zeigte und die Denuklearisierungsbemühungen der internationalen Gemeinschaft als überholt bezeichnete. Nordkorea unterstützte zunehmend Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine mit Waffenlieferungen und der Entsendung von Soldaten. Moskau ist auch der Schlüsselakteur bei der Umgehung von VN-Sanktionen gegen Nordkorea Das Multilateral Sanctions Monitoring Team (MSMT), ein Zusammenschluss gleichgesinnter Partner, dokumentiert seit 2024 die umfangreichen Sanktionsumgehungen Nordkoreas. Deutschland war 2025 an zwei MSMT-Berichten beteiligt, welche die russisch-nordkoreanischen Sanktionsumgehungen und Pjöngjangs illegale Cyberaktivitäten festhalten. 4.3 Arabische Republik Syrien Im Oktober 2025 nahm der OVCW-Exekutivrat eine Rahmenentscheidung im Konsens an, die die Grundlage für die Vernichtung verbliebener chemischer Waffen in Syrien, einschließlich beschleunigter In-situ-Vernichtung, bildet. Die Vertragsstaatenkonferenz übertrug im November 2025 dem Exekutivrat die Kompetenz, künftig über die Wiedereinräumung der Vollrechte Syriens bei der OVCW, die aufgrund wiederholter Verstöße des Assad- Regimes im Jahr 2021 entzogen worden waren, zu entscheiden. Die Bundesregierung setzt sich für die unverzügliche Aufklärung, Sicherung und von der OVCW kontrollierten Vernichtung der verbliebenen Chemiewaffen ein und hat der OVCW für diesen Zweck 2025 zusätzlich zwei Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Auch im Nukleardossier hat die neue syrische Regierung ein Bekenntnis zur Aufklärung abgegeben. IAEO- Generaldirektor Grossi wurde in Damaskus im Juni 2025 zugesagt, IAEO-Inspektoren Zugang zu den relevanten Orten zu gewähren, um eine vollständige Aufklärung vergangener Nuklearaktivitäten zu ermöglichen. II. Neue sicherheits- und rüstungskontrollpolitische Herausforderungen 1. Zukunftstechnologien und ihre militärischen Anwendungen Ziel ist die verantwortungsvolle militärische Entwicklung, Einführung und Nutzung im Rahmen der völkerrechtlichen Bestimmungen, insbesondere von Künstlicher Intelligenz. Die Bundesregierung engagierte sich unter anderem bei „REAIM“ (Responsible AI in the Military Domain). Die Bundesregierung unterstützte 2025 im 1. Ausschuss der VN-Generalversammlung, wie im Vorjahr, eine Resolution zum verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Militärbereich als Ko-Sponsor. Deutschland beteiligte sich, wie andere Staaten auch, im Berichtsjahr mit einem nationalen Beitrag an einem Bericht des VN-Generalsekretärs zu Chancen und Herausforderungen der Anwendung von Künstliche Intelligenz im militärischen Bereich. Darüber hinaus beteiligte sich Deutschland am United Nations Institute for Disarmament Research (UNIDIR) Expert Network on the Governance of Artificial Intelligence in the Military Domain und unterstützte die UNIDIR Global Conference on AI, Security and Ethics 2025. Waffensysteme verfügen zunehmend über autonome Funktionen gestützt auf Künstliche Intelligenz und andere neue Technologien. Die Bundesregierung beteiligt sich seit 2014 am Diskussionsprozess über Autonomie in Waffensystemen im Rahmen des VN-Waffenübereinkommens (CCW). Bis spätestens 2026 soll eine Gruppe von Regierungsexperten („Group of Governmental Experts“, GGE) gemäß Mandat Elemente eines Instruments oder anderer möglicher Maßnahmen im Umgang mit neuen Technologien im Bereich letaler autonomer Waffensysteme (LAWS) konsentieren. Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit Frankreich und einer Gruppe von elf Staaten für einen zweistufigen Ansatz ein: Einerseits ein Verbot vollautonomer Waffensysteme, die vollständig außerhalb menschlicher Kontrolle operieren, andererseits Regulierung von Waffensystemen mit autonomen Funktionen. Gemeinsam mit ihren Partnern brachte sich die Bundesregierung bei den beiden Treffen der GGE 2025 aktiv in die Diskussion ein und fungierte als Brückenbauerin zwischen den verschiedenen Verhandlungspositionen. Zudem beteiligte sich das Auswärtige Amt im Mai 2025 in Frankfurt a. M. am „Tech-Trend-Lab“, einem Workshop zu neuen Technologien und ihren Implikationen für die Rüstungskontrolle. Durchgeführt wurde der Workshop vom interdisziplinären Netzwerk für naturwissenschaftliche und technische Rüstungskontrollforschung des Peace Research Institute Frankfurt (PRIF), der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Technischen Universität Darmstadt und fokussierte sich auf die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz und anderen Zukunftstechnologien auf militärische Anwendungen, aber auch Chancen für Verifikation im konventionellen sowie nuklearen Bereich. 2. Stärkung der Cybersicherheit im EU-, VN-, NATO- und OSZE-Rahmen Die EU reagierte 2025 mit verschiedenen Maßnahmen der Cyber Diplomacy Toolbox auf Cyberbedrohungen und -angriffe. Beispielsweise veröffentlichte die EU im Juni 2025 eine gemeinsame Solidaritätserklärung zugunsten der Tschechischen Republik, das zuvor eine Cyberkampagne durch chinesische staatliche Stellen gegen tschechische Regierungsinstitutionen offengelegt hatte. Im Cybersicherheitsbereich lag der Fokus auf der Implementierung verschiedener EU-Rechtsakte, die eine erhebliche Stärkung der Cybersicherheitsarchitektur in den EU- Mitgliedstaaten zur Folge haben. Die „Open-Ended Working Group (OEWG) on ICTs“ der Vereinten Nationen endete nach fünfjährigen Verhandlungen mit einem Abschlussbericht, den die Generalversammlung der VN im Oktober im Konsens bestätigte. Die Vereinten Nationen bekräftigen darin die Gültigkeit des bestehenden Rahmenwerks für verantwortliches Staatenverhalten im Cyberraum. Weiterhin einigte sie sich auf die Schaffung eines dauerhaften Unterorgans der Generalversammlung, dem sogenannten „Global Mechanism on developments in the field of ICTs in the context of international security and advancing responsible State behaviour in the use of ICTs“, innerhalb dessen ab 2026 die Debatten zum Rahmenwerk fortgeführt werden. Außerdem fand im März 2025 eine virtuelle Szenario-basierte Übung des globalen Kontaktnetzwerks technischer und diplomatischer Cybersicherheits-Expertinnen und - Experten statt. Dieses Netzwerk, das mittlerweile über 120 Staaten umfasst, wurde auch auf Initiative der von Deutschland gegründeten überregionalen Gruppe der „Confidence Builders“ im Jahr 2024 operationalisiert. Im Oktober 2025 fand die Zeichnungszeremonie des VN-Übereinkommens gegen Cyberkriminalität („United Nations Convention against Cybercrime; Strengthening International Cooperation for Combating Certain Crimes Committed by Means of Information and Communications Technology Systems and for the Sharing of Evidence in Electronic Form of Serious Crimes“) in Hanoi statt. Die Konvention soll die bestehende Budapest-Konvention des Europarates ergänzen. Beim NATO-Gipfel in Den Haag im Juni 2025 vereinbarten die Alliierten, Cybersicherheit zu stärken und dafür Mittel aus den neuen Ausgabenzielen zu verwenden (insgesamt 1,5 Prozent des BIP u. a. für Infrastruktur). Die Bundesregierung nutzte auch 2025 die vertrauensbildenden Cybermaßnahmen der OSZE, um den Informationsaustausch zu aktuellen Cybervorfällen fortzuführen. Darüber hinaus organisierte das OSZE-Sekretariat mit deutscher finanzieller Unterstützung mehrere Trainings und Workshops zu Cybersicherheitsthemen für Expertinnen und Experten aus Ost- und Südosteuropa. Im Oktober veröffentlichte das OSZE-Sekretariat mit deutscher Förderung ein Handbuch zur Entwicklung nationaler Klassifizierungsschemata für Cybervorfälle. Im November richtete Deutschland außerdem zusammen mit der Schweiz eine Szenario-basierte Übung für die OSZE- Teilnehmerstaaten aus, in der die Verfahren für zwischenstaatliche Konsultationen bei grenzübergreifenden Cybervorfällen erprobt wurden. 3. Weltraumsicherheit Die Bundesregierung hat am 19. November 2025 erstmalig eine Weltraumsicherheitsstrategie (WRSS) vorgelegt. Die WRSS beschreibt, wie die Handlungsfähigkeit Deutschlands im Weltraum – sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich – im Frieden, in Krisensituationen und im Verteidigungsfall gewährleistet und nachhaltig gesichert wird. Als einen wichtigen Beitrag hierzu identifiziert sie die Stärkung des weltraumbezogenen Völkerrechts auf Basis des Weltraumvertrages, denn multilateral vereinbarte Normen ermöglichen die Unterscheidung von verantwortlichem und unverantwortlichem oder bedrohlichem Verhalten sowie eine angemessene Reaktion. Mit der WRSS bekräftigt die Bundesregierung zudem ihr Bekenntnis zum Ziel der Verhinderung eines Wettrüstens im Weltall („Prevention of an Arms Race in Outer Space“, PAROS) im Rahmen der VN. Nach der Verschmelzung der 2023 mandatierten konkurrierenden VN-Arbeitsgruppen in diesem Bereich konnte sich die so neu geschaffene und bis 2028 mandatierte OEWG („Open-Ended Working Group“) PAROS am 6. und 7. Februar 2025 konstituieren und nach Einigung auf ein Arbeitsprogramm im Juli 2025 die Substanzarbeit aufnehmen. Deutschland hat sich aktiv und in enger Abstimmung mit Partnern und Verbündeten in die Arbeit der Gruppe eingebracht und sich über die EU an der Vorlage zweier Arbeitspapiere zu den Themen „Aktuelle und zukünftige Bedrohungen“ und „Völkerrechtlicher und normativer Rahmen“ beteiligt. III. Rüstungskontrolle, Nichtverbreitung und internationale Abrüstung von konventionellen Waffen 1. Rüstungskontrolle im OSZE-Raum Im regelmäßig tagenden Forum für Sicherheitskooperation (FSK), das die militärischen Aspekte von Sicherheit in der sogenannten ersten Dimension im OSZE-Raum behandelt und neben dem Ständigen Rat das wichtigste ständig tagende institutionelle Gremium der OSZE ist, setzte Russland seine Obstruktionspolitik auch 2025 fort. Russland nutzt das Forum, um seine Sichtweise auf den Angriffskrieg gegen die Ukraine propagandistisch und aggressiv zu verbreiten sowie haltlose Anschuldigungen und Drohungen gegenüber der Ukraine und ihren Unterstützern vorzutragen. Der Dialog fand 2025 unter norwegischem Vorsitz und unter Ausschluss von Russland und Belarus informell nur noch in verschiedenen Kleingruppenformaten statt. 1.1 Wiener Dokument 2011 Im Berichtsjahr hat Deutschland, gemäß Kapitel IV des WD, die vorgesehenen Kontakte im Zuge eines Flugplatzbesuchs, dem Besuch einer militärischen Einrichtung sowie der Vorstellung eines neuen Hauptwaffensystems durchgeführt. Die Maßnahme wurde in enger Zusammenarbeit gemeinsam mit den USA durchgeführt, die ihrerseits den OSZE-Teilnehmerstaaten den Besuch einer militärischen Einrichtung und eines militärischen Flugplatzes ermöglichten. Die Besuchergruppe stellte im Ergebnis fest, dass Deutschland und die USA ihren Verpflichtungen aus dem WD vollumfänglich nachgekommen sind. Deutschland hat 2025 eine Inspektion auf der Grundlage von Quoten durchgeführt. Auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen auf Ebene der Verifikationsorganisationen wurden mit zehn Staaten 14 zusätzliche vertrauensbildende Maßnahmen gemäß Kapitel X des Wiener Dokuments durchgeführt. 1.2 Vertrag über den Offenen Himmel Die Beratungskommission Offener Himmel trat 2025 im April, im Juli sowie im Oktober zusammen. Im Oktober fand in Wien auch die 5. Überprüfungskonferenz zum Vertrag über den Offenen Himmel statt. In ihren Erklärungen bekannte sich die Bundesregierung zur Stärkung und Weiterentwicklung des Vertrags. Im Jahr 2025 hat Deutschland an zwölf multinationalen Beobachtungs- und Trainingsflügen teilgenommen und stellte das A319 OH-Flugzeug Alliierten und Partnern zur Durchführung eigener Beobachtungsflüge zur Verfügung. 1.3 OSZE-Verhaltenskodex zu politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit Im Berichtszeitraum legte Deutschland erstmalig eine freiwillige Meldung zum im Vorjahr etablierten Themenkomplex „Kinder und bewaffnete Konflikte“ (Annex 4) vor. Damit erfüllt die Bundesrepublik nicht nur ihre Verpflichtung der Jahresmeldung zum Code of Conduct, sondern macht darüber hinaus Angaben zu allen freiwilligen Anhängen. Diese betreffen die Themen „Frauen, Frieden und Sicherheit“ (Annex 1), „demokratische Kontrolle privater Militär- und Sicherheitsfirmen“ (Annex 2) und „völkerrechtliche Übereinkünfte und Vereinbarungen“ (Annex 3). Nach Revitalisierung 2023 und planmäßiger Durchführung 2024 war 2025 erstmals wieder die Abstimmung der „Outreach“-Aktivitäten zum OSZE-Verhaltenskodex für 2026 bereits beim sogenannten Konzept-Workshop des OSZE-Konfliktverhütungszentrums (KVZ) im Dezember des Vorjahres vorgesehen. Die Durchführung in Wien im Dezember 2025, vor Beginn des zu planenden Jahres, ist als Fortschritt zu begrüßen. Geladen waren Vertreter des KVZ, der sogenannten Freundesgruppe des OSZE-Verhaltenskodex (Schweiz, Österreich, Tschechien, Deutschland) sowie der OSZE-Vorsitze und der Vorsitze des Forums für Sicherheitskooperation 2025 bzw. 2026 (Finnland, Schweiz, Frankreich, Georgien, Vereinigtes Königreich). 1.4 Regionale Rüstungskontrolle in Südosteuropa Die Bundesrepublik war an der Durchführung von drei Verifikationsmaßnahmen gemäß dem Abkommen über Sub-regionale Rüstungskontrolle (Anhang 1-B, Artikel IV) mit Gastbeobachtern beteiligt. Darüber hinaus führte Deutschland zwei unter dem Schlussdokument über Regionale Rüstungskontrolle (Anhang 1-B, Artikel V) bilateral vereinbarte Überprüfungsbesuche gem. WD11 (Wiener Dokument über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen) durch. Zusätzlich unterstützte die Bundesregierung 2025 drei Aktivitäten des RACVIAC: ein Symposium zur Rüstungskontrolle und je einen Lehrgang zur subregionalen Rüstungskontrolle sowie zum Wiener Dokument. 1.5 Weltweiter Austausch Militärischer Information (WAMI) 2025 kamen 44 der 57 OSZE-Teilnehmerstaaten (darunter Deutschland) ihren Berichts- und Meldepflichten gemäß WAMI nach. Russland kam seinen Verpflichtungen erneut nicht nach. 2. VN-Waffenübereinkommen Deutschland übernahm 2025 die Präsidentschaft für Protokoll V über explosive Kampfmittelrückstände des VN- Waffenübereinkommens. Jedoch setzte sich das obstruktive Verhalten Russlands im konsensgebundenen VN- Waffenübereinkommen auch in den Vertragsstaatentreffen 2025 fort. Russland verhinderte erneut, dass wesentliche inhaltliche Ergebnisse formal festgehalten werden konnten und blockierte weitgehend den substantiellen Austausch mit zivilen Organisationen und weiteren Beobachtern (EU). 3. Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (Ottawa-Konvention) Ende 2025 gehörten dem Übereinkommen 163 Vertragsparteien an. Allerdings sind einige Produzenten oder Besitzer von Antipersonenminen bislang nicht beigetreten, etwa China, Indien, Nordkorea, Pakistan, Russland, Südkorea und die USA. Infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und in Reaktion auf die daraus resultierende militärische Bedrohungslage haben Estland, Lettland, Litauen, Polen und Finnland im Sommer 2025 ihren Rücktritt von der Ottawa-Konvention erklärt. Die Rücktritte von Estland, Lettland und Litauen wurden am 27. Dezember 2025 wirksam. Der Rücktritt Finnlands wurde am 10. Januar 2026 wirksam, der Austritt Polens am 20. Februar 2026. Zudem erklärte die Ukraine am 18. Juli 2025, die Konvention zu suspendieren. Die Konvention konnte jedoch im Berichtsjahr auch Beitritte verzeichnen: Der Beitritt der Marshallinseln wurde am 1. September 2025 wirksam, der Beitritt Tongas am 1. Dezember 2025. Die Bundesregierung wird sich gemeinsam mit ihren Partnern weiterhin dafür einsetzen, die Konvention zu stärken und weitere Staaten für einen Beitritt zu gewinnen. Im Jahr 2025 förderte die Bundesregierung Maßnahmen der humanitären Minen- und Kampfmittelräumung mit fast 50 Millionen Euro. Schwerpunktländer für 2025 waren unter anderem Afghanistan, Bosnien-Herzegowina, Irak, Kolumbien, Somalia, Sri Lanka, Südsudan und die Ukraine. Auch in Gaza und Syrien unterstützt das Auswärtige Amt unter anderem Risikoaufklärung zu den Gefahren durch Blindgänger. 4. Übereinkommen über Streumunition (Oslo-Übereinkommen) Ende 2025 gehörten 111 Vertragsparteien dem Übereinkommen an. Der vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erfolgte Rücktritt Litauens wurde am 6. März 2025 wirksam. Es gab im Berichtsjahr auch einen Beitritt: Vanuatu ist am 5. September 2025 beigetreten; der Beitritt wird am 1. März 2026 wirksam. Deutschland war 2025 der weltweit zweitgrößte bilaterale Geber für humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen, inklusive Streumunitionsüberresten. Die Bundesregierung förderte in diesem Bereich 2025 mit fast 50 Millionen Euro humanitäre Partnerorganisationen, die sich neben der Identifizierung und Räumung von Blindgängern auch in der Opferfürsorge engagieren. 5. Auswirkungen von Explosivwaffen in dicht besiedelten Gebieten Deutschland engagiert sich seit Annahme der EWIPA („Explosive Weapons in Populated Areas“)-Erklärung u. a. durch die Förderung relevanter Maßnahmen durch das United Nations Office for Disarmament (UNODA). Im November 2025 nahm eine deutsche Delegation am 2. EWIPA-Staatentreffen in San José teil, unterstrich erneut ihre Unterstützung für die humanitären Ziele der Erklärung und informierte über deutsche Beiträge zu ihrer Umsetzung. 6. Kontrolle von Kleinwaffen und Munition Mit der Förderung von Projekten in Höhe von 15 Millionen Euro im Jahr 2025 zählt Deutschland zu den wichtigsten bilateralen Geberländern in diesem Bereich. Das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr leistet durch operative und technische Expertise bei Ausbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen vor Ort einen wichtigen Beitrag zu Kapazitätsaufbau zuständiger Behörden in besonders betroffenen Partnerstaaten. In ihrer Projektförderung legt die Bundesregierung regionale Schwerpunkte auf den westlichen Balkan, Ukraine und Moldau, Zentralasien, Westafrika, die Karibik und Lateinamerika. In diesen Regionen unterstützt die Bundesregierung zivilgesellschaftliche, regionale und internationale Organisationen für Forschungsprojekte und bedarfsorientierte Projekte für nationalen Kapazitätsaufbau. Aufgrund transnationaler Herausforderung in der Kleinwaffenkontrolle und Munitionssicherung engagiert sich die Bundesregierung besonders bei der Unterstützung regionaler Ansätze. Die unkontrollierte Verbreitung von Kleinwaffen, leichten Waffen, konventioneller Munition und Explosivstoffen innerhalb und durch den Westlichen Balkan (WEB) bleibt eine Herausforderung für die Region und die europäische Nachbarschaft. Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt die Weiterführung des sogenannten WEB-Fahrplans („Roadmap for a sustainable solution to the illegal possession, misuse and trafficking of small arms, light weapons, their ammunition and explosives in the Western Balkans by 2024“) bis 2030. Auf dem Innenministertreffen im Rahmen des Berlin Prozesses in London im Oktober 2025 wurde die Relevanz des WEB- Fahrplans erneut bekräftigt. Deutschland fördert zielgerichtete Projekte zur Umsetzung des WEB-Fahrplans und nahm auch 2025 an den halbjährlichen Lokal- und Regionalkonferenzen teil. Auch in Afrika befeuert die unkontrollierte Verbreitung von Kleinwaffen, leichten Waffen, Munition und Explosivstoffen bewaffnete Konflikte, organisierte Kriminalität und Terrorismus und trägt zu gesellschaftlicher und staatlicher Instabilität und Migrationsbewegungen bei. In der Schwerpunktregion Westafrika setzte die Bundesregierung 2025 ihre Unterstützung von Forschungsprojekten, Sensibilisierungsmaßnahmen und Unterstützungsleistungen für regionale Zusammenarbeit und nationalen Kapazitätsaufbau fort. Wichtigster Implementierungspartner war hierbei das Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC), das bedarfs- und praxisorientiert Ausbildungsmaßnahmen durchführt sowie die Afrikanische Union, ECOWAS und weitere afrikanische Regionalorganisationen vor Ort beriet. In der Karibik und Lateinamerika bleibt die unkontrollierte Verbreitung und der Missbrauch von Schusswaffen eine große Herausforderung für staatliche Stabilität. Um Beiträge zum Schutz von Menschenleben und zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität zu leisten sowie ihre globalen Partnerschaften zu stärken, unterstützte die Bundesregierung im Berichtsjahr 2025 Forschungs- und Unterstützungsprojekte von Small Arms Survey, UNODC sowie dem United Nations Regional Centre for Peace, Disarmament and Development in Latin America and the Caribbean (UNLIREC). UNLIREC koordiniert zusammen mit der CARICOM Implementation Agency for Crime and Security (CARICOM IMPACS) den sogenannten Karibik-Fahrplan („Roadmap for Implementing the Caribbean Priority Actions on the Illicit Proliferation of Firearms and Ammunition across the Caribbean in a Sustainable Manner by 2030“). Das fünfte Staatentreffen im November 2025 bestätigte die Fortschritte und weitere Bedarfe in der Umsetzung des Karibik-Fahrplans. Im Februar 2025 trat eine vergleichbare Initiative der zentralamerikanischen Staaten („Central American and Dominican Republic Roadmap for Preventing the Illicit Trafficking and Proliferation of Firearms, Ammunition, and Explosives“) in Kraft, deren Erarbeitung durch UNLIREC und die Organisation amerikanischer Staaten auch mit deutschen Förderbeiträgen unterstützt wurde. Zusätzlich zu ihrer Projektförderung setzt sich die Bundesregierung auch für die Stärkung internationaler Regelwerke im Bereich der Kleinwaffenkontrolle und des Munitionsmanagements ein. Im Berichtsjahr 2025 förderte Deutschland die Durchführung der Vorbereitungskonferenz zum ersten Staatentreffen in 2027 zur Umsetzung des Globalen Rahmenwerks Munition („Global Framework for Through-Life Conventional Ammunition Management“) und brachte mit Erfolg Vorschläge zu dessen Konzeption und Ausgestaltung ein. IV. Regime und Maßnahmen der Exportkontrolle sowie zur Eindämmung von Proliferationsgefahren 1. Exportkontrollen im Nuklearbereich (Nuclear Suppliers Group und Zangger-Ausschuss) Im Juli 2025 fand das Plenartreffen der NSG unter südafrikanischem Vorsitz in Kapstadt statt. Die Mitglieder konnten den 50. Jahrestag des Bestehens der NSG feiern. Das Plenum bestätigte eine Expertin des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Vorsitz der ständigen Arbeitsgruppe der NSG („Consultative Group“) für ein weiteres Jahr. Während die Arbeit in der Consultative Group konstruktiv fortgesetzt werden konnte, gestaltete sich die Arbeit im Plenum schwieriger. Insbesondere konnte hier die Frage einer Nachfolge Südafrikas für den freiwilligen, jährlich rotierenden NSG-Vorsitz nicht geklärt werden. Argentinien hat sich schließlich bereit erklärt, den Vorsitz zu übernehmen. 2. Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR) Die Bundesregierung engagierte sich 2025 aktiv für die Bekämpfung der Proliferation von Trägersystemen für Massenvernichtungswaffen. Brasilien beendete seinen kommissarischen Vorsitz im Frühjahr 2025. Eine Einigung auf einen neuen Vorsitz war aus geopolitischen Gründen erneut nicht möglich. Um die Funktionsfähigkeit des Regimes und die Fortsetzung der Aktualisierung der Güterlisten zu sichern, richtete Deutschland im April 2025 ein Treffen der Arbeitsgruppe der Technischen Experten („Technical Experts Group“) in Berlin aus. Das nächste Treffen findet voraussichtlich im Frühjahr 2026 in Paris statt. Deutschland stellt weiterhin einen stellvertretenden Vorsitzenden einer MTCR- Arbeitsgruppe („Licensing and Enforcement Experts Meeting“) aus dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 3. Australische Gruppe für Exportkontrolle im Bereich biologischer Agenzien und Chemikalien sowie zugehöriger Herstellungsausrüstung Die Teilnehmerstaaten treffen sich einmal jährlich zum sog. Plenum. Aufgrund des Jubiläums zum 40-jährigen Bestehen der Australischen Gruppe trafen sie sich im Sommer 2025 ausnahmsweise in Sydney anstatt in Paris. 4. Harmonisierung der Exportkontrollpolitik im Rahmen der GASP der EU Am 14. April 2025 nahm der Rat für Auswärtige Angelegenheiten (RfAB) einen Änderungsbeschluss zum Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP an. Die Mitgliedstaaten verständigten sich auf substanziell weitreichende Änderungen und Ergänzungen im EU-Regelwerk für ihre Rüstungsexportkontrollverfahren. 5. Kontrolle des Exports konventioneller Rüstungsgüter und von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck („Dual-Use-Güter“) Im Jahr 2025 setzte die Bundesregierung ihr Projekt zur Förderung von VN- Sanktionsimplementierung „Enhancing Capacity for Implementation of UNSC Sanctions Resolutions in Southeast Asia“ sowie ihre drei Projekte zur Förderung exportkontrollrechtlicher Aspekte bei der Umsetzung der VNSR-Resolution 1540 fort. Neben etlichen nationalen Veranstaltungen und Arbeitstreffen fanden im Jahr 2025 zwei Exportkontrollkonferenzen, eine für lateinamerikanische Partnerländer in San José, Costa Rica, und eine für Partner aus dem südlichen Afrika in Pretoria, Südafrika, statt. Im November 2025 fand in diesem Rahmen zudem die dritte globale Konferenz im Rahmen der Erlangen-Initiative mit Teilnehmenden aus wissenschaftlichen Einrichtungen und Exportkontrollbehörden in München statt. Die Erlangen-Initiative hat zum Ziel, die Wissenschaft für die Ziele der Exportkontrolle zu sensibilisieren. Im selben Monat richtete die Bundesregierung zur Erlangen-Initiative eine Regionalkonferenz für Südost-Asien mit 41 Teilnehmenden aus sieben ASEAN-Staaten in Manila aus. 6. Wassenaar Arrangement (WA) zur Exportkontrolle konventioneller Rüstungsgüter Deutschland trat auch 2025 als aktiver Teilnehmerstaat des WA auf. Wie im letzten Jahr trugen Vorschläge der Bundesregierung zur Aktualisierung der bestehenden WA-Güterlisten bei. Die Bundesregierung ist zudem weiterhin als Ko-Berichterstatter für die Beitrittsgesuche von Montenegro und Bosnien und Herzegowina in Kontakt mit den anderen Teilnehmerstaaten. 7. Vertrag über den internationalen Waffenhandel (Arms Trade Treaty) Der Arms Trade Treaty (ATT) hat derzeit 117 Vertragsparteien (Stand: November 2025), 25 weitere Staaten haben den Vertrag unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert. Deutschland gehört zu den Vertragsstaaten der ersten Stunde und fördert die Umsetzung der Vertragsbestimmungen. Die elfte Vertragsstaatenkonferenz im August 2025 war geprägt von konstruktiven Diskussionen um die weitere Schwerpunktsetzung des Vertrags. Es wurden Initiativen zur Entwicklung einer Fünf-Jahres-Strategie, zur stärkeren Einbeziehung der Jugend, zur Einrichtung von Gender Focal Points und zur Weiterentwicklung des Diversion Information Exchange Forums (DIEF) konsentiert. Spürbar war die gemeinsame Bereitschaft der Vertragsstaaten, den Vertrag weiter zu universalisieren. Deutschland engagiert sich für ein weiteres Jahr als Vorsitz des Voluntary Trust Fund (VTF) des ATT. V. Entwicklung der Streitkräftepotenziale in ausgewählten Staaten 1. Gemäß NVV anerkannte Nuklearwaffenstaaten (P5-Staaten) 1.1 Frankreich Die am 14. Juli 2025 veröffentlichte Aktualisierung der Revue Nationale Stratégique (RNS) erhebt weiterhin den globalen Handlungs- und Geltungsanspruch Frankreichs, setzt aber einen deutlichen Schwerpunkt auf Europa. Zentral ist hierfür das identifizierte hohe Risiko für einen hochintensiven Krieg in Europa, aber außerhalb Frankreichs, der insbesondere eine Transformation der Streitkräfte und der Verteidigungsindustrie erfordere. Hierfür würden strategische Fähigkeit gestärkt und die nukleare Abschreckung modernisiert. Jenseits der Modernisierung der Komponenten der nuklearen Abschreckung sind rüstungsseitig die beiden großen Vorhaben im System-of-Systems-Ansatz bestimmend: Das Main Ground Combat System (MGCS) und das Future Combat Air System (FCAS). Hinzu kommt mit hoher Aktualität die Eurodrohne „Medium Altitude Long Endurance – Remotely Piloted Aircraft System – MALE RPAS“. Konkretisiert hat sich auch die auf Verteidigungsministerebene im Rahmen des Weimarer Dreiecks beschlossene Initiative zu ELSA (European Long-range Strike Approach); mehrere sogenannte Cluster konnten mittlerweile in Teilen in konkrete Kooperationsvorhaben überführt werden. Der französische Verteidigungshaushalt umfasste 2025 etwa 50,5 Mrd. Euro. Damit erreichte Frankreich 2025 das (alte) NATO 2 Prozent Ziel (Anteil am Bruttoinlandsprodukt – BIP). Personalstärke und Verteidigungshaushalt Personalstärke (militärisch*, Vollzeitäquivalent) Verteidigungshaushalt (in Mrd. Euro) 2022 circa 203.250 2022 40,9 (ohne Pensionen) 2023 circa 201.332 2023 43,9 (ohne Pensionen) 2024 circa 204.520 2024 47,2 (ohne Pensionen) 2025 circa 210.300 2025 50,5 (ohne Pensionen) 2026 (geplant) circa 210.400 2026 (geplant) 57,1 (ohne Pensionen) * Hierin nicht enthalten sind die zivilen Beschäftigten im Umfang von etwa 62.000. 1.2 Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland Großbritannien verfügt, nach den USA und Deutschland, nominell über den drittgrößten Verteidigungshaushalt unter den NATO-Staaten. Das Verteidigungsministerium gab im Haushaltsjahr 2023/2024 rund 62 Mrd. Euro für seine Streitkräfte aus, wovon 29 Mrd. Euro auf investive Ausgaben (inkl. nukleare Abschreckung) sowie rund 3 Mrd. Euro auf Forschung und Entwicklung entfallen sein sollen. Die britischen Verteidigungsausgaben sollen zudem von aktuell 2,3 Prozent des BIP weiter steigen. Am 11. Juni 2025 veröffentlichte die Labour-Regierung ihr erstes Spending Review. In dem Dokument wurden die bis 2028/2029 geplanten Ausgaben konkretisiert. Die Mittel des Verteidigungsministeriums sollen von 53,9 Mrd. Britische Pfund im Haushaltsjahr 2023/2024 auf 73,5 Mrd. Britische Pfund in 2028/2029 steigen und so Großbritanniens Verteidigungsausgaben bis 2027 auf 2,5 Prozent des BIP heben (2,6 Prozent inklusive Intelligence). Dies entspräche sowohl NATO-Forderungen als auch Zusagen von Premierminister Keir Starmer zu Jahresbeginn. Spätere Steigerungen des Budgets sind im Spending Review nicht abgebildet. Personalstärke und Verteidigungshaushalt Personalstärke Verteidigungshaushalt (in Mrd. Britische Pfund) 2022 145.270 2022 57,3 2023 142.560 2023 58,5 2024 137.120 2024 60,0 2025 137.000 2025 62,2 1.3 Russische Föderation Die zu Beginn des Kriegs gegen die Ukraine begonnene Streitkräftereform schreitet voran. Der angestrebte personelle Aufwuchs auf 1,5 Millionen Soldatinnen und Soldaten wird wahrscheinlich im Laufe des Jahres 2026 abgeschlossen, trotz der hohen Verluste im Krieg gegen die Ukraine. Das Konzept der Reserve sowie der Turnus und die Wehrpflicht-Gesetzgebung wurden angepasst. Parallel dazu führt Russland neue Technologien ein, wie Unmanned Aerial Vehicles (UAV), welche vergleichsweise günstig und in hoher Stückzahl herstellbar sind. Insbesondere One-Way-Attack UAV werden in großen Massen hergestellt. Darüber hinaus ist die Modernisierung russischer Weltraumfähigkeiten sowie im elektromagnetischen Spektrum festzustellen. Zusätzlich ergänzt Russland sein klassisches Potenzial an Langstreckenwaffen. Basierend auf ursprünglich sowjetischen ballistischen Raketen und Marschflugkörpern wurden diese in den vergangenen Jahrzehnten über mehrere technische Generationen hinweg weiterentwickelt. Hierdurch ist Russland bereits jetzt in der Lage, nahezu Gesamt-Europa wahlweise mit ballistischen Raketen oder Marschflugkörpern zu treffen. Diese können in der Regel sowohl konventionell als auch nuklear bestückt werden. Trotz der Verluste bei russischen Luft- und Seestreitkräften und der hohen Belastung für Personal und Material im Krieg gegen die Ukraine sind diese umfassend einsatzbereit. Die strategischen Raketentruppen – als Rückgrat der nuklear-strategischen Abschreckung – verzeichnen bisher keine signifikanten Verluste. Auch die russischen Luft-/Weltraum- und Seestreitkräfte verzeichnen bisher keine signifikanten Verluste im Krieg gegen die Ukraine und sind daher umfassend einsatzbereit. Russland ist in der Lage, Kräfte, Mittel und Infrastruktur parallel zum Krieg gegen die Ukraine aufwachsen zu lassen. Personalstärke und Verteidigungshaushalt Personalstärke Verteidigungshaushalt (in Mrd. Euro) 2022 1.010.000 2022 77,7 2023 1.150.000 2023 82,6 2024 1.320.000 2024 110,0 2025 1.450.000 2025 135,0 2026 1.500.000 2026 126,0 1.4 Vereinigte Staaten von Amerika Die Entwicklung der US-Streitkräfte im Jahr 2025 war geprägt durch den Amtsantritt der neuen Administration, weitreichende Personalveränderungen sowie die Herausgabe der Nationalen Sicherheitsstrategie im Dezember 2025. Diese folgt dem Leitgedanken „America First“ und definiert als Kerninteressen US-amerikanischer Außen- und Sicherheitspolitik: 1) Vormachtstellung der USA in der „westlichen Hemisphäre“; 2) Stabilität und freie Schifffahrt im Indopazifik sowie sichere und verlässliche Handelsketten; 3) Stabilität und Sicherheit in Europa; 4) US-Interessenwahrung in Nahost sowie 5) US-Technologieführerschaft, insb. bei Künstlicher Intelligenz. Mittels des Leitgedankens „peace through strength“ setzen die Streitkräfte die Transformation (Doktrin, Material, Struktur, Ausbildung) mit primärer Ausrichtung auf den Indo-Pazifik fort. Daneben erfolgte eine zunehmende Hinwendung zur sogenannten „westlichen Hemisphäre“ und dem Schutz des eigenen Staatsgebietes. Die U.S. Army entwickelt sich mit der „Army Transformation Initiative“ durch Struktur- und Ausrüstungsanpassungen zu einer „leaner, more lethal force“ und beabsichtigt die beschleunigte Einführung neuer Fähigkeiten, u. a. von Drohnen, Long-Range Missiles, unbemannten Systemen und KI-basierten Führungssystemen. Einen vergleichbaren Ansatz mit dem Ziel, agiler und beweglicher zu werden, verfolgt die U. S. Air Force. Mit der F-47 wird ferner ein Luftüberlegenheitssystem der nächsten Generation entwickelt. Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Hypersonics, Directed Energy, Künstlicher Intelligenz und autonome Systeme. Besondere Bedeutung hat das Projekt Golden Dome, das zur Verteidigung gegen Bedrohungen aus der Luft und aus dem Weltraum dienen soll. Es wird verschiedene Plattformen und Technologien mit diversen Sensoren und Effektoren vereinen. Die volle Einsatzbereitschaft soll bis 2029 erreicht werden. Das US-Nukleardispositiv bleibt geprägt durch das Konzept der nuklearen Triade, deren Modernisierung voranschreitet. Erstmals musste das gesamte Haushaltsjahr 2025 durch Übergangshaushalte überbrückt werden. Für 2026 wird für Verteidigung im Rahmen des US-Bundesgesetzes National Defence Authorization Act sowie des sogenannten Gesetzespakets „Big Beautiful Bill“ insgesamt eine Rekordsumme von einer Billion US-Dollar bereitgestellt. Personalstärke und Verteidigungshaushalt Personalstärke (militärisch* , Vollzeitäquivalent) Verteidigungshaushalt (in Mrd. US-Dollar) 2023 circa 2,079 Mio. Aktive & Reserve 2023 857,9 Mrd. US-Dollar 2024 circa 2,055 Mio. Aktive & Reserve 2024 886,3 Mrd. US-Dollar 2025 circa 2,085 Mio. Aktive & Reserve 2025 895,2 Mrd. US-Dollar * Hierin nicht enthalten sind die zivilen Beschäftigten. 1.5 Volksrepublik China Die Modernisierung der Volksbefreiungsarmee (VBA) schritt auch 2025 unverändert in allen Bereichen voran: Besonders hervorzuheben sind der weitere Ausbau des Arsenals der Raketentruppen, der weltraumgestützten Fähigkeiten sowie die Indienststellung des dritten Flugzeugträgers FUJIAN. Auch, wenn die volle Einsatzbereitschaft der FUJIAN noch nicht erreicht ist, verfügt China mit ihr erstmals über einen mit einem elektromagnetischen Katapult ausgestatteten Flugzeugträger, der einen wesentlichen Beitrag zur Machtprojektion Chinas leisten wird. Operationell konzentrierte sich die VBA weiterhin auf Aktivitäten rund um die Taiwan-Straße und im Südsowie im Ostchinesischen Meer, stellte aber mit der Ausbildungsfahrt von Überwassereinheiten um Australien ihre Fortschritte in Richtung „blue water navy“ unter Beweis. Gemeinsame militärische Aktivitäten mit Russland wurden auch 2025 fortgesetzt, z. B. mit einer Übung der Seestreitkräfte, was Chinas anhaltendes Interesse an Russland – etwa als „Türöffner“ zur Arktis – unterstreicht. Chinas Verteidigungshaushalt wurde 2025 offiziell um 7,2 Prozent auf rund 217 Mrd. Euro erhöht. Tatsächlich dürfte dieser Betrag jedoch aufgrund von Ausgaben, die außerhalb des regulären Verteidigungshaushalts liegen, erheblich höher ausfallen. Davon profitieren insbesondere einerseits die Forschung und andererseits die Einführung von Technologien wie Künstliche Intelligenz, autonome Systeme, Echtzeitdaten- und Informationsübertragung sowie Anti-Access/Area-Denial-Kapazitäten. Personalstärke und Verteidigungshaushalt Personalstärke Verteidigungshaushalt (in Mrd. Euro) 2023 circa 2.035.000 2023 circa 208 2024 circa 2.035.000 2024 circa 215 2025 circa 2.035.000 2025 circa 217 2. Ausgewählte weitere Staaten 2.1 Indien Mit circa 1,45 Millionen Soldaten verfügt Indien über die drittgrößten Streitkräfte der Welt. Die während des Krieges gegen Pakistan im Mai 2025 erkannten Fähigkeitslücken versucht Indien unter anderem mithilfe internationaler Anbieter zu schließen. Personalstärke und Verteidigungshaushalt Personalstärke Verteidigungshaushalt (in Mrd. Euro) 2023 1.450.000 2023 66,6 2024 1.450.000 2024 circa 70,3 2025 1.450.000 2025 circa 70,6 2.2 Pakistan Die Landesverteidigung macht angesichts der Erfahrungen des jüngsten Krieges gegen Indien im Mai 2025 aus pakistanischer Perspektive auch strukturelle Anpassungen erforderlich, wie die weitere Stärkung der institutionellen Stellung des Feldmarschalls Munir, die Zusammenfassung der Raketentruppen und die Aufstellung eines Nationalen Strategischen Oberkommandos. Die einheimische pakistanische Produktion tritt sowohl beim Eigenbedarf als auch beim Export von Lizenzprodukten und Eigenentwicklungen zunehmend in den Vordergrund, zumal seit dem letzten Krieg gegen Indien das Interesse an pakistanischen Rüstungsprodukten unter potenziellen Exportkunden zugenommen hat. Personalstärke und Verteidigungshaushalt Personalstärke Verteidigungshaushalt (in Mrd. Euro) 2023 654.000 2023 circa 5,75 2024 654.000 2024 circa 6,92 2025 654.000 2025 circa 8,32 2.3 Iran Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik hat sich mit den regionalen Auswirkungen des Gaza-Kriegs und dem damit einhergehenden offensiveren Agieren Israels auch in der Peripherie verändert. Wesentliche Machtinstrumente des Iran (v. a. die unterstützten irannahen Milizen) haben an Einfluss verloren. Zudem wurden die Schwächen der eigenen Streitkräfte besonders in der Luftverteidigung aufgedeckt. Bislang ist es dem Regime nicht gelungen, diesen neuen Rahmenbedingungen ein wirksames Konzept entgegenzusetzen. Für Iran bleiben der Wiederaufbau des strategischen und taktischen Raketenprogrammes, die (Weiter-) Entwicklung von „Unmanned Aerial Vehicles“, der Ausbau von Flugabwehr/Luftverteidigung/Radar sowie die Entwicklung/Modernisierung von Lenkflugkörpern prioritär. Für den strategischen, offensiven Anteil der Waffen sind die IRGC verantwortlich. Die IRGC steuern, finanzieren und bewaffnen zudem das Netzwerk der irannahen bewaffneten Gruppen im Rahmen der sogenannte „Achse des Widerstandes“ und versuchen, verloren gegangenen Einfluss wieder zu erlangen. Personalstärke und Verteidigungshaushalt Personalstärke Verteidigungshaushalt (in Mrd. Euro) 2022 circa 610.000 2022 unbekannt 2023 circa 610.000 2023 7,5 2024 circa 610.000 2024 7,3 2025 circa 610.000 2025 8,0 2.4 Nordkorea Mit circa 1,28 Millionen Soldatinnen und Soldaten verfügt Nordkorea über eine der größten Armeen der Welt; auf die Landstreitkräfte entfallen dabei rund 1,1 Millionen Soldatinnen und Soldaten. Rüstungsprogramme der strategischen und für eine Auseinandersetzung mit den USA relevanten Waffensysteme genießen eine hohe Priorität. Die seit 2023 neu erstarkte und 2024 durch ein Partnerschaftsabkommen formal besiegelte Zusammenarbeit mit Russland ermöglicht Nordkorea durch Wissens- und Technologietransfer und andere Leistungen in Verbindung mit den im russischen Krieg gegen die Ukraine gesammelten Erfahrungen die schrittweise Modernisierung der Rüstungsindustrie und der konventionellen Streitkräfte sowie die an das Kriegsbild der Gegenwart angepasste Ausbildung der Soldaten der KVA. Personalstärke und Verteidigungshaushalt Personalstärke Verteidigungshaushalt (in Mrd. Euro) 2023 circa 1.300.000 2023 unbekannt 2024 circa 1.280.000 2024 unbekannt 2025 circa 1.280.000 2025 unbekannt 2.5 Arabische Republik Syrien Die syrischen Streitkräfte befanden sich in einer Phase des umfassenden Wiederaufbaus. Formal setzen sie sich zusammen aus mindestens 20 Divisionen von 100.000 Soldaten, wobei sich diese hinsichtlich Stärke und Einsatzbereitschaft stark unterscheiden. Die Divisionen sollen zukünftig über unabhängige Fähigkeiten in den Bereichen Nachrichtendienst, Luftverteidigung, Panzerabwehr, Panzertruppen und Pioniertruppen verfügen. Die Verbände wurden bislang aus einer Vielzahl bewaffneter Gruppierungen zusammengestellt, im Wesentlichen der Hayat Tahrir AL-Sham (HTS). Die syrischen Streitkräfte waren vorrangig auf bereits bestehende Machtstrukturen ausgerichtet und in Hauptoperationsgebiete aufgeteilt. Aufgaben wie die klassische Landesverteidigung standen dabei kurz- bis mittelfristig im Hintergrund. Primär richtete sich der Fokus auf das Erlangen des staatlichen Gewaltmonopols, um die Souveränität und Stabilität der Regierung abzusichern. Zentrale Herausforderung blieb die Integration aller Gruppen für den Aufbau professioneller Strukturen und Abwehr von Gefahren für die syrische Souveränität im Inneren. Personalstärke und Verteidigungshaushalt Personalstärke Verteidigungshaushalt (in Mrd. Euro) 2022 unbekannt 2022 unbekannt 2023 unbekannt 2023 unbekannt 2024 169.000 2024 unbekannt 2025 circa 100.000 2025 unbekannt VI. Übersicht: Deutsche Projekte im Jahr 2025 Hinweis: Die Beträge sind zur besseren Lesbarkeit gerundet. Die Beträge spiegeln den tatsächlichen Mittelabfluss zum Zeitpunkt der Erstellung der Übersicht 2025 wider. Bei überjährigen Projekten ist nur der Förderbetrag für 2025 ausgewiesen. 1. Projekte im Bereich der nuklearen Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit / Träger Zuwendung 2025 Fortsetzung der Zusammenarbeit der trilateralen „Deep Cuts“-Kommission Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH) 290.000 Euro Fortsetzung der Missile Dialogue Initiative (MDI) The International Institute for Strategic Studies (IISS) 605.000 Euro Förderung der Forschung und Erhalt der Expertise in Deutschland zum Thema strategische Stabilität und Rüstungskontrolle in der Region Asien-Pazifik Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) 156.000 Euro Etablierung eines europäisch-chinesischen Expertendialogs zu Themen Abrüstung/ Rüstungskontrolle Henry Dunant Centre for Humanitarian Dialogue 247.000 Euro Risikoreduzierung und Technologiesimulation (neue disruptive Technologien – EDTs); Analyse zu Reduzierung der mit EDTs verbundenen Risiken bei der nuklearen Entscheidungsfindung European Leadership Network (ELN) 225.000 Euro CATALINK-Projekt – Entwicklung und Implementierung eines robusten, resilienten Krisen-Kommunikationsnetzwerks Institute for Security and Technology (IST) 132.000 Euro Rüstungskontrolltagung zum Umgang mit neuen nuklearen Bedrohungsszenarien in Europa Evangelische Akademie Loccum 11.000 Euro Opferhilfe und Umweltsanierung infolge von Nukleartests in Kasachstan unter Berücksichtigung gendertransformativer Ansätze Centre for Feminist Foreign Policy (CFFP) 140.000 Euro Nukleare Gerechtigkeit und Unterstützung Betroffener von Atomwaffentests (Südpazifik) Universität Hamburg/ Institut für Geographie 267.000 Euro Förderung des akademischen Nachwuchses im Bereich Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung mit vier Promotionsstellen PRIF – Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung 111.000 Euro Cluster Natur- und Technikwissenschaftliche Rüstungskontrollforschung (CNTR) zur Stärkung der naturwissenschaftlichen und technikwissenschaftlichen Friedens- und Konfliktforschung; Anschubfinanzierung PRIF – Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung 545.000 Euro Ertüchtigung des Physischen Schutzes von Nuklearanlagen in der Ukraine Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) 5.635.000 Euro Ertüchtigung des Physischen Schutzes von Nuklearanlagen in Armenien Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) 666.000 Euro Förderung der Internationalen Nuklearkonferenz der Carnegie-Stiftung Carnegie 37.000 Euro Förderung Expertennetzwerk Nukleare Abrüstung FZ Jülich 37.000 Euro Förderung Buchveröffentlichung NPT Briefing Book 2026 KCL 6.000 Euro Förderung NATO-Kurs des James Martin Centers for Nonproliferation Studies Middlebury Institute of International Studies 70.000 Euro Förderung NVV-Workshop in Annecy VCDNP 10.000 Euro Förderung Wilton Park Konferenz zu NVV-Themen Wilton Park 17.500 Euro Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit / Träger Zuwendung 2025 Side-Events (New York) für Überprüfungszyklus Nuklearer Nichtverbreitungsvertrag AA 20.500 Euro 2. Projekte im Bereich der chemischen Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit / Träger Zuwendung 2025 Unterstützung des State Emergency Service of Ukraine (SESU) und des State Border Guard Service of Ukraine (SBGS) im Projekt zur Stärkung der ukrainischen Zivilschutzfähigkeiten im Bereich der CBRN-Gefahrenabwehr. Aufgrund der jüngsten Entwicklungen in der Ukraine lag der Schwerpunkt des Projekts im Jahr 2025 verstärkt auf der chemischen Gefahrenabwehr Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; finanziert durch das Auswärtige Amt 1.006.668 Euro HEAT-Ausbildungsdurchgänge für Inspektorinnen und Inspektoren der OVCW Bundesministerium der Verteidigung 58.418 Euro Einzahlung in den Trust Fund zur Unterstützung der Aktivitäten der OVCW in Syrien Organisation für das Verbot von Chemischen Waffen (OVCW) 2.000.000 Euro 3. Projekte im Bereich der biologischen Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit / Träger Zuwendung 2025 Deutsches Biosicherheitsprogramm BNI (Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin); Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit; Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr; Robert Koch-Institut; GIZ 6.978.000 Euro Unterstützung des UNSGM (Trainings von nominiertem Fachpersonal, Labortrainings) Robert Koch-Institut 1.216.000 Euro 4. Projekte im Bereich der Abrüstung, Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung für neue Technologien 1. Letale Autonome Waffensysteme (LAWS) Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit / Träger Zuwendung 2025 Unterstützung zur Forschung über Voreingenommenheiten („unintended biases“) im Zusammenhang mit dem militärischen Einsatz Künstlicher Intelligenz und der Einhaltung des Völkerrechts, einschließlich des humanitären Völkerrechts (2024 – 2025) Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI), Stockholm, Schweden 163.600 Euro Einzahlung in den Trust Fund des Instituts der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR), dort in das Programm „Security and Technology“, u. a. zur praxisbezogenen Unterstützung multilateraler Abrüstungsprozesse im Bereich technologischer Innovationen United Nations Institute for Disarmament Research (UNIDIR), Genf 500.000 Euro 5. Projekte und Konferenzen im Bereich der konventionellen Abrüstung, Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung 1. Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie konventionelle Munition (inkl. Lagerbestandszerstörung, Lagersicherheit und Kapazitätsaufbau) Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit / Träger Zuwendung 2025 Unterstützung des Geneva International Centre for Humanitarian Demining (GICHD) bei einem Projekt zur Stärkung des im Januar 2019 entstandenen internationalen Mechanismus zur technischen Beratung und Unterstützung bezüglich des sicheren Managements von Munition („Ammunition Management Advisory Team“, AMAT) in Übereinstimmung mit der internationalen technischen Leitlinie für Munition (IATG) für ein verbessertes nationales Munitionsmanagement weltweit (2023 – 2025) Geneva International Centre for Humanitarian Demining, GICHD 659.900 Euro Unterstützung der Nichtregierungsorganisation Conflict Armament Research Ltd. (CAR) bei der Erweiterung und Vertiefung von Ermittlungen illegaler Waffen- und Munitionslieferungsketten und Bereitstellung zugeschnittener Unterstützung an iTrace Mitgliedstaaten in der Nachverfolgung von Waffen und Munition, sowie an Konfliktstaaten im Kapazitätsaufbau in den Bereichen Waffenidentifikation und Nachverfolgung (iTrace V) (2023 – 2025) Conflict Armament Research Ltd. (CAR) 689.000 Euro Unterstützung des Forschungsinstituts Bonn International Center for Conflict Studies bei der Weiterführung des Projekts mit afrikanischen Regionalorganisationen zum Kapazitätsaufbau in der Waffen- und Munitionskontrolle (im Rahmen der Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung; 2021 – 2025) Bonn International Center for Conflict Studies 470.400 Euro Unterstützung des Forschungsinstituts Bonn International Center for Conflict Studies zur Förderung der Koordinierung des Waffen- und Munitionsmanagements in Afrika (2025 – 2026) Bonn International Center for Conflict Studies 757.900 Euro Unterstützung des Forschungsinstituts Small Arms Survey bei Umsetzung der Karibik-SALW-Roadmap „Pathway to policy: Integrating security and public health responses to firearms trafficking and violence in the Caribbean“ – „Integration von Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen gegen illegalen Waffenhandel und Gewalt in der Karibik“ (2023 – 2025) Small Arms Survey 350.200 Euro Unterstützung des Forschungsinstituts Small Arms Survey bei einem Projekt zur Stärkung der regionalpolitischen Kohärenz für geschlechtergerechte Kleinwaffenkontrolle und Maßnahmen gegen improvisierte Sprengsätze (C-IED) Small Arms Survey 150.500 Euro Unterstützung des Forschungsinstituts Small Arms Survey bei einem Projekt zur Unterstützung der Ukraine bei der Eindämmung von Klein- und Leichtwaffen- (SALW)-Proliferationsgefahren durch Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine (2023 – 2025) Small Arms Survey 400.200 Euro Einzahlung in den Trust Fund des Instituts der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR), dort in das Programm „Conventional Arms and Ammunition Control Programme 2025-2030“ (konventionelles Rüstungskontrollprogramm) United Nations Institute for Disarmament Research (UNIDIR), Genf 1.200.000 Euro Einzahlung in den vom Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) geführten Trust Fund („UN Trust Facility Supporting Cooperation on Arms Regulation“, UNSCAR) für Projektarbeit United Nations Office for Disarmament Affairs 1.000.000 Euro Einzahlung in den vom Regionalen Zentrum für Frieden und Sicherheit der Vereinten Nationen in Lateinamerika und der Karibik (UNLIREC) geführten Trustfund zur Förderung einer ganzheitlichen Kleinwaffen- und Munitionskontrolle und zum Kapazitätsaufbau in der Karibik und in Südamerika (2025 – 2026) United Nations Regional Centre for Peace, Disarmament and Development in Latin America and the Caribbean (UNLIREC) 1.000.000 Euro Einzahlung in den Trust Fund des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), dort für das „Global Firearms Programme“ zur Eindämmung der illegalen Proliferation von Kleinwaffen und Munition in der Ukraine, Moldau, Westafrika/Sahel, Karibik (Haiti) und Lateinamerika Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) 2.000.000 Euro Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit / Träger Zuwendung 2025 Unterstützung des New York University Center for International Cooperation (CIC) bei der Etablierung von GENSAC als überregionales Netzwerk und Stärkung der nachhaltigen Teilhabe von Frauen in Kleinwaffenkontrollmaßnahmen sowie Nutzung der Synergien innerhalb der Abrüstungsagenda, der 2030-Nachhaltigkeitsagenda sowie der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ New York University Center for International Cooperation (CIC) 125.000 Euro Einzahlung in den Trust Fund der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) für Projekte der Kleinwaffenkontrolle Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) 1.800.000 Euro Unterstützung der Nichtregierungsorganisation MAG bei der Fortsetzung eines Projekts zur Förderung von Sicherheit und Stabilität in der Sahel-Region und Westafrika durch Reduzierung bewaffneter Gewalt (2024 – 2025) Mines Advisory Group (MAG) 1.497.000 Euro Einzahlung in den Trust Fund des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) zur Unterstützung von Aktivitäten des UNODA Conventional Arms Branch (CAB) bei Maßnahmen zur Umsetzung der EWIPA- Erklärung, des Programms Africa Amnesty Month im Rahmen der Silencing the Guns Initiative der Afrikanischen Union (AU), des VN-Globalen Rahmenwerks Munition sowie zur Kleinwaffenkontrolle in VN-Friedensmissionen Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) 1.400.000 Euro 2. VN-Waffenübereinkommen (u. a. explosive Kampfmittelrückstände, behelfsmäßige Sprengvorrichtungen, Antifahrzeugminen) Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit / Träger Zuwendung 2025 VN-Pflichtbeitrag für die Vertragsstaatenkonferenz und Expertentreffen des VN- Waffenübereinkommens sowie Unterstützung der Implementation Support Unit des VN-Waffenübereinkommens (CCW) Büro der Vereinten Nationen in Genf 65.000 Euro 3. Ottawa-Konvention zur weltweiten Ächtung von Antipersonenminen Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit / Träger Zuwendung 2025 VN-Pflichtbeitrag für die Vertragsstaatenkonferenz sowie Vorbereitungstreffen des Übereinkommens über die weltweite Ächtung von Antipersonenminen (Ottawa-Konvention) Büro der Vereinten Nationen in Genf 48.000 Euro Freiwilliger Beitrag zur Unterstützung der Implementation Support Unit des Übereinkommens über die weltweite Ächtung von Antipersonenminen sowie Unterstützung des Sponsorship Programms (Ottawa-Konvention) Implementation Support Unit – Centre international de deminage humanitaire – Genf 100.000 Euro 4. Oslo-Übereinkommen zur weltweiten Ächtung von Streumunition Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit / Träger Zuwendung 2025 VN-Pflichtbeitrag für die Vertragsstaatenkonferenz sowie Vorbereitungstreffen des Übereinkommens über Streumunition (Oslo-Übereinkommen) Büro der Vereinten Nationen in Genf 43.900 Euro Pflichtbeitrag zur Unterstützung der Implementation Support Unit des Übereinkommens über Streumunition (Oslo-Übereinkommen) Implementation Support Unit, Centre international de deminage humanitaire, Genf 72.500 Euro 6. Projekte des Minen- und Kampfmittelräumens im Rahmen der Humanitären Hilfe, von Stabilisierung und Entwicklungszusammenarbeit 1. Unterstützte Projekte des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit / Träger Zuwendung 2025 Afghanistan: Erhöhung der menschlichen Sicherheit und Förderung nachhaltiger Lebensgrundlagen durch die sichere Entschärfung und Beseitigung von Explosivstoffen The Halo Trust 3.617.000,00 Euro Äthiopien: Umfassendes humanitäres Minenräumen in Konfliktgebieten im Regionalstaat Tigray Handicap International e. V. 2.221.487,00 Euro Äthiopien: Humanitäres Minenräumen in Äthiopien an der Grenzregion zu Somalia The Halo Trust 2.435.739,69 Euro Irak: Stärkung von Stabilität durch Reduzierung von waffenbedingter Gewalt Handicap International e. V. 2.394.015.89 Euro Irak: Minenräumen und Kapazitätenstärkung im Irak (Provinz Anbar) Norwegian People´s Aid 2.360.609,97 Euro Irak: Stärkung der menschlichen Sicherheit und Stabilisierung im Irak durch die Durchführung von Erfassungs-, Räumungs- und Aufklärungsmaßnahmen im Bereich der Kampfmittelbeseitigung (EO), um ein nachhaltiges und national geführtes Minenräumungsprogramm zu unterstützen Mines Advisory Group 1.500.000,00 Euro Kambodscha: Humanitäres Minenräumen im Nordwesten Kambodschas The Halo Trust 2.600.274,05 Euro Kambodscha: Humanitäres Minenräumprojekt im Grenzgebiet Kambodscha- Thailand Norwegian People´s Aid 1.980.630,14 Euro Kolumbien: Humanitäres Minenräumen in Cumaribo, Urrao, Montelibano and San José de Uré Campaña Colombiana contra Minas 1.537.883,71 Euro Kolumbien: Umfassendes Minenräumen und grün-wirtschaftliche Wiederherstellung in betroffenen Gebieten durch einen Ansatz von Reduzierung bewaffneter Gewalt Handicap International e. V. 1.350.000,00 Euro Laos: Räumung und Landfreigabe in Houameuang District Houaphan Province, Lao PDR Handicap International e. V. 460.836,32 Euro Palästinensische Gebiete und Libanon: Verbesserte Sicherheit der vom Konflikt betroffenen Gemeinden in den besetzten palästinensischen Gebieten und im Libanon durch Aufklärung über die Gefahr explosiver Kampfmittel (EORE) Danish Refugee Council 700.000,00 Euro Palästinensische Gebiete: Integrierte Notfallmaßnahmen für die von der Krise betroffene Bevölkerung im Gazastreifen mit Schwerpunkt auf Entsorgung explosiver Kriegsreste (EOD), Aufklärung über die Gefahr explosiver Kampfmittel (EORE) und Opferfürsorge (VA) Handicap International e. V. 500.000,00 Euro Palästinensische Gebiete: Integrierte Notfallmaßnahmen für die von der Krise betroffene Bevölkerung im Gazastreifen mit Schwerpunkt auf Landfreigabe (LR), Entsorgung explosiver Kriegsreste (EOD), Aufklärung über die Gefahr explosiver Kampfmittel (EORE) und Opferfürsorge (VA) einschließlich psychischer Gesundheit und psychosozialer Unterstützung (MHPSS). Handicap International e. V. 200.000,00 Euro Simbabwe: Untersuchung und Räumung für ein minenfreies Zimbabwe 2025 Norwegian People´s Aid 1.178.337,72 Euro Sri Lanka: Abschließendes Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen in Sri Lanka Mines Advisory Group 1.650.000,00 Euro Sri Lanka: Humanitäres Minenräumen im Norden Sri Lankas The Halo Trust 1.733.535,38 Euro Sudan: Integrierter Ansatz in der humanitären Minenräumung zur Resilienzbildung von konflikt - und notfallbetroffenen Gemeinden im Südsudan, sowie Gefahrenaufklärung im Sudan Danish Refugee Council 200.000,00 Euro Südsudan: Humanitäres Minenräumen in Südsudan - Räumung von Minenfeldern, Streumunitionsresten und Beseitigung anderer Reste mit integrierter Risikoaufklärung Mines Advisory Group 1.881.561,00 Euro Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit / Träger Zuwendung 2025 Südsudan: Integrierte und mobile Räumungen bzw. Räumungsbemühungen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit in von Konflikten und Notfällen betroffenen Gemeinden in Upper Nile, Jonglei und Ost-Äquator-Staaten in Südsudan Danish Refugee Council 550.000,00 Euro Syrien: Stärkung von Resilienz und Erhöhung menschlicher Sicherheit sowie Schutz durch humanitäres Minenräumen in Nord-Ost-Syrien Handicap International e. V. 1.962.857,99 Euro Syrien: Reduzierung des Schadens durch explosive Munition im Nordwesten und Süden Syriens The Halo Trust 5.000.000,00 Euro Ukraine: Minenräumung in mit Kampfmitteln verseuchten Gebieten der Ukraine Norwegian People´s Aid 1.500.000,00 Euro Ukraine: Förderung der menschlichen Sicherheit und der Lebensgrundlage durch humanitäres Minenräumen The Halo Trust 1.500.000,00 Euro Ukraine: Pilotprojekt mit HI zu Opferversorgung - Integrierter Ansatz zur Unterstützung von Betroffenen von Unfällen mit explosiven Kriegsmitteln Danish Refugee Council 2.788.100,81 Euro Ukraine: Förderung der Kapazitätsentwicklung von betroffenen Gemeinschaften und Minenräumungsorganisationen im Osten der Ukraine, um mit den Herausforderungen durch Kampfmittelbeseitigung umzugehen und die menschliche Sicherheit zu gewährleisten Handicap International e. V. 1.614.200,00 Euro Ukraine: Unterstützung der Räumung von kontaminierten Flächen, um den Zugang zu und die Instandsetzung lebenswichtiger Infrastruktur in der Ukraine zu gewährleisten Mines Advisory Group 1.280.000,00 Euro 2. Sonstige AA-Förderung im Bereich Minen- und Kampfmittelräumen Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit / Träger Zuwendung 2025 Global: Umsetzung der Konventionen von Oslo und Lausanne: Forschung, Interessenvertretung und Stärkung der nationalen Kapazitäten zur Bekämpfung der Auswirkungen von Antipersonenminen und Streumunition ICBL-CMC International Campaign (to) ban Landmines – Cluster Munition Coalition 506.092,00 Euro Global: Unterstützung bei der Umsetzung der deutschen Strategie zum humanitären Minen- und Kampfmittelräumen (2024 bis 2028) - Anschluss an GICHD-Vorhaben Unterstützung des Kapazitätsaufbaus für die AA-Prioritätsländer zur Förderung einer effektiven und effizienten humanitären Minenräumung durch nationale Eigenverantwortung GICHD – Geneva International Center for Humanitarian Demining 1.492.417,81 Euro Global: Odyssee2025 – Beschleunigung Landfreigabe Handicap International e. V. 1.040.583,00 Euro 3. BMZ-Förderungen im Bereich Minen- und Kampfmittelräumen sowie Opferfürsorge1 Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit / Träger Ausgaben 2025 Syrien: Psychische Gesundheit, psychosoziale Unterstützung (MHPSS2) GIZ 2.900.000 Euro Jordanien: Psychosoziale Unterstützung und Traumaarbeit GIZ 900.000 Euro Türkei: Psychische Gesundheit und psychosoziale Unterstützung (MHPSS) für syrische Flüchtlinge, u.a. von Minenopfern GIZ 1.300.000 Euro Ukraine: Unterstützung des Klinikums Solonyy Lyman beim Aufbau eines Rehabilitationszentrums im Bereich Prothetik GIZ/Bund-Länder- Programm mit Staatskanzlei NRW 321.415 Euro Ukraine: Unterstützung der Infektionsdiagnostik und -kontrolle am Mechnikov- Krankenhaus Dnipro GIZ/Bund-Länder- Programm mit Staatskanzlei NRW 19.575 Euro Ukraine: Unterstützung des Mykolaiv Veterans Hospital beim Aufbau einer Prothetikwerkstatt GIZ/Bund-Länder- Programm mit Staatskanzlei Niedersachsen 19.071 Euro Ukraine: Unterstützung der Stadtkliniken von Zaporizhzhya (medizinische Ausstattung, Konzeptplanung, Fortbildung) GIZ/Bund-Länder- Programm mit Wissenschaftsministerium in Sachsen-Anhalt 58.243 Euro Ukraine: Psychische Gesundheit und psychosoziale Unterstützung (MHPSS), u. a. von Minenopfern GIZ 4.600.000 Euro Ukraine: Sachgüter für Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen des Projekts „Verbesserung des Bevölkerungsschutzes und Wiederaufbau in kommunaler Zusammenarbeit mit der Ukraine“ GIZ 5.299.332 Euro 1 Dazu zählen auch das Minenräumen im Rahmen von Infrastrukturmaßnahmen, der Landwirtschaft, Aufklärungstraining, Prothetik (insbesondere Ukraine und UNDP Syrien/Irak). Die Höhe der Ausgaben ist jeweils in den Gesamtmaßnahmen enthalten und kann nicht näher quantifiziert oder einzelnen Jahren zugeordnet werden. Diese Maßnahmen werden daher nicht im Einzelnen aufgeführt. 2 Mental Health and Psychosocial Support; Hinweis: Bei den aufgeführten Staaten und Territorien handelt es sich um Signatarstaaten der jeweiligen Konvention und nicht notwendigerweise um Staaten, die Deutschland im völkerrechtlichen Sinne als solche anerkannt hat. VII. Tabellenanhang 1. Maßnahmen nach dem Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa3 1.1 Durch Deutschland im Berichtsjahr durchgeführte Inspektionen Inspizierter Vertragsstaat Zeitraum Gemeldete Inspektionsstätte mit Beteiligung Rumänien 25. – 28.02.2025 SFANTU GHEORGHE –/– Tschechien 23. – 26.06.2025 HRANICE –/– Vereinigtes Königreich 07. – 10.07.2025 CONINGSBY –/– Norwegen 22. – 26.09.2025 BJERKVIK Spanien 1.2 Deutsche Beteiligung an Inspektionen anderer Vertragsstaaten im Berichtsjahr Inspizierter Vertragsstaat Inspizierender Vertragsstaat Zeitraum Gemeldete Inspektionsstätte Spanien Belgien 03. – 07.03.2025 SAN FERNANDO Vereinigte Staaten (in Norwegen) Portugal 10. – 14.06.2025 STJØRDAL Rumänien Frankreich 02. – 06.11.2025 BRASOV/ GHIMBAV 1.3 In Deutschland durchgeführte Inspektionen im Berichtsjahr Inspizierender Vertragsstaat Zeitraum Gemeldete Inspektionsstätte mit Beteiligung Vereinigtes Königreich 12. – 14.03.2025 IDAR-OBERSTEIN –/– Norwegen 07. – 11.04.2025 HAMMELBURG Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten Rumänien 09. – 12.09.2025 BREMERVÖRDE Dänemark, Tschechien Italien 03. – 07.11.2025 ROTENBURG/ WÜMME Portugal, Spanien Frankreich 24. – 28.11.2025 LOHHEIDE –/– 3 Die Suspendierung des KSE-Vertrages durch die Bundesrepublik Deutschland trat am 8. April 2024 in Kraft. Alle in dieser Übersicht angegebenen Maßnahmen waren Aktivitäten auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen zum Fähigkeitserhalt im Bereich der Verifikation. 2. Maßnahmen nach dem Wiener Dokument 2011 Neben den nachstehenden Maßnahmen nach Kapitel IX und X des Wiener Dokuments entsandte Deutschland Beobachter und Besucher zu weiteren Vertrauensbildenden Maßnahmen. Insgesamt waren dies zehn Kontaktmaßnahmen und eine Beobachtung Bestimmter Militärischer Aktivitäten. Darüber hinaus führte Deutschland selbst, in Kooperation mit den Vereinigten Staaten, die eigenen Kontakte in Deutschland durch. 2.1 Durch Deutschland im Berichtsjahr durchgeführte Inspektionen Inspektionen in Zeitraum mit Beteiligung Serbien 10. – 14.02.2025 Norwegen, Tschechien Tschechien (bilateral) 23. – 26.06.2025 –/– 2.2 Durch Deutschland im Berichtsjahr durchgeführte Überprüfungen Überprüfungen in am mit Beteiligung Rumänien (bilateral) 27.02.2025 –/– Norwegen (bilateral) 25.09.2025 Spanien Kasachstan (bilateral) 01.10.2025 –/– Moldau (bilateral) 12.11.2025 –/– 2.3 Deutsche Beteiligung an Inspektionen anderer Teilnehmerstaaten im Berichtsjahr Inspizierender Teilnehmerstaat Inspizierter Teilnehmerstaat Zeitraum Vereinigtes Königreich Aserbaidschan 24. – 28.02.2025 Norwegen Moldau 04. – 08.05.2025 2.4 Deutsche Beteiligung an Überprüfungen anderer Teilnehmerstaaten im Berichtsjahr Überprüfender Teilnehmerstaat Überprüfter Teilnehmerstaat Zeitraum Niederlande Aserbaidschan 16. – 20.02.2025 Belgien (bilateral) Spanien 03. – 07.03.2025 Portugal (bilateral) Vereinigte Staaten (in Norwegen) 10. – 14.06.2025 Frankreich (bilateral) Rumänien 02. – 06.11.2025 2.5 In Deutschland im Berichtsjahr durchgeführte Inspektionen Inspizierender Teilnehmerstaat Zeitraum mit Beteiligung –/– –/– –/– 2.6 In Deutschland im Berichtsjahr durchgeführte Überprüfungen Überprüfender Teilnehmerstaat am mit Beteiligung Finnland (bilateral) 04.02.2025 –/– Finnland (bilateral) 06.02.2025 –/– Moldau 19.02.2025 –/– Südkorea (bilateral) 01.04.2025 Tschechien, Ungarn Norwegen (bilateral) 10.04.2025 Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten Rumänien (bilateral) 11.09.2025 Dänemark, Tschechien Italien (bilateral) 04.11.2025 Portugal, Spanien Georgien (bilateral) 18.11.2025 –/– Georgien (bilateral) 20.11.2025 –/– Frankreich (bilateral) 25.11.2025 –/– 3. Maßnahmen gemäß Friedensabkommen von Dayton (DPA), Anhang 1-B, Artikel IV und V 3.1 Durch Deutschland im Berichtsjahr unterstützte Inspektionen gemäß DPA, Anhang 1-B, Artikel IV Inspizierende Abkommenspartei Inspizierte Abkommenspartei Zeitraum Kroatien Serbien 07. – 11.04.2025 Serbien Montenegro 16. – 20.06.2025 Bosnien und Herzegowina Kroatien 01. – 05.09.2025 3.2 Durch Deutschland im Berichtsjahr durchgeführte Inspektionen und Überprüfungen gemäß DPA, Anhang 1-B, Artikel V Inspizierte Abkommenspartei Zeitraum mit Beteiligung –/– –/– –/– Überprüfte Abkommenspartei Datum mit Beteiligung Serbien 23.07.2025 Vereinigtes Königreich Bosnien und Herzegowina 16.09.2025 Portugal 3.3 In Deutschland im Berichtsjahr durchgeführte Inspektionen und Überprüfungen gemäß DPA, Anhang 1-B, Artikel V Inspizierende Abkommenspartei Zeitraum mit Beteiligung –/– –/– –/– Überprüfende Abkommenspartei Datum mit Beteiligung –/– –/– –/– 4. Maßnahmen gemäß Vertrag über den Offenen Himmel im Berichtsjahr 4.1 Von Deutschland im Berichtsjahr durchgeführte OH-Beobachtungsflüge Beobachtungsflug über Territorium Zeitraum mit Beteiligung Norwegen 05. – 09.05.2025 Dänemark, Finnland, Schweden Georgien 02. – 06.06.2025 Kanada, Vereinigtes Königreich, Spanien, Schweden Estland, Lettland, Litauen 16. – 20.06.2025 ohne Kanada 06. – 12.07.2025 Vereinigtes Königreich, Schweden Tschechien 18. – 22.08.2025 ohne Rumänien 13. – 17.10.2025 ohne Frankreich 03. – 07.11.2025 Vereinigtes Königreich Portugal, Spanien 24. – 28.11.2025 Kanada, Vereinigtes Königreich, Schweden 4.2 Deutsche Beteiligung an OH-Beobachtungsflügen anderer Vertragsstaaten Beobachtungsflug über Territorium Zeitraum mit Beteiligung Bosnien und Herzegowina über Deutschland, Belgien, Niederlande und Luxemburg (passiv) 19. – 23.05.2025 ohne Frankreich über Bosnien und Herzegowina 21. – 25.07.2025 Deutschland, Tschechien, Kroatien, Ungarn Kanada über Georgien 01. – 05.09.2025 Deutschland, Italien, Lettland Vereinigtes Königreich über Bosnien und Herzegowina 27. – 31.10.2025 Deutschland, Kanada, Schweden, Lettland VIII. Abkürzungsverzeichnis AG Australische Gruppe („Australia Group“) AKW Atomkraftwerk ATT Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“) AU Afrikanische Union („African Union“) AVV Atomwaffenverbotsvertrag („Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons“) BAFA Bundesausfuhramt; jetzige Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BBK Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BICC „Bonn International Center for Conflict Studies“ BIP Bruttoinlandsprodukt BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung BMVg Bundesministerium der Verteidigung BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BNI Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin BWÜ Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen CBRN Chemisch, biologisch, radiologisch und nuklear CCCM Kolumbianische Kampagne gegen Minen (“Campaña Colombiana Contra Minas”) CCW VN-Waffenübereinkommen („Convention on Prohibitions or Restrictions on the Use of Certain Conventional Weapons which may be deemed to be Excessively Injurious or to have Indiscriminate Effects“) CEND „Creating an environment for nuclear disarmament“ COARM EU-Ratsarbeitsgruppe, zuständig für die Exportkontrolle konventioneller Waffen (“Working Party on Conventional Arms Export”) CPPNM Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial („Convention on the Physical Protection of Nuclear Material“) CSA Abkommen über umfassende Sicherungs- und Verifikationsmaßnahmen („Comprehensive Safeguards Agreement“) der Internationalen Atomenergie- Organisation CTBT Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen, auch Atomteststoppvertrag („Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty“) CTBTO Organisation des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen („Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organisation“) CWÜ Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und die Vernichtung solcher Waffen (auch Chemiewaffen-Übereinkommen genannt) DCP Defence Command Paper E3/EU+3 EU-3 (Deutschland, Großbritannien, Frankreich) + Hoher Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik + 3 (China, Russland, Vereinigte Staaten) ECOWAS Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (Economic Community of West African States) EU Europäische Union EWIPA Bezeichnung für die Auswirkungen von Explosivwaffen in urbanen Räumen („Explosive Weapons in Populated Areas“) FAO Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen („Food and Agriculture Organization of the United Nations“), auch Welternährungsorganisation genannt FMCT Vertrag über das Produktionsverbot von spaltbarem Material für Nuklearwaffen und andere Kernsprengkörper („Fissile Material Cut-off Treaty“) G7 Gruppe der sieben führenden Industrienationen Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Vereinigtes Königreich und die Vereinigte Staaten („Group of Seven“) GENSAC Netzwerk für eine gleichberechtigte Kleinwaffenkontrolle („Gender Equality Network for Small Arms Control“) GGE Regierungsexpertengruppe (Group of Governmental Experts) GICHD Genfer Internationales Zentrum für Humanitäre Minenräumung („Geneva International Centre for Humanitarian Demining“) GICNT “Global Initiative to Combat Nuclear Terrorism” GIZ Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GP Globale Partnerschaft („Global Partnership“) HALO Trust British-amerikanische gemeinnützige Organisation, die sich vor allem auf die Räumung von Landminen spezialisiert HCoC Haager Verhaltenskodex gegen die Proliferation ballistischer Raketen (Hague Code of Conduct against the Proliferation of Ballistic Missiles) HI Handicap International HLTF High Level Task Force HSFK Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung IAEO Internationale Atomenergie-Organisation ICSANT “International Convention for the Suppression of Acts of Nuclear Terrorism” IED Behelfsmäßige Sprengvorrichtungen („Improvised Explosive Device“) IFSH Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg IIT “Investigation and Identification Team” der OVCW IKRK Internationales Komitee vom Roten Kreuz IMB Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr INCAF International Network on Conflict and Fragility INF Nukleare Mittelstreckensysteme bzw. Washingtoner Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme („Intermediate Range Nuclear Forces Treaty“) IPNDV Partnerschaft zur Verifikation nuklearer Abrüstung („International Partnership for Nuclear Disarmament Verification“) IRGC Islamic Revolutionary Guards Corps JCPoA Wiener Nuklearvereinbarung mit Iran („Joint Comprehensive Plan of Action“) JIM Gemeinsamer Untersuchungsmechanismus der VN und der OVCW („Joint Investigative Mechanism“) KI Künstliche Intelligenz. KSE Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (vom 19. November 1990) KVA Koreanische Volksarmee LAWS Letale Autonome Waffensysteme MAG „Mines Advisory Group“ MDI „Missile Dialogue Initiative“ MTCR Trägertechnologie-Kontrollregime („Missile Technology Control Regime“) NATO Nordatlantikvertrags-Organisation („North Atlantic Treaty Organization”) NPDI Initiative für Nichtverbreitung und Abrüstung („Non-Proliferation and Disarmament Initiative“) NSA Negative Sicherheitsgarantien („Negative Security Assurances“) NSCG Arbeitsgruppe zur nuklearen Sicherheit (Nuclear Security Contact Group) NSF Nuklearer Sicherungsfonds NSG Gruppe der nuklearen Lieferländer („Nuclear Suppliers Group“) NVV Nuklearer Nichtverbreitungsvertrag („Non-Proliferation Treaty“) OEWG Offene Arbeitsgruppe („Open-ended Working Group“) OSZE Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OVCW Organisation für das Verbot chemischer Waffen P5 Die fünf ständigen Mitglieder des VN-Sicherheitsrats: China, Frankreich, Russland, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten („Permanent Five“) PLN Vorankündigung von Raketenstarts („Pre-Launch-Notifications“) RACVIAC Regionales Rüstungskontrollzentrum zur Unterstützung von Verifikation und Implementierung in Rakitje bei Zagreb („Regional Arms Control Verification and Implementation Assistance Centre“, inzwischen: „RACVIAC Centre for Security Cooperation“) RECSA Regional Centre for Small Arms RKI Robert-Koch-Institut SALW Kleinwaffen und Leichte Waffen (Small Arms and Light Weapons) SDGs Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („Sustainable Development Goals“) SLBM U-Boot-gestützte ballistische Rakete „Submarine Launched Ballistic Missile” START Vertrag über die Reduzierung strategischer Waffen und Trägersysteme („Strategic Arms Reduction Treaty“) TrÜbPl Truppenübungsplatz/-plätze UAS Unbemannte Flugobjekte, auch Drohnen genannt („Unmanned Aircraft Systems“) UNDP Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen („United Nations Development Programme“) UNIDIR Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung („United Nations Institute for Disarmament Research“) UNLIREC Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen für Frieden, Abrüstung und Entwicklung in Lateinamerika und der Karibik („United Nations Regional Centre for Peace, Disarmament and Development in Latin America and the Caribbean“) UNMAS Minenaktionsdienst der Vereinten Nationen („United Nations Mine Action Service“) UNODA VN-Büro für Abrüstungsfragen („United Nations Office for Disarmament Affairs“) UNODC Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung („United Nations Office on Drugs and Crime“) UNPoA BMS7 UN Programme of Action Biennial Meeting of States VN Vereinte Nationen („United Nations Organization“) VNGS Generalsekretär der Vereinten Nationen VSK Vertragsstaatenkonferenz WA Wassenaar Abkommen (Wassenaar Arrangement) WAMI Weltweiter Austausch Militärischer Information WD11 Wiener Dokument 2011 (Politisch verbindliche Vereinbarung aller 57 OSZE-Teilnehmerstaaten) WHO Weltgesundheitsorganisation („World Health Organization“) ZODIAC Zoonotic Disease Integrated Action ZVBw Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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