Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2025 (Jahresbericht Rüstungskontrolle, Abrüstung, Nichtverbreitung 2025)
Text
Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2025 (Jahresbericht Rüstungskontrolle, Abrüstung, Nichtverbreitung 2025)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5850
21. Wahlperiode 06.05.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle,
Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der
Streitkräftepotenziale für das Jahr 2025
(Jahresbericht Rüstungskontrolle, Abrüstung, Nichtverbreitung 2025)
Inhal tsverzeichnis
Seite
Einleitung ...................................................................................................... 4
I. Rüstungskontrolle, Nichtverbreitung und internationale
Abrüstung von Massenvernichtungswaffen .................................... 7
1. Erhalt der internationalen nuklearen Ordnung: Verträge,
Initiativen und Organisationen ....................................................... 7
1.1 Der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag und
der NVV-Überprüfungsprozess ................................................................ 7
1.2 Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) ..... 7
1.3 (Angestrebter) Vertrag über ein Produktionsverbot waffenfähigen
Spaltmaterials (FMCT) ............................................................................. 7
1.4 New START-Vertrag und die Zukunft der nuklearen
Rüstungskontrolle ..................................................................................... 8
1.5 Genfer Abrüstungskonferenz (CD) ........................................................... 8
1.6 Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) ................................... 8
2. Das Verbot chemischer Waffen ...................................................... 9
3. Das Verbot biologischer Waffen .................................................... 9
4. Regionale und länderspezifische Proliferationsrisiken ................... 10
4.1 Islamische Republik Iran .......................................................................... 10
4.2 Demokratische Volksrepublik Korea ........................................................ 11
4.3 Arabische Republik Syrien ....................................................................... 11
Zugeleitet mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 6. Mai 2026 gemäß Beschluss vom 5. Juli 1997 auf
Bundestagsdrucksache 13/6482.
Seite
II. Neue sicherheits- und rüstungskontrollpolitische
Herausforderungen ........................................................................... 12
1. Zukunftstechnologien und ihre militärischen Anwendungen ......... 12
2. Stärkung der Cybersicherheit im EU-, VN-, NATO- und
OSZE-Rahmen ................................................................................ 12
3. Weltraumsicherheit ......................................................................... 13
III. Rüstungskontrolle, Nichtverbreitung und internationale
Abrüstung von konventionellen Waffen .......................................... 14
1. Rüstungskontrolle im OSZE-Raum ................................................ 14
1.1 Wiener Dokument 2011 ............................................................................ 14
1.2 Vertrag über den Offenen Himmel ........................................................... 14
1.3 OSZE-Verhaltenskodex zu politisch-militärischen Aspekten der
Sicherheit .................................................................................................. 14
1.4 Regionale Rüstungskontrolle in Südosteuropa ......................................... 14
1.5 Weltweiter Austausch Militärischer Information (WAMI) ...................... 15
2. VN-Waffenübereinkommen ........................................................... 15
3. Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der
Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von
Antipersonenminen und über deren Vernichtung
(Ottawa-Konvention) ...................................................................... 15
4. Übereinkommen über Streumunition
(Oslo-Übereinkommen) .................................................................. 15
5. Auswirkungen von Explosivwaffen in dicht besiedelten
Gebieten .......................................................................................... 15
6. Kontrolle von Kleinwaffen und Munition ...................................... 16
IV. Regime und Maßnahmen der Exportkontrolle sowie zur
Eindämmung von Proliferationsgefahren ....................................... 17
1. Exportkontrollen im Nuklearbereich (Nuclear Suppliers
Group und Zangger-Ausschuss) ..................................................... 17
2. Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR) .................................. 17
3. Australische Gruppe für Exportkontrolle im Bereich
biologischer Agenzien und Chemikalien sowie zugehöriger
Herstellungsausrüstung ................................................................... 17
4. Harmonisierung der Exportkontrollpolitik im Rahmen der
GASP der EU .................................................................................. 17
5. Kontrolle des Exports konventioneller Rüstungsgüter und
von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
(„Dual-Use-Güter“) ........................................................................ 17
6. Wassenaar Arrangement (WA) zur Exportkontrolle
konventioneller Rüstungsgüter ....................................................... 17
7. Vertrag über den internationalen Waffenhandel
(Arms Trade Treaty) ....................................................................... 18
Seite
V. Entwicklung der Streitkräftepotenziale in
ausgewählten Staaten ........................................................................ 19
1. Gemäß NVV anerkannte Nuklearwaffenstaaten (P5-Staaten) ........ 19
1.1 Frankreich ................................................................................................. 19
1.2 Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland .......................... 19
1.3 Russische Föderation ................................................................................ 20
1.4 Vereinigte Staaten von Amerika ............................................................... 20
1.5 Volksrepublik China ................................................................................. 21
2. Ausgewählte weitere Staaten .......................................................... 22
2.1 Indien ........................................................................................................ 22
2.2 Pakistan ..................................................................................................... 22
2.3 Iran ............................................................................................................ 22
2.4 Nordkorea ................................................................................................. 23
2.5 Arabische Republik Syrien ....................................................................... 23
VI. Übersicht: Deutsche Projekte im Jahr 2025 ................................... 24
1. Projekte im Bereich der nuklearen Abrüstung,
Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle ........................................ 24
2. Projekte im Bereich der chemischen Abrüstung,
Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle ........................................ 25
3. Projekte im Bereich der biologischen Abrüstung,
Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle ........................................ 25
4. Projekte im Bereich der Abrüstung, Rüstungskontrolle und
Vertrauensbildung für neue Technologien ..................................... 25
5. Projekte und Konferenzen im Bereich der konventionellen
Abrüstung, Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung .................. 26
6. Projekte des Minen- und Kampfmittelräumens im Rahmen
der Humanitären Hilfe, von Stabilisierung und
Entwicklungszusammenarbeit ........................................................ 28
VII. Tabellenanhang ................................................................................. 31
VIII. Abkürzungsverzeichnis ..................................................................... 35
Einleitung
Sicherheitspolitische Rahmenbedingungen
Mit dem Koalitionsvertrag vom Mai 2025 hat die Bundesregierung die gesicherte Verteidigungsfähigkeit und
glaubhafte Abschreckung durch die NATO als essenziell für die Sicherheit Deutschlands und Europas in den
Mittelpunkt gestellt. Die größte und direkteste Bedrohung unserer Sicherheit geht von Russland aus, das seinen
brutalen und völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine mit unverminderter Härte fortführt und weiter
massiv militärisch aufrüstet. Der sicherheitspolitische Schwerpunkt der Bundesregierung liegt deshalb auf der
Stärkung unserer Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit, damit wir in unserem Land auch künftig in
Frieden, Freiheit und Sicherheit leben können.
Neben dem Fokus auf Fähigkeitsausbau, Verteidigungsfähigkeit und Resilienz hält die Bundesregierung an ihren
Bemühungen um Rüstungskontrolle, internationale Abrüstung und Nichtverbreitung fest. Dort, wo diese Ziele
weiterhin umgesetzt werden können, stärken Rüstungskontrolle, militärische Transparenz und
Proliferationseindämmung unser aller Sicherheit. Sie sind komplementär zu den notwendigen Anstrengungen, Abschreckung und
Verteidigungsfähigkeit in Europa zu sichern. So stehen die eingeleiteten Schritte zum Aufwuchs der Bundeswehr
und die fortgesetzte, auch militärische Unterstützung der Ukraine im Einklang mit den Bemühungen der
Bundesregierung in der Rüstungskontrolle, denn sie dienen demselben Ziel.
Mit Blick auf die strategische Stabilität sehen sich die USA mit der Herausforderung konfrontiert, sowohl
Russland als auch China mit seinem rasant anwachsenden Nukleararsenal abschrecken zu müssen. Aus Sicht der
Bundesregierung besteht auch weiterhin die Notwendigkeit, dass die drei Staaten mit den größten Nukleararsenalen
in einen substanziellen Austausch zu nuklearer Rüstungskontrolle miteinander eintreten. Direkte Gespräche
zwischen den USA und Russland, unter Einschluss von China, sind die Voraussetzung für mögliche Fortschritte im
Bereich der strategischen Stabilität sowie der nuklearen und konventionellen Rüstungskontrolle. Daher begrüßt
die Bundesregierung die wiederholten Gesprächsangebote der USA an Russland und China und ist bereit, sich
konstruktiv in solche Gespräche einzubringen, wo europäische Sicherheitsinteressen betroffen sind. Dies gilt auch
für die Implikationen des Auslaufens des New START-Vertrags am 5. Februar 2026, das Russland bereits 2023
einseitig und vertragswidrig suspendiert hatte.
Der Druck auf den Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) ist im Berichtszeitraum als Folge des von
nuklearen Drohungen gegen den Nichtnuklearwaffenstaat Ukraine begleiteten russischen Angriffskrieges sowie der
Proliferationskrisen Iran und Nordkorea gewachsen. Nachdem Iran seit 2019 kontinuierlich und zunehmend
gegen die in der Wiener Nuklearvereinbarung von 2015 (Joint Comprehensive Plan of Action; JCPoA) mit Iran
vereinbarten Beschränkungen für sein Anreicherungsprogramm verstoßen hatte, verweigerte Iran zuletzt auch den
im JCPoA vereinbarten Zugang der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO) zu einschlägigen
Nuklearanlagen. Angesichts der iranischen Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus dem JCPoA lösten die E3
(Deutschland, Frankreich und Vereinigtes Königreich) nach intensiven Bemühungen um eine diplomatische
Verständigung im August 2025 den im JCPoA und in VN-Sicherheitsratsresolution 2231 (2015) angelegten sog.
„Snapback-Mechanismus“ aus, durch welchen die Sanktionen gegen Iran im September 2025 wieder in Kraft
traten. Nordkorea baute im Berichtszeitraum sein Atom- und Raketenprogramm kontinuierlich aus und sieht sich
durch den Beistandspakt mit Russland im anti-westlichen Lager etabliert.
Die Spannbreite der Herausforderungen für die Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle ist groß: Der
Kriegsschauplatz Ukraine zeigt jenseits aller russischen nuklearen Drohgebärden sowie Einschüchterungsversuche
gegenüber dem Westen, dass Russland mit Soldaten und Artilleriemunition aus Nordkorea, Drohnen und Raketen
aus Iran und den Einnahmen aus Geschäften gerade auch mit China die konventionellen Kräfte gegen die Ukraine
und Europa zu bündeln sucht. Wie die deutschen und niederländischen Nachrichtendienste im Juli 2025
veröffentlichten, setzte Russland wiederholt sowohl Unruhebekämpfungsmittel, deren Einsatz im Krieg verboten ist,
als auch den verbotenen Lungenkampfstoff Chlorpikrin an der ukrainischen Front ein – ein eklatanter Verstoß
gegen das Chemiewaffenverbot.
Auch die Bedrohungslage im Weltraum entwickelte sich im Berichtszeitraum dynamisch weiter. Als Antwort
darauf verabschiedete die Bundesregierung im November 2025 ihre Weltraumsicherheitsstrategie und wird auch
hier ihre Fähigkeiten ausbauen.
Unsere Ansätze und Schwerpunkte
Seit dem Ende des 2. Weltkriegs ist die Verhinderung eines Atomkriegs die prioritäre Anstrengung, um die
internationale Sicherheit und Ordnung zu erhalten. Der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NVV), oft
Atomwaffensperrvertrag genannt, ist der Eckpfeiler der internationalen nuklearen Ordnung, an dem nicht gerüttelt werden
darf.
Im Zuge der Vorbereitungen auf die NVV-Überprüfungskonferenz im April/Mai 2026 setzt sich die
Bundesregierung angesichts der Spannungen zwischen den Nuklearmächten USA, China und Russland weiterhin dafür ein,
dass die anerkannten Nuklearwaffenstaaten den Austausch untereinander und mit Nichtnuklearwaffenstaaten
darüber suchen, wie das Risiko ungewollter Eskalation verringert werden kann.
Die Bundesregierung benennt den von der chinesischen Regierung bislang abgestrittenen Ausbau ihres
Nuklearwaffenprogramms und schließt sich den Forderungen an, dass China sich an rüstungskontrollpolitischen
Verhandlungen zu beteiligen hat. Eine „No-First-Use-Doktrin“, wie sie China propagiert, kann bei einem gleichzeitig
rasant anwachsenden Arsenal ohne belastbare Verifikationsmechanismen nicht für hinreichend Berechenbarkeit
und Sicherheit sorgen.
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für den atomaren Teststopp ein, insbesondere, da der Vertrag über das
umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) bis heute nicht in Kraft getreten ist.
Seit vielen Jahren fordert die Bundesregierung Iran, dessen Nuklearaktivitäten nicht mit einer zivilen Nutzung
schlüssig sind, auf, endlich alle Zweifel über sein Nuklearprogramm auszuräumen und durch entschiedene
Schritte einer Verhandlungslösung den Weg zu öffnen. Entscheidend ist, dass Iran der IAEO-Zugang zu all seinen
Nuklearanlagen eröffnet und nachprüfbar auf ein militärisches Atomwaffenprogramm verzichtet.
Nordkorea ist weiterhin aufgefordert, im Einklang mit geltenden VN-Sicherheitsratsresolutionen sein
Atomwaffenprogramm vollständig, unumkehrbar und überprüfbar einzustellen.
In der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) setzt sich die Bundesregierung, seit Mai 2025
auch als Vorsitz des Exekutivrats der OVCW, für die Aufrechterhaltung der globalen Norm gegen Chemiewaffen
ein. Russlands systematischer Einsatz von chemischen Waffen in der Ukraine stellt eine der größten
Herausforderungen für die OVCW dar. Zudem setzt sich die Bundesregierung für die Vernichtung der verbliebenen
Bestände aus Assads Chemiewaffenprogramm ein – ein nunmehr realisierbares Ziel, zu dem sich auch die neue
syrische Regierung politisch bekannt hat.
In den Verhandlungen der Vertragsstaaten des Übereinkommens über das Verbot von biologischen und Toxin-
Waffen (BWÜ) setzt sich die Bundesregierung für die Schaffung eines wissenschaftlich-technologischen
Beratungsgremiums ein, das auf einen deutschen Vorschlag 2019 zurückgeht. Das Gremium soll technologische
Entwicklungen, insbesondere in Biotechnologie, Nanotechnologie und künstlicher Intelligenz (KI), sowie
sicherheitsrelevante Forschung beurteilen und Handlungsempfehlungen an die Vertragsstaaten aussprechen, die
geeignet sind, das Verbot von biologischen und Toxinwaffen zu stärken.
Angesichts der Zunahme militärischer Konflikte und ziviler Opfer sind die Bedeutung und Notwendigkeit des
Erhalts internationaler Rüstungskontrollinstrumente im konventionellen Bereich so hoch wie nie. Gleichzeitig
steht auch hier die internationale Rüstungskontrollarchitektur aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die
Ukraine unter dem größten Druck seit ihrem Bestehen. Im Berichtszeitraum haben Estland, Lettland, Litauen,
Polen und Finnland in Reaktion auf ihre Bedrohung durch Russland ihren Austritt aus dem Übereinkommen über
das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti-Personenminen und über
deren Vernichtung (sog. Ottawa-Konvention) angekündigt und umgesetzt. Die Bundesregierung wird auch
weiterhin in allen relevanten Foren die hohe Bedeutung des Übereinkommens und seiner humanitären Zielsetzungen
unterstreichen sowie als einer der wichtigsten Geber beim humanitären Minenräumen aktiv zur Umsetzung der
Ottawa-Konvention beitragen.
Konstruktive Zusammenarbeit kennzeichnet weiterhin die Anstrengungen der Staatengemeinschaft zur
Eindämmung der illegalen Proliferation von Klein- und leichten Waffen sowie deren Munition. Deutschland wird seine
führende Rolle bei der Unterstützung nationaler Behörden in Ost- und Südosteuropa, Westafrika und
Lateinamerika bei der effektiven Bekämpfung illegalen Waffen- und Munitionshandels fortsetzen.
Auch wenn die OSZE durch den anhaltenden Krieg Russlands gegen die Ukraine in weiten Teilen blockiert ist,
bleibt sie mit ihren Regelwerken, Instrumenten und Konsultationsforen im Prinzip die wichtigste
Rüstungskontrollinstitution in Europa.
Eine der wichtigsten Herausforderungen für die Rüstungskontrolle bleibt der Einsatz von Künstlicher Intelligenz
im militärischen Bereich. Die Bundesregierung bekräftigt die Notwendigkeit, Chancen der Technologie, wie z.B.
im Bereich der Verifikation, zu nutzen und gleichzeitig damit einhergehende Risiken zu identifizieren, einzuhegen
und sicherzustellen, dass Künstliche Intelligenz auf verantwortungsvolle Weise und nur im Einklang mit dem
Völkerrecht eingesetzt wird.
Mit der zunehmenden Bedeutung des Weltraums muss auch die Rüstungskontrolle in diesem Bereich
vorangebracht werden. Eine Reihe von Staaten, darunter Russland und China, bauen ihre Fähigkeiten zur Kriegsführung
im Weltraum rasant aus: Sie können Satelliten stören, blenden, manipulieren oder kinetisch zerstören. Auch
Deutschland ist von Störangriffen betroffen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im November 2025
ihre Weltraumsicherheitsstrategie verabschiedet. Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit Verbündeten
und Partnern für politisch verbindliche Vereinbarungen von Normen, Prinzipien und Maßnahmen für mehr
Weltraumsicherheit ein, um Risiken zu minimieren, Eskalation zu vermeiden und eine nachhaltige Nutzung des
Weltraums zu gewährleisten.
I. Rüstungskontrolle, Nichtverbreitung und internationale Abrüstung von
Massenvernichtungswaffen
1. Erhalt der internationalen nuklearen Ordnung: Verträge, Initiativen und Organisationen
1.1 Der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag und der NVV-Überprüfungsprozess
Die dritte und letzte Sitzung des Vorbereitungsausschusses („PrepCom“) im laufenden Überprüfungszyklus des
Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) vom 28. April bis 9. Mai 2025 in New York brachte ein gemischtes
Ergebnis. Dem ghanaischen Vorsitz gelangen die notwendigen prozeduralen Entscheidungen für die NVV-
Überprüfungskonferenz, die vom 27. April bis 22. Mai 2026 in New York stattfinden wird. Inhaltlich konnte kein
Konsens erzielt werden. Ursächlich hierfür sind einerseits die Absage an jegliche Fortschritte in der Abrüstung
seitens Russlands und die vehemente Ablehnung von Transparenz seitens Chinas, andererseits auch die
Vorbehalte zahlreicher blockfreier Staaten („Non-Aligned Movement“, NAM), die unter Ausblendung des aktuellen
Sicherheitsumfelds den Stillstand der nuklearen Abrüstung in den Mittelpunkt rücken. Gleichzeitig wurde
deutlich, dass eine breite Mehrheit der NVV-Staaten an einer Stärkung des Überprüfungsprozesses und an
Transparenz, insbesondere mit Blick auf die Berichtspflichten von Nuklearwaffenstaaten, interessiert sind. Eine Einigung
scheiterte hier letztlich nur am Widerstand Russlands und Chinas. Positiv ist zudem, dass das Thema
Risikoreduzierung nunmehr unwidersprochen im NVV-Prozess angekommen ist. Die Beiträge der Bundesregierung im
Rahmen der Stockholm-Initiative und der Initiative zur Risikoreduzierung („Reducing the Risk of Nuclear Conflict“),
für das unter deutscher Federführung ein von siebzehn Staaten unterzeichnetes Arbeitspapier eingereicht wurde,
haben hierzu aktiv beigetragen.
Die Bundesregierung setzte sich erneut nachdrücklich für die Stärkung, vollständige Implementierung und
Universalisierung des NVV ein. Sie stellte die Erfolge des NVV und die Anstrengungen der Bundesregierung in den
Vordergrund, unter anderem zu Risikoreduzierung und zur Verhinderung nuklearer Proliferation. Sie benannte
zudem deutlich die Hindernisse für Fortschritte in der nuklearen Abrüstung: Russlands Fortsetzung seines
Angriffskriegs gegen die Ukraine sowie Russlands nukleare Aufrüstung und verantwortungslose nukleare
Drohgebärden, aber auch Chinas rasanten und intransparenten Ausbau seines Nuklearwaffenarsenals sowie die sich
verschärfenden Proliferationskrisen in Iran und Nordkorea.
Die Bundesregierung unterstrich über ihr Engagement als Ko-Vorsitzende der Stockholm-Initiative, als Mitglied
der Nonproliferation and Disarmament Initiative (NPDI) und als eine der treibenden Kräfte der Initiative zu
Risikoreduzierung die Ernsthaftigkeit ihrer Bemühungen zur Stärkung des NVV und wirkte als sichtbare
Brückenbauerin. Die Bundesregierung lotete im Rahmen dieser Initiativen Kompromisse aus, die für die bevorstehende
NVV-Überprüfungskonferenz von Nutzen sein können.
1.2 Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT)
Der CTBT erweist sich auch vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage und ein Jahr vor seinem 30.
Jubiläum als ein eindrucksvolles Beispiel für erfolgreiche multilaterale Zusammenarbeit, wenngleich er noch nicht
in Kraft getreten ist. Das Verifikationssystem IMS der CTBTO ermöglicht eine unabhängige Überprüfung der
Einhaltung von Nuklear-Teststoppmoratorien und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur internationalen
Rüstungskontrollarchitektur. Um die Bedeutung des IMS hervorzuheben und diese Erfolgsgeschichte zu
unterstreichen, organisierte die Bundesregierung im Juni 2025 eine Exkursion mit dem Exekutivsekretär der CTBTO sowie
Diplomatinnen und Diplomaten aus aller Welt in den Bayerischen Wald zu zwei der fünf deutschen IMS-
Stationen.
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin aktiv für die universelle Gültigkeit und das formelle Inkrafttreten des
CTBT ein. Zu diesem Zweck kooperiert sie besonders eng mit Australien, Finnland, Japan, Kanada und den
Niederlanden innerhalb der CTBT-Freundesgruppe. Auf der 14. Artikel-XIV-Regierungskonferenz im September
2025 warb die Bundesregierung für ein baldiges Inkrafttreten des Vertrags.
1.3 (Angestrebter) Vertrag über ein Produktionsverbot waffenfähigen Spaltmaterials
(FMCT)
Auch 2025 setzte sich Deutschland gemeinsam mit weiteren engagierten Unterstützern – darunter Kanada, die
Niederlande und Australien, die Partner in der Stockholm-Initiative, der NPDI sowie der EU – für den Fortschritt
bei den Verhandlungen über einen FMCT ein. Nach dem Beitritt Deutschlands zur neu gegründeten
Freundesgruppe „Friends of the FMCT“ im Jahr 2024 fand im September 2025 das erste reguläre Treffen dieser
überregionalen Gruppe statt, der sowohl Nuklearwaffenstaaten als auch Nicht-Nuklearwaffenstaaten angehören. Im
Rahmen dieser Veranstaltung forderte die Vertreterin der Bundesregierung China dazu auf, ein
Produktionsmoratorium zu erklären.
1.4 New START-Vertrag und die Zukunft der nuklearen Rüstungskontrolle
Am 21. Februar 2023 verkündete der russische Präsident Putin die Suspendierung der russischen Teilnahme am
New START-Vertrag. Putin erklärte zugleich, dass Russland sich noch bis zum Auslaufen des Vertrags 2026 an
quantitative Beschränkungen halten werde, nicht jedoch an Informationsaustausch und Verifikationsvorgaben.
Die USA riefen Russland weiterhin zu einer Rückkehr zum New START-Vertrag auf. Sie boten auch 2025
Russland (und China) an, in Gespräche über nukleare Rüstungskontrolle einzutreten, was nicht substanziell
aufgegriffen wurde. Zwar erklärte Putin im September 2025, dass Russland auch nach Auslaufen des New START-
Vertrags bereit wäre, sich freiwillig für ein weiteres Jahr an die Obergrenzen des Vertrags zu halten, doch forderte er
dafür die Einbeziehung von Präsident Trumps geplantem Raketenabwehrsystem Golden Dome sowie der
französischen und britischen Arsenale in die Gespräche.
Die Bundesregierung rief Russland mehrfach auf, seinen Verpflichtungen im Rahmen von New START
nachzukommen und in Verhandlungen über einen Folgevertrag mit den USA einzutreten. Die Bundesregierung
unterstützt weiterhin Überlegungen für eine Weiterentwicklung der nuklearen Rüstungskontrolle zwischen den beiden
größten Nuklearwaffenstaaten. Neben Reduktionen in den strategischen Nuklearwaffenarsenalen umschließt dies
die Forderung, auch bisher nicht abgedeckte Bereiche einzubeziehen. Dazu zählen sowohl neue strategische
Fähigkeiten, die Russland kontinuierlich ausbaut, als auch nicht-strategische Nuklearwaffen, bei denen eine
deutliche Überlegenheit Russlands besteht.
Für die Zukunft der nuklearen Rüstungskontrolle wird es perspektivisch darauf ankommen, auch China in die
strategische Rüstungskontrolle einzubinden. China verwehrt sich bislang gegen jegliche
rüstungskontrollpolitische Begrenzungen und zeigt nur wenig Bereitschaft zu Dialog und Transparenz – und dies, obwohl es sein
Nukleararsenal massiv auf- und ausbaut. China verfügt inzwischen über das drittgrößte Arsenal an Nuklearwaffen.
Gerade vor diesem Hintergrund wäre es wichtig, dass China in einen Dialog mit den USA über Maßnahmen zur
nuklearen Risikoreduzierung eintritt, um das Risiko ungewollter Eskalation zu verringern.
1.5 Genfer Abrüstungskonferenz (CD)
Die Abrüstungskonferenz hatte 2025 nach Jahren des Stillstands die substantielle Arbeit in verschiedenen
Bereichen wie der nuklearen Abrüstung, der Verhinderung eines Atomkriegs, der Weltraumsicherheit, der negativen
Sicherheitsgarantien für Nicht-Kernwaffenstaaten, der Analyse neuartiger Massenvernichtungswaffen und der
Rüstungstransparenz wieder aufgenommen. Die informellen Sitzungen fanden im Rahmen von fünf „Subsidiary
Bodies“ statt, in denen allerdings kein Abschlussbericht verabschiedet werden konnte. Es konnte auch keine
Einigung auf die unmittelbare Fortsetzung der Substanzarbeit für 2026 erreicht werden.
1.6 Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO)
Die IAEO befand sich im Jahr 2025 trotz ihrer technischen Rolle im Rahmen des nuklearen
Nichtverbreitungsregimes im Zentrum diverser politischer Auseinandersetzungen. Akteure wie Russland und Iran (siehe Ziffer 4 –
Regionale und länderspezifische Proliferationsrisiken) stellten zeitweise die technische Rolle der IAEO in Frage.
Die Bundesregierung hat deshalb deutlich gemacht: Insbesondere die Verifikations- und Berichtsaufgaben der
IAEO schaffen Transparenz über den Umsetzungsstand der völkerrechtlichen Verpflichtungen der NVV-
Mitglieder und sichern die rein friedliche Nutzung der Kernenergie.
Mit Blick auf die prekäre Lage ukrainischer Atomkraftwerke (AKW) im Zuge der russischen Kriegsführung blieb
die IAEO im Berichtszeitraum Austragungsort harter Auseinandersetzungen. Dies galt ganz besonders für das
durch Russland besetzte ukrainische AKW Saporischschja. IAEO-Generaldirektor Grossi hat wiederholt zur
Einhaltung der Regeln und Grundsätze zur nuklearen Sicherheit („Seven indispensable pillars and five concrete
principles“) aufgerufen. Die IAEO besucht seit 2024 auch ausgewählte und für die Sicherheit der AKW besonders
relevante Umspannwerke in der Ukraine. Die im Juli 2024 auch mit deutscher Stimme angenommene Resolution
der VN-Generalversammlung fordert Russland unter anderem auf, die Kontrolle über das Atomkraftwerk
Saporischschja zurückzugeben, seine Streitkräfte zurückzuziehen und den Angriffskrieg zu beenden.
Deutschland leistete als viertgrößter Beitragszahler der IAEO bedeutende Beiträge für den „IAEA Technical
Cooperation Fund“, der Schwellenländer beim Einsatz kerntechnischer Anwendungen u.a. in den Bereichen
Nuklearmedizin, Wasser- und Bodenanalysen, Lebensmittelsicherheit, Insektenbekämpfung und bei der friedlichen
Nutzung der Kernenergie unterstützt. Auch nach der Abschaltung der deutschen Atomkraftwerke bleibt
Deutschland nicht zuletzt aufgrund breiter Expertise bei der nuklearen Sicherheit und Sicherung sowie zugehöriger
Forschungen im Bereich von Kerntechniken und innerhalb des Brennstoffkreislaufs, etwa im Bereich Reaktorrückbau
und Entsorgung, ein bedeutender Akteur innerhalb der IAEO. Dazu trägt auch bei, dass Deutschland im Rahmen
eines Aktionsplans den Ausbau eigener Kompetenz im Bereich der Kernfusion staatlich fördert.
1.6.1 Nukleare Sicherung und Sicherheit in der Ukraine nach dem russischen Angriffskrieg
Im vierten Jahr des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine blieb die Lage in und um die ukrainischen
Atomkraftwerke prekär. Gefahren entstanden vor allem durch Luftangriffe und damit assoziierte Szenarien wie
(Drohnen-)Überflüge und -Abschüsse sowie Angriffe auf die Energieinfrastruktur insgesamt. An den
Kernkraftwerken kam es 2025 wiederholt zu Leistungsreduzierungen und Abschaltungen aufgrund der Zerstörung von
Übertragungs- und Verteilernetzen für elektrische Energie. Insbesondere das AKW Saporischschja verlor 2025
zum zwölften Mal vollständig seine gesamte externe Notstromversorgung; in einem Fall wurde das AKW über
einen Zeitraum von vier Wochen vollständig über Dieselgeneratoren versorgt. Deutschland beteiligte sich 2025
an der Finanzierung der IAEO Ukraine Hilfe und der Präsenz und Rotation von Expertinnen und Experten der
IAEO mit 440.000 Euro. Zudem wurden die bilateralen deutschen Projekte zur nuklearen Sicherung der
ukrainischen AKW Rivne und Südukraine 2025 mit einem Beitrag von 6,5 Mio. Euro fortgesetzt.
2. Das Verbot chemischer Waffen
Hinweise, dass Russland Unruhebekämpfungsmittel („Riot Control Agents“) in Kampfhandlungen in der Ukraine
einsetzt, erhärteten sich. Die OVCW hat den Einsatz dieser Stoffe an der ukrainischen Front durch mehrmalige
Probenahmen (zuletzt im März 2025) bestätigt. Die Bundesregierung setzt sich für eine vollumfassende
Aufklärung der Fälle durch die OVCW ein und fordert die Benennung der Verantwortlichen. Darüber hinaus
veröffentlichten deutsche und niederländische Nachrichtendienste im Juli 2025 eine Erklärung zu Erkenntnissen, dass
Russland auch den verbotenen Lungenkampfstoff Chlorpikrin an der ukrainischen Front eingesetzt hat. Die USA
berichteten von gleichlautenden Erkenntnissen. Die Bundesregierung hat den ukrainischen Zivilschutz mit der
Lieferung von Schutzausrüstung sowie Ausbildungsmaßnahmen im Wert von über 1 Mio. Euro unterstützt.
Deutschland begrüßt, dass es den Mitgliedstaaten der OVCW erneut gelungen ist, Russland aus dem
Steuerungsgremium der OVCW, dem Exekutivrat, herauszuhalten. Dies gelang 2025 zum dritten Mal in Folge, zuletzt
zugunsten der Kandidaturen der Slowakei, Sloweniens und der Ukraine.
Nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien bietet sich die Chance auf eine vollständige Aufklärung und
Vernichtung des syrischen Chemiewaffenprogramms. Die neue syrische Regierung hat sich zur Vernichtung der
verbliebenen Chemiewaffen bekannt und arbeitet mit der OVCW zusammen (siehe Details hierzu in Kapitel VI.
Tabelle unter 2. Projekte im Bereich der chemischen Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle).
Die Vertragsstaatenkonferenz ernannte Botschafterin Dallafior Matter (Schweiz) im November zur künftigen
Generaldirektorin, die die Leitung der OVCW im Sommer 2026 von Fernando Arias (Spanien) übernehmen wird.
Die Bundesregierung führte als viertgrößte Beitragszahlerin der OVCW eine Vielzahl von Maßnahmen zur
Unterstützung der OVCW durch.
3. Das Verbot biologischer Waffen
Die Arbeitsgruppe zur Stärkung des BWÜ setzte 2025 ihre Arbeit zur Schaffung eines wissenschaftlich-
technologischen Beratungsgremiums sowie eines Mechanismus für internationale Zusammenarbeit sowie an
Empfehlungen zur umfangreichen Stärkung des Übereinkommens fort. Die Bundesregierung setzte sich insbesondere für
die Schaffung eines wissenschaftlich-technologischen Beratungsgremiums, das auf einem deutschen Vorschlag
beruht, für eine institutionelle Stärkung des Mandats der „Implementation Support Unit“ des BWÜ, eine
Überarbeitung der Jahresberichte über vertrauensbildende Maßnahmen und die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur
Erarbeitung von Verifikationsinstrumenten ein. Letztere wurde in einem im Auswärtigen Amt durchgeführten
Experten-Workshop zur Verifikation des BWÜ im Mai 2025 vertieft behandelt, an dem Vertreterinnen und Vertreter
von Ressorts, Behörden, Laboren, Forschungseinrichtungen, Think Tanks, Universitäten und der Biotechnologie-
Industrie teilnahmen.
Das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr (IMB) richtete zwei wichtige Konferenzen aus: Im April 2025 in
München die „Biomedical Defense Conference“, die weltweit größte Konferenz für medizinischen B-Schutz, mit
rund 430 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Ressortvertretern aus 43 Ländern; im Juni 2025
gemeinsam mit dem „Council on Strategic Risks“ (USA) den „Berlin Biosecurity Dialogue“, an dem NATO-
Mitgliedstaaten und die „Indo-Pazifik Vier“ (Australien, Neuseeland, Japan, Südkorea) teilnahmen.
In Rahmen der „Freundesgruppe des UNSGM“ (14 Mitgliedstaaten und fünf internationale Organisationen als
Beobachter) setzte Deutschland sein Engagement zur Stärkung der operativen Fähigkeiten des UNSGM fort.
Dabei unterstützte die Bundesregierung das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) bei der
Sicherstellung der ständigen Einsatzfähigkeit des Mechanismus durch intensive Schulungen für nominierte
Expertinnen und Experten, die Ausarbeitung eines Handbuchs für den Einsatzfall und die Zusammenarbeit mit
nominierten Laboren. Zudem stärkte das Robert Koch-Institut die Fähigkeiten von nominierten Laboren durch
Übungen zur Detektion und Charakterisierung hochpathogener Bakterien und Viren und von Biotoxinen.
Im Rahmen des Deutschen Biosicherheitsprogramms setzten das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr
(IMB), das Friedrich-Loeffler-Institut, das Robert Koch-Institut, das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin
(BNITM) und die GIZ Maßnahmen für biologische Sicherheit in 16 Ländern des Sahel, Maghreb, westlichen
Balkans, Südosteuropas, Kaukasus und Zentralasiens um. Das Programm ist Teil des deutschen Beitrags zur G7
Globalen Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und -materialien.
4. Regionale und länderspezifische Proliferationsrisiken
4.1 Islamische Republik Iran
Prägendes Ereignis im Zusammenhang mit dem iranischen Nukleardossier waren im Rahmen des sogenannten
12-Tage-Kriegs im Juni 2025 erstmals Angriffe durch Israel und die USA auf iranische Nuklearanlagen. Dabei
wurden die Anreicherungsanlagen in Fordow und Natanz sowie die Urankonversionsanlage in Isfahan schwer
beschädigt. Eindeutig zivile Einrichtungen wie das Kernkraftwerk Bushehr wurden nicht angegriffen. Iran
schränkte in der Folge die Zusammenarbeit mit der IAEO weiter ein. So besteht keine objektive Kenntnis zu
weiterhin vorhandenen Anreicherungskapazitäten sowie zu den Beständen an angereichertem Uran. Aus
Proliferationssicht problematisch ist dabei insbesondere der ungeklärte Verbleib von circa 440 kg hochangereichertem
Uran, aus dem sich bei weiterer Anreicherung ausreichend Material für zehn nukleare Sprengsätze ergäbe. Die
IAEO musste im September 2025 erstmals feststellen, die Gesamtübersicht (sogenannte „continuity of
knowledge“) auch hinsichtlich der Bestände an angereichertem Uran verloren zu haben – was bezüglich der
Zentrifugenbestände sowie in Sachen Schwerwasser und Uranerzkonzentrat schon seit Jahren der Fall gewesen war.
Transparenz über das iranische Nuklearprogramm bleibt unverzichtbar, um dem nuklearen
Nichtverbreitungsregime Geltung zu verschaffen. Der IAEO-Gouverneursrat hatte bereits im Juni 2025 – noch vor den israelischen
und US-amerikanischen Angriffen – per Resolution festgehalten, dass Iran einschlägige Safeguardpflichten, die
sich aus dem NVV und dem Comprehensive Safeguards Agreement (CSA) mit der IAEO ergeben, nicht erfüllt
(sogenanntes „non-compliance finding“). Intensive Bemühungen der IAEO auch nach den Angriffen, wieder den
rechtlich vorgesehenen Zugang zu allen Nuklearanlagen zu erhalten, blieben weitgehend erfolglos.
Die E3 notifizierten angesichts der anhaltenden Verstöße Irans gegen seine Verpflichtungen aus dem JCPoA,
nach erfolglosem Durchlaufen aller vorgesehenen Verfahrensschritte und umfangreichen diplomatischen
Bemühungen, am 28. August 2025 gegenüber dem VN-Sicherheitsrat Irans erhebliche Nichterfüllung seiner
Verpflichtungen aus dem JCPoA (sogenanntes „significant non-performance“). Nach Ablauf einer 30-Tages-Frist, in der
keine anderslautende Resolution durch den VN-Sicherheitsrat angenommen wurde, traten zum 28. September
sechs zuvor ausgesetzte VN-Sicherheitsrats-Resolutionen automatisch wieder in Kraft (sogenanntes „Snapback“).
Diese sehen unter anderem ein vollständiges Anreicherungsverbot und umfangreiche Verifikations- und
Berichtspflichten der IAEO vor. Der IAEO-Gouverneursrat verabschiedete auf dieser Grundlage auf Initiative der E3 und
der USA am 20. November eine Resolution, die den IAEO-Generaldirektor mit einem entsprechenden Mandat
ausstattet.
Die E3 bleiben weiterhin einer diplomatischen Lösung verpflichtet, mit der eine nukleare Bewaffnung Irans
dauerhaft und verifizierbar verhindert wird. Auch 2025 fanden hierzu mehrere Gesprächsrunden mit Iran – sowohl
vor dem 12-Tage-Krieg als auch danach – statt. Indirekte, von Oman vermittelte Gespräche zwischen den USA
und Iran wurden nach Juni 2025 durch Iran abgebrochen und sind im Berichtszeitraum nicht wiederaufgenommen
worden.
4.2 Demokratische Volksrepublik Korea
Der Ausbau und die Diversifizierung des nordkoreanischen Nuklear- und Raketenprogramms ging 2025
ungehindert weiter: Jüngste IAEO-Berichte sprechen von drei Anreicherungsanlagen, die mutmaßlich hochangereichertes
Uran herstellen. Daneben wird nach wie vor Plutonium für Waffenzwecke produziert. Zu diesen Erkenntnissen
passen die Aussagen Kim Jong-uns, der wiederholt vom „exponentiellen Wachstum“ des nordkoreanischen
Nukleararsenals sprach und jeglicher Denuklearisierung eine klare Absage erteilte.
Politische Unterstützung für dieses neue Selbstbewusstsein erhält Nordkorea zunehmend von Russland, das in
den letzten Jahren mehrmals Verständnis für die Nuklearambitionen Pjöngjangs zeigte und die
Denuklearisierungsbemühungen der internationalen Gemeinschaft als überholt bezeichnete. Nordkorea unterstützte zunehmend
Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine mit Waffenlieferungen und der Entsendung von Soldaten.
Moskau ist auch der Schlüsselakteur bei der Umgehung von VN-Sanktionen gegen Nordkorea Das Multilateral
Sanctions Monitoring Team (MSMT), ein Zusammenschluss gleichgesinnter Partner, dokumentiert seit 2024 die
umfangreichen Sanktionsumgehungen Nordkoreas. Deutschland war 2025 an zwei MSMT-Berichten beteiligt,
welche die russisch-nordkoreanischen Sanktionsumgehungen und Pjöngjangs illegale Cyberaktivitäten festhalten.
4.3 Arabische Republik Syrien
Im Oktober 2025 nahm der OVCW-Exekutivrat eine Rahmenentscheidung im Konsens an, die die Grundlage für
die Vernichtung verbliebener chemischer Waffen in Syrien, einschließlich beschleunigter In-situ-Vernichtung,
bildet. Die Vertragsstaatenkonferenz übertrug im November 2025 dem Exekutivrat die Kompetenz, künftig über
die Wiedereinräumung der Vollrechte Syriens bei der OVCW, die aufgrund wiederholter Verstöße des Assad-
Regimes im Jahr 2021 entzogen worden waren, zu entscheiden.
Die Bundesregierung setzt sich für die unverzügliche Aufklärung, Sicherung und von der OVCW kontrollierten
Vernichtung der verbliebenen Chemiewaffen ein und hat der OVCW für diesen Zweck 2025 zusätzlich zwei
Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Auch im Nukleardossier hat die neue syrische Regierung ein Bekenntnis zur Aufklärung abgegeben. IAEO-
Generaldirektor Grossi wurde in Damaskus im Juni 2025 zugesagt, IAEO-Inspektoren Zugang zu den relevanten
Orten zu gewähren, um eine vollständige Aufklärung vergangener Nuklearaktivitäten zu ermöglichen.
II. Neue sicherheits- und rüstungskontrollpolitische Herausforderungen
1. Zukunftstechnologien und ihre militärischen Anwendungen
Ziel ist die verantwortungsvolle militärische Entwicklung, Einführung und Nutzung im Rahmen der
völkerrechtlichen Bestimmungen, insbesondere von Künstlicher Intelligenz. Die Bundesregierung engagierte sich unter
anderem bei „REAIM“ (Responsible AI in the Military Domain). Die Bundesregierung unterstützte 2025 im 1.
Ausschuss der VN-Generalversammlung, wie im Vorjahr, eine Resolution zum verantwortungsvollen Umgang
mit Künstlicher Intelligenz im Militärbereich als Ko-Sponsor. Deutschland beteiligte sich, wie andere Staaten
auch, im Berichtsjahr mit einem nationalen Beitrag an einem Bericht des VN-Generalsekretärs zu Chancen und
Herausforderungen der Anwendung von Künstliche Intelligenz im militärischen Bereich. Darüber hinaus
beteiligte sich Deutschland am United Nations Institute for Disarmament Research (UNIDIR) Expert Network on
the Governance of Artificial Intelligence in the Military Domain und unterstützte die UNIDIR Global Conference
on AI, Security and Ethics 2025.
Waffensysteme verfügen zunehmend über autonome Funktionen gestützt auf Künstliche Intelligenz und andere
neue Technologien. Die Bundesregierung beteiligt sich seit 2014 am Diskussionsprozess über Autonomie in
Waffensystemen im Rahmen des VN-Waffenübereinkommens (CCW). Bis spätestens 2026 soll eine Gruppe von
Regierungsexperten („Group of Governmental Experts“, GGE) gemäß Mandat Elemente eines Instruments oder
anderer möglicher Maßnahmen im Umgang mit neuen Technologien im Bereich letaler autonomer Waffensysteme
(LAWS) konsentieren. Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit Frankreich und einer Gruppe von elf
Staaten für einen zweistufigen Ansatz ein: Einerseits ein Verbot vollautonomer Waffensysteme, die vollständig
außerhalb menschlicher Kontrolle operieren, andererseits Regulierung von Waffensystemen mit autonomen
Funktionen. Gemeinsam mit ihren Partnern brachte sich die Bundesregierung bei den beiden Treffen der GGE 2025
aktiv in die Diskussion ein und fungierte als Brückenbauerin zwischen den verschiedenen
Verhandlungspositionen.
Zudem beteiligte sich das Auswärtige Amt im Mai 2025 in Frankfurt a. M. am „Tech-Trend-Lab“, einem
Workshop zu neuen Technologien und ihren Implikationen für die Rüstungskontrolle. Durchgeführt wurde der
Workshop vom interdisziplinären Netzwerk für naturwissenschaftliche und technische Rüstungskontrollforschung des
Peace Research Institute Frankfurt (PRIF), der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Technischen Universität
Darmstadt und fokussierte sich auf die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz und anderen
Zukunftstechnologien auf militärische Anwendungen, aber auch Chancen für Verifikation im konventionellen sowie nuklearen
Bereich.
2. Stärkung der Cybersicherheit im EU-, VN-, NATO- und OSZE-Rahmen
Die EU reagierte 2025 mit verschiedenen Maßnahmen der Cyber Diplomacy Toolbox auf Cyberbedrohungen und
-angriffe. Beispielsweise veröffentlichte die EU im Juni 2025 eine gemeinsame Solidaritätserklärung zugunsten
der Tschechischen Republik, das zuvor eine Cyberkampagne durch chinesische staatliche Stellen gegen
tschechische Regierungsinstitutionen offengelegt hatte. Im Cybersicherheitsbereich lag der Fokus auf der
Implementierung verschiedener EU-Rechtsakte, die eine erhebliche Stärkung der Cybersicherheitsarchitektur in den EU-
Mitgliedstaaten zur Folge haben.
Die „Open-Ended Working Group (OEWG) on ICTs“ der Vereinten Nationen endete nach fünfjährigen
Verhandlungen mit einem Abschlussbericht, den die Generalversammlung der VN im Oktober im Konsens bestätigte. Die
Vereinten Nationen bekräftigen darin die Gültigkeit des bestehenden Rahmenwerks für verantwortliches
Staatenverhalten im Cyberraum. Weiterhin einigte sie sich auf die Schaffung eines dauerhaften Unterorgans der
Generalversammlung, dem sogenannten „Global Mechanism on developments in the field of ICTs in the context of
international security and advancing responsible State behaviour in the use of ICTs“, innerhalb dessen ab 2026
die Debatten zum Rahmenwerk fortgeführt werden. Außerdem fand im März 2025 eine virtuelle Szenario-basierte
Übung des globalen Kontaktnetzwerks technischer und diplomatischer Cybersicherheits-Expertinnen und -
Experten statt. Dieses Netzwerk, das mittlerweile über 120 Staaten umfasst, wurde auch auf Initiative der von
Deutschland gegründeten überregionalen Gruppe der „Confidence Builders“ im Jahr 2024 operationalisiert.
Im Oktober 2025 fand die Zeichnungszeremonie des VN-Übereinkommens gegen Cyberkriminalität („United
Nations Convention against Cybercrime; Strengthening International Cooperation for Combating Certain Crimes
Committed by Means of Information and Communications Technology Systems and for the Sharing of Evidence
in Electronic Form of Serious Crimes“) in Hanoi statt. Die Konvention soll die bestehende Budapest-Konvention
des Europarates ergänzen.
Beim NATO-Gipfel in Den Haag im Juni 2025 vereinbarten die Alliierten, Cybersicherheit zu stärken und dafür
Mittel aus den neuen Ausgabenzielen zu verwenden (insgesamt 1,5 Prozent des BIP u. a. für Infrastruktur).
Die Bundesregierung nutzte auch 2025 die vertrauensbildenden Cybermaßnahmen der OSZE, um den
Informationsaustausch zu aktuellen Cybervorfällen fortzuführen. Darüber hinaus organisierte das OSZE-Sekretariat mit
deutscher finanzieller Unterstützung mehrere Trainings und Workshops zu Cybersicherheitsthemen für
Expertinnen und Experten aus Ost- und Südosteuropa. Im Oktober veröffentlichte das OSZE-Sekretariat mit deutscher
Förderung ein Handbuch zur Entwicklung nationaler Klassifizierungsschemata für Cybervorfälle. Im November
richtete Deutschland außerdem zusammen mit der Schweiz eine Szenario-basierte Übung für die OSZE-
Teilnehmerstaaten aus, in der die Verfahren für zwischenstaatliche Konsultationen bei grenzübergreifenden
Cybervorfällen erprobt wurden.
3. Weltraumsicherheit
Die Bundesregierung hat am 19. November 2025 erstmalig eine Weltraumsicherheitsstrategie (WRSS) vorgelegt.
Die WRSS beschreibt, wie die Handlungsfähigkeit Deutschlands im Weltraum – sowohl im zivilen als auch im
militärischen Bereich – im Frieden, in Krisensituationen und im Verteidigungsfall gewährleistet und nachhaltig
gesichert wird. Als einen wichtigen Beitrag hierzu identifiziert sie die Stärkung des weltraumbezogenen
Völkerrechts auf Basis des Weltraumvertrages, denn multilateral vereinbarte Normen ermöglichen die Unterscheidung
von verantwortlichem und unverantwortlichem oder bedrohlichem Verhalten sowie eine angemessene Reaktion.
Mit der WRSS bekräftigt die Bundesregierung zudem ihr Bekenntnis zum Ziel der Verhinderung eines
Wettrüstens im Weltall („Prevention of an Arms Race in Outer Space“, PAROS) im Rahmen der VN.
Nach der Verschmelzung der 2023 mandatierten konkurrierenden VN-Arbeitsgruppen in diesem Bereich konnte
sich die so neu geschaffene und bis 2028 mandatierte OEWG („Open-Ended Working Group“) PAROS am 6. und
7. Februar 2025 konstituieren und nach Einigung auf ein Arbeitsprogramm im Juli 2025 die Substanzarbeit
aufnehmen. Deutschland hat sich aktiv und in enger Abstimmung mit Partnern und Verbündeten in die Arbeit der
Gruppe eingebracht und sich über die EU an der Vorlage zweier Arbeitspapiere zu den Themen „Aktuelle und
zukünftige Bedrohungen“ und „Völkerrechtlicher und normativer Rahmen“ beteiligt.
III. Rüstungskontrolle, Nichtverbreitung und internationale Abrüstung von konventionellen
Waffen
1. Rüstungskontrolle im OSZE-Raum
Im regelmäßig tagenden Forum für Sicherheitskooperation (FSK), das die militärischen Aspekte von Sicherheit
in der sogenannten ersten Dimension im OSZE-Raum behandelt und neben dem Ständigen Rat das wichtigste
ständig tagende institutionelle Gremium der OSZE ist, setzte Russland seine Obstruktionspolitik auch 2025 fort.
Russland nutzt das Forum, um seine Sichtweise auf den Angriffskrieg gegen die Ukraine propagandistisch und
aggressiv zu verbreiten sowie haltlose Anschuldigungen und Drohungen gegenüber der Ukraine und ihren
Unterstützern vorzutragen. Der Dialog fand 2025 unter norwegischem Vorsitz und unter Ausschluss von Russland und
Belarus informell nur noch in verschiedenen Kleingruppenformaten statt.
1.1 Wiener Dokument 2011
Im Berichtsjahr hat Deutschland, gemäß Kapitel IV des WD, die vorgesehenen Kontakte im Zuge eines
Flugplatzbesuchs, dem Besuch einer militärischen Einrichtung sowie der Vorstellung eines neuen
Hauptwaffensystems durchgeführt. Die Maßnahme wurde in enger Zusammenarbeit gemeinsam mit den USA durchgeführt, die
ihrerseits den OSZE-Teilnehmerstaaten den Besuch einer militärischen Einrichtung und eines militärischen
Flugplatzes ermöglichten. Die Besuchergruppe stellte im Ergebnis fest, dass Deutschland und die USA ihren
Verpflichtungen aus dem WD vollumfänglich nachgekommen sind.
Deutschland hat 2025 eine Inspektion auf der Grundlage von Quoten durchgeführt. Auf Grundlage bilateraler
Vereinbarungen auf Ebene der Verifikationsorganisationen wurden mit zehn Staaten 14 zusätzliche
vertrauensbildende Maßnahmen gemäß Kapitel X des Wiener Dokuments durchgeführt.
1.2 Vertrag über den Offenen Himmel
Die Beratungskommission Offener Himmel trat 2025 im April, im Juli sowie im Oktober zusammen. Im Oktober
fand in Wien auch die 5. Überprüfungskonferenz zum Vertrag über den Offenen Himmel statt. In ihren
Erklärungen bekannte sich die Bundesregierung zur Stärkung und Weiterentwicklung des Vertrags.
Im Jahr 2025 hat Deutschland an zwölf multinationalen Beobachtungs- und Trainingsflügen teilgenommen und
stellte das A319 OH-Flugzeug Alliierten und Partnern zur Durchführung eigener Beobachtungsflüge zur
Verfügung.
1.3 OSZE-Verhaltenskodex zu politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit
Im Berichtszeitraum legte Deutschland erstmalig eine freiwillige Meldung zum im Vorjahr etablierten
Themenkomplex „Kinder und bewaffnete Konflikte“ (Annex 4) vor. Damit erfüllt die Bundesrepublik nicht nur ihre
Verpflichtung der Jahresmeldung zum Code of Conduct, sondern macht darüber hinaus Angaben zu allen freiwilligen
Anhängen. Diese betreffen die Themen „Frauen, Frieden und Sicherheit“ (Annex 1), „demokratische Kontrolle
privater Militär- und Sicherheitsfirmen“ (Annex 2) und „völkerrechtliche Übereinkünfte und Vereinbarungen“
(Annex 3).
Nach Revitalisierung 2023 und planmäßiger Durchführung 2024 war 2025 erstmals wieder die Abstimmung der
„Outreach“-Aktivitäten zum OSZE-Verhaltenskodex für 2026 bereits beim sogenannten Konzept-Workshop des
OSZE-Konfliktverhütungszentrums (KVZ) im Dezember des Vorjahres vorgesehen. Die Durchführung in Wien
im Dezember 2025, vor Beginn des zu planenden Jahres, ist als Fortschritt zu begrüßen. Geladen waren Vertreter
des KVZ, der sogenannten Freundesgruppe des OSZE-Verhaltenskodex (Schweiz, Österreich, Tschechien,
Deutschland) sowie der OSZE-Vorsitze und der Vorsitze des Forums für Sicherheitskooperation 2025 bzw. 2026
(Finnland, Schweiz, Frankreich, Georgien, Vereinigtes Königreich).
1.4 Regionale Rüstungskontrolle in Südosteuropa
Die Bundesrepublik war an der Durchführung von drei Verifikationsmaßnahmen gemäß dem Abkommen über
Sub-regionale Rüstungskontrolle (Anhang 1-B, Artikel IV) mit Gastbeobachtern beteiligt. Darüber hinaus führte
Deutschland zwei unter dem Schlussdokument über Regionale Rüstungskontrolle (Anhang 1-B, Artikel V)
bilateral vereinbarte Überprüfungsbesuche gem. WD11 (Wiener Dokument über Vertrauens- und Sicherheitsbildende
Maßnahmen) durch. Zusätzlich unterstützte die Bundesregierung 2025 drei Aktivitäten des RACVIAC: ein
Symposium zur Rüstungskontrolle und je einen Lehrgang zur subregionalen Rüstungskontrolle sowie zum Wiener
Dokument.
1.5 Weltweiter Austausch Militärischer Information (WAMI)
2025 kamen 44 der 57 OSZE-Teilnehmerstaaten (darunter Deutschland) ihren Berichts- und Meldepflichten
gemäß WAMI nach. Russland kam seinen Verpflichtungen erneut nicht nach.
2. VN-Waffenübereinkommen
Deutschland übernahm 2025 die Präsidentschaft für Protokoll V über explosive Kampfmittelrückstände des VN-
Waffenübereinkommens. Jedoch setzte sich das obstruktive Verhalten Russlands im konsensgebundenen VN-
Waffenübereinkommen auch in den Vertragsstaatentreffen 2025 fort. Russland verhinderte erneut, dass
wesentliche inhaltliche Ergebnisse formal festgehalten werden konnten und blockierte weitgehend den substantiellen
Austausch mit zivilen Organisationen und weiteren Beobachtern (EU).
3. Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der
Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (Ottawa-Konvention)
Ende 2025 gehörten dem Übereinkommen 163 Vertragsparteien an. Allerdings sind einige Produzenten oder
Besitzer von Antipersonenminen bislang nicht beigetreten, etwa China, Indien, Nordkorea, Pakistan, Russland,
Südkorea und die USA. Infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und in Reaktion auf die daraus
resultierende militärische Bedrohungslage haben Estland, Lettland, Litauen, Polen und Finnland im Sommer 2025
ihren Rücktritt von der Ottawa-Konvention erklärt. Die Rücktritte von Estland, Lettland und Litauen wurden am
27. Dezember 2025 wirksam. Der Rücktritt Finnlands wurde am 10. Januar 2026 wirksam, der Austritt Polens am
20. Februar 2026. Zudem erklärte die Ukraine am 18. Juli 2025, die Konvention zu suspendieren. Die Konvention
konnte jedoch im Berichtsjahr auch Beitritte verzeichnen: Der Beitritt der Marshallinseln wurde am 1. September
2025 wirksam, der Beitritt Tongas am 1. Dezember 2025. Die Bundesregierung wird sich gemeinsam mit ihren
Partnern weiterhin dafür einsetzen, die Konvention zu stärken und weitere Staaten für einen Beitritt zu gewinnen.
Im Jahr 2025 förderte die Bundesregierung Maßnahmen der humanitären Minen- und Kampfmittelräumung mit
fast 50 Millionen Euro. Schwerpunktländer für 2025 waren unter anderem Afghanistan, Bosnien-Herzegowina,
Irak, Kolumbien, Somalia, Sri Lanka, Südsudan und die Ukraine. Auch in Gaza und Syrien unterstützt das
Auswärtige Amt unter anderem Risikoaufklärung zu den Gefahren durch Blindgänger.
4. Übereinkommen über Streumunition (Oslo-Übereinkommen)
Ende 2025 gehörten 111 Vertragsparteien dem Übereinkommen an. Der vor dem Hintergrund des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine erfolgte Rücktritt Litauens wurde am 6. März 2025 wirksam. Es gab im
Berichtsjahr auch einen Beitritt: Vanuatu ist am 5. September 2025 beigetreten; der Beitritt wird am 1. März 2026
wirksam.
Deutschland war 2025 der weltweit zweitgrößte bilaterale Geber für humanitäres Minen- und
Kampfmittelräumen, inklusive Streumunitionsüberresten. Die Bundesregierung förderte in diesem Bereich 2025 mit fast 50
Millionen Euro humanitäre Partnerorganisationen, die sich neben der Identifizierung und Räumung von Blindgängern
auch in der Opferfürsorge engagieren.
5. Auswirkungen von Explosivwaffen in dicht besiedelten Gebieten
Deutschland engagiert sich seit Annahme der EWIPA („Explosive Weapons in Populated Areas“)-Erklärung u. a.
durch die Förderung relevanter Maßnahmen durch das United Nations Office for Disarmament (UNODA). Im
November 2025 nahm eine deutsche Delegation am 2. EWIPA-Staatentreffen in San José teil, unterstrich erneut
ihre Unterstützung für die humanitären Ziele der Erklärung und informierte über deutsche Beiträge zu ihrer
Umsetzung.
6. Kontrolle von Kleinwaffen und Munition
Mit der Förderung von Projekten in Höhe von 15 Millionen Euro im Jahr 2025 zählt Deutschland zu den
wichtigsten bilateralen Geberländern in diesem Bereich. Das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr
leistet durch operative und technische Expertise bei Ausbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen vor Ort einen
wichtigen Beitrag zu Kapazitätsaufbau zuständiger Behörden in besonders betroffenen Partnerstaaten.
In ihrer Projektförderung legt die Bundesregierung regionale Schwerpunkte auf den westlichen Balkan, Ukraine
und Moldau, Zentralasien, Westafrika, die Karibik und Lateinamerika. In diesen Regionen unterstützt die
Bundesregierung zivilgesellschaftliche, regionale und internationale Organisationen für Forschungsprojekte und
bedarfsorientierte Projekte für nationalen Kapazitätsaufbau. Aufgrund transnationaler Herausforderung in der
Kleinwaffenkontrolle und Munitionssicherung engagiert sich die Bundesregierung besonders bei der Unterstützung
regionaler Ansätze.
Die unkontrollierte Verbreitung von Kleinwaffen, leichten Waffen, konventioneller Munition und
Explosivstoffen innerhalb und durch den Westlichen Balkan (WEB) bleibt eine Herausforderung für die Region und die
europäische Nachbarschaft. Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt die Weiterführung des sogenannten
WEB-Fahrplans („Roadmap for a sustainable solution to the illegal possession, misuse and trafficking of small
arms, light weapons, their ammunition and explosives in the Western Balkans by 2024“) bis 2030. Auf dem
Innenministertreffen im Rahmen des Berlin Prozesses in London im Oktober 2025 wurde die Relevanz des WEB-
Fahrplans erneut bekräftigt. Deutschland fördert zielgerichtete Projekte zur Umsetzung des WEB-Fahrplans und
nahm auch 2025 an den halbjährlichen Lokal- und Regionalkonferenzen teil.
Auch in Afrika befeuert die unkontrollierte Verbreitung von Kleinwaffen, leichten Waffen, Munition und
Explosivstoffen bewaffnete Konflikte, organisierte Kriminalität und Terrorismus und trägt zu gesellschaftlicher und
staatlicher Instabilität und Migrationsbewegungen bei. In der Schwerpunktregion Westafrika setzte die
Bundesregierung 2025 ihre Unterstützung von Forschungsprojekten, Sensibilisierungsmaßnahmen und
Unterstützungsleistungen für regionale Zusammenarbeit und nationalen Kapazitätsaufbau fort. Wichtigster
Implementierungspartner war hierbei das Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC), das bedarfs- und praxisorientiert
Ausbildungsmaßnahmen durchführt sowie die Afrikanische Union, ECOWAS und weitere afrikanische
Regionalorganisationen vor Ort beriet.
In der Karibik und Lateinamerika bleibt die unkontrollierte Verbreitung und der Missbrauch von Schusswaffen
eine große Herausforderung für staatliche Stabilität. Um Beiträge zum Schutz von Menschenleben und zur
Bekämpfung von organisierter Kriminalität zu leisten sowie ihre globalen Partnerschaften zu stärken, unterstützte
die Bundesregierung im Berichtsjahr 2025 Forschungs- und Unterstützungsprojekte von Small Arms Survey,
UNODC sowie dem United Nations Regional Centre for Peace, Disarmament and Development in Latin America
and the Caribbean (UNLIREC). UNLIREC koordiniert zusammen mit der CARICOM Implementation Agency
for Crime and Security (CARICOM IMPACS) den sogenannten Karibik-Fahrplan („Roadmap for Implementing
the Caribbean Priority Actions on the Illicit Proliferation of Firearms and Ammunition across the Caribbean in a
Sustainable Manner by 2030“). Das fünfte Staatentreffen im November 2025 bestätigte die Fortschritte und
weitere Bedarfe in der Umsetzung des Karibik-Fahrplans. Im Februar 2025 trat eine vergleichbare Initiative der
zentralamerikanischen Staaten („Central American and Dominican Republic Roadmap for Preventing the Illicit
Trafficking and Proliferation of Firearms, Ammunition, and Explosives“) in Kraft, deren Erarbeitung durch UNLIREC
und die Organisation amerikanischer Staaten auch mit deutschen Förderbeiträgen unterstützt wurde.
Zusätzlich zu ihrer Projektförderung setzt sich die Bundesregierung auch für die Stärkung internationaler
Regelwerke im Bereich der Kleinwaffenkontrolle und des Munitionsmanagements ein. Im Berichtsjahr 2025 förderte
Deutschland die Durchführung der Vorbereitungskonferenz zum ersten Staatentreffen in 2027 zur Umsetzung des
Globalen Rahmenwerks Munition („Global Framework for Through-Life Conventional Ammunition
Management“) und brachte mit Erfolg Vorschläge zu dessen Konzeption und Ausgestaltung ein.
IV. Regime und Maßnahmen der Exportkontrolle sowie zur Eindämmung von
Proliferationsgefahren
1. Exportkontrollen im Nuklearbereich (Nuclear Suppliers Group und Zangger-Ausschuss)
Im Juli 2025 fand das Plenartreffen der NSG unter südafrikanischem Vorsitz in Kapstadt statt. Die Mitglieder
konnten den 50. Jahrestag des Bestehens der NSG feiern. Das Plenum bestätigte eine Expertin des Bundesamtes
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Vorsitz der ständigen Arbeitsgruppe der NSG („Consultative
Group“) für ein weiteres Jahr. Während die Arbeit in der Consultative Group konstruktiv fortgesetzt werden
konnte, gestaltete sich die Arbeit im Plenum schwieriger. Insbesondere konnte hier die Frage einer Nachfolge
Südafrikas für den freiwilligen, jährlich rotierenden NSG-Vorsitz nicht geklärt werden. Argentinien hat sich
schließlich bereit erklärt, den Vorsitz zu übernehmen.
2. Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR)
Die Bundesregierung engagierte sich 2025 aktiv für die Bekämpfung der Proliferation von Trägersystemen für
Massenvernichtungswaffen. Brasilien beendete seinen kommissarischen Vorsitz im Frühjahr 2025. Eine Einigung
auf einen neuen Vorsitz war aus geopolitischen Gründen erneut nicht möglich. Um die Funktionsfähigkeit des
Regimes und die Fortsetzung der Aktualisierung der Güterlisten zu sichern, richtete Deutschland im April 2025
ein Treffen der Arbeitsgruppe der Technischen Experten („Technical Experts Group“) in Berlin aus. Das nächste
Treffen findet voraussichtlich im Frühjahr 2026 in Paris statt. Deutschland stellt weiterhin einen stellvertretenden
Vorsitzenden einer MTCR- Arbeitsgruppe („Licensing and Enforcement Experts Meeting“) aus dem Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
3. Australische Gruppe für Exportkontrolle im Bereich biologischer Agenzien und
Chemikalien sowie zugehöriger Herstellungsausrüstung
Die Teilnehmerstaaten treffen sich einmal jährlich zum sog. Plenum. Aufgrund des Jubiläums zum 40-jährigen
Bestehen der Australischen Gruppe trafen sie sich im Sommer 2025 ausnahmsweise in Sydney anstatt in Paris.
4. Harmonisierung der Exportkontrollpolitik im Rahmen der GASP der EU
Am 14. April 2025 nahm der Rat für Auswärtige Angelegenheiten (RfAB) einen Änderungsbeschluss zum
Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP an. Die Mitgliedstaaten verständigten sich auf substanziell weitreichende
Änderungen und Ergänzungen im EU-Regelwerk für ihre Rüstungsexportkontrollverfahren.
5. Kontrolle des Exports konventioneller Rüstungsgüter und von Gütern mit doppeltem
Verwendungszweck („Dual-Use-Güter“)
Im Jahr 2025 setzte die Bundesregierung ihr Projekt zur Förderung von VN- Sanktionsimplementierung
„Enhancing Capacity for Implementation of UNSC Sanctions Resolutions in Southeast Asia“ sowie ihre drei Projekte
zur Förderung exportkontrollrechtlicher Aspekte bei der Umsetzung der VNSR-Resolution 1540 fort.
Neben etlichen nationalen Veranstaltungen und Arbeitstreffen fanden im Jahr 2025 zwei
Exportkontrollkonferenzen, eine für lateinamerikanische Partnerländer in San José, Costa Rica, und eine für Partner aus dem südlichen
Afrika in Pretoria, Südafrika, statt. Im November 2025 fand in diesem Rahmen zudem die dritte globale
Konferenz im Rahmen der Erlangen-Initiative mit Teilnehmenden aus wissenschaftlichen Einrichtungen und
Exportkontrollbehörden in München statt. Die Erlangen-Initiative hat zum Ziel, die Wissenschaft für die Ziele der
Exportkontrolle zu sensibilisieren. Im selben Monat richtete die Bundesregierung zur Erlangen-Initiative eine
Regionalkonferenz für Südost-Asien mit 41 Teilnehmenden aus sieben ASEAN-Staaten in Manila aus.
6. Wassenaar Arrangement (WA) zur Exportkontrolle konventioneller Rüstungsgüter
Deutschland trat auch 2025 als aktiver Teilnehmerstaat des WA auf. Wie im letzten Jahr trugen Vorschläge der
Bundesregierung zur Aktualisierung der bestehenden WA-Güterlisten bei. Die Bundesregierung ist zudem
weiterhin als Ko-Berichterstatter für die Beitrittsgesuche von Montenegro und Bosnien und Herzegowina in Kontakt
mit den anderen Teilnehmerstaaten.
7. Vertrag über den internationalen Waffenhandel (Arms Trade Treaty)
Der Arms Trade Treaty (ATT) hat derzeit 117 Vertragsparteien (Stand: November 2025), 25 weitere Staaten
haben den Vertrag unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert. Deutschland gehört zu den Vertragsstaaten der
ersten Stunde und fördert die Umsetzung der Vertragsbestimmungen. Die elfte Vertragsstaatenkonferenz im
August 2025 war geprägt von konstruktiven Diskussionen um die weitere Schwerpunktsetzung des Vertrags. Es
wurden Initiativen zur Entwicklung einer Fünf-Jahres-Strategie, zur stärkeren Einbeziehung der Jugend, zur
Einrichtung von Gender Focal Points und zur Weiterentwicklung des Diversion Information Exchange Forums
(DIEF) konsentiert. Spürbar war die gemeinsame Bereitschaft der Vertragsstaaten, den Vertrag weiter zu
universalisieren. Deutschland engagiert sich für ein weiteres Jahr als Vorsitz des Voluntary Trust Fund (VTF) des ATT.
V. Entwicklung der Streitkräftepotenziale in ausgewählten Staaten
1. Gemäß NVV anerkannte Nuklearwaffenstaaten (P5-Staaten)
1.1 Frankreich
Die am 14. Juli 2025 veröffentlichte Aktualisierung der Revue Nationale Stratégique (RNS) erhebt weiterhin den
globalen Handlungs- und Geltungsanspruch Frankreichs, setzt aber einen deutlichen Schwerpunkt auf Europa.
Zentral ist hierfür das identifizierte hohe Risiko für einen hochintensiven Krieg in Europa, aber außerhalb
Frankreichs, der insbesondere eine Transformation der Streitkräfte und der Verteidigungsindustrie erfordere. Hierfür
würden strategische Fähigkeit gestärkt und die nukleare Abschreckung modernisiert.
Jenseits der Modernisierung der Komponenten der nuklearen Abschreckung sind rüstungsseitig die beiden großen
Vorhaben im System-of-Systems-Ansatz bestimmend: Das Main Ground Combat System (MGCS) und das
Future Combat Air System (FCAS). Hinzu kommt mit hoher Aktualität die Eurodrohne „Medium Altitude Long
Endurance – Remotely Piloted Aircraft System – MALE RPAS“. Konkretisiert hat sich auch die auf
Verteidigungsministerebene im Rahmen des Weimarer Dreiecks beschlossene Initiative zu ELSA (European Long-range
Strike Approach); mehrere sogenannte Cluster konnten mittlerweile in Teilen in konkrete Kooperationsvorhaben
überführt werden.
Der französische Verteidigungshaushalt umfasste 2025 etwa 50,5 Mrd. Euro. Damit erreichte Frankreich 2025
das (alte) NATO 2 Prozent Ziel (Anteil am Bruttoinlandsprodukt – BIP).
Personalstärke und Verteidigungshaushalt
Personalstärke
(militärisch*, Vollzeitäquivalent)
Verteidigungshaushalt
(in Mrd. Euro)
2022 circa 203.250 2022 40,9 (ohne Pensionen)
2023 circa 201.332 2023 43,9 (ohne Pensionen)
2024 circa 204.520 2024 47,2 (ohne Pensionen)
2025 circa 210.300 2025 50,5 (ohne Pensionen)
2026 (geplant) circa 210.400 2026 (geplant) 57,1 (ohne Pensionen)
* Hierin nicht enthalten sind die zivilen Beschäftigten im Umfang von etwa 62.000.
1.2 Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Großbritannien verfügt, nach den USA und Deutschland, nominell über den drittgrößten Verteidigungshaushalt
unter den NATO-Staaten. Das Verteidigungsministerium gab im Haushaltsjahr 2023/2024 rund 62 Mrd. Euro für
seine Streitkräfte aus, wovon 29 Mrd. Euro auf investive Ausgaben (inkl. nukleare Abschreckung) sowie rund
3 Mrd. Euro auf Forschung und Entwicklung entfallen sein sollen. Die britischen Verteidigungsausgaben sollen
zudem von aktuell 2,3 Prozent des BIP weiter steigen. Am 11. Juni 2025 veröffentlichte die Labour-Regierung
ihr erstes Spending Review. In dem Dokument wurden die bis 2028/2029 geplanten Ausgaben konkretisiert. Die
Mittel des Verteidigungsministeriums sollen von 53,9 Mrd. Britische Pfund im Haushaltsjahr 2023/2024 auf
73,5 Mrd. Britische Pfund in 2028/2029 steigen und so Großbritanniens Verteidigungsausgaben bis 2027 auf
2,5 Prozent des BIP heben (2,6 Prozent inklusive Intelligence). Dies entspräche sowohl NATO-Forderungen als
auch Zusagen von Premierminister Keir Starmer zu Jahresbeginn. Spätere Steigerungen des Budgets sind im
Spending Review nicht abgebildet.
Personalstärke und Verteidigungshaushalt
Personalstärke Verteidigungshaushalt
(in Mrd. Britische Pfund)
2022 145.270 2022 57,3
2023 142.560 2023 58,5
2024 137.120 2024 60,0
2025 137.000 2025 62,2
1.3 Russische Föderation
Die zu Beginn des Kriegs gegen die Ukraine begonnene Streitkräftereform schreitet voran. Der angestrebte
personelle Aufwuchs auf 1,5 Millionen Soldatinnen und Soldaten wird wahrscheinlich im Laufe des Jahres 2026
abgeschlossen, trotz der hohen Verluste im Krieg gegen die Ukraine.
Das Konzept der Reserve sowie der Turnus und die Wehrpflicht-Gesetzgebung wurden angepasst. Parallel dazu
führt Russland neue Technologien ein, wie Unmanned Aerial Vehicles (UAV), welche vergleichsweise günstig
und in hoher Stückzahl herstellbar sind. Insbesondere One-Way-Attack UAV werden in großen Massen
hergestellt. Darüber hinaus ist die Modernisierung russischer Weltraumfähigkeiten sowie im elektromagnetischen
Spektrum festzustellen. Zusätzlich ergänzt Russland sein klassisches Potenzial an Langstreckenwaffen. Basierend
auf ursprünglich sowjetischen ballistischen Raketen und Marschflugkörpern wurden diese in den vergangenen
Jahrzehnten über mehrere technische Generationen hinweg weiterentwickelt. Hierdurch ist Russland bereits jetzt
in der Lage, nahezu Gesamt-Europa wahlweise mit ballistischen Raketen oder Marschflugkörpern zu treffen.
Diese können in der Regel sowohl konventionell als auch nuklear bestückt werden.
Trotz der Verluste bei russischen Luft- und Seestreitkräften und der hohen Belastung für Personal und Material
im Krieg gegen die Ukraine sind diese umfassend einsatzbereit. Die strategischen Raketentruppen – als Rückgrat
der nuklear-strategischen Abschreckung – verzeichnen bisher keine signifikanten Verluste. Auch die russischen
Luft-/Weltraum- und Seestreitkräfte verzeichnen bisher keine signifikanten Verluste im Krieg gegen die Ukraine
und sind daher umfassend einsatzbereit. Russland ist in der Lage, Kräfte, Mittel und Infrastruktur parallel zum
Krieg gegen die Ukraine aufwachsen zu lassen.
Personalstärke und Verteidigungshaushalt
Personalstärke Verteidigungshaushalt
(in Mrd. Euro)
2022 1.010.000 2022 77,7
2023 1.150.000 2023 82,6
2024 1.320.000 2024 110,0
2025 1.450.000 2025 135,0
2026 1.500.000 2026 126,0
1.4 Vereinigte Staaten von Amerika
Die Entwicklung der US-Streitkräfte im Jahr 2025 war geprägt durch den Amtsantritt der neuen Administration,
weitreichende Personalveränderungen sowie die Herausgabe der Nationalen Sicherheitsstrategie im Dezember
2025. Diese folgt dem Leitgedanken „America First“ und definiert als Kerninteressen US-amerikanischer Außen-
und Sicherheitspolitik: 1) Vormachtstellung der USA in der „westlichen Hemisphäre“; 2) Stabilität und freie
Schifffahrt im Indopazifik sowie sichere und verlässliche Handelsketten; 3) Stabilität und Sicherheit in Europa; 4)
US-Interessenwahrung in Nahost sowie 5) US-Technologieführerschaft, insb. bei Künstlicher Intelligenz. Mittels
des Leitgedankens „peace through strength“ setzen die Streitkräfte die Transformation (Doktrin, Material,
Struktur, Ausbildung) mit primärer Ausrichtung auf den Indo-Pazifik fort. Daneben erfolgte eine zunehmende
Hinwendung zur sogenannten „westlichen Hemisphäre“ und dem Schutz des eigenen Staatsgebietes.
Die U.S. Army entwickelt sich mit der „Army Transformation Initiative“ durch Struktur- und
Ausrüstungsanpassungen zu einer „leaner, more lethal force“ und beabsichtigt die beschleunigte Einführung neuer Fähigkeiten, u. a.
von Drohnen, Long-Range Missiles, unbemannten Systemen und KI-basierten Führungssystemen. Einen
vergleichbaren Ansatz mit dem Ziel, agiler und beweglicher zu werden, verfolgt die U. S. Air Force. Mit der F-47
wird ferner ein Luftüberlegenheitssystem der nächsten Generation entwickelt. Forschungsschwerpunkte liegen in
den Bereichen Hypersonics, Directed Energy, Künstlicher Intelligenz und autonome Systeme.
Besondere Bedeutung hat das Projekt Golden Dome, das zur Verteidigung gegen Bedrohungen aus der Luft und
aus dem Weltraum dienen soll. Es wird verschiedene Plattformen und Technologien mit diversen Sensoren und
Effektoren vereinen. Die volle Einsatzbereitschaft soll bis 2029 erreicht werden.
Das US-Nukleardispositiv bleibt geprägt durch das Konzept der nuklearen Triade, deren Modernisierung
voranschreitet.
Erstmals musste das gesamte Haushaltsjahr 2025 durch Übergangshaushalte überbrückt werden. Für 2026 wird
für Verteidigung im Rahmen des US-Bundesgesetzes National Defence Authorization Act sowie des sogenannten
Gesetzespakets „Big Beautiful Bill“ insgesamt eine Rekordsumme von einer Billion US-Dollar bereitgestellt.
Personalstärke und Verteidigungshaushalt
Personalstärke
(militärisch* , Vollzeitäquivalent)
Verteidigungshaushalt
(in Mrd. US-Dollar)
2023 circa 2,079 Mio. Aktive & Reserve 2023 857,9 Mrd. US-Dollar
2024 circa 2,055 Mio. Aktive & Reserve 2024 886,3 Mrd. US-Dollar
2025 circa 2,085 Mio. Aktive & Reserve 2025 895,2 Mrd. US-Dollar
* Hierin nicht enthalten sind die zivilen Beschäftigten.
1.5 Volksrepublik China
Die Modernisierung der Volksbefreiungsarmee (VBA) schritt auch 2025 unverändert in allen Bereichen voran:
Besonders hervorzuheben sind der weitere Ausbau des Arsenals der Raketentruppen, der weltraumgestützten
Fähigkeiten sowie die Indienststellung des dritten Flugzeugträgers FUJIAN. Auch, wenn die volle
Einsatzbereitschaft der FUJIAN noch nicht erreicht ist, verfügt China mit ihr erstmals über einen mit einem
elektromagnetischen Katapult ausgestatteten Flugzeugträger, der einen wesentlichen Beitrag zur Machtprojektion Chinas leisten
wird. Operationell konzentrierte sich die VBA weiterhin auf Aktivitäten rund um die Taiwan-Straße und im
Südsowie im Ostchinesischen Meer, stellte aber mit der Ausbildungsfahrt von Überwassereinheiten um Australien
ihre Fortschritte in Richtung „blue water navy“ unter Beweis. Gemeinsame militärische Aktivitäten mit Russland
wurden auch 2025 fortgesetzt, z. B. mit einer Übung der Seestreitkräfte, was Chinas anhaltendes Interesse an
Russland – etwa als „Türöffner“ zur Arktis – unterstreicht. Chinas Verteidigungshaushalt wurde 2025 offiziell
um 7,2 Prozent auf rund 217 Mrd. Euro erhöht. Tatsächlich dürfte dieser Betrag jedoch aufgrund von Ausgaben,
die außerhalb des regulären Verteidigungshaushalts liegen, erheblich höher ausfallen. Davon profitieren
insbesondere einerseits die Forschung und andererseits die Einführung von Technologien wie Künstliche Intelligenz,
autonome Systeme, Echtzeitdaten- und Informationsübertragung sowie Anti-Access/Area-Denial-Kapazitäten.
Personalstärke und Verteidigungshaushalt
Personalstärke Verteidigungshaushalt
(in Mrd. Euro)
2023 circa 2.035.000 2023 circa 208
2024 circa 2.035.000 2024 circa 215
2025 circa 2.035.000 2025 circa 217
2. Ausgewählte weitere Staaten
2.1 Indien
Mit circa 1,45 Millionen Soldaten verfügt Indien über die drittgrößten Streitkräfte der Welt. Die während des
Krieges gegen Pakistan im Mai 2025 erkannten Fähigkeitslücken versucht Indien unter anderem mithilfe
internationaler Anbieter zu schließen.
Personalstärke und Verteidigungshaushalt
Personalstärke Verteidigungshaushalt
(in Mrd. Euro)
2023 1.450.000 2023 66,6
2024 1.450.000 2024 circa 70,3
2025 1.450.000 2025 circa 70,6
2.2 Pakistan
Die Landesverteidigung macht angesichts der Erfahrungen des jüngsten Krieges gegen Indien im Mai 2025 aus
pakistanischer Perspektive auch strukturelle Anpassungen erforderlich, wie die weitere Stärkung der
institutionellen Stellung des Feldmarschalls Munir, die Zusammenfassung der Raketentruppen und die Aufstellung eines
Nationalen Strategischen Oberkommandos. Die einheimische pakistanische Produktion tritt sowohl beim
Eigenbedarf als auch beim Export von Lizenzprodukten und Eigenentwicklungen zunehmend in den Vordergrund,
zumal seit dem letzten Krieg gegen Indien das Interesse an pakistanischen Rüstungsprodukten unter potenziellen
Exportkunden zugenommen hat.
Personalstärke und Verteidigungshaushalt
Personalstärke Verteidigungshaushalt
(in Mrd. Euro)
2023 654.000 2023 circa 5,75
2024 654.000 2024 circa 6,92
2025 654.000 2025 circa 8,32
2.3 Iran
Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik hat sich mit den regionalen Auswirkungen des Gaza-Kriegs und dem
damit einhergehenden offensiveren Agieren Israels auch in der Peripherie verändert. Wesentliche
Machtinstrumente des Iran (v. a. die unterstützten irannahen Milizen) haben an Einfluss verloren. Zudem wurden die
Schwächen der eigenen Streitkräfte besonders in der Luftverteidigung aufgedeckt. Bislang ist es dem Regime nicht
gelungen, diesen neuen Rahmenbedingungen ein wirksames Konzept entgegenzusetzen.
Für Iran bleiben der Wiederaufbau des strategischen und taktischen Raketenprogrammes, die (Weiter-)
Entwicklung von „Unmanned Aerial Vehicles“, der Ausbau von Flugabwehr/Luftverteidigung/Radar sowie die
Entwicklung/Modernisierung von Lenkflugkörpern prioritär. Für den strategischen, offensiven Anteil der Waffen sind die
IRGC verantwortlich. Die IRGC steuern, finanzieren und bewaffnen zudem das Netzwerk der irannahen
bewaffneten Gruppen im Rahmen der sogenannte „Achse des Widerstandes“ und versuchen, verloren gegangenen
Einfluss wieder zu erlangen.
Personalstärke und Verteidigungshaushalt
Personalstärke Verteidigungshaushalt
(in Mrd. Euro)
2022 circa 610.000 2022 unbekannt
2023 circa 610.000 2023 7,5
2024 circa 610.000 2024 7,3
2025 circa 610.000 2025 8,0
2.4 Nordkorea
Mit circa 1,28 Millionen Soldatinnen und Soldaten verfügt Nordkorea über eine der größten Armeen der Welt;
auf die Landstreitkräfte entfallen dabei rund 1,1 Millionen Soldatinnen und Soldaten. Rüstungsprogramme der
strategischen und für eine Auseinandersetzung mit den USA relevanten Waffensysteme genießen eine hohe
Priorität. Die seit 2023 neu erstarkte und 2024 durch ein Partnerschaftsabkommen formal besiegelte Zusammenarbeit
mit Russland ermöglicht Nordkorea durch Wissens- und Technologietransfer und andere Leistungen in
Verbindung mit den im russischen Krieg gegen die Ukraine gesammelten Erfahrungen die schrittweise Modernisierung
der Rüstungsindustrie und der konventionellen Streitkräfte sowie die an das Kriegsbild der Gegenwart angepasste
Ausbildung der Soldaten der KVA.
Personalstärke und Verteidigungshaushalt
Personalstärke Verteidigungshaushalt
(in Mrd. Euro)
2023 circa 1.300.000 2023 unbekannt
2024 circa 1.280.000 2024 unbekannt
2025 circa 1.280.000 2025 unbekannt
2.5 Arabische Republik Syrien
Die syrischen Streitkräfte befanden sich in einer Phase des umfassenden Wiederaufbaus. Formal setzen sie sich
zusammen aus mindestens 20 Divisionen von 100.000 Soldaten, wobei sich diese hinsichtlich Stärke und
Einsatzbereitschaft stark unterscheiden. Die Divisionen sollen zukünftig über unabhängige Fähigkeiten in den Bereichen
Nachrichtendienst, Luftverteidigung, Panzerabwehr, Panzertruppen und Pioniertruppen verfügen.
Die Verbände wurden bislang aus einer Vielzahl bewaffneter Gruppierungen zusammengestellt, im Wesentlichen
der Hayat Tahrir AL-Sham (HTS).
Die syrischen Streitkräfte waren vorrangig auf bereits bestehende Machtstrukturen ausgerichtet und in
Hauptoperationsgebiete aufgeteilt. Aufgaben wie die klassische Landesverteidigung standen dabei kurz- bis mittelfristig im
Hintergrund. Primär richtete sich der Fokus auf das Erlangen des staatlichen Gewaltmonopols, um die
Souveränität und Stabilität der Regierung abzusichern. Zentrale Herausforderung blieb die Integration aller Gruppen für
den Aufbau professioneller Strukturen und Abwehr von Gefahren für die syrische Souveränität im Inneren.
Personalstärke und Verteidigungshaushalt
Personalstärke Verteidigungshaushalt
(in Mrd. Euro)
2022 unbekannt 2022 unbekannt
2023 unbekannt 2023 unbekannt
2024 169.000 2024 unbekannt
2025 circa 100.000 2025 unbekannt
VI. Übersicht: Deutsche Projekte im Jahr 2025
Hinweis: Die Beträge sind zur besseren Lesbarkeit gerundet. Die Beträge spiegeln den tatsächlichen Mittelabfluss
zum Zeitpunkt der Erstellung der Übersicht 2025 wider. Bei überjährigen Projekten ist nur der Förderbetrag für
2025 ausgewiesen.
1. Projekte im Bereich der nuklearen Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle
Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit /
Träger Zuwendung 2025
Fortsetzung der Zusammenarbeit der trilateralen „Deep Cuts“-Kommission Institut für
Friedensforschung und
Sicherheitspolitik an der
Universität Hamburg
(IFSH)
290.000 Euro
Fortsetzung der Missile Dialogue Initiative (MDI) The International Institute
for Strategic Studies (IISS)
605.000 Euro
Förderung der Forschung und Erhalt der Expertise in Deutschland zum Thema
strategische Stabilität und Rüstungskontrolle in der Region Asien-Pazifik
Deutsche Gesellschaft für
Auswärtige Politik
(DGAP)
156.000 Euro
Etablierung eines europäisch-chinesischen Expertendialogs zu Themen
Abrüstung/ Rüstungskontrolle
Henry Dunant Centre for
Humanitarian Dialogue
247.000 Euro
Risikoreduzierung und Technologiesimulation (neue disruptive Technologien –
EDTs); Analyse zu Reduzierung der mit EDTs verbundenen Risiken bei der
nuklearen Entscheidungsfindung
European Leadership
Network (ELN)
225.000 Euro
CATALINK-Projekt – Entwicklung und Implementierung eines robusten,
resilienten Krisen-Kommunikationsnetzwerks
Institute for Security and
Technology (IST)
132.000 Euro
Rüstungskontrolltagung zum Umgang mit neuen nuklearen Bedrohungsszenarien
in Europa
Evangelische Akademie
Loccum
11.000 Euro
Opferhilfe und Umweltsanierung infolge von Nukleartests in Kasachstan unter
Berücksichtigung gendertransformativer Ansätze
Centre for Feminist
Foreign Policy (CFFP)
140.000 Euro
Nukleare Gerechtigkeit und Unterstützung Betroffener von Atomwaffentests
(Südpazifik)
Universität Hamburg/
Institut für Geographie
267.000 Euro
Förderung des akademischen Nachwuchses im Bereich Rüstungskontrolle,
Abrüstung und Nichtverbreitung mit vier Promotionsstellen
PRIF – Leibniz-Institut für
Friedens- und
Konfliktforschung
111.000 Euro
Cluster Natur- und Technikwissenschaftliche Rüstungskontrollforschung
(CNTR) zur Stärkung der naturwissenschaftlichen und technikwissenschaftlichen
Friedens- und Konfliktforschung; Anschubfinanzierung
PRIF – Leibniz-Institut für
Friedens- und
Konfliktforschung
545.000 Euro
Ertüchtigung des Physischen Schutzes von Nuklearanlagen in der Ukraine Gesellschaft für Anlagen-
und Reaktorsicherheit
(GRS)
5.635.000 Euro
Ertüchtigung des Physischen Schutzes von Nuklearanlagen in Armenien Gesellschaft für Anlagen-
und Reaktorsicherheit
(GRS)
666.000 Euro
Förderung der Internationalen Nuklearkonferenz der Carnegie-Stiftung Carnegie 37.000 Euro
Förderung Expertennetzwerk Nukleare Abrüstung FZ Jülich 37.000 Euro
Förderung Buchveröffentlichung NPT Briefing Book 2026 KCL 6.000 Euro
Förderung NATO-Kurs des James Martin Centers for Nonproliferation Studies Middlebury Institute of
International Studies
70.000 Euro
Förderung NVV-Workshop in Annecy VCDNP 10.000 Euro
Förderung Wilton Park Konferenz zu NVV-Themen Wilton Park 17.500 Euro
Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit /
Träger Zuwendung 2025
Side-Events (New York) für Überprüfungszyklus Nuklearer
Nichtverbreitungsvertrag
AA 20.500 Euro
2. Projekte im Bereich der chemischen Abrüstung, Nichtverbreitung und
Rüstungskontrolle
Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit /
Träger Zuwendung 2025
Unterstützung des State Emergency Service of Ukraine (SESU) und des State
Border Guard Service of Ukraine (SBGS) im Projekt zur Stärkung der
ukrainischen Zivilschutzfähigkeiten im Bereich der CBRN-Gefahrenabwehr.
Aufgrund der jüngsten Entwicklungen in der Ukraine lag der Schwerpunkt des
Projekts im Jahr 2025 verstärkt auf der chemischen Gefahrenabwehr
Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe;
finanziert durch das
Auswärtige Amt
1.006.668 Euro
HEAT-Ausbildungsdurchgänge für Inspektorinnen und Inspektoren der OVCW Bundesministerium der
Verteidigung
58.418 Euro
Einzahlung in den Trust Fund zur Unterstützung der Aktivitäten der OVCW in
Syrien
Organisation für das
Verbot von Chemischen
Waffen (OVCW)
2.000.000 Euro
3. Projekte im Bereich der biologischen Abrüstung, Nichtverbreitung und
Rüstungskontrolle
Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit / Träger Zuwendung 2025
Deutsches Biosicherheitsprogramm BNI (Bernhard-Nocht-Institut für
Tropenmedizin); Friedrich-Löffler-Institut
für Tiergesundheit; Institut für Mikrobiologie
der Bundeswehr; Robert Koch-Institut; GIZ
6.978.000 Euro
Unterstützung des UNSGM (Trainings von
nominiertem Fachpersonal, Labortrainings)
Robert Koch-Institut 1.216.000 Euro
4. Projekte im Bereich der Abrüstung, Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung für neue
Technologien
1. Letale Autonome Waffensysteme (LAWS)
Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit /
Träger Zuwendung 2025
Unterstützung zur Forschung über Voreingenommenheiten („unintended biases“)
im Zusammenhang mit dem militärischen Einsatz Künstlicher Intelligenz und der
Einhaltung des Völkerrechts, einschließlich des humanitären Völkerrechts (2024
– 2025)
Stockholm International
Peace Research Institute
(SIPRI), Stockholm,
Schweden
163.600 Euro
Einzahlung in den Trust Fund des Instituts der Vereinten Nationen für
Abrüstungsforschung (UNIDIR), dort in das Programm „Security and
Technology“, u. a. zur praxisbezogenen Unterstützung multilateraler
Abrüstungsprozesse im Bereich technologischer Innovationen
United Nations Institute for
Disarmament Research
(UNIDIR), Genf
500.000 Euro
5. Projekte und Konferenzen im Bereich der konventionellen Abrüstung,
Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung
1. Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie konventionelle Munition (inkl.
Lagerbestandszerstörung, Lagersicherheit und Kapazitätsaufbau)
Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit /
Träger Zuwendung 2025
Unterstützung des Geneva International Centre for Humanitarian Demining
(GICHD) bei einem Projekt zur Stärkung des im Januar 2019 entstandenen
internationalen Mechanismus zur technischen Beratung und Unterstützung
bezüglich des sicheren Managements von Munition („Ammunition Management
Advisory Team“, AMAT) in Übereinstimmung mit der internationalen
technischen Leitlinie für Munition (IATG) für ein verbessertes nationales
Munitionsmanagement weltweit (2023 – 2025)
Geneva International
Centre for Humanitarian
Demining, GICHD
659.900 Euro
Unterstützung der Nichtregierungsorganisation Conflict Armament Research Ltd.
(CAR) bei der Erweiterung und Vertiefung von Ermittlungen illegaler Waffen-
und Munitionslieferungsketten und Bereitstellung zugeschnittener Unterstützung
an iTrace Mitgliedstaaten in der Nachverfolgung von Waffen und Munition,
sowie an Konfliktstaaten im Kapazitätsaufbau in den Bereichen
Waffenidentifikation und Nachverfolgung (iTrace V) (2023 – 2025)
Conflict Armament
Research Ltd. (CAR)
689.000 Euro
Unterstützung des Forschungsinstituts Bonn International Center for Conflict
Studies bei der Weiterführung des Projekts mit afrikanischen
Regionalorganisationen zum Kapazitätsaufbau in der Waffen- und
Munitionskontrolle (im Rahmen der Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich
Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung; 2021 – 2025)
Bonn International Center
for Conflict Studies
470.400 Euro
Unterstützung des Forschungsinstituts Bonn International Center for Conflict
Studies zur Förderung der Koordinierung des Waffen- und
Munitionsmanagements in Afrika (2025 – 2026)
Bonn International Center
for Conflict Studies
757.900 Euro
Unterstützung des Forschungsinstituts Small Arms Survey bei Umsetzung der
Karibik-SALW-Roadmap „Pathway to policy: Integrating security and public
health responses to firearms trafficking and violence in the Caribbean“ –
„Integration von Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen gegen illegalen
Waffenhandel und Gewalt in der Karibik“ (2023 – 2025)
Small Arms Survey 350.200 Euro
Unterstützung des Forschungsinstituts Small Arms Survey bei einem Projekt zur
Stärkung der regionalpolitischen Kohärenz für geschlechtergerechte
Kleinwaffenkontrolle und Maßnahmen gegen improvisierte Sprengsätze (C-IED)
Small Arms Survey 150.500 Euro
Unterstützung des Forschungsinstituts Small Arms Survey bei einem Projekt zur
Unterstützung der Ukraine bei der Eindämmung von Klein- und Leichtwaffen-
(SALW)-Proliferationsgefahren durch Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine
(2023 – 2025)
Small Arms Survey 400.200 Euro
Einzahlung in den Trust Fund des Instituts der Vereinten Nationen für
Abrüstungsforschung (UNIDIR), dort in das Programm „Conventional Arms and
Ammunition Control Programme 2025-2030“ (konventionelles
Rüstungskontrollprogramm)
United Nations Institute
for Disarmament Research
(UNIDIR), Genf
1.200.000 Euro
Einzahlung in den vom Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen
(UNODA) geführten Trust Fund („UN Trust Facility Supporting Cooperation on
Arms Regulation“, UNSCAR) für Projektarbeit
United Nations Office for
Disarmament Affairs
1.000.000 Euro
Einzahlung in den vom Regionalen Zentrum für Frieden und Sicherheit der
Vereinten Nationen in Lateinamerika und der Karibik (UNLIREC) geführten
Trustfund zur Förderung einer ganzheitlichen Kleinwaffen- und
Munitionskontrolle und zum Kapazitätsaufbau in der Karibik und in Südamerika
(2025 – 2026)
United Nations Regional
Centre for Peace,
Disarmament and
Development in Latin
America and the Caribbean
(UNLIREC)
1.000.000 Euro
Einzahlung in den Trust Fund des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und
Verbrechensbekämpfung (UNODC), dort für das „Global Firearms Programme“
zur Eindämmung der illegalen Proliferation von Kleinwaffen und Munition in der
Ukraine, Moldau, Westafrika/Sahel, Karibik (Haiti) und Lateinamerika
Büro der Vereinten
Nationen für Drogen- und
Verbrechensbekämpfung
(UNODC)
2.000.000 Euro
Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit /
Träger Zuwendung 2025
Unterstützung des New York University Center for International Cooperation
(CIC) bei der Etablierung von GENSAC als überregionales Netzwerk und
Stärkung der nachhaltigen Teilhabe von Frauen in
Kleinwaffenkontrollmaßnahmen sowie Nutzung der Synergien innerhalb der
Abrüstungsagenda, der 2030-Nachhaltigkeitsagenda sowie der Agenda „Frauen,
Frieden und Sicherheit“
New York University
Center for International
Cooperation (CIC)
125.000 Euro
Einzahlung in den Trust Fund der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE) für Projekte der Kleinwaffenkontrolle
Organisation für Sicherheit
und Zusammenarbeit in
Europa (OSZE)
1.800.000 Euro
Unterstützung der Nichtregierungsorganisation MAG bei der Fortsetzung eines
Projekts zur Förderung von Sicherheit und Stabilität in der Sahel-Region und
Westafrika durch Reduzierung bewaffneter Gewalt (2024 – 2025)
Mines Advisory Group
(MAG)
1.497.000 Euro
Einzahlung in den Trust Fund des Büros der Vereinten Nationen für
Abrüstungsfragen (UNODA) zur Unterstützung von Aktivitäten des UNODA
Conventional Arms Branch (CAB) bei Maßnahmen zur Umsetzung der EWIPA-
Erklärung, des Programms Africa Amnesty Month im Rahmen der Silencing the
Guns Initiative der Afrikanischen Union (AU), des VN-Globalen Rahmenwerks
Munition sowie zur Kleinwaffenkontrolle in VN-Friedensmissionen
Büro der Vereinten
Nationen für
Abrüstungsfragen
(UNODA)
1.400.000 Euro
2. VN-Waffenübereinkommen (u. a. explosive Kampfmittelrückstände, behelfsmäßige
Sprengvorrichtungen, Antifahrzeugminen)
Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit /
Träger Zuwendung 2025
VN-Pflichtbeitrag für die Vertragsstaatenkonferenz und Expertentreffen des VN-
Waffenübereinkommens sowie Unterstützung der Implementation Support Unit
des VN-Waffenübereinkommens (CCW)
Büro der Vereinten
Nationen in Genf
65.000 Euro
3. Ottawa-Konvention zur weltweiten Ächtung von Antipersonenminen
Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit /
Träger Zuwendung 2025
VN-Pflichtbeitrag für die Vertragsstaatenkonferenz sowie Vorbereitungstreffen
des Übereinkommens über die weltweite Ächtung von Antipersonenminen
(Ottawa-Konvention)
Büro der Vereinten
Nationen in Genf
48.000 Euro
Freiwilliger Beitrag zur Unterstützung der Implementation Support Unit des
Übereinkommens über die weltweite Ächtung von Antipersonenminen sowie
Unterstützung des Sponsorship Programms (Ottawa-Konvention)
Implementation Support
Unit – Centre international
de deminage humanitaire –
Genf
100.000 Euro
4. Oslo-Übereinkommen zur weltweiten Ächtung von Streumunition
Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit /
Träger Zuwendung 2025
VN-Pflichtbeitrag für die Vertragsstaatenkonferenz sowie Vorbereitungstreffen
des Übereinkommens über Streumunition (Oslo-Übereinkommen)
Büro der Vereinten
Nationen in Genf
43.900 Euro
Pflichtbeitrag zur Unterstützung der Implementation Support Unit des
Übereinkommens über Streumunition (Oslo-Übereinkommen)
Implementation Support
Unit, Centre international
de deminage humanitaire,
Genf
72.500 Euro
6. Projekte des Minen- und Kampfmittelräumens im Rahmen der Humanitären Hilfe, von
Stabilisierung und Entwicklungszusammenarbeit
1. Unterstützte Projekte des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens
Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit /
Träger Zuwendung 2025
Afghanistan: Erhöhung der menschlichen Sicherheit und Förderung nachhaltiger
Lebensgrundlagen durch die sichere Entschärfung und Beseitigung von
Explosivstoffen
The Halo Trust 3.617.000,00 Euro
Äthiopien: Umfassendes humanitäres Minenräumen in Konfliktgebieten im
Regionalstaat Tigray
Handicap International
e. V.
2.221.487,00 Euro
Äthiopien: Humanitäres Minenräumen in Äthiopien an der Grenzregion zu
Somalia
The Halo Trust 2.435.739,69 Euro
Irak: Stärkung von Stabilität durch Reduzierung von waffenbedingter Gewalt Handicap International
e. V.
2.394.015.89 Euro
Irak: Minenräumen und Kapazitätenstärkung im Irak (Provinz Anbar) Norwegian People´s Aid 2.360.609,97 Euro
Irak: Stärkung der menschlichen Sicherheit und Stabilisierung im Irak durch die
Durchführung von Erfassungs-, Räumungs- und Aufklärungsmaßnahmen im
Bereich der Kampfmittelbeseitigung (EO), um ein nachhaltiges und national
geführtes Minenräumungsprogramm zu unterstützen
Mines Advisory Group 1.500.000,00 Euro
Kambodscha: Humanitäres Minenräumen im Nordwesten Kambodschas The Halo Trust 2.600.274,05 Euro
Kambodscha: Humanitäres Minenräumprojekt im Grenzgebiet Kambodscha-
Thailand
Norwegian People´s Aid 1.980.630,14 Euro
Kolumbien: Humanitäres Minenräumen in Cumaribo, Urrao, Montelibano and
San José de Uré
Campaña Colombiana
contra Minas
1.537.883,71 Euro
Kolumbien: Umfassendes Minenräumen und grün-wirtschaftliche
Wiederherstellung in betroffenen Gebieten durch einen Ansatz von Reduzierung
bewaffneter Gewalt
Handicap International
e. V.
1.350.000,00 Euro
Laos: Räumung und Landfreigabe in Houameuang District Houaphan Province,
Lao PDR
Handicap International
e. V.
460.836,32 Euro
Palästinensische Gebiete und Libanon: Verbesserte Sicherheit der vom Konflikt
betroffenen Gemeinden in den besetzten palästinensischen Gebieten und im
Libanon durch Aufklärung über die Gefahr explosiver Kampfmittel (EORE)
Danish Refugee Council 700.000,00 Euro
Palästinensische Gebiete: Integrierte Notfallmaßnahmen für die von der Krise
betroffene Bevölkerung im Gazastreifen mit Schwerpunkt auf Entsorgung
explosiver Kriegsreste (EOD), Aufklärung über die Gefahr explosiver
Kampfmittel (EORE) und Opferfürsorge (VA)
Handicap International
e. V.
500.000,00 Euro
Palästinensische Gebiete: Integrierte Notfallmaßnahmen für die von der Krise
betroffene Bevölkerung im Gazastreifen mit Schwerpunkt auf Landfreigabe (LR),
Entsorgung explosiver Kriegsreste (EOD), Aufklärung über die Gefahr explosiver
Kampfmittel (EORE) und Opferfürsorge (VA) einschließlich psychischer
Gesundheit und psychosozialer Unterstützung (MHPSS).
Handicap International
e. V.
200.000,00 Euro
Simbabwe: Untersuchung und Räumung für ein minenfreies Zimbabwe 2025 Norwegian People´s Aid 1.178.337,72 Euro
Sri Lanka: Abschließendes Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen in Sri
Lanka
Mines Advisory Group 1.650.000,00 Euro
Sri Lanka: Humanitäres Minenräumen im Norden Sri Lankas The Halo Trust 1.733.535,38 Euro
Sudan: Integrierter Ansatz in der humanitären Minenräumung zur
Resilienzbildung von konflikt - und notfallbetroffenen Gemeinden im Südsudan,
sowie Gefahrenaufklärung im Sudan
Danish Refugee Council 200.000,00 Euro
Südsudan: Humanitäres Minenräumen in Südsudan - Räumung von
Minenfeldern, Streumunitionsresten und Beseitigung anderer Reste mit
integrierter Risikoaufklärung
Mines Advisory Group 1.881.561,00 Euro
Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit /
Träger Zuwendung 2025
Südsudan: Integrierte und mobile Räumungen bzw. Räumungsbemühungen zur
Stärkung der Widerstandsfähigkeit in von Konflikten und Notfällen betroffenen
Gemeinden in Upper Nile, Jonglei und Ost-Äquator-Staaten in Südsudan
Danish Refugee Council 550.000,00 Euro
Syrien: Stärkung von Resilienz und Erhöhung menschlicher Sicherheit sowie
Schutz durch humanitäres Minenräumen in Nord-Ost-Syrien
Handicap
International e. V.
1.962.857,99 Euro
Syrien: Reduzierung des Schadens durch explosive Munition im Nordwesten und
Süden Syriens
The Halo Trust 5.000.000,00 Euro
Ukraine: Minenräumung in mit Kampfmitteln verseuchten Gebieten der Ukraine Norwegian People´s Aid 1.500.000,00 Euro
Ukraine: Förderung der menschlichen Sicherheit und der Lebensgrundlage durch
humanitäres Minenräumen
The Halo Trust 1.500.000,00 Euro
Ukraine: Pilotprojekt mit HI zu Opferversorgung - Integrierter Ansatz zur
Unterstützung von Betroffenen
von Unfällen mit explosiven Kriegsmitteln
Danish Refugee Council 2.788.100,81 Euro
Ukraine: Förderung der Kapazitätsentwicklung von betroffenen Gemeinschaften
und Minenräumungsorganisationen im Osten der Ukraine, um mit den
Herausforderungen durch Kampfmittelbeseitigung umzugehen und die
menschliche Sicherheit zu gewährleisten
Handicap
International e. V.
1.614.200,00 Euro
Ukraine: Unterstützung der Räumung von kontaminierten Flächen, um den
Zugang zu und die Instandsetzung lebenswichtiger Infrastruktur in der Ukraine zu
gewährleisten
Mines Advisory Group 1.280.000,00 Euro
2. Sonstige AA-Förderung im Bereich Minen- und Kampfmittelräumen
Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit /
Träger Zuwendung 2025
Global: Umsetzung der Konventionen von Oslo und Lausanne: Forschung,
Interessenvertretung und Stärkung der nationalen Kapazitäten zur Bekämpfung
der Auswirkungen von Antipersonenminen und Streumunition
ICBL-CMC
International Campaign
(to) ban
Landmines – Cluster
Munition Coalition
506.092,00 Euro
Global: Unterstützung bei der Umsetzung der deutschen Strategie zum
humanitären Minen- und Kampfmittelräumen (2024 bis 2028) - Anschluss an
GICHD-Vorhaben
Unterstützung des Kapazitätsaufbaus für die AA-Prioritätsländer zur Förderung
einer effektiven und effizienten humanitären Minenräumung durch nationale
Eigenverantwortung
GICHD – Geneva
International Center for
Humanitarian Demining
1.492.417,81 Euro
Global: Odyssee2025 – Beschleunigung Landfreigabe Handicap International
e. V.
1.040.583,00 Euro
3. BMZ-Förderungen im Bereich Minen- und Kampfmittelräumen sowie Opferfürsorge1
Kurzbeschreibung Zusammenarbeit mit /
Träger Ausgaben 2025
Syrien: Psychische Gesundheit, psychosoziale Unterstützung (MHPSS2) GIZ 2.900.000 Euro
Jordanien: Psychosoziale Unterstützung und Traumaarbeit GIZ 900.000 Euro
Türkei: Psychische Gesundheit und psychosoziale Unterstützung (MHPSS) für
syrische Flüchtlinge, u.a. von Minenopfern
GIZ 1.300.000 Euro
Ukraine: Unterstützung des Klinikums Solonyy Lyman beim Aufbau eines
Rehabilitationszentrums im Bereich Prothetik
GIZ/Bund-Länder-
Programm mit
Staatskanzlei NRW
321.415 Euro
Ukraine: Unterstützung der Infektionsdiagnostik und -kontrolle am Mechnikov-
Krankenhaus Dnipro
GIZ/Bund-Länder-
Programm mit
Staatskanzlei NRW
19.575 Euro
Ukraine: Unterstützung des Mykolaiv Veterans Hospital beim Aufbau einer
Prothetikwerkstatt
GIZ/Bund-Länder-
Programm mit
Staatskanzlei
Niedersachsen
19.071 Euro
Ukraine: Unterstützung der Stadtkliniken von Zaporizhzhya (medizinische
Ausstattung, Konzeptplanung, Fortbildung)
GIZ/Bund-Länder-
Programm mit
Wissenschaftsministerium
in Sachsen-Anhalt
58.243 Euro
Ukraine: Psychische Gesundheit und psychosoziale Unterstützung (MHPSS), u. a.
von Minenopfern
GIZ 4.600.000 Euro
Ukraine: Sachgüter für Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen des Projekts
„Verbesserung des Bevölkerungsschutzes und Wiederaufbau in kommunaler
Zusammenarbeit mit der Ukraine“
GIZ 5.299.332 Euro
1 Dazu zählen auch das Minenräumen im Rahmen von Infrastrukturmaßnahmen, der Landwirtschaft, Aufklärungstraining, Prothetik
(insbesondere Ukraine und UNDP Syrien/Irak). Die Höhe der Ausgaben ist jeweils in den Gesamtmaßnahmen enthalten und kann nicht
näher quantifiziert oder einzelnen Jahren zugeordnet werden. Diese Maßnahmen werden daher nicht im Einzelnen aufgeführt.
2 Mental Health and Psychosocial Support; Hinweis: Bei den aufgeführten Staaten und Territorien handelt es sich um Signatarstaaten der
jeweiligen Konvention und nicht notwendigerweise um Staaten, die Deutschland im völkerrechtlichen Sinne als solche anerkannt hat.
VII. Tabellenanhang
1. Maßnahmen nach dem Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa3
1.1 Durch Deutschland im Berichtsjahr durchgeführte Inspektionen
Inspizierter Vertragsstaat Zeitraum Gemeldete Inspektionsstätte mit Beteiligung
Rumänien 25. – 28.02.2025 SFANTU GHEORGHE –/–
Tschechien 23. – 26.06.2025 HRANICE –/–
Vereinigtes Königreich 07. – 10.07.2025 CONINGSBY –/–
Norwegen 22. – 26.09.2025 BJERKVIK Spanien
1.2 Deutsche Beteiligung an Inspektionen anderer Vertragsstaaten im Berichtsjahr
Inspizierter Vertragsstaat Inspizierender Vertragsstaat Zeitraum Gemeldete
Inspektionsstätte
Spanien Belgien 03. – 07.03.2025 SAN FERNANDO
Vereinigte Staaten (in
Norwegen)
Portugal 10. – 14.06.2025 STJØRDAL
Rumänien Frankreich 02. – 06.11.2025 BRASOV/ GHIMBAV
1.3 In Deutschland durchgeführte Inspektionen im Berichtsjahr
Inspizierender Vertragsstaat Zeitraum Gemeldete Inspektionsstätte mit Beteiligung
Vereinigtes Königreich 12. – 14.03.2025 IDAR-OBERSTEIN –/–
Norwegen 07. – 11.04.2025 HAMMELBURG Vereinigtes Königreich,
Vereinigte Staaten
Rumänien 09. – 12.09.2025 BREMERVÖRDE Dänemark, Tschechien
Italien 03. – 07.11.2025 ROTENBURG/ WÜMME Portugal, Spanien
Frankreich 24. – 28.11.2025 LOHHEIDE –/–
3 Die Suspendierung des KSE-Vertrages durch die Bundesrepublik Deutschland trat am 8. April 2024 in Kraft. Alle in dieser Übersicht
angegebenen Maßnahmen waren Aktivitäten auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen zum Fähigkeitserhalt im Bereich der
Verifikation.
2. Maßnahmen nach dem Wiener Dokument 2011
Neben den nachstehenden Maßnahmen nach Kapitel IX und X des Wiener Dokuments entsandte Deutschland
Beobachter und Besucher zu weiteren Vertrauensbildenden Maßnahmen. Insgesamt waren dies zehn
Kontaktmaßnahmen und eine Beobachtung Bestimmter Militärischer Aktivitäten.
Darüber hinaus führte Deutschland selbst, in Kooperation mit den Vereinigten Staaten, die eigenen Kontakte in
Deutschland durch.
2.1 Durch Deutschland im Berichtsjahr durchgeführte Inspektionen
Inspektionen in Zeitraum mit Beteiligung
Serbien 10. – 14.02.2025 Norwegen, Tschechien
Tschechien (bilateral) 23. – 26.06.2025 –/–
2.2 Durch Deutschland im Berichtsjahr durchgeführte Überprüfungen
Überprüfungen in am mit Beteiligung
Rumänien (bilateral) 27.02.2025 –/–
Norwegen (bilateral) 25.09.2025 Spanien
Kasachstan (bilateral) 01.10.2025 –/–
Moldau (bilateral) 12.11.2025 –/–
2.3 Deutsche Beteiligung an Inspektionen anderer Teilnehmerstaaten im Berichtsjahr
Inspizierender Teilnehmerstaat Inspizierter Teilnehmerstaat Zeitraum
Vereinigtes Königreich Aserbaidschan 24. – 28.02.2025
Norwegen Moldau 04. – 08.05.2025
2.4 Deutsche Beteiligung an Überprüfungen anderer Teilnehmerstaaten im Berichtsjahr
Überprüfender Teilnehmerstaat Überprüfter Teilnehmerstaat Zeitraum
Niederlande Aserbaidschan 16. – 20.02.2025
Belgien (bilateral) Spanien 03. – 07.03.2025
Portugal (bilateral) Vereinigte Staaten (in Norwegen) 10. – 14.06.2025
Frankreich (bilateral) Rumänien 02. – 06.11.2025
2.5 In Deutschland im Berichtsjahr durchgeführte Inspektionen
Inspizierender Teilnehmerstaat Zeitraum mit Beteiligung
–/– –/– –/–
2.6 In Deutschland im Berichtsjahr durchgeführte Überprüfungen
Überprüfender Teilnehmerstaat am mit Beteiligung
Finnland (bilateral) 04.02.2025 –/–
Finnland (bilateral) 06.02.2025 –/–
Moldau 19.02.2025 –/–
Südkorea (bilateral) 01.04.2025 Tschechien, Ungarn
Norwegen (bilateral) 10.04.2025 Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten
Rumänien (bilateral) 11.09.2025 Dänemark, Tschechien
Italien (bilateral) 04.11.2025 Portugal, Spanien
Georgien (bilateral) 18.11.2025 –/–
Georgien (bilateral) 20.11.2025 –/–
Frankreich (bilateral) 25.11.2025 –/–
3. Maßnahmen gemäß Friedensabkommen von Dayton (DPA), Anhang 1-B, Artikel IV und V
3.1 Durch Deutschland im Berichtsjahr unterstützte Inspektionen gemäß DPA, Anhang 1-B, Artikel IV
Inspizierende Abkommenspartei Inspizierte Abkommenspartei Zeitraum
Kroatien Serbien 07. – 11.04.2025
Serbien Montenegro 16. – 20.06.2025
Bosnien und Herzegowina Kroatien 01. – 05.09.2025
3.2 Durch Deutschland im Berichtsjahr durchgeführte Inspektionen und Überprüfungen gemäß DPA,
Anhang 1-B, Artikel V
Inspizierte Abkommenspartei Zeitraum mit Beteiligung
–/– –/– –/–
Überprüfte Abkommenspartei Datum mit Beteiligung
Serbien 23.07.2025 Vereinigtes Königreich
Bosnien und Herzegowina 16.09.2025 Portugal
3.3 In Deutschland im Berichtsjahr durchgeführte Inspektionen und Überprüfungen gemäß DPA,
Anhang 1-B, Artikel V
Inspizierende Abkommenspartei Zeitraum mit Beteiligung
–/– –/– –/–
Überprüfende Abkommenspartei Datum mit Beteiligung
–/– –/– –/–
4. Maßnahmen gemäß Vertrag über den Offenen Himmel im Berichtsjahr
4.1 Von Deutschland im Berichtsjahr durchgeführte OH-Beobachtungsflüge
Beobachtungsflug über Territorium Zeitraum mit Beteiligung
Norwegen 05. – 09.05.2025 Dänemark, Finnland, Schweden
Georgien 02. – 06.06.2025 Kanada, Vereinigtes Königreich, Spanien,
Schweden
Estland, Lettland, Litauen 16. – 20.06.2025 ohne
Kanada 06. – 12.07.2025 Vereinigtes Königreich, Schweden
Tschechien 18. – 22.08.2025 ohne
Rumänien 13. – 17.10.2025 ohne
Frankreich 03. – 07.11.2025 Vereinigtes Königreich
Portugal, Spanien 24. – 28.11.2025 Kanada, Vereinigtes Königreich, Schweden
4.2 Deutsche Beteiligung an OH-Beobachtungsflügen anderer Vertragsstaaten
Beobachtungsflug über Territorium Zeitraum mit Beteiligung
Bosnien und Herzegowina über Deutschland,
Belgien, Niederlande und Luxemburg
(passiv)
19. – 23.05.2025 ohne
Frankreich über Bosnien und Herzegowina 21. – 25.07.2025 Deutschland, Tschechien, Kroatien, Ungarn
Kanada über Georgien 01. – 05.09.2025 Deutschland, Italien, Lettland
Vereinigtes Königreich über Bosnien und
Herzegowina
27. – 31.10.2025 Deutschland, Kanada, Schweden, Lettland
VIII. Abkürzungsverzeichnis
AG Australische Gruppe („Australia Group“)
AKW Atomkraftwerk
ATT Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“)
AU Afrikanische Union („African Union“)
AVV Atomwaffenverbotsvertrag („Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons“)
BAFA Bundesausfuhramt; jetzige Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle
BBK Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
BICC „Bonn International Center for Conflict Studies“
BIP Bruttoinlandsprodukt
BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung
BMVg Bundesministerium der Verteidigung
BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
BNI Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin
BWÜ Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung
bakteriologischer (biologischer) und von Toxinwaffen sowie über die
Vernichtung solcher Waffen
CBRN Chemisch, biologisch, radiologisch und nuklear
CCCM Kolumbianische Kampagne gegen Minen (“Campaña Colombiana Contra
Minas”)
CCW VN-Waffenübereinkommen („Convention on Prohibitions or Restrictions on the
Use of Certain Conventional Weapons which may be deemed to be Excessively
Injurious or to have Indiscriminate Effects“)
CEND „Creating an environment for nuclear disarmament“
COARM EU-Ratsarbeitsgruppe, zuständig für die Exportkontrolle konventioneller
Waffen (“Working Party on Conventional Arms Export”)
CPPNM Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial („Convention on
the Physical Protection of Nuclear Material“)
CSA Abkommen über umfassende Sicherungs- und Verifikationsmaßnahmen
(„Comprehensive Safeguards Agreement“) der Internationalen Atomenergie-
Organisation
CTBT Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen, auch
Atomteststoppvertrag („Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty“)
CTBTO Organisation des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen
(„Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organisation“)
CWÜ Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und
des Einsatzes chemischer Waffen und die Vernichtung solcher Waffen (auch
Chemiewaffen-Übereinkommen genannt)
DCP Defence Command Paper
E3/EU+3 EU-3 (Deutschland, Großbritannien, Frankreich) + Hoher Vertreter der EU für
Außen- und Sicherheitspolitik + 3 (China, Russland, Vereinigte Staaten)
ECOWAS Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (Economic Community of West
African States)
EU Europäische Union
EWIPA Bezeichnung für die Auswirkungen von Explosivwaffen in urbanen Räumen
(„Explosive Weapons in Populated Areas“)
FAO Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen
(„Food and Agriculture Organization of the United Nations“),
auch Welternährungsorganisation genannt
FMCT Vertrag über das Produktionsverbot von spaltbarem Material für Nuklearwaffen
und andere Kernsprengkörper („Fissile Material Cut-off Treaty“)
G7 Gruppe der sieben führenden Industrienationen Deutschland, Frankreich, Italien,
Japan, Kanada, Vereinigtes Königreich und die Vereinigte Staaten („Group of
Seven“)
GENSAC Netzwerk für eine gleichberechtigte Kleinwaffenkontrolle („Gender Equality
Network for Small Arms Control“)
GGE Regierungsexpertengruppe (Group of Governmental Experts)
GICHD Genfer Internationales Zentrum für Humanitäre Minenräumung („Geneva
International Centre for Humanitarian Demining“)
GICNT “Global Initiative to Combat Nuclear Terrorism”
GIZ Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
GP Globale Partnerschaft („Global Partnership“)
HALO Trust British-amerikanische gemeinnützige Organisation, die sich vor allem auf die
Räumung von Landminen spezialisiert
HCoC Haager Verhaltenskodex gegen die Proliferation ballistischer Raketen
(Hague Code of Conduct against the Proliferation of Ballistic Missiles)
HI Handicap International
HLTF High Level Task Force
HSFK Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung
IAEO Internationale Atomenergie-Organisation
ICSANT “International Convention for the Suppression of Acts of Nuclear Terrorism”
IED Behelfsmäßige Sprengvorrichtungen („Improvised Explosive Device“)
IFSH Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg
IIT “Investigation and Identification Team” der OVCW
IKRK Internationales Komitee vom Roten Kreuz
IMB Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr
INCAF International Network on Conflict and Fragility
INF Nukleare Mittelstreckensysteme bzw. Washingtoner Vertrag über nukleare
Mittelstreckensysteme („Intermediate Range Nuclear Forces Treaty“)
IPNDV Partnerschaft zur Verifikation nuklearer Abrüstung („International Partnership
for Nuclear Disarmament Verification“)
IRGC Islamic Revolutionary Guards Corps
JCPoA Wiener Nuklearvereinbarung mit Iran („Joint Comprehensive Plan of Action“)
JIM Gemeinsamer Untersuchungsmechanismus der VN und der OVCW
(„Joint Investigative Mechanism“)
KI Künstliche Intelligenz.
KSE Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (vom 19. November 1990)
KVA Koreanische Volksarmee
LAWS Letale Autonome Waffensysteme
MAG „Mines Advisory Group“
MDI „Missile Dialogue Initiative“
MTCR Trägertechnologie-Kontrollregime („Missile Technology Control Regime“)
NATO Nordatlantikvertrags-Organisation („North Atlantic Treaty Organization”)
NPDI Initiative für Nichtverbreitung und Abrüstung („Non-Proliferation and
Disarmament Initiative“)
NSA Negative Sicherheitsgarantien („Negative Security Assurances“)
NSCG Arbeitsgruppe zur nuklearen Sicherheit (Nuclear Security Contact Group)
NSF Nuklearer Sicherungsfonds
NSG Gruppe der nuklearen Lieferländer („Nuclear Suppliers Group“)
NVV Nuklearer Nichtverbreitungsvertrag („Non-Proliferation Treaty“)
OEWG Offene Arbeitsgruppe („Open-ended Working Group“)
OSZE Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
OVCW Organisation für das Verbot chemischer Waffen
P5 Die fünf ständigen Mitglieder des VN-Sicherheitsrats: China, Frankreich,
Russland, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten („Permanent
Five“)
PLN Vorankündigung von Raketenstarts („Pre-Launch-Notifications“)
RACVIAC Regionales Rüstungskontrollzentrum zur Unterstützung von Verifikation und
Implementierung in Rakitje bei Zagreb („Regional Arms Control Verification
and Implementation Assistance Centre“, inzwischen: „RACVIAC Centre for
Security Cooperation“)
RECSA Regional Centre for Small Arms
RKI Robert-Koch-Institut
SALW Kleinwaffen und Leichte Waffen (Small Arms and Light Weapons)
SDGs Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („Sustainable
Development Goals“)
SLBM U-Boot-gestützte ballistische Rakete „Submarine Launched Ballistic Missile”
START Vertrag über die Reduzierung strategischer Waffen und Trägersysteme
(„Strategic Arms Reduction Treaty“)
TrÜbPl Truppenübungsplatz/-plätze
UAS Unbemannte Flugobjekte, auch Drohnen genannt („Unmanned Aircraft
Systems“)
UNDP Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen („United Nations Development
Programme“)
UNIDIR Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung („United Nations
Institute for Disarmament Research“)
UNLIREC Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen für Frieden, Abrüstung
und Entwicklung in Lateinamerika und der Karibik („United Nations Regional
Centre for Peace, Disarmament and Development in Latin America and the
Caribbean“)
UNMAS Minenaktionsdienst der Vereinten Nationen („United Nations Mine Action
Service“)
UNODA VN-Büro für Abrüstungsfragen („United Nations Office for Disarmament
Affairs“)
UNODC Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung
(„United Nations Office on Drugs and Crime“)
UNPoA BMS7 UN Programme of Action Biennial Meeting of States
VN Vereinte Nationen („United Nations Organization“)
VNGS Generalsekretär der Vereinten Nationen
VSK Vertragsstaatenkonferenz
WA Wassenaar Abkommen (Wassenaar Arrangement)
WAMI Weltweiter Austausch Militärischer Information
WD11 Wiener Dokument 2011 (Politisch verbindliche Vereinbarung
aller 57 OSZE-Teilnehmerstaaten)
WHO Weltgesundheitsorganisation („World Health Organization“)
ZODIAC Zoonotic Disease Integrated Action
ZVBw Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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