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Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2024 (Jahresabrüstungsbericht 2024)

dip / drucksache 02.05.2025 · WP 21 · 21/115 · Unterrichtung · Original ↗

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Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2024 (Jahresabrüstungsbericht 2024) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/115 21. Wahlperiode 02.05.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2024 (Jahresabrüstungsbericht 2024) Inhal tsverzeichnis Seite Einleitung ...................................................................................................... 6 Rückblick: Wichtige Daten und Ereignisse des Jahres 2024 ................... 9 Ausblick: Wichtige Daten des Jahres 2025 ................................................ 10 I. Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen .............................................................. 11 1. Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung im nuklearen Bereich ................................................................................ 11 1.1 Der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag und der NVV- Überprüfungsprozess ........................................................................... 11 1.2 Nukleare Rüstungskontrolle ................................................................ 11 1.3 Schritte und Initiativen für Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung.................................................................................. 13 1.4. Abrüstungskonferenz (CD) ................................................................. 16 1.5 Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) .............................. 17 2. Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung im Bereich chemischer Waffen – Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen .............................................................................. 19 3. Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung im Bereich biologischer Waffen ............................................................................ 20 3.1 Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen (BWÜ) ......... 20 Zugeleitet mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 30. April 2025 gemäß Beschluss vom 5. Juli 1997 auf Bundestagsdrucksache 13/6482. Seite 3.2 Unterstützung des Mechanismus des VN-Generalsekretärs (UNSGM) ............................................................................................ 20 3.3 Deutsches Biosicherheitsprogramm .................................................... 21 4. Rüstungskontrolle von Trägersystemen .............................................. 21 5. Regionale und länderspezifische Proliferationsrisiken........................ 22 5.1 Islamische Republik Iran ..................................................................... 22 5.2 Demokratische Volksrepublik Korea .................................................. 23 5.3 Arabische Republik Syrien .................................................................. 23 II. Neue sicherheits- und rüstungskontrollpolitische Herausforderungen ........................................................................... 25 1. Zukunftstechnologien und ihre militärischen Anwendungen .............. 25 2. Stärkung der Cybersicherheit im EU-, VN-, NATO- und OSZE-Rahmen .................................................................................... 26 3. Letale autonome Waffensysteme (LAWS) ......................................... 26 4. Unbemannte Luftfahrzeuge ................................................................. 27 5. Weltraumsicherheit ............................................................................. 28 III. Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung konventioneller Waffen ..................................................................... 30 1. Rüstungskontrolle im OSZE-Raum ..................................................... 30 1.1 Wiener Dokument 2011 ...................................................................... 30 1.2 Vertrag über den Offenen Himmel ...................................................... 31 1.3 Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa............................ 31 1.4 OSZE-Verhaltenskodex zu politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit ............................................................................................. 31 1.5 Regionale Rüstungskontrolle in Südosteuropa .................................... 32 1.6 Weltweiter Austausch Militärischer Information ................................ 32 2. VN-Waffenübereinkommen ................................................................ 33 2.1 Improvisierte Sprengvorrichtungen ..................................................... 33 3. Auswirkungen von Explosivwaffen in dicht besiedelten Gebieten .............................................................................................. 33 4. Kontrolle von Kleinwaffen, leichten Waffen und Munition ............... 34 4.1 Schwerpunkt Westlicher Balkan ......................................................... 34 4.2 Schwerpunkt Ukraine .......................................................................... 35 4.3 Schwerpunkt Afrika ............................................................................ 35 4.4 Engagement in Lateinamerika und Karibik ......................................... 35 4.5 Deutsche VN-Initiative für die Kontrolle konventioneller Munition .............................................................................................. 36 5. Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (Ottawa-Konvention) ............................. 36 6. Übereinkommen über Streumunition (Oslo-Übereinkommen) ........... 37 Seite IV. Regime und Maßnahmen der Exportkontrolle sowie zur Eindämmung von Proliferationsgefahren ....................................... 38 1. EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen ................................................................. 38 2. Exportkontrollen im Nuklearbereich (Nuclear Suppliers Group und Zangger-Ausschuss) ........................... 38 3. Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR) ....................................... 39 4. Australische Gruppe für Exportkontrolle im Bereich biologischer Agenzien und Chemikalien sowie zugehöriger Herstellungsausrüstung ....................................................................... 40 5. Initiative zur Verhinderung der Lieferung und Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen ............................ 40 6. Harmonisierung der Exportkontrollpolitik im Rahmen der GASP der EU ...................................................................................... 40 7. Kontrolle des Exports konventioneller Rüstungsgüter und von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck („Dual-Use- Güter“) ............................................................................ 41 8. Wassenaar Arrangement zur Exportkontrolle konventioneller Rüstungsgüter ...................................................................................... 42 9. Vertrag über den internationalen Waffenhandel ................................. 42 V. Vermittlung abrüstungspolitischer Kenntnisse .............................. 43 1. Nachwuchsförderung in Deutschland ................................................. 43 2. Nachwuchsförderung im Rahmen der VN .......................................... 43 3. Gendersensible Abrüstung und Rüstungskontrolle und Partizipation von Frauen ..................................................................... 44 VI. Entwicklung der Streitkräftepotenziale in ausgewählten Staaten ................................................................................................ 46 1. Gemäß NVV anerkannte Nuklearwaffenstaaten (P5-Staaten) ............ 46 1.1 Frankreich ........................................................................................... 46 1.2 Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland ..................... 46 1.3 Russische Föderation ........................................................................... 46 1.4 Vereinigte Staaten ............................................................................... 47 1.5 Volksrepublik China ........................................................................... 48 2. Weitere ausgewählte Staaten ............................................................... 49 2.1 Indien................................................................................................... 49 2.2 Pakistan ............................................................................................... 49 2.3 Iran ...................................................................................................... 50 2.4 Nordkorea ............................................................................................ 50 2.5 Arabische Republik Syrien .................................................................. 51 Seite VII. Übersicht: Deutsche Projekte im Jahr 2024 ................................... 52 1. Projekte im Bereich der nuklearen Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle ......................................................................... 52 2. Projekte im Bereich der chemischen Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle ............................................ 54 3. Projekte im Bereich der biologischen Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle ............................................ 54 4. Projekte im Bereich der Abrüstung, Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung für neue Technologien .......................................... 55 1. Letale Autonome Waffensysteme (LAWS) .............................. 55 5. Projekte und Konferenzen im Bereich der konventionellen Abrüstung, Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung ....................... 56 1. Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie konventionelle Munition (inklusive Lagerbestandszerstörung, Lagersicherheit und Kapazitätsaufbau) ..................................................................... 56 2. VN-Waffenübereinkommen (unter anderem explosive Kampfmittelrückstände, behelfsmäßige Sprengvorrichtungen, Antifahrzeugminen) .............................. 58 3. Ottawa-Konvention zur weltweiten Ächtung von Antipersonenminen ................................................................... 58 4. Oslo-Übereinkommen zur weltweiten Ächtung von Streumunition ........................................................................... 59 5. Projekte des Minen- und Kampfmittelräumens im Rahmen der humanitären Hilfe, von Stabilisierung und Entwicklungszusammenarbeit .................................................. 59 Anhang .......................................................................................................... 63 1. Maßnahmen nach dem Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa ....................................................................... 63 1.1 Durch Deutschland im Berichtsjahr 2024 durchgeführte Inspektionen ........................................................................................ 63 1.2 Deutsche Beteiligung an Inspektionen anderer Vertragsstaaten in 2024 ................................................................................................. 63 1.3 In Deutschland durchgeführte Inspektionen im Berichtsjahr 2024 ................................................................................ 63 2. Maßnahmen nach dem Wiener Dokument 2011 ............................ 63 2.1 Durch Deutschland im Berichtsjahr 2024 durchgeführte Inspektionen ........................................................................................ 63 2.2 Durch Deutschland im Berichtsjahr 2024 durchgeführte Überprüfungen .................................................................................... 64 2.3 Deutsche Beteiligung an Inspektionen anderer Teilnehmerstaaten in 2024 .................................................................. 64 2.4 Deutsche Beteiligung an Überprüfungen anderer Teilnehmerstaaten in 2024 .................................................................. 64 Seite 2.5 In Deutschland im Berichtsjahr 2024 durchgeführte Inspektionen ........................................................................................ 64 2.6 In Deutschland im Berichtsjahr 2024 durchgeführte Überprüfungen .................................................................................... 64 3 Maßnahmen gemäß Friedensabkommen von Dayton (DPA), Anhang 1-B, Artikel IV und V ......................................................... 65 3.1 Durch Deutschland im Berichtsjahr 2024 unterstützte Inspektionen gemäß DPA, Anhang 1-B, Artikel IV ........................... 65 3.2 Durch Deutschland im Berichtsjahr 2024 durchgeführte Inspektionen und Überprüfungen gemäß DPA, Anhang 1-B, Artikel V .............................................................................................. 65 3.3 In Deutschland im Berichtsjahr 2024 durchgeführte Inspektionen und Überprüfungen gemäß DPA, Anhang 1-B, Artikel V .............................................................................................. 65 4 Maßnahmen gemäß Vertrag über den Offenen Himmel ............... 65 4.1 Von Deutschland im Berichtsjahr 2024 durchgeführte OH- Beobachtungsflüge .............................................................................. 65 4.2 Deutsche Beteiligung an OH-Beobachtungsflügen anderer Vertragsstaaten .................................................................................... 66 5 Maßnahmen im Bereich SALW/CA und Proliferationseindämmung ............................................................... 66 5.1 Deutsche Ausbildungs- und Trainingsmaßnahmen in 2024 im Bereich SALW/CA ............................................................................. 66 Abkürzungsverzeichnis ............................................................................... 67 Einleitung Erschwerte Rahmenbedingungen Im Licht der sich drastisch verändernden Sicherheitslage stehen globale Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung vor enormen Herausforderungen. Russlands anhaltender Angriffskrieg gegen die Ukraine und seine Blockade fast sämtlicher internationaler Abrüstungsbemühungen sowie die zunehmende Verfestigung neuer militärischer Allianzen von Autokraten, insbesondere in Gestalt der neuen strategischen Allianzen zwischen Russland und Nordkorea bzw. Russland und Iran, vertiefen bestehende Gräben und reduzieren die Spielräume für Fortschritt in der Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung. Zugleich verändern neue Technologien das sicherheitspolitische Umfeld. Dies geht mit neuartigen Risiken, aber auch mit Chancen durch die Nutzung dieser Technologien für Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung einher. Rüstungskontrolle trägt dann maßgeblich zu unserer Sicherheit bei, wenn wir sie komplementär zu Abschreckung und Verteidigung gestalten und wir uns den neuen politischen und technologischen Realitäten stellen. Russland bleibt auf absehbare Zeit die größte Bedrohung für Frieden und Sicherheit in Europa. Solange Russland alles, einschließlich Stabilität und Rüstungskontrolle, seinen Zielsetzungen im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine unterordnet, sind Fortschritte in der Abrüstung und Rüstungskontrolle trotz all unserer Bemühungen unwahrscheinlich. Damit droht auch der 2026 auslaufende New START-Vertrag, das letzte große Rüstungskontrollabkommen zwischen den USA und Russland, ohne Nachfolge zu bleiben. Nicht nur die nukleare Ordnung, sondern auch das Verbot des Einsatzes von Chemiewaffen wird von Russland durch den Einsatz verbotener Substanzen, sogenannter Unruhebekämpfungsmittel, in der Ukraine zugunsten Russlands völkerrechtswidrigen territorialen Eroberungsstrebens unterlaufen. Die Herausforderungen für die globale Abrüstungs-, Rüstungskontroll- und Nichtverbreitungsarchitektur sind weitergehend. China baut sein Nuklearwaffenarsenal rasant und kontinuierlich aus und zeigt dabei keinerlei Bereitschaft zu Transparenz oder vertrauensbildenden Maßnahmen. Auch die Dialogangebote der USA zu strategischer Stabilität und Risikoreduzierung lehnt China ab. Das läuft unseren Bemühungen um Fortschritte in der nuklearen Abrüstung und Rüstungskontrolle zuwider. Die Stabilität des nuklearen Nichtverbreitungsregimes ist durch die Proliferationskrisen Iran und Nordkorea bedroht. Iran hatte mit Amtsantritt der Regierung Pezeshkian zwar rhetorisch das Interesse an neuen Nuklearverhandlungen geäußert, bis Ende 2024 hierauf aber keine Taten folgen lassen. Im Gegenteil, Iran hat seine Anreicherungskapazitäten deutlich ausgebaut und die Herstellung auf 60 % angereicherten Urans zuletzt gar mehr als vervierfacht. Nordkorea baute auch 2024 seine Atom- und Raketenprogramme kontinuierlich aus, führte zahlreiche völkerrechtswidrige Raketentests durch, enthüllte unter anderem eine neue Urananreicherungsanlage und kündigte weitere Aufrüstung an. All das erhöht den Druck auf den Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV), den Eckpfeiler der internationalen nuklearen Ordnung und der Nichtverbreitung von Nuklearwaffen. Auch die Instrumente der humanitären und konventionellen Rüstungskontrolle gerieten weiter unter Druck. International geächtete Waffen wie Antipersonenminen werden von Staaten, die der Antipersonenminenkonvention nicht beigetreten sind, sowie bewaffneten Gruppen weiterhin großflächig eingesetzt. Die Anzahl ziviler Opfer durch den Einsatz von Explosivwaffen in bevölkerten Gebieten bleibt auf traurigem Rekordniveau. Die konventionelle Rüstungskontrollarchitektur in Europa ist durch den russischen Angriffskrieg nachhaltig beschädigt. Die Bedrohungslage im Weltraum entwickelt sich dynamisch und nimmt stetig zu. Eine Reihe von Staaten entwickelt und testet mit Hochdruck sogenannte Counterspace-Fähigkeiten, um die gegnerische Weltraumnutzung einzuschränken. Berichten der US-Regierung zufolge entwickelt Russland einen Satelliten, der mit einer Nuklearwaffe bestückt werden kann. Die Stationierung von nuklearen und anderen Massenvernichtungswaffen im All wäre nicht nur ein Verstoß gegen den Weltraumvertrag von 1967, sondern würde eine ganz neue Bedrohungsdimension für die Staaten weltweit eröffnen. Neue Technologien, darunter Künstliche Intelligenz (KI), stellen die strategische Stabilität und Rüstungskontrolle vor neue Herausforderungen. Die daraus entstehenden Risiken gilt es zu verstehen und zu minimieren, die Chancen für die Rüstungskontrolle dagegen voll auszuschöpfen. Unsere Ansätze und Schwerpunkte Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und Russlands Demontage der globalen Rüstungskontrollarchitektur verdeutlichen, dass glaubwürdige Abschreckung und Verteidigung notwendig sind, um unsere Sicherheit in Europa zu gewährleisten. Gleichzeitig, so hält es auch unsere Nationale Sicherheitsstrategie fest, sind der Erhalt und die Weiterentwicklung der globalen Rüstungskontrollarchitektur, die Reduzierung von Risiken und die Prävention von Eskalation von hoher Bedeutung für die Bundesregierung. Effektive und verifizierbare Rüstungskontrolle, Nichtverbreitung und Abrüstung tragen komplementär zu Abschreckung und Verteidigung zu unserer Sicherheit bei. Die Bundesregierung wird sich weiterhin für eine Stärkung der globalen Rüstungskontrollarchitektur und für Verhandlungen zu Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung einsetzen. In der beschriebenen Sicherheitslage setzte die Bundesregierung im Jahr 2024 ihren Schwerpunkt auf folgende Handlungsfelder: – Die Reduzierung nuklearer Risiken und Verhinderung nuklearer Konflikte und Eskalation bleibt in der aktuellen Lage oberste Priorität. Vor dem Hintergrund unverantwortlicher russischer nuklearer Drohungen und einer multipolaren nuklearen Welt ohne Berechenbarkeit und Beschränkungen, auf die wir womöglich zusteuern, setzen wir uns gemeinsam mit globalen Partnern dafür ein, dass von allen Nuklearwaffenstaaten dringende Maßnahmen zur Risikoreduzierung wie Transparenz, Dialog und Kommunikationskanäle oder Informationsaustausch umgesetzt werden. Wir unterstützen das Angebot der USA an Russland und China, dringend notwendige Gespräche zur strategischen Stabilität und Risikoreduzierung wiederaufzunehmen. Wir intensivieren auf Basis der China-Strategie unseren rüstungskontrollpolitischen Austausch mit China. – Der Erhalt des globalen nuklearen Nichtverbreitungsregimes ist essentiell für unsere Sicherheit und die Sicherheit weltweit. Eckpfeiler der globalen nuklearen Ordnung bleibt der NVV, für dessen erfolgreichen Überprüfungszyklus (2022-2026) sich die Bundesregierung aktiv engagiert. Oberste Priorität für die Bundesregierung hat hierbei auch die Verhinderung einer nuklearen Bewaffnung Irans. Gemeinsam mit ihren Partnern hat sich die Bundesregierung in der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) u. a. durch wiederholtes Einbringen von Resolutionen dafür stark gemacht, eine vollständige Einhaltung der einschlägigen NVV-Pflichten durch Iran zu erreichen. Zusammen mit Frankreich und dem Vereinigten Königreich hat sie auf Ebene der Politischen Direktoren 2024 den Austausch mit der iranischen Regierung in Gesprächen im September in New York und im November in Genf gesucht. Sie hat dabei die Bedenken zu Irans Atom- und Raketenprogramm sowie zu Irans Rolle in der Region zum Ausdruck gebracht. – Akuten Verletzungen bestehender Regime der Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung treten wir in starken Koalitionen mit unseren globalen Partnern entgegen. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine darf das Chemie- und Biowaffentabu nicht aufweichen. In der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) hat die Bundesregierung mit ihren Partnern den Druck auf Russland erhöht, die Verstöße gegen das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) im Angriffskrieg gegen die Ukraine aufzuklären. Sie hat die darauf ausgerichteten Aktivitäten der OVCW politisch und auch finanziell unterstützt. Das russische Verhalten blieb nicht folgenlos: Zum zweiten Mal haben die CWÜ-Vertragsstaaten 2024 Russland die Wiederwahl in das Lenkungsgremium der OVCW, den Exekutivrat, verweigert und damit deutlich gemacht, keinen Vertragsstaat in ihrem wichtigsten Gremium zu dulden, der gegen das Übereinkommen verstößt. – Eine unerwartete Chance hat sich im Dezember 2024 in Syrien ergeben: Die neue syrische Regierung hat sich dazu bekannt, die noch aus der Assad-Zeit vorhandenen Chemiewaffen und toxischen Substanzen in Zusammenarbeit mit der OVCW endgültig zu vernichten. Die Bundesregierung hat dies in den politischen Kontakten mit der syrischen Interimsregierung und in der OVCW sowohl politisch als auch finanziell unterstützt und ist bereit, sich auch weiterhin für die Vernichtung der syrischen Chemiewaffen zu engagieren. – Zentrale Instrumente der humanitären Rüstungskontrolle wie die Übereinkommen zum Verbot von Antipersonenminen und Streumunition, die durch den russischen Angriffskrieg stark unter Druck geraten, möchten wir bewahren. – Künftige Herausforderungen, Risiken, aber auch die Chancen für strategische Stabilität und Rüstungskontrolle, vor die uns neue Technologien stellen, nehmen wir frühzeitig in den Blick. Mit der internationalen Konferenz „Künstliche Intelligenz und Massenvernichtungswaffen“ im Auswärtigen Amt im Juni 2024 im Rahmen der Konferenzreihe „Rüstungskontrolle neu denken“ hat die Bundesregierung wichtige Impulse gesetzt und ein übergreifendes Netzwerk aufgebaut. Die Bundesregierung setzt sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit KI im militärischen Bereich ein und arbeitet aktiv auf eine internationale Einigung auf ein Verbot vollautonomer Waffensysteme sowie auf die Regulierung von Waffensystemen mit autonomen Funktionen hin. Um die Weltraumsicherheit zu stärken, bringt sich die Bundesregierung weiterhin aktiv für die Entwicklung von Normen und Prinzipien verantwortlichen Staatenverhaltens ein. – Wir stärken den Dialog mit Partnern weltweit, um die Polarisierung der internationalen Gemeinschaft einzudämmen. Unsere globale Abrüstungs-, Rüstungskontroll- und Nichtverbreitungsarchitektur können wir nur erhalten und stärken, wenn wir uns geschlossen und gemeinschaftlich dafür einsetzen – gerade im Licht der russischen Blockaden. Daher stärkt die Bundesregierung ihren Austausch mit globalen Partnern, sei es über unsere bilateralen Rüstungskontrollkonsultationen mit Brasilien oder den Austausch der rüstungskontrollpolitischen Direktorinnen und Direktoren der G7 mit Ägypten, Brasilien, Indonesien, Kasachstan und Südafrika. Als Ko-Vorsitz der Stockholm-Initiative und als aktives Mitglied der Nichtverbreitungs- und Abrüstungsinitiative (NPDI) stärken wir gemeinsam mit Staaten verschiedener Regionen und mit unterschiedlichen Perspektiven die Konsensfindung im Rahmen des NVV. Im Rahmen breiter Koalitionen arbeiten wir gerade auch mit Partnern des globalen Südens eng zusammen, um die Umsetzung des VN- Kleinwaffenaktionsprogramms der Vereinten Nationen und des von Deutschland initiierten Globalen Rahmenwerks für Munition voranzutreiben und so weltweit konkrete Verbesserungen beim Schutz der Zivilbevölkerungen zu erreichen. Dass es auch in schwierigen Zeiten möglich ist, globalen Konsens für wichtige Fragen unserer Zeit zu erreichen und Multilateralismus funktionieren kann, zeigte im September 2024 der in New York verabschiedete „Zukunftspakt“, der unter Ko-Vorsitz von Deutschland und Namibia ausgehandelt werden konnte und auch Fragen der Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung umfasst. Rückblick: Wichtige Daten und Ereignisse des Jahres 2024 24. bis 26. Januar Treffen der Freundesgruppe des Mechanismus des VN-Generalsekretärs (UNSGM), Bern 7. bis 9. Februar Frühjahrssitzung der G7 Globalen Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und -materialien, Rom 26. Februar bis 1. März High Level Segment der Genfer Abrüstungskonferenz, Genf 29. Februar bis 1. März Intersessionelle Konsultationen der Regierungsexpertengruppe zur Verhinderung eines Wettrüstens im All, New York 25. April Nationaler Experten-Workshop zur Verifikation des Biowaffenübereinkommens (BWÜ), Berlin 28. Juni Internationale Konferenz zu Künstlicher Intelligenz und Massenvernichtungswaffen, Berlin 22. Juli bis 2. August 2. Sitzung der NVV-Vorbereitungskommission („PrepCom“), Genf 5. bis 16. August Sitzung der Regierungsexpertengruppe zur Verhinderung eines Wettrüstens im All, Genf 19. bis 23. August Sitzung der Arbeitsgruppe zur Stärkung des Biowaffenübereinkommens (BWÜ), Genf 16. bis 20. September 68. Generalkonferenz der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), Wien 7. Oktober bis 8. November Erster Ausschuss VN-Generalversammlung, New York 22.bis 23. Oktober 6. Konferenz der „Missile Dialogue Initiative“ (MDI), Berlin 25. bis 29. November 29. Vertragsstaatenkonferenz der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW), Den Haag 27. bis 29. November Herbstsitzung der G7 Globalen Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und -materialien, Rom 2. bis 13. Dezember Sitzung der Arbeitsgruppe zur Stärkung des Biowaffenübereinkommens (BWÜ), Genf 16. bis 18. Dezember Vertragsstaatentreffen des Biowaffenübereinkommens (BWÜ), Genf Ausblick: Wichtige Daten des Jahres 2025 20. bis 21. Januar Treffen der Freundesgruppe des Mechanismus des VN-Generalsekretärs (UNSGM), Bern 6. bis 7. Februar Sitzung der Arbeitsgruppe zur Verhinderung eines Wettrüstens im All, Genf 12. bis 14. Februar Frühjahrssitzung der G7-geführten Globalen Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und -materialien, Ottawa 24. bis 28. Februar High Level Segment der Genfer Abrüstungskonferenz, Genf 3. bis 7. März 3. Vertragsstaatentreffen des Atomwaffenverbotsvertrags (AVV), New York 13. bis 14. März Besuch der Mitglieder des Exekutivrats sowie des Generaldirektors der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) in Celle und Munster/Niedersachsen; Präsentation der weltgrößten Bergungsstätte für alte chemische Waffen „Dethlinger Teich“ sowie der Gesellschaft für Kampfmittelentsorgung GEKA. 26. März 50. Jahrestag des Inkrafttretens des Biowaffenübereinkommens (BWÜ) 7. bis 11. April Sitzung der Arbeitsgruppe zur Verhinderung eines Wettrüstens im All, Genf 8. bis 10. April Medical Biodefense Conference, München 28. April bis 9. Mai 3. Sitzung der NVV-Vorbereitungskommission („PrepCom“), New York 7. Mai Nationaler Experten-Workshop zur Verifikation des Biowaffenübereinkommens (BWÜ), Berlin 17. Juni 100. Jahrestag der Unterzeichnung des Genfer Protokolls über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen und von bakteriologischen Mitteln im Kriege 19. bis 20. Juni Berlin Biosecurity Dialogue, Berlin 21. bis 25. Juli Sitzung der Arbeitsgruppe zur Verhinderung eines Wettrüstens im All, Genf 11. bis 22. August Sitzung der Arbeitsgruppe zur Stärkung des Biowaffenübereinkommens (BWÜ), Genf 15. bis 19. September 69. Generalkonferenz der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), Wien 3. Oktober bis 7. November Erster Ausschuss der VN-Generalversammlung, New York 24. bis 28. November 30. Vertragsstaatenkonferenz der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW), Den Haag 8. bis 12. Dezember Sitzung der Arbeitsgruppe zur Stärkung des Biowaffenübereinkommens (BWÜ), Genf 15. bis 17. Dezember Vertragsstaatenkonferenz des Biowaffenübereinkommens (BWÜ), Genf I. Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen 1. Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung im nuklearen Bereich 1.1 Der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag und der NVV-Überprüfungsprozess Der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag („Non-Proliferation Treaty“, NVV), in Deutschland oft als Atomwaffensperrvertrag bezeichnet, ist das Fundament der globalen nuklearen Ordnung. Der NVV wurde 1968 abgeschlossen, trat 1970 in Kraft und ihm gehören fast alle Staaten der Welt an. Lediglich Indien, Israel, Pakistan und Südsudan sind keine Vertragsparteien. Der Status von Nordkorea, das 2003 seinen Rückzug erklärte, ist umstritten. Die Bundesrepublik Deutschland trat dem Vertrag am 2. Mai 1975 bei. Der NVV wirkt der Verbreitung von Nuklearwaffen entgegen, indem er die Nichtnuklearwaffenstaaten zum Verzicht auf Nuklearwaffen und zur Unterstellung ihrer kerntechnischen Anlagen unter internationale Kontrolle verpflichtet. Gleichzeitig verpflichten sich alle am Vertrag teilnehmenden Nuklearwaffenstaaten (China, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Russland, USA) zur Nichtweitergabe von Nuklearwaffen und alle Vertragsstaaten, Verhandlungen über nukleare Abrüstung zu führen. Der Vertrag regelt außerdem die Kooperation bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie, zu der der NVV alle Vertragsparteien berechtigt. Alle fünf Jahre wird im Rahmen einer Überprüfungskonferenz die Umsetzung des NVV bilanziert. Im laufenden elften Überprüfungszyklus des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) war auch die zweite Sitzung des Vorbereitungsausschusses („PrepCom“) vom 22. Juli bis 2. August 2024 in Genf geprägt von schwierigen Rahmenbedingungen und polarisierten Diskussionen. Ein inhaltlicher Abschlussbericht („Factual Summary“) kam im Lichte der kategorischen Ablehnung jeglicher nuklearen Abrüstung seitens Russlands, aber auch aufgrund unterschiedlicher Vorbehalte zahlreicher blockfreier Staaten („Non-Aligned Movement“, NAM) nicht zustande. Anders als im Vorjahr konnten sich die Staaten immerhin auf einen prozeduralen Abschlussbericht einigen, der in seinem Anhang die Zusammenfassung des kasachischen Vorsitzes enthält. Die Bundesregierung hat sich erneut nachdrücklich für die Stärkung, vollständige Implementierung und Universalisierung des NVV eingesetzt, als Ko-Vorsitzende der Stockholm-Initiative für nukleare Abrüstung und als Mitglied der Initiative für Nichtverbreitung und Abrüstung (Non-Proliferation and Disarmament Initiative, NPDI). Die Bundesregierung brachte sich mittels Erklärungen, Arbeitspapieren, Redebeiträgen und Side Events sowie als Mitinitiatorin einer von 19 Staaten unterstützten Erklärung zu nuklearer Risikoreduzierung und der Vermeidung nuklearer Konflikte aktiv in den Prozess ein. Die Bundesregierung stellte dabei positive Entwicklungen, Anstrengungen und Bemühungen in den Vordergrund, die die nukleare Ordnung stützen: Unter anderem die Transparenz seitens einiger Nuklearwaffenstaaten (insb. der USA), die enormen Verifikationsfähigkeiten des Provisorischen Technischen Sekretariats der Organisation zum Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO), die intensive Arbeit an nuklearer Risikoreduzierung und der Einsatz für die Stärkung des NVV- Überprüfungsprozesses. Gleichzeitig benannte die Bundesregierung in aller Deutlichkeit die Gefahren für die Bemühungen um nukleare Abrüstung, zuvörderst die Fortsetzung des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, Russlands unverantwortliche nukleare Rhetorik und Gefährdung der nuklearen Sicherheit der ukrainischen Kernkraftwerke sowie die fortgesetzte russische Aufrüstung, gerade auch mit nuklearfähigen Systemen. Zugleich kritisierte die Bundesregierung Chinas massiven Ausbau der nuklearen und konventionellen Bewaffnung, Chinas mangelnde Bereitschaft zu Transparenz und Dialog und sein fehlendes ernsthaftes Engagement in der Rüstungskontrolle. Die Bundesregierung verurteilte darüber hinaus die sich verschärfenden Proliferationskrisen in Iran und Nordkorea. 1.2 Nukleare Rüstungskontrolle 1.2.1 New START-Vertrag und die Zukunft der nuklearen Rüstungskontrolle Der New START-Vertrag von 2011 zur Reduzierung strategischer Waffen und Trägersysteme verpflichtet die USA und Russland, die Zahl der einsatzbereit gehaltenen, strategischen nuklearen Gefechtsköpfe auf je 1.550 und jene der Trägersysteme auf maximal je 800 zu reduzieren (von den Trägersystemen dürfen nicht mehr als 700 einsatzbereit gehalten werden). Als Träger sind ballistische Interkontinentalraketen mit Reichweiten über 5.500 Kilometer, U-Boot-gestützte Raketen sowie schwere Bomber mit nuklearer Einsatzoption definiert. Die Anzahl vorhandener bzw. eingelagerter einsatzfähiger Gefechtsköpfe wird durch New START nicht begrenzt. Es bleibt den Vertragsparteien zudem erlaubt, die Zusammensetzung und Struktur ihrer jeweiligen strategischen Nuklearwaffenarsenale eigenständig zu bestimmen und zu modernisieren. Die Umsetzung der Vertragsbestandteile unterliegt der gegenseitigen Verifikation. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der durch Russland verkündeten Suspendierung des Vertrags wurden seit 2021 keine Inspektionsbesuche mehr durchgeführt. Die Bundesregierung setzt sich für die Rückkehr Russlands zur Einhaltung des New START-Vertrags sowie für Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen ein. Im Februar 2026 wird der New START-Vertrag ohne weitere Verlängerungsmöglichkeit auslaufen. Am 21. Februar 2023 verkündete der russische Präsident Putin die Suspendierung der russischen Teilnahme am New START-Vertrag. Putin erklärte aber, dass Russland sich noch bis zum Auslaufen des Vertrags 2026 an quantitative Beschränkungen halten werde, nicht jedoch an Informationsaustausch und Verifikationsvorgaben. Auch die USA halten sich nach eigenen Aussagen bis zum Auslaufen des Vertrags 2026 an die quantitativen Beschränkungen, solange Russland dies ebenfalls tut. Zugleich rufen die USA Russland weiterhin zu einer Rückkehr zum New START-Vertrag auf. Die USA boten Russland (und China) an, in Gespräche über nukleare Rüstungskontrolle einzutreten. Die Bereitschaft zum Dialog wurde 2024 mehrmals wiederholt, zuletzt im Oktober, doch haben sowohl Russland als auch China dieses Angebot abgelehnt. Die Bundesregierung hat Russland mehrfach aufgerufen, seinen Verpflichtungen im Rahmen von New START nachzukommen und in Verhandlungen über einen Folgevertrag mit den USA einzutreten. Die Bundesregierung unterstützt weiterhin Überlegungen für eine Weiterentwicklung der nuklearen Rüstungskontrolle zwischen den beiden größten Nuklearwaffenstaaten. Neben Reduktionen in den strategischen Nuklearwaffenarsenalen umschließt dies die Forderung, auch bisher nicht abgedeckte Bereiche einzubeziehen. Dazu zählen sowohl neue strategische Fähigkeiten der russischen Seite als auch nicht-strategische Nuklearwaffen, bei denen eine deutliche Überlegenheit Russlands besteht. Die Bundesregierung fördert außerdem weiterhin die „Deep Cuts“-Kommission, die aus deutschen, russischen und amerikanischen Expertinnen und Experten aus der Think Tank-Community besteht und das Ziel verfolgt, neue Ideen und Impulse für Rüstungskontrolle zu diskutieren und den wissenschaftlichen Nachwuchs zu stärken. Sie wird vom Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH) koordiniert. Für die Zukunft der nuklearen Rüstungskontrolle wird es perspektivisch darauf ankommen, auch China in die strategische Rüstungskontrolle einzubinden. China verwehrt sich bislang gegen jegliche rüstungskontrollpolitischen Begrenzungen und zeigt nur wenig Bereitschaft zu Dialog und Transparenz – und dies, obwohl es sein Nukleararsenal massiv auf- und ausbaut. Gerade vor diesem Hintergrund wäre es wichtig, dass China in einen Dialog mit den USA über Maßnahmen zur nuklearen Risikoreduzierung eintritt, um das Risiko ungewollter Eskalation substantiell zu verringern. 1.2.2 Rüstungskontrollpolitik in der NATO Kernaufgabe der NATO („North Atlantic Treaty Organization“) ist die Wahrung der Sicherheit der Allianz. Dazu gehört neben der Abschreckung und Verteidigung auch internationales Krisenmanagement und kooperative Sicherheit. Das strategische Konzept der NATO von 2022 hält fest, dass neben Abschreckung und Verteidigung auch Rüstungskontrolle, Nichtverbreitung und Abrüstung sowie politischer Dialog für die Wahrung strategischer Stabilität essentiell sind. Verschiedene NATO-Gremien beschäftigen sich mit Fragen von Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung: Dazu gehört neben dem Nordatlantikrat als wichtigstem politischen Entscheidungsgremium der NATO auch der 2013 ins Leben gerufene nukleare Rüstungskontroll-, Abrüstungs- und Nichtverbreitungsausschuss („Special Advisory and Consultative Arms Control, Disarmament and Non-Proliferation Committee“, ADNC) – ein eigenes Forum zur Diskussion und Unterstützung abrüstungs- und rüstungskontrollpolitischer Schritte. Der ADNC ergänzt die „High Level Task Force“ (HLTF) der Allianz, das zentrale Forum für konventionelle Rüstungskontrolle sowie vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen. Im Rahmen der internationalen Bemühungen um eine effektive Nichtverbreitungspolitik von Massenvernichtungswaffen kommt der NATO in erster Linie eine politisch unterstützende Rolle zu. Das hierfür zuständige Gremium ist der Nichtverbreitungsausschuss („Committee on Proliferation“). Die Stärkung der gemeinsamen Abschreckung und Verteidigung steht angesichts der unmittelbaren russischen Bedrohung für die Sicherheit der Verbündeten und für Frieden und Sicherheit im euroatlantischen Raum weiter im Fokus der Allianz. Gleichzeitig bekennen sich die NATO-Alliierten nach wie vor zur Umsetzung des NVV, zum Ziel einer sicheren Welt für alle sowie zu Anstrengungen, ein Sicherheitsumfeld für eine nuklearwaffenfreie Welt zu schaffen. Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sollten weiter einen wesentlichen Beitrag zu strategischer Stabilität und kollektiver Sicherheit leisten. Dies wurde anlässlich des Gipfels in Washington im Juli 2024 bekräftigt. Die Bundesregierung setzt sich innerhalb der Allianz kontinuierlich dafür ein, dass die NATO neben der zentralen glaubhaften Abschreckung und Verteidigung bereit zu Rüstungskontrolle und Abrüstung bleibt, sobald die Voraussetzungen dafür wieder gegeben sind. Dazu gehört auch die Befassung mit neuen Technologien und verantwortungsvollem Verhalten im Weltraum. Die Bundesregierung förderte 2024 zudem einen Kurs für entsandte Beschäftigte in der NATO zu der Rolle und Einbindung Chinas in Rüstungskontrolle und nukleare Risikoreduzierung. 1.3 Schritte und Initiativen für Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung 1.3.1 Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) Der 1996 zur Unterzeichnung ausgelegte Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen („Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty“, CTBT) sieht ein weltweites Verbot jeglicher Art von Nukleartestexplosionen vor. Auch wenn der Vertrag bis heute nicht in Kraft getreten ist, kann das den Globus umspannende Verifikationssystem der provisorischen CTBT-Vertragsorganisation („Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organisation“, CTBTO) etwaige Verstöße ab einer gewissen Größenordnung (zum Vergleich: deutlich unterhalb 1 Kilotonne TNT) verlässlich nachweisen. Der CTBT soll die Nuklearwaffenstaaten an der Weiterentwicklung ihrer nuklearen Arsenale und die Nichtnuklearwaffenstaaten an der Entwicklung eigener Nuklearwaffen hindern – er ist damit sowohl ein Nichtverbreitungs- als auch ein Abrüstungsinstrument. Inzwischen haben 187 Staaten den CTBT unterzeichnet und 178 ratifiziert (Deutschland am 20. August 1998). Allerdings tritt er erst in Kraft, wenn ihn alle 44 in seinem Annex II aufgeführten Staaten – das sind jene, die schon 1996 über Nukleartechnologie verfügten – ratifiziert haben. Derzeit fehlen neun Ratifikationen: die der Unterzeichnerstaaten Ägypten, China, Iran, Israel, Russland (nach Rücknahme der Ratifikation im November 2023) und USA, sowie jene der Nicht-Unterzeichnerstaaten Indien, Nordkorea und Pakistan. Auch wenn der CTBT noch nicht in Kraft ist, halten die Unterzeichnerstaaten seit Langem freiwillige nationale Teststoppmoratorien ein. Sie sind zudem in den Gremien der 1996 gegründeten CTBTO in Wien vertreten. Alle zwei Jahre finden gemäß Artikel XIV des CTBT Regierungskonferenzen statt, die das Inkrafttreten des Vertrags befördern sollen. Die faktisch bereits heute starke Wirkung der Norm – seit 1998 hat lediglich Nordkorea Nuklearwaffentests durchgeführt – ist kein Ersatz für einen rechtlich bindenden internationalen Vertrag. Ein Inkrafttreten würde auch das Instrument einer Vor-Ort-Inspektion im Verdachtsfall ermöglichen. Der CTBT ist in Zeiten schweren Fahrwassers für die nukleare Rüstungskontrolle ein Lichtblick für die globale Rüstungskontrollarchitektur. Mit der Rücknahme der russischen Ratifikation des Vertrags im November 2023 ist der CTBT jedoch auch von Russlands Abkehr von seinen internationalen Verpflichtungen betroffen. Mit der Ratifikation von Papua-Neuguinea im März 2024 stieg die Zahl der Staaten, die den CTBT ratifiziert haben, auf 178. Dies unterstreicht die nahezu universelle Gültigkeit des Vertrags und die damit einhergehende breite Ablehnung von Nukleartests. 2024 konnte die Amtszeit des seit 2020 amtierenden Exekutivsekretärs der CTBTO Robert Floyd – nach schwieriger Vorbereitungsphase, aber dennoch im Konsens – um weitere vier Jahre verlängert werden. Deutschland setzte sich auch 2024 aktiv für die weltweite Geltung des CTBT und das formelle Inkrafttreten des Vertrages ein. Dazu arbeitet die Bundesregierung in der CTBT-Freundesgruppe besonders eng mit Australien, Finnland, Japan, Kanada und den Niederlanden zusammen. Im September 2024 tagte in New York am Rande der VN-Generalversammlung ein von der CTBT-Freundesgruppe organisiertes Ministertreffen. Dadurch wurden unter anderem die Bemühungen des Exekutivsekretärs Floyd unterstützt, neue Mitglieder zu werben. Als viertgrößter Beitragszahler zum Jahresbudget der CTBTO trägt Deutschland maßgeblich zur Stärkung der Organisation bei und hat 2024, wie auch in den Vorjahren, freiwillige zusätzliche Leistungen zur Instandhaltung des Verifikationssystems bereitgestellt. 1.3.2 Vertrag über ein Produktionsverbot waffenfähigen Spaltmaterials (FMCT) Der Bau einer Nuklearwaffe setzt die vorherige Produktion von waffenfähigem Spaltmaterial voraus. Ein Verbot der Produktion von hochangereichertem Uran und Plutonium wäre deshalb ein offenkundig wirksamer Schritt auf dem Weg zu einer sicheren Welt ohne Nuklearwaffen, da vorhandene Materialbestände und damit die Zahl möglicher Nuklearwaffen gedeckelt würden. Die Bundesregierung setzt sich für die Aufnahme von Verhandlungen für einen solchen Produktionsstopp im Zuge eines „Fissile Material Cut-off Treaty“ (FMCT) ein. Von den fünf NVV-Nuklearwaffenstaaten (China, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Russland und die USA) haben mit Ausnahme Chinas alle ein Produktionsmoratorium für waffenfähiges Spaltmaterial erklärt. Verhandlungen über einen FMCT konnten bis heute nicht aufgenommen werden, da die Einigung auf ein entsprechendes Verhandlungsmandat in der Genfer Abrüstungskonferenz bislang vor allem an der strittigen Frage der Einbeziehung bereits vorhandener Spaltmaterialbestände scheiterte. Pakistan fordert wegen größerer Spaltmaterialbestände anderer Staaten, insbesondere Indiens, eine Einbeziehung existierender Bestände in den Vertrag. Die Grundlagen für Verhandlungen sind durch die FMCT-Vorbereitungsgruppe („High Level Preparatory Group“) und eine Gruppe von Regierungsexpertinnen und -experten („Group of Governmental Experts“, GGE) in den Vorjahren gelegt worden. Das Verbot der Produktion von Spaltmaterial für Waffenzwecke ist ein logisch naheliegender Schritt auf dem Weg zur nuklearen Abrüstung. Deutschland setzte sich deshalb auch 2024 zusammen mit weiteren aktiven Unterstützern – insbesondere Kanada, den Niederlanden und Australien, den Partnern in der Stockholm-Initiative, der NPDI sowie der EU – für den FMCT ein. Auf Initiative Japans wurde 2024 die Freundesgruppe „Friends of the FMCT“ gegründet, zu der auch Deutschland gehört. Diese überregionale Gruppe mit der Teilnahme von Nuklearwaffenstaaten und Nicht- Nuklearwaffenstaaten zielt darauf ab, die politische Aufmerksamkeit für den FMCT aufrechtzuerhalten. Bei der Gründungsveranstaltung der Freundesgruppe am Rande der VN-Generalversammlung betonte der Vertreter der Bundesregierung das deutsche Bekenntnis zu einem baldigen Verhandlungsbeginn und forderte China dazu auf, ein Produktionsmoratorium zu erklären. 1.3.3 Stockholm-Initiative für nukleare Abrüstung Die Stockholm-Initiative aus dem Jahr 2019 zielt auf die Stärkung der Abrüstungsdiplomatie im Rahmen des Nichtverbreitungsvertrags (NVV) ab, dessen Artikel VI die Nuklearwaffenstaaten zu nuklearen Abrüstungsschritten verpflichtet. Neben Schweden und Deutschland zählen Argentinien, Äthiopien, Finnland, Kanada, Kasachstan, Japan, Jordanien, die Niederlande, Norwegen, die Schweiz, Spanien und Südkorea zu den Mitgliedern der Initiative. Im Februar 2020 hatten die Außenministerinnen und Außenminister der Stockholm- Initiative eine Erklärung mit 22 Vorschlägen („Stepping Stones“) zur nuklearen Abrüstung in Berlin verabschiedet. Neuseeland und Indonesien haben die Initiative 2023 verlassen, die Philippinen sind 2024 als neues Mitglied beigetreten. Die von Deutschland und Schweden gemeinsam geleitete Stockholm-Initiative setzt auch im aktuellen NVV- Überprüfungszyklus ihr Engagement für die Stärkung des NVV und der nuklearen Abrüstung fort. Auf der NVV- PrepCom 2024 konnte die Stockholm-Initiative mittels einer gemeinsamen Erklärung und eines Arbeitspapiers hohe Sichtbarkeit erreichen und den Zusammenhalt der Gruppe stärken. Elemente des Arbeitspapiers „Stepping up efforts: Towards a successful review cycle“ mit Vorschlägen für die Stärkung der nuklearen Abrüstung und einen erfolgreichen NVV-Überprüfungszyklus fanden Eingang in den Abschlussbericht des PrepCom-Vorsitzes. Am Rande der NVV-PrepCom traf die Stockholm-Initiative mit einer Vielzahl von NVV-Mitgliedern zusammen, darunter auch den Nuklearwaffenstaaten, um sich zu dem Arbeitspapier der Stockholm-Initiative auszutauschen. Als ein Ergebnis des Austauschs konnten die Philippinen als neues Mitglied der Stockholm-Initiative gewonnen werden. 1.3.4 Initiative für Nichtverbreitung und Abrüstung (NPDI) für den NVV Die Initiative für Nichtverbreitung und Abrüstung („Non-Proliferation and Disarmament Initiative“, NPDI) wurde 2010 von Japan und Australien ins Leben gerufen und umfasst heute insgesamt zwölf Mitglieder: Chile, Deutschland, Kanada, Mexiko, die Niederlande, Nigeria, die Philippinen, Polen, die Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate. Ihr Ziel ist die Stärkung des NVV in allen drei Dimensionen und insbesondere die ausgewogene Balance zwischen nuklearer Abrüstung und Nichtverbreitung. Konkretes Anliegen der NPDI-Staaten ist die Förderung der 64 Ziele des während der Überprüfungskonferenz 2010 angenommenen Aktionsplans. Die NPDI versteht sich als Brückenbauerin zwischen Nuklearwaffen- und Nichtnuklearwaffenstaaten. Unter ihren Mitgliedern befinden sich sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder des Atomwaffenverbotsvertrags (AVV), alliierte Partner und blockfreie Staaten. Durch die Diversität ihrer Mitglieder und insbesondere ihre überregionale Zusammensetzung kann die NPDI im aktuellen angespannten Sicherheitsumfeld eine vermittelnde Rolle spielen. Nachdem die NPDI bei der NVV-Überprüfungskonferenz 2022 den entscheidenden Impuls zur Einrichtung der NVV-Arbeitsgruppe zur Stärkung des Überprüfungsprozesses geleistet hatte, führten die NPDI und ihre Mitgliedsstaaten ihr substantielles Engagement auf der NVV-PrepCom in Genf 2024 weiter fort. Die NPDI brachte signifikante Beiträge unter anderem mit konkreten Vorschlägen in den Bereichen Effizienz, Transparenz, Verantwortlichkeit und Kontinuität ein und warb für die Umsetzung dieser Empfehlungen. Damit positioniert sich die NPDI auch hinsichtlich der PrepCom 2025 und führt die Gespräche gegenüber den fünf unter dem NVV anerkannten Nuklearwaffenstaaten fort. Ab Januar 2025 werden Japan, Australien und die Philippinen gemeinsam die Koordinatoren-Rolle der Initiative übernehmen. 1.3.5 Initiativen zur nuklearen Risikoreduzierung Im Jahr 2024 formierte sich die multilaterale Gruppe „Reducing the Risk of Nuclear Conflict“, deren Ziel es ist, die nukleare Risikoreduzierung im Rahmen des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) zu stärken. Neben den drei Nuklearwaffenstaaten Frankreich, Vereinigtes Königreich und den USA engagieren sich Argentinien, Australien, Brasilien, Deutschland, Finnland, Georgien, Ghana, Irland, Japan, Jordanien, Kanada, Kasachstan, Saudi-Arabien, Mexiko, Schweden, die Schweiz, Südkorea und Thailand in der Gruppe. Die US-geführte Initiative „Creating an Environment for Nuclear Disarmament“ (CEND), die Staaten mit Nuklearwaffen – auch Indien und Pakistan als Nicht-Mitglieder des NVV – und Nichtnuklearwaffenstaaten umfasst, verfolgt das Ziel, auf Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung hinzuwirken. Deutschland hat bei CEND seit 2019 gemeinsam mit Finnland die Arbeitsgruppe „Nuclear Risk Reduction“ geleitet, die über einen strukturierten Dialog der CEND-Mitglieder konkrete Handlungsoptionen und spezifische Risikoreduzierungsmaßnahmen erarbeitet. Angesichts der sich verschlechternden Sicherheitslage, einschließlich der russischen Brüche des Völkerrechts und russischer nuklearer Drohgebärden, sowie der tiefen Krise der globalen Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung steigt die Bedeutung strategischer und nuklearer Risikoreduzierung und der Umsetzung von Schritten zur Minimierung von Risiken nuklearer Konflikte. Bei einem Auftakttreffen am 23. Mai 2024 in Stockholm konstituierte sich eine breite und diverse Staatengruppe, um die Bedeutung von Risikoreduzierung im NVV-Rahmen und insbesondere die Umsetzung von zahlreichen existierenden Maßnahmen zur Risikoreduzierung zu stärken. Auf der NVV-PrepCom gelang es der Gruppe bereits, eine gemeinsame Erklärung zu „Reducing the Risk of Nuclear Conflict“, einzubringen. Deutschland richtete am 11. Oktober 2024 am Rande des Ersten Ausschusses der VN-Generalversammlung in New York ein Folgetreffen der Gruppe aus, auf dem unter anderem die weitere Wegstrecke bis zur NVV-Überprüfungskonferenz 2026 abgestimmt wurde. Die Bundesregierung war Gastgeber des CEND-Treffens vom 27. bis 29. Mai 2024 in Berlin. Auf dem Treffen konnte die von Deutschland und Finnland geleitete Arbeitsgruppe zu Risikoreduzierung ihre Arbeit abschließen. Die in den letzten Jahren in der Arbeitsgruppe gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse wurden in den Schlussfolgerungen „Interim Measures to Reduce the Risks Associated with Nuclear Weapons“ festgehalten und gemeinsam mit den zwei zugrundeliegenden umfangreichen Kompendien mit Maßnahmen zur nuklearen Risikoreduzierung veröffentlicht. 1.3.6 Verifikation nuklearer Abrüstung (IPNDV) Nukleare Abrüstung braucht belastbare Verfahren der Verifikation, mit denen sichergestellt werden kann, dass Kernwaffen in der Tat abgerüstet und entsorgt wurden. Dies erfordert technische Expertise und international geteilte Verfahren und Arbeitsroutinen der Abrüstungsverifikation. Die Bundesregierung engagiert sich hierzu seit einem Jahrzehnt in der multilateralen International Partnership for Nuclear Disarmament Verification (IPNDV) und bringt sich hier sowohl mit technischer als auch mit abrüstungspolitischer Expertise ein. Ein Höhepunkt des deutschen Engagements bei IPNDV waren zwei größere Verifikationsübungen, die in den Jahren 2019 und 2022 im Forschungszentrum Jülich stattfanden. Während dieser sog. „NuDiVe“ (Nuclear Disarmament Verification)-Simulationen wurden mit deutschen und französischen Expertinnen und Experten Abrüstungsroutinen getestet und verschiedenen Stresstests unterzogen. Im Juni 2024 feierte die IPNDV in Genf im Beisein hochrangiger Abrüstungsdiplomatinnen und -diplomaten ihr zehnjähriges Bestehen. Sie blickte dabei zurück auf ihre Erfolge bei der Erprobung und Validierung technischer als auch prozeduraler Verfahren der Verifikation nuklearer Abrüstung, an denen die von der Bundesregierung entsandten Expertinnen und Experten maßgeblich mitgewirkt hatten. In einer Phase rückläufiger Rüstungskontrolle zeigt das Beispiel IPNDV, dass Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung, hier im Bereich der Verifikation, auch in Zeiten wachsender Polarisierung möglich sind. Während bei IPNDV die westlichen Partner tonangebend sind, wurde im November 2024 eine norwegisch- brasilianische Resolution im Ersten Ausschuss der VN-Generalversammlung angenommen, die sich für eine „Group of Scientific and Technical Experts on Nuclear Disarmament Verification“ (GSTE-NDV) unter dem Dach der Vereinten Nationen stark macht. Durch dieses neue VN-Format könnten auch nicht-westliche Staaten noch stärker in den internationalen Austausch zur nuklearen Abrüstungsverifikation eingebunden werden. 1.3.7 Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) Der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) ist seit 2021 in Kraft und hat (Stand Dezember 2024) 73 Mitgliedsstaaten und 94 Unterzeichnerstaaten. Er verbietet den Vertragsstaaten den Einsatz und Besitz, die Lagerung und Stationierung, den Transit und die Kontrollübernahme von Atomwaffen. Aufgrund des weitreichenden Verbotstatbestands des AVV ist ein Beitritt zum Vertrag nicht mit Deutschlands Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen und den daraus resultierenden Verpflichtungen als NATO-Bündnispartner, insbesondere mit der notwendigen nuklearen Abschreckung und Teilhabe, vereinbar. Deutschland hat sich vor diesem Hintergrund nicht an den Vertragsverhandlungen beteiligt und ist – wie alle anderen NATO-Staaten auch – dem AVV nicht beigetreten. Für Deutschland bleibt der NVV der zentrale Rahmen und Eckpfeiler für nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung. Deutschland hat auch 2024, wo geeignet, die Intention des Vertrages konstruktiv begleitet. Im Ersten Ausschuss der VN-Generalversammlung im November 2024 stimmte Deutschland beispielsweise einer von Irland und Neuseeland eingebrachten Resolution zu, die die wissenschaftliche Forschung zu den Folgen eines Nuklearwaffeneinsatzes unterstützt und zu diesem Zweck die Einrichtung eines 21-köpfigen Expertengremiums vorsieht. Aus Sicht der Bundesregierung sollte die Teilnahme als Beobachter an den ersten beiden Vertragsstaatenkonferenzen des AVV dazu beitragen, den Willen zur Zusammenarbeit mit den AVV-Staaten hin zum gemeinsamen Ziel einer sicheren Welt ohne Nuklearwaffen zu bekräftigen und damit der wachsenden Polarisierung im NVV- Rahmen entgegenzuwirken sowie die unverantwortliche russische Nuklearrhetorik und die umfangreiche chinesische nukleare Aufrüstung zu kritisieren. Ferner unterstützt das Auswärtige Amt Projekte der Opferhilfe von Atomtests in Kasachstan und dem Südpazifik. 1.4. Abrüstungskonferenz (CD) Die Abrüstungskonferenz (Conference on Disarmament, CD) wurde erstmals 1979 durch die VN- Generalversammlung eingesetzt und hat den Auftrag, Abrüstungsabkommen zu verhandeln. Ihr gehören derzeit 65 Staaten an, darunter alle Nuklearwaffenstaaten sowie die weltweit wesentlichen militärischen Akteure. In der Vergangenheit hat die Abrüstungskonferenz unter anderem das Chemiewaffenübereinkommen (Chemical Weapons Convention, CWC) und den Atomwaffentestverbotsvertrag (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty, CTBT) verhandelt. Die Präsidentschaft der Abrüstungskonferenz wechselt mehrfach jährlich in alphabetischer Reihenfolge. 2024 konnte die Abrüstungskonferenz wichtige Schritte unternehmen, um sich aus ihrer jahrelangen Blockade zu lösen. Trotz einer komplizierten Präsidentschaftsfolge (Indien, Indonesien, Iran, Irak, Israel) konnte die Abrüstungskonferenz ein Arbeitsprogramm im Konsens beschließen, welches vorsieht, die substantielle Arbeit in den Bereichen der nuklearen Abrüstung, Verhinderung eines Nuklearkriegs, Weltraumsicherheit, Schutz von Nicht- Nuklearwaffenstaaten, Massenvernichtungswaffen und Rüstungstransparenz wieder aufzunehmen und 2025 auf gleicher Basis fortzusetzen. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat Russland 2024 die Teilnahme von 15 EU-Staaten und -Beitrittskandidaten als Konferenzbeobachter gezielt blockiert. Diese Dynamik baut auf einer Revitalisierungsinitiative unter der französischen und der deutschen Präsidentschaft aus dem Jahr 2023 auf. Im Rahmen dieser Initiative wurde gemeinsam mit dem Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (United Nations Institute for Disarmament Research, UNIDIR) eine Vielzahl von Vorschlägen zur effektiveren Arbeit der Abrüstungskonferenz entwickelt. Auf dieser Grundlage hat sich Deutschland in den Verhandlungen um ein Arbeitsprogramm 2024 aktiv eingebracht und dieses erfolgreich mitgestaltet. 1.5 Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) Die IAEO wurde 1957 gegründet und umfasst derzeit 180 Mitgliedsstaaten. Ihre wichtigsten Organe sind die jährlich tagende Generalkonferenz aller Mitgliedsstaaten sowie der aus 35 Staaten bestehende Gouverneursrat, in dem auch Deutschland seit 1972 vertreten ist. Bei der Umsetzung des NVV kommt der IAEO eine Schlüsselrolle zu: Die IAEO unterstützt einerseits seine Mitglieder bei der friedlichen und sicheren Nutzung kerntechnischer Anwendungen und stellt andererseits sicher, dass zivile Nuklearprogramme nicht für militärische Zwecke missbraucht werden. Beide Ziele – das Recht auf friedliche Nutzung der Kernenergie und die Absicherung gegen die Weiterverbreitung von Nuklearwaffen – sind zentrale Forderungen des NVV und damit der deutschen Nichtverbreitungspolitik. Um die Weiterverbreitung von Nuklearwaffen zu unterbinden und sicherzustellen, dass Kernmaterialien ausschließlich für friedliche Zwecke genutzt werden, überwacht die IAEO sämtliche Kernmaterialien in NVV- Nichtnuklearwaffenstaaten. Die rechtliche Basis für die diesbezüglichen Inspektionen bilden die Comprehensive Safeguards Agreements (CSA), die für alle NVV-Nichtnuklearwaffenstaaten verpflichtend sind. Die Ratifikation bzw. Anwendung eines optionalen Zusatzprotokolls (ZP) durch NVV-Nichtnuklearwaffenstaaten räumt der IAEO zusätzliche Inspektionsrechte ein. Die Bundesrepublik und die EU betrachten die Kombination aus CSA und ZP als angemessenen und notwendigen Standard für eine effektive Verifikation heutiger Nuklearprogramme und machen sich daher für eine universelle Verbindlichkeit des ZP stark. Die Teilhabe an nuklearem Know-how durch Entwicklungs- und Schwellenländer im Bereich der Medizin, der Landwirtschaft, der Lebensmittelsicherheit und der Energiegewinnung wird in erster Linie vom Technischen Kooperationsfonds der IAEO („IAEA Technical Cooperation Fund“) sichergestellt. Die IAEO zeichnet sich bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie auch als Impulsgeber für den sicheren Betrieb kerntechnischer Anlagen sowie für ihren Schutz gegen äußere Bedrohungen aus. Für die beiden Bereiche – der Betriebssicherheit (nuclear safety) und des physischen Schutzes (nuclear security) von Nuklearanlagen – koordiniert bzw. setzt die IAEO internationale Standards. Die IAEO ist nach ihrem Selbstverständnis eine technische Organisation. Doch war sie wie in den Vorjahren auch 2024 nicht vor politischen Kontroversen gefeit. Einige dieser Kontroversen, die in der Generalkonferenz und dem Gouverneursrat Aufmerksamkeit für sich in Anspruch nahmen, hatten dabei so gut wie keine nukleare Dimension und damit kaum Berührungspunkte mit dem Mandat und den Zielen der Organisation. Eine starke Politisierung erfuhren aber auch genuine (technische) Nuklearfragen, etwa die Umsetzung von Safeguards bei zukünftigen australischen U-Booten. Diese U-Boote, die Australien im Rahmen des sogenannten AUKUS-Projekts zusammen mit den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich entwickelt, sollen einen Nuklearantrieb aus hochangereichertem Uran erhalten. Für nuklearbetriebene U-Boote ist die Umsetzung von Safeguards zwar keine größere technische Herausforderung, dennoch nahmen nicht-westliche Länder die AUKUS-Akteurskonstellation – also die Zusammenarbeit von Kernwaffenstaaten (USA und Vereinigtes Königreich) und Nichtkernwaffenstaaten (Australien) – zum Anlass, in den Gremien der IAEO die technische Safeguards-Frage in eine politische Kontroverse zu verwandeln. Eine ähnliche Dynamik ließ sich erneut rund um das iranische Nukleardossier beobachten: Hier waren es Deutschland und seine engsten Partner, die in zwei Resolutionen des IAEO-Gouverneursrats im Juni und im November 2024 auf die mangelhafte Zusammenarbeit Teherans mit der IAEO bei der Einhaltung seiner Safeguards-Verpflichtungen aufmerksam machten und auf die transparente Klärung der seit Jahren offenen Fragen zum iranischen Atomprogramm drängten. Teheran weitete in beiden Fällen als Reaktion auf internationale Kritik seine umstrittenen Urananreicherungsaktivitäten aus, begleitet mit dem Vorwurf, Einwände gegen das iranische Nuklearprogramm – ob von der IAEO oder ihren Mitgliedstaaten – entbehrten jeglicher technischen Grundlage und seien grundsätzlich politisch motiviert. Die IAEO war Austragungsort harter Kontroversen auch mit Blick auf die prekäre Lage ukrainischer Atomkraftwerke (AKW) – insbesondere des unter russischer Besatzung stehenden AKW Saporischschja. Wiederholt hatte IAEO Generaldirektor Grossi zur Einhaltung der sieben Säulen zur nuklearen Sicherheit und Sicherung („7 indispensible pillars for nuclear safety and security“) sowie der fünf konkreten Prinzipien („five concrete principles“) betreffend das AKW Saporischschja aufgerufen. 2024 besuchten IAEO Expertenteams erstmals auch ausgewählte Umspannwerke („sub-stations“) der ukrainischen Elektrizitätsinfrastruktur, soweit sie für die Betriebssicherheit der dortigen Atomkraftwerke relevant sind. Insgesamt hat sich die IAEO weiterhin für die Sicherheit und Sicherung von Nuklearanlagen in Konfliktgebieten starkgemacht. Im Juli 2024 nahm die VN-Generalversammlung mit großer Zustimmung die auch von Deutschland maßgeblich unterstützte Resolution zur nuklearen Sicherheit in der Ukraine, speziell zum Atomkraftwerk Saporischschja, an, die Russland dazu auffordert, die Kontrolle über das Atomkraftwerk Saporischschja zurückzugeben, seine Streitkräfte zurückzuziehen und den Angriffskrieg zu beenden. Deutschland blieb auch 2024 viertgrößter Beitragszahler der IAEO mit bedeutenden Beiträgen für den „IAEA Technical Cooperation Fund“, der in Schwellenländern beim Einsatz von kerntechnischen Anwendungen auf dem Gebiet der Nuklearmedizin, der Wasser- und Bodenanalysen, der Lebensmittelsicherheit, der Insektenbekämpfung und der friedlichen Nutzung der Kernenergie unterstützt. Trotz seines Atomausstiegs bleibt Deutschland durch seine breite Expertise im nuklearen Brennstoffzyklus – etwa dem Reaktorrückbau und der nuklearen Entsorgung – und bei weiteren kerntechnischen Anwendungen jenseits der Stromproduktion ein bedeutender Akteur in der IAEO. 1.5.1 Nukleare Sicherung Inhaltlich lassen sich die internationalen Maßnahmen der nuklearen Sicherung in zwei Schwerpunktbereiche gliedern: Zum einen in präventive Maßnahmen zur Erhöhung des physischen Schutzes von nuklearen und radioaktiven Materialien sowie Einrichtungen, zum anderen in präventive und repressive Bekämpfung von nuklearterroristischen und kriminellen Aktivitäten. In beiden Bereichen fördert die Bundesregierung im internationalen Bereich die Erarbeitung von Konzepten und die Durchführung konkreter Maßnahmen, vor allem in Zusammenarbeit mit der IAEO. Die folgenden Gremien und Übereinkommen sind von Bedeutung: ⎯ Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial („Convention on the Physical Protection of Nuclear Material“, CPPNM): 165 Vertragsstaaten (Stand: Dezember 2024); seit 1987 in Kraft und völkerrechtlich verbindlich. ⎯ Kontaktgruppe zur nuklearen Sicherung („Nuclear Security Contact Group“, NSCG): 2016 als informelles Gremium gegründet; Deutschland hat die Initiative zum Dialog der Regierungen mit Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen eingebracht (Wiesbaden-Prozess). ⎯ ICSANT („International Convention for the Suppression of Acts of Nuclear Terrorism“) und GICNT („Global Initiative to Combat Nuclear Terrorism“) widmen sich der Bekämpfung und Ahndung von Nuklearterrorismus. Letzteres wird seit November 2024 operativ ergänzt durch das „Global Forum to prevent radiological/nuclear terrorism“ (Global FTPRNT). Die Programmaktivitäten der IAEO im Bereich der nuklearen Sicherung werden insbesondere aus dem Nuklearen Sicherungsfonds („Nuclear Security Fund“, NSF) finanziert. Der NSF speist sich ausschließlich aus freiwilligen Beiträgen der IAEO-Mitgliedsstaaten und ist nicht Teil des regulären IAEO-Haushalts. Mit einem Gesamtbeitrag von ca. 10,5 Millionen Euro (bis Ende 2024) liegt Deutschland gemeinsam mit den USA, der EU, dem Vereinigten Königreich und Kanada in der Spitzengruppe der NSF-Förderer. 1.5.2 Nukleare Sicherung und Sicherheit in der Ukraine im Kontext des russischen Angriffskriegs in der Ukraine Die Ukraine verfügt über mehrere zivile Nuklearanlagen, darunter 15 in Betrieb befindliche Reaktorblöcke an vier AKW-Standorten, drei Forschungsreaktoren (zwei auf der Krim) und die Sperrzone von Tschernobyl (mit einem verunfallten Block und drei stillgelegten Blöcken). Es gibt zahlreiche Industriestandorte, an denen radioaktive Quellen verwendet oder gelagert werden. Das ukrainische Atomkraftwerk (AKW) Saporischschja ist seit März 2022 vom russischen Militär besetzt. Die Bundesregierung stärkt die nukleare Sicherung und Sicherheit in der Ukraine mit bilateralen Beiträgen und durch Unterstützung der IAEO. Auch im dritten Jahr des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine gibt die Lage in und um die ukrainischen Atomkraftwerke durch Luftangriffe, Beschuss, Stromausfälle und die damit einhergehende potentielle Gefährdung der Kühlung weiterhin Anlass zur Sorge, insbesondere im AKW Saporischschja. Die IAEO ist seit 2023 an allen ukrainischen AKW-Standorten (Rivne, Chmelnyzkyj, Südukraine und Saporischschja) sowie auch am Standort Tschernobyl mit Inspektionspersonal präsent und kann dadurch eine zuverlässige Lageeinschätzung vornehmen (mit Einschränkungen bei Saporischschja aufgrund der russischen Besatzung). In den Fokus rückten im Herbst 2024 die Sicherheit der außerhalb der AKW gelegenen Umspannwerke („substations“) und ihre Rolle für die Betriebssicherheit der AKW. Diese liefern externen Strom an die AKW, die ihn im Notfall für ihre Kühlsysteme benötigen. Gezielte russische Luftschläge, die die ukrainische Bevölkerung vor Wintereinbruch 2024 von der Elektrizitätsinfrastruktur möglichst abschneiden sollten, gefährdeten dabei auch die zuverlässige Stromversorgung der AKW durch eben solche Umspannwerke. Deshalb besucht die IAEO inzwischen auch die für die Betriebssicherheit von AKW relevanten Umspannwerke. Deutschland beteiligte sich 2024 an der Finanzierung der Präsenz und Rotation von Expertinnen und Experten der IAEO in der Ukraine mit 1,5 Million Euro. Zudem wurden die bilateralen deutschen Projekte zur nuklearen Sicherung der ukrainischen AKW Riwne und Südukraine 2024 mit einem Beitrag von 1,73 Millionen Euro fortgesetzt. 2. Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung im Bereich chemischer Waffen – Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen Das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) vom 29. April 1997 verbietet sowohl den Einsatz chemischer Waffen als auch deren Entwicklung, Herstellung, Lagerung und Weitergabe. Deutschland ratifizierte die Konvention im Jahre 1994 und beging 2024 das 30-jährige Jubiläum der Ratifizierung. Mit 193 Vertragsstaaten hat das CWÜ nahezu universelle Geltung. Vier Staaten sind weltweit keine CWÜ-Vertragsstaaten: Ägypten, Israel, Nordkorea und Südsudan. Die Einhaltung und Umsetzung des CWÜ wird von der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) überwacht. Chemikalien, Ausrüstungen und Einrichtungen, die zur Herstellung chemischer Waffen geeignet sind, sind einem Verifikationsregime unterworfen. Aufgrund der breiten Verifikationsmöglichkeiten der OVCW, der nahezu universellen Geltung des CWÜ und der 2023 abgeschlossenen Vernichtung aller gemeldeten Chemiewaffenbestände unter Kontrolle der OVCW gilt das CWÜ als einer der effektivsten Abrüstungs- und Nichtverbreitungsverträge. 2024 verstärkten sich die Hinweise auf den verbotenen Einsatz von sogenannten Unruhebekämpfungsmitteln (z. B. Tränengas) durch russische Streitkräfte im Angriffskrieg gegen die Ukraine, deren Aufklärung sich Russland weiterhin entzog. Im November 2024 hat die OVCW nach Analyse von Proben erstmals einen Einsatz bestätigt. Deutschland setzt sich für eine schnelle vollumfassende Aufklärung der Fälle durch die OVCW und die Benennung der Urheber ein. Die Bundesregierung begrüßte, dass Russland mit dem Versuch scheiterte, sich unter diesen Umständen erneut in das Lenkungsgremium der OVCW, den Exekutivrat, wählen zu lassen. Die Bundesregierung hat 2024 den ukrainischen Zivilschutz mit der Lieferung von Schutzausrüstung sowie Ausbildungsmaßnahmen im Wert von über 1 Million Euro unterstützt sowie eine halbe Million Euro für die Aufklärungs- und Unterstützungsmaßnahmen der OVCW in der Ukraine zur Verfügung gestellt. Der Umsturz in Syrien im Dezember 2024 öffnet die Chance auf eine vollständige Aufklärung und Vernichtung des syrischen Chemiewaffenprogramms, der sich das Assad-Regime beharrlich entzog (siehe dazu Kapitel I.5). 2024 befasste sich die OVCW intensiv mit den Herausforderungen, die für das CWÜ mit dem Aufkommen und der Verbreitung neuer Technologien wie Künstlicher Intelligenz einhergehen. Deutschland unterstützte dies durch Organisation einer Konferenz des Auswärtigen Amtes im Juni 2024 in der Reihe „Rüstungskontrolle neu denken“ zum Thema „KI und Massenvernichtungswaffen“ unter Mitwirkung von OVCW-Generaldirektor Arias. Neben ihrer Rolle als viertgrößter Beitragszahler hat die Bundesregierung die OVCW 2024 durch eine Vielzahl weiterer Maßnahmen unterstützt, die in Kapitel VII aufgeführt sind. 3. Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung im Bereich biologischer Waffen 3.1 Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen (BWÜ) Das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BWÜ) trat am 26. März 1975 in Kraft und hat 187 Vertragsstaaten. Es verbietet eine gesamte Kategorie von Massenvernichtungswaffen. Anders als später geschlossene Rüstungskontrollverträge verfügt das BWÜ weder über eine Vertragsorganisation noch über ein Verifikationsregime zur Überwachung seiner Einhaltung. Eine Arbeitsgruppe erörtert seit 2023 Maßnahmen zur umfassenden Stärkung des Übereinkommens. Tuvalu und die Föderierten Staaten von Mikronesien traten dem BWÜ 2024 bei. Die Arbeitsgruppe zur Stärkung des BWÜ (Mandat von 2023 bis 2026) setzte ihre Verhandlungen zur Schaffung eines wissenschaftlich-technologischen Beratungsgremiums und eines Mechanismus für internationale Zusammenarbeit und Unterstützung sowie Erörterungen weiterer Themen fort. Russland verhinderte im Dezember abschließende Verhandlungen mit Blick auf eine Entscheidung über beide Mechanismen auf einer Sonderkonferenz 2025. Die Bundesregierung setzt sich für eine institutionelle Stärkung des BWÜ ein. Das Auswärtige Amt richtete im April 2024 in Berlin einen Experten-Workshop zur Verifikation des Übereinkommens aus, an dem Vertreter von Ressorts, Behörden, Laboren, Forschungseinrichtungen, Think Tanks, Universitäten und der Biotechnologie- Industrie teilnahmen. Im November 2024 brachte Deutschland ein Arbeitspapier zu Vertragseinhaltung und Verifikation in die Arbeitsgruppe ein. Zudem unterstützte Deutschland Arbeitspapiere der USA zur Hilfeleistung an Vertragsstaaten, die aufgrund der Nichteinhaltung des Übereinkommens durch andere Vertragsstaaten einer Gefahr ausgesetzt sind (Artikel VII BWÜ), und Arbeitspapiere zur Schaffung einer unabhängigen Vertragsorganisation. Deutschland beteiligte sich aktiv an den Konsultationen der Vertragsstaaten zur Schaffung eines wissenschaftlich-technologischen Beratungsgremiums, das Entwicklungen in Wissenschaft, (Bio-)Technologie und künstlicher Intelligenz für das BWÜ analysieren, bewerten und Empfehlungen an die Vertragsstaaten abgeben soll. Das von Deutschland vorgeschlagene institutionelle Modell für ein solches Gremium („Hybridmodell“ mit kleiner Gruppe von Fachexperten und großer Gruppe von Vertretern der Vertragsstaaten) wurde in den Konsultationen übernommen. 3.2 Unterstützung des Mechanismus des VN-Generalsekretärs (UNSGM) Der Mechanismus des VN-Generalsekretärs zur Untersuchung eines mutmaßlichen Einsatzes von chemischen und biologischen Waffen (UNSGM) wurde durch die Resolution 42/37C (1987) der VN-Generalversammlung geschaffen und beinhaltet ein Register mit von VN-Mitgliedern nominierten Beraterinnen und Beratern, Expertinnen und Experten sowie Laboren. Der UNSGM ist der einzige Mechanismus, welcher im Falle eines mutmaßlichen Biowaffeneinsatzes eine international unabhängige Aufklärung legitimieren und auslösen kann. Seit 2012 unterstützt Deutschland gemeinsam mit gleichgesinnten Staaten im Rahmen der „Freundesgruppe des UNSGM“ (heute 14 Mitgliedsstaaten und 4 Beobachterorganisationen) das VN-Büro für Abrüstungsfragen (UNODA) bei der Sicherstellung der unverzüglichen Einsatzfähigkeit des Mechanismus durch die Ausarbeitung eines Aktionsplans, Finanzierung zusätzlicher Stellen, Trainings für nominierte Expertinnen und Experten, Beraterinnen und Berater sowie Labore und regelmäßige Abstimmungen. In diesem Rahmen fördert Deutschland die operativen Fähigkeiten des UNSGM durch zwei Projekte des Robert Koch-Instituts: eines zur intensiven Schulung nominierter Beraterinnen und Berater sowie Expertinnen und Experten und eines zur Stärkung der Kapazitäten nominierter Labore und Schaffung eines Labornetzwerks, auf die der VN- Generalsekretär bei Verdacht eines Biowaffeneinsatzes zurückgreifen kann. Im Rahmen des Laborprojekts „RefBio“ wurden 2024 durch das Robert Koch-Institut (RKI) die Kapazitäten von international nominierten Referenzlaboren durch Ringversuche zur Detektion hochpathogener Bakterien, Viren und Biotoxine sowie praktische Qualitätssicherungsübungen und Trainings zu Nachweismethoden gestärkt. Zusätzlich förderten internationale Workshops den Wissens- und Erfahrungsaustausch sowie die Labornetzwerkbildung. Zudem stellte das Laborprojekt „RefBio“ UNODA eigens für den Ernstfall eines mutmaßlichen Einsatzes von biologischen Waffen erarbeitete gerichtsfeste Berichtsformulare zur Dokumentierung und Berichterstattung einer Untersuchungsmission als weltweit einmalige In-Kind-Contribution zur Verfügung. Mit dem Projekt „Strengthening the UNSGM“ fördert das RKI die Einsatzbereitschaft der Beraterinnen und Berater und Expertinnen und Experten des Mechanismus durch Simulationen, Übungen und Workshops in Kooperation mit UNODA. 2024 lag der Fokus auf der Ausrichtung eines UNSGM-Grundlagenkurses sowie eines Trainings zum Transport von infektiösen Substanzen in Kooperation mit der International Air Transport Association (IATA). 3.3 Deutsches Biosicherheitsprogramm Seit 2013 unterstützt das Deutsche Biosicherheitsprogramm des Auswärtigen Amts Partnerländer bei der Prävention eines Missbrauchs von biologischen Agenzien und Biotoxinen als Waffen. Im Vordergrund stehen Ausbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Präventions- und Reaktionsfähigkeiten, zur Detektion von Bakterien, Viren und Biotoxinen, zu Diagnostik, zur Vermittlung internationaler Standards für biologische Sicherheit sowie Simulationsübungen unter Beteiligung unterschiedlicher Ministerien, Behörden und Labore. Mit dem Programm trägt Deutschland zu den Zielen der G7 Globalen Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und -materialien bei. Darüber hinaus hat sich Deutschland als Vertragsstaat des BWÜ verpflichtet, andere Vertragsstaaten zu unterstützen. 2024 setzten das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr, das Friedrich-Loeffler-Institut, das Robert Koch- Institut, das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM) und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) Maßnahmen für biologische Sicherheit in 16 Ländern des Sahel, Maghreb, westlichen Balkans, Südosteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens um. Unter anderem wurde eine mehrtägige Simulationsübung zum Umgang mit einer biologischen Gefahrenlage mit Vertretern von Ländern des Sahel in Tschad durchgeführt. Dabei wurden mobile Labore aus Deutschland verlegt, aufgebaut und zur Analyse von biologischen Agenzien eingesetzt. In Nordmazedonien wurden Partner aus Ländern des westlichen Balkans in neuesten Methoden zur Detektion und Bestimmung hämorrhagischer Fieberviren fortgebildet. Nachwuchswissenschaftler aus der Ukraine erhielten Stipendien für biosicherheitsrelevante Forschungsvorhaben. Darüber hinaus nahmen 16 Verantwortliche aus den Sektoren Bildung, Gesundheit und Sicherheit aus 15 Ländern an einem einjährigen Stipendienprogramm für biologische Sicherheit (GIBACHT) mit Schulungen in Berlin und Kampala sowie online teil. Das Deutsche Biosicherheitsprogramm wurde bei einem Treffen der für Exportkontrolle zuständigen „Australia Group“ im Januar in Berlin, bei einem Treffen der Vertragsstaaten des BWÜ im August in Genf und bei einem Workshop des Nachwuchsforums der Deutsch-Atlantischen Gesellschaft e. V. (YATA Germany) im November 2024 in Berlin vorgestellt. 4. Rüstungskontrolle von Trägersystemen Derzeit verfügen 31 Staaten über ein ballistisches Raketenprogramm und etwa 75 Staaten über Marschflug- und Seezielflugkörper als Trägersysteme. Auch nichtstaatliche Akteure erhalten vermehrt Zugriff auf (ältere) Raketentechnologie. Die Trends in der Trägertechnologie sowie deren Verbreitung beeinflussen Kriegsführung und globale Bedrohungsszenarien erheblich. Beispielsweise steigt das Eskalationspotenzial in Krisen durch verkürzte Reaktionszeiten sowie die Risiken von Fehleinschätzungen und -kommunikation. Hinzu kommt, dass die multilaterale Rüstungskontrollarchitektur im Raketenbereich unterentwickelt ist. Der Haager Verhaltenskodex gegen die Proliferation ballistischer Raketen („The Hague Code of Conduct against Ballistic Missile Proliferation“, HCoC) ist – neben dem Trägertechnologie-Kontrollregime („Missile Technology Control Regime“, MTCR) – der bisher einzige multilaterale Ansatz zur rüstungskontrollpolitischen Erfassung von Raketenpotenzialen. Er ist zudem lediglich politisch, nicht völkerrechtlich verbindlich. Seit er 2002 in Den Haag zur Zeichnung aufgelegt wurde, sind dem Kodex 145 Staaten beigetreten (Stand: Dezember 2024). Er verbietet weder den Besitz militärischer Raketentechnologie noch beschränkt er deren Entwicklung oder zielt auf die Reduzierung von Raketenarsenalen ab. Stattdessen formuliert er Grundsätze für den Umgang mit diesen Trägersystemen und legt vertrauensbildende Maßnahmen fest. Dazu gehören insbesondere Vorankündigungen von Raketenstarts („Pre-Launch-Notifications“, PLN) und die Übermittlung von Jahresberichten über nationale Raketenprogramme. Deutschland fördert im Rahmen der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen den internetgestützten Informations- und Kommunikationsmechanismus des HCoC, der die sichere und effiziente Kommunikation zwischen den Unterzeichnerstaaten ermöglicht. Das österreichische Außenministerium fungiert als HCoC-Sekretariat. Die Bundesregierung förderte 2024 die Arbeit der von Deutschland 2019 gegründeten „Missile Dialogue Initiative“ (MDI), einem internationalen Dialogforum zu Raketenfragen, mit einem Budget von knapp 600.000 Euro. Die Initiative fördert den Expertendialog zu militärisch genutzter Raketentechnologie und entwickelt Vorschläge für neue rüstungskontrollpolitische und vertrauensbildende Ansätze in diesem Bereich. Das „International Institute for Strategic Studies“ (IISS) setzt die Initiative im Auftrag des Auswärtigen Amts um und hat seit 2019 weltweit verschiedene Track-1.5-Konferenzen organisiert. Im Oktober 2024 fand die hochrangig besuchte Jahreskonferenz der MDI in Berlin mit einer Eröffnungsrede von Staatssekretärin Susanne Baumann statt. Thematisch im Fokus standen die Zukunft der Rüstungskontrolle in einem herausfordernden Sicherheitsumfeld, neue Formen der Raketentechnologie und Reformvorschläge für den HCoC. Im Rahmen von MDI wurden zudem zahlreiche Fachartikel verfasst, die sich mit spezifischen Herausforderungen der Raketentechnologie befassen und innovative Lösungsansätze aufzeigen. Dazu gehören beispielsweise Analysen zur Nutzung von Raketentechnologie durch den Iran und Nordkorea sowie im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Außerdem werden daraus resultierende Handlungsoptionen für aktuelle Herausforderungen in der Rüstungskontrolle diskutiert. 5. Regionale und länderspezifische Proliferationsrisiken 5.1 Islamische Republik Iran Seit 2002 sind der Öffentlichkeit nukleare Aktivitäten im Iran bekannt geworden, welche Zweifel an der friedlichen Ausrichtung des iranischen Nuklearprogramms hervorriefen. Die iranische Führung hat es bis heute nicht geschafft, diese Zweifel international auszuräumen. Die Vorbehalte gegen das iranische Nuklearprogramm beruhen im Kern auf zwei Aspekten: Einerseits passen viele Nuklearaktivitäten Irans nicht zu einem schlüssigen zivilen Nuklearprogramm, z. B. die Existenz unterirdischer Urananreicherungsanlagen. Andererseits erschwert Teheran seit zwei Jahrzehnten die Arbeit der IAEO bei der Inspektion seiner Nuklearanlagen und kommt seinen Safeguardsverpflichtungen und Berichtspflichten nicht nach. Aus diesem Grund verabschiedete der VN-Sicherheitsrat ab 2006 eine Reihe von Resolutionen und verhängte Sanktionen gegen das iranische Atomprogramm. Im Jahr 2015 kam es mit der Einigung auf den Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA) zu einer vorübergehenden Entspannung der iranischen Nuklearkrise: Im JCPoA verpflichteten die E3/EU+3 (Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich, die EU, China, Russland und die USA) Iran zu deutlichen Beschränkungen seines Atomprogramms sowie zu erhöhter Transparenz gegenüber der IAEO und gewährten der iranischen Seite als Gegenleistung Sanktionserleichterungen. Allerdings setzte Iran seine Verpflichtungen ab Juli 2019 schrittweise aus, nachdem die USA im Jahr zuvor aus dem JCPoA ausgestiegen waren. Seither spitzte sich die iranische Nuklearkrise wieder zu: Iran akkumulierte ab 2019 wieder mehr und höher angereichertes Uran, als es glaubhaft für ein ziviles Programm benötigte, verringerte die Transparenz gegenüber der IAEO und setzte seine Verpflichtungen aus dem Safeguardsabkommen und dem ebenfalls rechtlich verbindlichen sogenannten Modified Code 3.1. nicht mehr vollständig um. Damit wurde der IAEO-Zugang zu kritischen Nuklearanlagen erheblich erschwert und das Verifikationsmandat der IAEO beschädigt. Die E3 haben angesichts dieser anhaltenden iranischen JCPoA-Verstöße nach einem erfolglosen Durchlaufen des JCPoA-Streitschlichtungsmechanismus am 18. Oktober 2023 (dem sog. „Transition Day“) Sanktionen im Nuklearbereich im EU-Rahmen aufrechterhalten. Auch im Jahr 2024 zeigte Iran wenig Bereitschaft, die beunruhigenden Entwicklungen in seinem Nuklearprogramm einzustellen und die Bedenken der internationalen Gemeinschaft angemessen zu adressieren: Die Kapazitäten zur Urananreicherung wurden weiter hochgefahren und zusätzliche, leistungsfähigere Gasultrazentrifugen fortlaufend getestet und in Betrieb genommen. Aufgrund der vorangegangenen Reduktion der Transparenzmaßnahmen durch Iran erklärte die IAEO im Mai 2024, ihre Gesamtübersicht u. a. über das iranische Zentrifugenprogramm – die sogenannte continuity of knowledge – verloren zu haben. Die im JCPoA vorgesehenen Beschränkungen des Anreicherungsgrades und der akkumulierten Menge angereicherten Urans werden weiterhin um ein Vielfaches überschritten. Iran verfügte im letzten Quartal des Jahres 2024 beispielsweise über 180 kg allein auf 60 Prozent angereichertes Uran, wofür es keine glaubwürdige zivile Verwendung anführen kann. Zugleich zeigte die mangelhafte iranische Kooperation mit der IAEO keine Anzeichen der Besserung: Offene Safeguardsfragen wurden nicht gelöst und erfahrenen IAEO-Inspektorenteams der Zutritt zu iranischen Nuklearanlagen verwehrt. Dies führte zu zwei kritischen Resolutionen im IAEO-Gouverneursrat im Mai und November 2024, die von Deutschland und seinen engsten Partnern initiiert wurden und jeweils mit breiter Mehrheit angenommen wurden. Die EU beschloss im Herbst 2024 darüber hinaus zusätzliche Sanktionen gegen Iran, nachdem bekannt geworden war, dass Teheran den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine nicht nur mit der Lieferung von Drohnen, sondern auch ballistischer Raketen unterstützt. Im Juli 2024 nahm die Regierung unter Staatspräsident Pezeshkian ihre Amtsgeschäfte auf. Gespräche zwischen den E3 (Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich) mit iranischen Regierungsvertretern erfolgten im September in New York und im November 2024 in Genf. Thema war unter anderem das iranische Nukleardossier. 5.2 Demokratische Volksrepublik Korea Schon bald nach Pjöngjangs Ratifikation des NVV im Jahr 1985 verdichteten sich die Hinweise auf ein illegales nordkoreanisches Nuklearwaffenprogramm. Nach einer über ein Jahrzehnt schwelenden Nuklearkrise erklärte Nordkorea schließlich im Jahr 2003 seinen Austritt aus dem NVV. Dieser umstrittene Austritt und die zahlreichen NVV-Verletzungen führten zum aktuell umfassendsten VN-Sanktionsregime. Mehrere Resolutionen des VN-Sicherheitsrats verlangen seit 2006 von Pjöngjang die vollständige, unumkehrbare und überprüfbare Beendigung seiner Massenvernichtungswaffenprogramme, insbesondere seines Atomwaffenprogramms und seiner ballistischen Raketenprogramme. Trotz umfassender VN-Sanktionen und zusätzlicher EU-Sanktionen hat Nordkorea in den letzten beiden Jahrzehnten die Arbeiten an seinem völkerrechtswidrigen Nuklear- und Raketenprogramm fortgesetzt: Es gab seit 2006 insgesamt sechs unterirdische Nukleartests und eine Vielzahl von Abschüssen ballistischer Raketen unterschiedlicher Reichweite. Es gibt klare Anzeichen dafür, dass Nordkorea sein Nukleararsenal weiter ausbauen und diversifizieren will. Dafür sprechen zum einen die kontinuierliche Produktion von Spaltmaterial für Waffenzwecke – sei es über Urananreicherung oder Plutoniumgewinnung – und zum anderen der Besitz nuklear bestückbarer Raketen unterschiedlicher Reichweiten sowie die Entwicklung eines angeblich nuklear angetriebenen U-Boots, das seegestützte, nuklear bestückte Raketen abfeuern können soll. Die Bundesregierung und ihre Partner haben den Ausbau der nordkoreanischen Raketen- und Nuklearprogramme in verschiedenen Foren durchweg verurteilt. Pjöngjang bleibt aufgefordert, seine ballistischen Raketen- und Massenvernichtungsprogramme einzustellen, als Nichtkernwaffenstaat in den NVV zurückzukehren, IAEO-Safeguards für sämtliche nukleare Aktivitäten zuzulassen, ein nukleares Testmoratorium zu erklären und dem CTBT beizutreten. Russland ist bei der Umgehung von VN-Sanktionen gegen Nordkorea einer der Schlüsselakteure und legte Ende März 2024 sein Veto gegen die Verlängerung des VN-Expertenpanels zur Sanktionsüberwachung ein (China enthielt sich bei der entsprechenden Abstimmung, alle anderen 13 Sicherheitsratsmitglieder stimmten für die Verlängerung des Mandats des Expertenpanels). Um diesen Ausfall zu kompensieren, hat sich die Bundesregierung in der zweiten Jahreshälfte 2024 mit gleichgesinnten Partnern zusammengetan und ist dem von Südkorea initiierten Multilateral Sanctions Monitoring Team (MSMT) beigetreten. Im weiteren Verlauf erteilte der russische Außenminister Lawrow internationalen Bemühungen zur Denuklearisierung der koreanischen Halbinsel eine Absage, indem er das nordkoreanische Atomwaffenprogramm de facto anerkannte. Insgesamt erreichten die russisch-nordkoreanischen Beziehungen mit der Unterzeichnung eines Vertrags über eine „umfassende strategische Partnerschaft“ eine neue Qualität. Der „Beistandspakt“ verpflichtet beide Länder, sich im Falle eines Angriffs einer dritten Partei gegenseitig Hilfe zu leisten: Nordkorea, das Russland bisher bereits beachtliche Mengen an Artilleriemunition und Raketen geliefert hat, entsandte zuletzt Tausende von Soldaten zum Einsatz gegen ukrainische Einheiten. Damit ist Nordkorea nicht nur eine Bedrohung für die Sicherheit in Ostasien, sondern auch für die europäische Sicherheit geworden. 5.3 Arabische Republik Syrien Von 2012 bis mindestens 2018 sind im syrischen Bürgerkrieg wiederholt Chemiewaffen eingesetzt worden. Einer der schwersten Angriffe forderte im Jahr 2013 bis zu 1.400 Menschenleben. Syrien trat 2013 aufgrund von starkem internationalem Druck dem CWÜ bei und verpflichtete sich, sein Chemiewaffenprogramm vollständig offenzulegen. Alle von Syrien deklarierten Bestände wurden bis Ende 2015 vernichtet. Trotzdem kam es auf syrischem Territorium weiterhin zum Einsatz chemischer Waffen. Diese Einsätze werden von der „Fact Finding Mission“ der OVCW und dem 2018 eingesetzten Ermittlungs- und Identifizierungsteam („Investigation and Identification Team“, IIT) aufgeklärt. Bis Ende 2024 lagen vier IIT-Berichte vor, welche die Chemiewaffeneinsätze überwiegend dem Assad-Regime, in einem Fall auch dem „Islamischen Staat“ zuweisen. Einer vollständigen Aufklärung seines Chemiewaffenprogramms hat sich das Assad-Regime beharrlich entzogen, obwohl die OVCW immer wieder Hinweise auf dessen Fortbestehen fand. Am 23. Februar 2024 wurde der vierte IIT-Bericht der OVCW veröffentlicht, der den Chemiewaffeneinsatz 2015 in Marea dem „Islamischen Staat“ zuschrieb. Deutschland setzt sich dafür ein, die Verantwortlichen der Chemiewaffeneinsätze zur Rechenschaft zu ziehen. Mit dem Sturz des Assad-Regimes besteht erstmals die Möglichkeit für eine vollständige Vernichtung seiner verbliebenen Chemiewaffen. Gleichzeitig birgt die Situation Risiken, falls diese Waffen in die falschen Hände geraten. Deutschland setzt sich für deren rasche Aufklärung, Sicherung und international kontrollierte Vernichtung ein. Ende 2024 hat Deutschland der OVCW für diesen Zweck 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. II. Neue sicherheits- und rüstungskontrollpolitische Herausforderungen 1. Zukunftstechnologien und ihre militärischen Anwendungen Der Umgang mit der immer stärkeren Rolle von Zukunftstechnologien („Emerging and Disruptive Technologies“, EDT) wird durch große – teilweise disruptive – technologische Entwicklungen zu einer systemischen Herausforderung, auch mit Blick auf nicht-staatliche Akteure, wie etwa Technologieunternehmen oder gar terroristische Vereinigungen. Andererseits bieten insbesondere sicherheitsrelevante, kritische oder sensitive Zukunfts- und Schlüsseltechnologien im sicherheitspolitischen Kontext große Chancen wie beispielsweise eine abhörsichere Kommunikation durch modernste Quantentechnologie. Diese Chancen aber auch daraus resultierende Risiken insbesondere in der Anwendung von Zukunftstechnologien im militärischen Bereich sind sorgfältig abzuwägen und zu bewerten. Der rasante Fortschritt, etwa im Bereich Künstlicher Intelligenz (KI) oder in der Quantentechnologie, macht diese Aufgabe zunehmend komplex. Sicher ist: Der Einsatz und die Entwicklung von Zukunftstechnologien bergen das Risiko eines Wettrüstens und könnten so zu Instabilität und Unsicherheit beitragen, auch weil sie mangels ausreichender Regulierung nicht oder nur unvollständig in der bestehenden Rüstungskontrollarchitektur abgebildet werden. Mit Blick auf Fragen der Regulierung und Reglementierung kommt erschwerend hinzu, dass viele Zukunftstechnologien einen Dual-Use Charakter haben, zum Beispiel Biotechnologien und KI. Eine klare Unterscheidung zwischen zivilen und militärischen Komponenten bei der Entwicklung von Zukunftstechnologien erscheint oft nicht möglich, weil die Fähigkeiten sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Oftmals handelt es sich um Fähigkeiten und Technologien und nicht per se um Waffensysteme. Entsprechend gilt es, bestehende Rüstungskontrollvereinbarungen, wo notwendig, anzupassen und neue Regelungen für Waffensysteme, die von bestehenden Vereinbarungen nicht berücksichtigt werden, zu schaffen. Als forschungs- und entwicklungsstarke Nation hat Deutschland ein besonderes Interesse daran, Sicherheitsaspekte des technologischen Fortschritts zu berücksichtigen. Nationale Wehrhaftigkeit, Schutz und Resilienz, Forschungssicherheit, internationale Wettbewerbsfähigkeit sowie Interoperabilität mit Bündnispartnern sind dabei wichtige Fragestellungen, die die notwendige Regulierung von Zukunftstechnologien beeinflussen. Der verantwortliche Umgang mit möglichen militärischen Anwendungen von Zukunftstechnologien, gerade auch mit Blick auf deren Dual-Use Eigenschaften, ist ein rüstungskontrollpolitischer Schwerpunkt Deutschlands. Die Bundesregierung setzt sich aktiv in multilateralen Formaten (VN, NATO, EU, OSZE) dafür ein, neue und tragfähige Ansätze für die von Zukunftstechnologien mitgeprägte Rüstungskontrollarchitektur zu entwickeln. Insbesondere setzen wir uns für den verantwortungsvollen militärischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz sowie für ein Verbot autonomer Waffensysteme ein, die menschlicher Kontrolle entzogen sind und nicht im Einklang mit dem Völkerrecht eingesetzt werden können. Zudem setzen wir uns für die Regulierung von Waffensystemen mit autonomen Funktionen ein. Im Mai beteiligte sich das Auswärtige Amt in Frankfurt a. M. am „TechTrend Lab“, einem Workshop zu neuen Technologien und ihren Implikationen für die Rüstungskontrolle. Durchgeführt wurde der Workshop vom interdisziplinären Netzwerk für naturwissenschaftliche und technische Rüstungskontrollforschung des Peace Research Institute Frankfurt (PRIF), der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Technischen Universität Darmstadt. Im Juni richtete das Auswärtige Amt im Rahmen der erfolgreichen, 2019 ins Leben gerufenen Konferenzreihe „Capturing Technology. Rethinking Arms Control“ eine internationale Konferenz zum Thema Künstliche Intelligenz und Massenvernichtungswaffen aus, an der 180 Vertreterinnen und Vertreter von Regierungen, internationalen Organisationen, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen sowie Presse aus ca. 30 Ländern teilnahmen. Die Live-Übertragung der Eröffnungsreden von OVCW-Generaldirektor Fernando Arias und dem Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle Günter Sautter wurden online von rund 1.200 Zuhörern verfolgt. Im Mittelpunkt standen Fragen nach den Auswirkungen von KI auf die Nichtverbreitung von chemischen und biologischen waffenfähigen Agenzien und Substanzen sowie auf Frühwarn- und Entscheidungsprozesse im Bereich von Nuklearwaffen. Im November 2024 fand zudem die zweite globale Konferenz zur Erlangen-Initiative mit knapp 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus wissenschaftlichen Einrichtungen und Exportkontrollbehörden aus 32 Staaten und internationalen Organisationen in Nürnberg statt. Das Format, welches das Auswärtige Amt finanziert und 2023 zusammen mit dem Büro für Abrüstungsfragen der Vereinten Nationen (UNODA) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ins Leben gerufen hat, dient der besseren Kooperation von Wissenschaftseinrichtungen und Exportkontrollbehörden. 2. Stärkung der Cybersicherheit im EU-, VN-, NATO- und OSZE-Rahmen Für Deutschland sind multilaterale Gremien ein entscheidender Handlungsraum, um Normen für verantwortliches Verhalten im Cyberraum zu gestalten. Cyber Capacity Building ist zudem wesentlich, um die Resilienz von Staaten und damit des Cyberraums insgesamt zu erhöhen. Dabei arbeiten alle multilateralen Organisationen entlang ihrer spezifischen Ziele an Strängen zur Verbesserung der Cybersicherheit: In der EU liegt der Schwerpunkt auf dem Setzen gemeinsamer Standards für Cybersicherheit und auf der Stärkung der außenpolitischen Reaktionsfähigkeit auf Grundlage der Cyber Diplomacy Toolbox einschließlich des EU- Cybersanktionsregimes. Die EU ist wichtiger Geber im Bereich des Cyber Capacity Building. Die Cybersicherheitsforen der VN arbeiten an gemeinsamen Regeln verantwortlichen Staatenverhaltens im Cyberraum und an der Stärkung internationaler Zusammenarbeit im Kampf gegen Cyberkriminalität. Die NATO stärkt die Cyber- Resilienz der Allianz über nationale Selbstverpflichtungen in Form von „Cyber Pledges“, ist Plattform für cybersicherheitspolitische Koordinierung und kollektive Reaktion sowie für die Zusammenarbeit mit engen Partnerstaaten wie der Ukraine. Vertrauensbildende Cybermaßnahmen unter den 57 Teilnehmerstaaten und die Vermittlung von Cyber Capacity Building bilden den Schwerpunkt der Arbeit der OSZE im Cyberbereich. Die EU reagierte 2024 mit verschiedenen Maßnahmen der Cyber Diplomacy Toolbox auf Cyberbedrohungen und -angriffe. Im Mai 2024 attribuierte die Bundesregierung gemeinsam mit der EU den Cyberangriff auf die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) zu der durch den russischen Militärgeheimdienst gesteuerten Gruppe APT28. Unterstützt wurde diese öffentliche Attribuierung durch eine Solidaritätserklärung des Nordatlantikrates der NATO. Darüber hinaus wurden russische Staatsangehörige, die in Verbindung mit verschiedenen Cyberangriffen auf die EU und ihre Mitgliedstaaten stehen, nach dem EU-Cybersanktionsregime gelistet. Mit ihrer Erklärung zum gemeinsamen Verständnis zur Anwendung des Völkerrechts im Cyberraum bekräftigt die EU die Verbindlichkeit von Regelungen im Cyberraum und setzt sich damit aktiv für die Stärkung des Völkerrechts ein. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten 2024 die EU-Rechtsakte zur Stärkung der Cybersicherheit. Mit dem Cyber Resilience Act gelang es dem Rat der EU, verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für vernetzte Produkte festzulegen. In der Open-Ended Working Group der Vereinten Nationen gelang auf Initiative der von Deutschland gegründeten, überregionalen Gruppe der „Confidence Builder“ die Einigung auf die Einrichtung eines globalen Kontaktnetzwerks diplomatischer und technischer Expertinnen und Experten für die Entwicklung weiterer vertrauensbildender Cybermaßnahmen. Die Vereinten Nationen erhalten somit erstmals eine institutionelle Rolle im Bereich der Cybersicherheit. Das Netzwerk umfasst mittlerweile über 100 Staaten und ist seit Mai 2024 funktionstüchtig. Mittlerweile haben die VN insgesamt acht vertrauensbildende Cybermaßnahmen angenommen. In den Vereinten Nationen gelang zudem die Einigung auf eine gemeinsame Konvention zur Bekämpfung von Cybercrime, die im Dezember 2024 von der Generalversammlung angenommen wurde. Diese soll die bestehende Budapest-Konvention des Europarates ergänzen und ist insbesondere für die Staaten des globalen Südens ein wichtiges Instrument. Im Rahmen des NATO-Gipfels 2024 in Washington wurde die Entscheidung getroffen, das NATO Integrated Cyber Defence Center (NICC) im Supreme Headquarters Allied Power Europe (SHAPE) in Belgien einzurichten. Dieses unterstützt folgende Ziele: die Netzwerksicherheit der NATO, das verbesserte Lagebewusstsein sowie die weitere Implementierung von Cyber als operationelle Domäne. Die Bundesregierung nutzte auch die vertrauensbildenden Cybermaßnahmen der OSZE für die Fortsetzung des Informationsaustauschs zu aktuellen Cybervorfällen und für die Durchführung von Studienreisen und Trainings für Expertinnen und Experten aus Ost- und Südosteuropa sowie Zentralasien. Als vertrauensbildende Maßnahme organisierte Deutschland im November eine Szenario-basierte Diskussion für die OSZE-Teilnehmerstaaten, in der zwischenstaatliche Konsultationen bei grenzübergreifenden Cybervorfällen erprobt wurden. 3. Letale autonome Waffensysteme (LAWS) Gestützt auf Künstliche Intelligenz (KI) und andere neue Technologien werden künftige Waffensysteme zunehmend über autonome Funktionen verfügen. Seit 2014 wird im Rahmen des VN-Waffenübereinkommens (CCW) über das Thema Autonomie in Waffensystemen diskutiert. Deutschland prägte die Diskussion von Beginn an mit, zunächst als Ko-Vorsitz (2014), dann als Vorsitz (2015, 2016) informeller Arbeitsgruppen. Auf der 5. Überprüfungskonferenz des VN-Waffenübereinkommens im Dezember 2016 setzte sich die Bundesregierung erfolgreich dafür ein, dass das unter deutschem Vorsitz verhandelte Mandat für eine Gruppe von Regierungsexpertinnen und -experten („Group of Governmental Experts“, GGE) zu LAWS verabschiedet wurde: Die GGE LAWS nahm ihre Arbeit 2017 auf und konnte sich 2019 in einem ersten wichtigen Schritt auf die Annahme von Leitprinzipien zu zentralen Aspekten der Verwendung autonomer Funktionen in Waffensystemen verständigen. Die elf Leitprinzipien umfassen unter anderem politisch verbindliche Festlegungen zur Geltung des humanitären Völkerrechts bei Entwicklung und Nutzung von Waffensystemen mit autonomen Funktionen, zu menschlicher Verantwortung und Zurechenbarkeit für Entscheidungen über deren Einsatz sowie zum Erfordernis menschlicher Kontrolle. Gemäß ihrem Mandat soll die Gruppe von Regierungsexpertinnen und - experten bis spätestens 2026 Elemente eines Instruments oder anderer möglicher Maßnahmen im Umgang mit neuen Technologien im Bereich letaler autonomer Waffensysteme konsentieren. Die Bundesregierung setzt sich für einen zweistufigen Ansatz ein: Einerseits ein Verbot vollautonomer Waffensysteme, die vollständig außerhalb menschlicher Kontrolle operieren, andererseits Regulierungen für Waffensysteme mit autonomen Funktionen. Die „Group of Governmental Experts“ (GGE), die im Rahmen des VN-Waffenübereinkommens (CCW) über den Umgang mit neuen Technologien im Bereich letaler autonomer Waffensysteme diskutiert, traf 2024 wie schon im Vorjahr zweimal zusammen. Gemeinsam mit ihren Partnern brachte sich die Bundesregierung aktiv in die Diskussion ein und fungierte als Brückenbauerin zwischen den verschiedenen Verhandlungspositionen. Die inhaltlichen Diskussionen verliefen konstruktiv und belegten erneut, dass die GGE in den vergangenen Jahren bereits ein großes Maß an substanzieller Konvergenz erzielen konnte – insbesondere auf Grundlage des von Deutschland und Frankreich entwickelten und von einer Gruppe von elf Staaten unterstützten zweistufigen Ansatzes. Nachdem Deutschland sich 2023 erstmals für ein robustes GGE-Mandat zur Aushandlung von Elementen eines rechtsverbindlichen Instruments eingesetzt hatte, setzte die Bundesregierung sich im Berichtszeitraum weiter aktiv für diese Zielsetzung ein und unterstützte die Bemühungen des niederländischen Vorsitzenden der GGE. Dabei trug die Bundesregierung unter anderem zu einer Intensivierung der Diskussion über die Vermeidung potenzieller Risiken durch diskriminierende Elemente Künstlicher Intelligenz – sogenannte ungewollte Voreingenommenheiten („unintended biases“) zum Beispiel mit Blick auf geschlechterspezifische Aspekte – bei, unter anderem im Rahmen eines gemeinsam mit Belgien, Costa Rica, Irland, Kanada, Luxemburg, Mexiko, Österreich, Panama und Uruguay eingebrachten Arbeitspapiers und bei von gemeinsam mit UNIDIR durchgeführten Veranstaltungen während der Treffen der GGE. Wie eine Reihe anderer Staaten hat sich Deutschland im Berichtsjahr zudem mit einem nationalen Beitrag an dem am 1. Juli veröffentlichten Bericht des VN-Generalsekretärs zu letalen Waffensystemen beteiligt. Aus Sicht der Bundesregierung hat der von einer breiten Beteiligung getragene Bericht die Bedeutung des Genfer Prozesses unterstrichen und zu dessen weiterer Dynamisierung beigetragen. Auch im diesjährigen Ersten Ausschuss der VN-Generalversammlung stimmte Deutschland in engem Schulterschluss mit wichtigen Partnern wie im Vorjahr einer Resolution zu letalen autonomen Waffensystemen zu. 4. Unbemannte Luftfahrzeuge Unbemannte Luftfahrzeuge („Uncrewed Aircraft Systems“, UAS; umgangssprachlich: „Drohnen“) sind fliegende Trägersysteme, die neben militärischen Aufklärungszwecken in Krisen und Konfliktgebieten vermehrt auch zur Bekämpfung militärischer Ziele eingesetzt werden. Über 100 Staaten weltweit nutzen UAS inzwischen militärisch, ein stetig wachsender Anteil davon hat auch bewaffnete Drohnen im Einsatz. Die Bundesregierung hat sich 2017 in der Gruppe von Regierungsexpertinnen und -experten (GGE) im Rahmen des VN- Waffenregisters, das einen weltweiten Überblick über die Bestände konventioneller Waffen gibt, erfolgreich dafür eingesetzt, dass UAS analog zu bewaffneten bemannten Flugzeugen behandelt werden. Entsprechend können Kampfflugzeuge und Kampfhubschrauber in getrennten Kategorien als bemannte und unbemannte Luftfahrzeuge an das VN-Waffenregister gemeldet werden. Um der Gefahr der Proliferation und Nutzung von Drohnen durch nichtstaatliche Akteure vorzubeugen, initiierte Deutschland gemeinsam mit den USA einen internationalen Gesprächsprozess, der im September 2019 in die Verabschiedung des „Berlin Memorandum of Good Practices to Counter Unmanned Aerial System Threats“ durch den Ministerrat des Global Counterterrorism Forum (GCTF) mündete. Bereits seit langem werden UAS von den Güterlisten der einschlägigen Exportkontroll-Regime wie z. B. des Trägertechnologie-Kontrollregimes MTCR erfasst und in diesen Foren diskutiert. Auch im Berichtsjahr kamen unbemannte Luftfahrzeuge in Konflikten weltweit in großer Zahl zum Einsatz, sowohl durch Staaten als auch durch nichtstaatliche Akteure. Die Bedeutung bewaffneter Drohnen für die Kriegsführung verdeutlichen insbesondere der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Angriffe der Huthi mit ebensolchen Systemen gegen Israel. Bereits heute ist die Meldung von unbemannten Kampfflugzeugen als Transparenzmaßnahme im Rahmen des VN-Waffenregisters teilweise möglich. Die Bundesregierung setzt sich für eine Ausweitung der erfassten unbemannten Systeme ein. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung den möglichen Einsatz von unbemannten Systemen im Bereich der Verifikation von Rüstungskontrolle. Im Berichtszeitraum hat die Bundesregierung dem Bundestag „Grundsätze für den Einsatz von deutschen Unmanned Aircraft Systems (UAS)“ übermittelt. 5. Weltraumsicherheit Eine funktionierende Weltrauminfrastruktur sichert heutzutage zahlreiche Dienste des täglichen Lebens. Ortsunabhängige Kommunikation, Ortungs-, Navigations- und Zeitsignale, Erd-, Wetter- und Klimabeobachtung sind abhängig von Weltraumsystemen. Satelliten sowie zugehörige Bodeninfrastrukturen und Datenverbindungen machen dies möglich. Wie viele andere Staaten ist Deutschland auf den freien Zugang zum Weltraum sowohl für zivile als auch Verteidigungszwecke angewiesen. Entscheidend sind dabei die sichere und nachhaltige Nutzung und Verfügbarkeit weltraumgestützter Daten, Dienste und Produkte. Die Nationale Sicherheitsstrategie berücksichtigt diese wachsende Bedeutung des Weltraums für unsere Sicherheit. Die stetig zunehmende Nutzung des Weltraums erhöht dabei nicht nur die Gefahren durch vermehrten Weltraumschrott, sondern auch das Risiko von unbeabsichtigten Kollisionen und Unfällen. Mehrere Staaten entwickeln, testen und betreiben zudem Counterspace-Fähigkeiten, die dazu dienen, einem Gegner die Nutzung des Weltraums zu verwehren. Die Möglichkeit kinetischer und nichtkinetischer Angriffe auf Weltraumsysteme stellt die Staatengemeinschaft vor große Herausforderungen. Der völkerrechtlich verbindliche Weltraumvertrag von 1967, dem 115 VN-Staaten angehören, verbietet die Stationierung von nuklearen und anderen Massenvernichtungswaffen im Weltraum. Die meisten Weltraumobjekte haben eine Dual-Use-Charakteristik und können daher auch missbräuchlich verwendet oder gezielt gegen andere Weltraumobjekte oder deren Fähigkeiten eingesetzt werden. Schädliche Einwirkungen auf Satelliten im All können allerdings teilweise nur schwer verifiziert werden. Gleiches gilt für die Identifizierung etwaiger Verursacher. Aus Sicht der Bundesregierung sind daher rüstungskontrollpolitische sowie vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen erforderlich, die das Augenmerk auf die verantwortliche Nutzung sowie das beobachtbare Verhalten und nicht allein auf die bloßen Fähigkeiten von Weltraumsystemen legen. Gemeinsam mit ihren Partnern setzt sich die Bundesregierung daher für die Schaffung von Normen und Prinzipien von verantwortlichem Staatenverhalten im Weltraum ein. Politisch verbindliche Normen verantwortlichen Staatenverhaltens sind dabei ein pragmatischer Weg, drängende Regelungslücken zu schließen. Dies schließt die gemeinsame Entwicklung von rechtlich verbindlichen Normen nicht aus. Eine sich dynamisch entwickelnde Bedrohungslage bezüglich weltraumgestützter Infrastruktur stellt internationale Bemühungen um Rüstungskontrolle und verantwortliches Staatenverhalten vor große Herausforderungen. Eine Reihe von Staaten entwickelt und testet mit Hochdruck sogenannte Counterspace-Fähigkeiten und setzt diese teilweise bereits ein. Im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind wir etwa mit einer Zunahme von weiträumigen Störungen von Weltraumsystemen zur Positionsbestimmung, Navigation und Zeitfestlegung konfrontiert. Berichten der US-Regierung zufolge entwickelt Russland ferner einen Satelliten, der mit einer Nuklearwaffe bestückt werden kann. Die Bundesregierung hat im April 2024 eine gemeinsame US-japanische VN-Sicherheitsratsresolutionsinitiative zur Stärkung des Weltraumvertrags von 1967 als Miteinbringer unterstützt. Diese rief neben der Bekräftigung des Verbots der Stationierung nuklearer und anderer Massenvernichtungswaffen im Weltraum Staaten v. a. dazu auf, derartige Waffen gar nicht erst zu entwickeln. Die Initiative scheiterte im VN-Sicherheitsrat allein an einem Veto Russlands. Eine darauf aufbauende Resolution in der VN-Generalversammlung erzielte Ende 2024 mit 58 Ko- Sponsoren (darunter Deutschland) jedoch eine überwältigende Mehrheit mit 167 Ja-, 4 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen. Desgleichen hat die Bundesregierung eine VN-Resolution unter britischer Ägide miteingebracht, die Staaten dazu aufruft, weiterhin über Normen, Regeln und Prinzipien verantwortlichen Verhaltens im Weltraum zu beraten. Die Bundesregierung hat die gemeinsam von Ägypten und Brasilien eingebrachte VN-Resolution zur Verschmelzung der 2023 mandatierten konkurrierenden VN-Arbeitsgruppen unterstützt. Die Arbeitsgruppe wird 2025 bis 2028 ihre Sitzungstätigkeit aufnehmen. Im August 2024 einigte sich die 25-köpfige VN-Regierungsexpertengruppe zur Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum („Prevention of an Arms Race in Outer Space“, PAROS) auf einen Konsensbericht, der der VN- Generalversammlung vorgelegt wurde. Auch Deutschland war mit einem Regierungsexperten beteiligt. Der Bericht enthält wichtige Elemente zu aktuellen Sicherheitsherausforderungen und Bedrohungsszenarien im Weltraum. Er greift auch den von der Bundesregierung und Partnern vertretenen verhaltensbasierten Ansatz verbunden mit politisch-bindenden Normen auf. Im Sinne dieses Ansatzes haben bislang 38 Staaten, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, politisch verbindliche Selbstverpflichtungserklärungen abgegeben, auf destruktive Tests bodengebundener Anti-Satelliten-Raketen (ASAT) zu verzichten. Mit 155 Staaten hatte eine große Mehrheit 2022 die entsprechende Resolution der VN- Generalversammlung unterstützt. III. Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung konventioneller Waffen 1. Rüstungskontrolle im OSZE-Raum Das über Jahrzehnte gewachsene System von Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung im OSZE-Raum hat durch den fortdauernden brutalen und völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine schwersten Schaden genommen. Russland verstößt mit seinem Angriffskrieg gegen die OSZE- Grundprinzipien. Es hat nicht nur den Frieden in Europa gebrochen und die Fundamente der internationalen Ordnung erschüttert, sondern sich auch vom Prinzip der kooperativen Sicherheit verabschiedet. Russland zeigt kein Interesse an der Fortsetzung und Fortentwicklung bestehender Rüstungskontrollregime. Dies betrifft insbesondere die nach dem Ende des Kalten Krieges geschlossenen Verträge zu konventioneller Rüstungskontrolle und Vereinbarungen über Vertrauens- und Sicherheitsbildenden Maßnahmen im OSZE-Raum: Den Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag), das Wiener Dokument über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen und den Vertrag über den Offenen Himmel. Die Anpassung der auf dem Prinzip der kooperativen Sicherheit beruhenden konventionellen Rüstungskontrollarchitektur im OSZE-Raum an politische, militärische und technologische Entwicklungen im Laufe der Jahre scheiterte nicht nur, aber vor allem an den Widerständen Russlands, seiner Nicht-Erfüllung von Verpflichtungen und schließlich seiner vollständigen Abkehr von Verträgen und Vereinbarungen. 2021 trat Russland vom Vertrag über den Offenen Himmel zurück, 2023 vom KSE-Vertrag. Seit März 2022 hat Russland die Implementierung des Wiener Dokuments vollständig ausgesetzt. Informelle Konsultationsformate wie der von Deutschland initiierte Strukturierte Dialog werden infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine nicht mehr hochrangig auf Hauptstadtebene durchgeführt. Der Dialog fand 2024 unter niederländischem Vorsitz und unter Ausschluss von Russland und Belarus informell nur noch in Kleingruppenformaten statt. Immer wieder blockierte Russland die Tagesordnung und damit die Abhaltung der Sitzung des grundsätzlich wöchentlich tagenden Forums für Sicherheitskooperation in der OSZE, das sich mit der politisch-militärischen Dimension von Sicherheit befasst. 1.1 Wiener Dokument 2011 Das Wiener Dokument über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen (WD) ist eine politisch verbindliche Vereinbarung aller 57 OSZE-Teilnehmerstaaten. Es basiert auf der Schlussakte von Helsinki 1975 und wurde 1990 nach dem Ende des Kalten Krieges vereinbart. Es wurde bislang viermal ergänzt: 1992, 1994, 1999 und zuletzt 2011. Seither ist die alle fünf Jahre vorgeschriebene Aktualisierung am Widerstand Russlands gegen die Modernisierung gescheitert. Das letzte Modernisierungspaket wurde von Deutschland zusammen mit 33 Ko-Sponsoren (damalige NATO-Staaten, Schweden, Finnland sowie Georgien und Ukraine) 2019 in Wien eingebracht, jedoch von Russland kategorisch abgelehnt. Die Vertrauens- und Sicherheitsbildenden Maßnahmen gemäß WD umfassen beispielsweise jährliche Informationsaustausche, die Ankündigung von Übungen, Verifikationsmaßnahmen (Inspektionen, Überprüfungsbesuche sowie Beobachtung militärischer Aktivitäten, wie etwa Übungen) sowie Mechanismen zur Risikoreduzierung in Krisenzeiten. Russland und Ukraine haben die Implementierung des WD seit Ausbruch des russischen Angriffskrieges 2022 ausgesetzt. Kriegsbedingt haben seit Februar 2022 keine WD-Maßnahmen auf dem Gebiet der Ukraine, Russlands und Belarus stattgefunden. Auch Armenien und Aserbaidschan implementieren das WD vor dem Hintergrund der militärischen Auseinandersetzungen der vergangenen Jahre weiterhin nur eingeschränkt. Gleichwohl verdeutlicht die hohe Anzahl an auch bilateral durchgeführten WD-Maßnahmen im übrigen OSZE-Raum die grundsätzliche Relevanz und Bedeutung, die zahlreiche OSZE-Teilnehmerstaaten dem WD auch weiterhin beimessen. Deutschland hat 2024 zwei Inspektionen und Überprüfungsbesuche durchgeführt und auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen auf Ebene der Verifikationsorganisationen mit 14 Staaten zusätzliche vertrauensbildende Maßnahmen gem. Kap. X des Wiener Dokuments durchgeführt. 1.2 Vertrag über den Offenen Himmel Der Vertrag über den Offenen Himmel (OH-Vertrag), in Kraft seit 2002, erlaubt den Vertragsstaaten gemeinsam durchgeführte, gegenseitige Beobachtungsflüge mit vertraglich festgelegten Sensoren. Wesentliches Ziel neben dem militärischen Erkenntnisgewinn ist die Stärkung von Vertrauen und Transparenz unter den Vertragsstaaten. 2020 waren die Vereinigten Staaten mit Verweis auf die Umsetzungsdefizite Russlands vom Vertrag zurückgetreten; 2021 ist Russland vom Vertrag zurückgetreten. Mit Ausnahme der Ukraine, die ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag aufgrund des russischen Angriffskriegs derzeit nicht vollumfänglich wahrnehmen kann, und von Belarus haben die verbleibenden Vertragsstaaten, darunter Deutschland, den Vertrag 2024 weiterhin umgesetzt. Mit dem Beobachtungsflugzeug A319 OH verfügt Deutschland über die modernste Beobachtungsplattform aller Vertragsstaaten, die auch Partnern zur Verfügung steht. Die Beratungskommission Offener Himmel als Vertragsgremium trat 2024 einmal zusammen. Deutschland hat 2024 an zehn multinationalen Beobachtungs- und Trainingsflügen teilgenommen und stellte den A319 OH Alliierten und Partnern zur Durchführung eigener Beobachtungsflüge zur Verfügung. Darüber hinaus präsentierte das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr die Fähigkeiten zur kooperativen Beobachtung aus der Luft Wertepartnern in Ostasien. Die nationalen Vorarbeiten für eine mögliche Zertifizierung des thermischen Infrarotsensors im A319 OH wurden fortgeführt. Unter dem Vorsitz Deutschlands trat die Informelle Arbeitsgruppe Sensorik einmal in Wien zusammen und führte einen technischen Workshop mit internationalen Partnern in Berlin durch. 1.3 Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa Der KSE-Vertrag ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, der 1990 zwischen den damaligen Mitgliedstaaten der NATO und des Warschauer Pakts geschlossen wurde und am 9. November 1992 in Kraft trat. Ziel war es, in Europa ein sicheres und stabiles Gleichgewicht der konventionellen Streitkräfte auf niedrigerem Niveau zu schaffen und damit die Fähigkeit zu Überraschungsangriffen und zur Einleitung großangelegter Offensivhandlungen in Europa zu beseitigen. Dafür wurden die Anzahl schwerer konventioneller Waffensysteme (Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, Artilleriesysteme, Kampfflugzeuge und Angriffshubschrauber) und Personalstärken begrenzt sowie ein Informationsaustausch mit umfassendem Überprüfungsregime wie Vor-Ort-Inspektionen eingerichtet. Das 1999 von den Vertragsstaaten beschlossene Anpassungsübereinkommen zum KSE-Vertrag (A-KSE) ist nicht in Kraft getreten. Russland hat seit Dezember 2007 die Implementierung des KSE-Vertrags einseitig suspendiert und trat zum 7. November 2023 vom KSE-Vertrag zurück. In Reaktion auf den russischen Rücktritt vom KSE-Vertrag zum 7. November 2023 reagierten die NATO- Alliierten geschlossen mit der Suspendierung des Vertrags. Für Deutschland wurde die Suspendierung am 8. April 2024 rechtswirksam. Die Ukraine hatte die Implementierung des KSE-Vertrags mit Kriegsbeginn aufgrund von höherer Gewalt („Force Majeure“) ausgesetzt. Die Vertragsstaaten Belarus, Georgien und die Republik Moldau, die nicht der NATO angehören, haben den KSE-Vertrag ebenfalls suspendiert. Es verbleiben derzeit Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan, die den Vertrag nicht suspendiert haben. Deutschland ist grundsätzlich bereit, auf freiwilliger Basis zum Beispiel den Datenaustausch und die Verifikationsmaßnahmen im Sinne des KSE-Vertrags mit interessierten Staaten fortzusetzen, die das Ziel der Risikoprävention und Vertrauensbildung teilen. Die hierzu laufende Abstimmung unter gleichgesinnten Staaten ist noch nicht abgeschlossen. Dies soll auch dazu dienen, die für eine effektive Implementierung konventioneller Rüstungskontrollabkommen benötigten Fähigkeiten innerhalb der Bundeswehr aufrechtzuerhalten. Ferner beabsichtigt Deutschland, die nationalen Obergrenzen für die vom KSE-Vertrag begrenzten Waffensysteme weiterhin freiwillig einzuhalten. 1.4 OSZE-Verhaltenskodex zu politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit Im Jahr 1994 vom Forum für Sicherheitskooperation der OSZE beschlossenen und 1995 in Kraft getretenen OSZE-Verhaltenskodex zu politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit haben die OSZE-Teilnehmerstaaten politisch verbindliche Regeln für den Einsatz von Streitkräften nach innen und außen festgelegt. Ebenso wird darin die demokratische Kontrolle von Streitkräften und weiteren bewaffneten staatlichen Kräften festgeschrieben. Hauptimplementierungsinstrument ist ein seit 1999 praktizierter, jährlicher Bericht der Teilnehmerstaaten zur nationalen Umsetzung des OSZE-Verhaltenskodex. Seit 2003 werden hierbei auch Angaben über nationale Anstrengungen zur Terrorismusbekämpfung mit einbezogen. Seit einigen Jahren unterstützt und übermittelt die Bundesregierung zudem freiwillige Meldungen zur Umsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1325 (Frauen, Frieden und Sicherheit), zur demokratischen und politischen Kontrolle privater Militär- und Sicherheitsfirmen sowie zu völkerrechtlichen Übereinkünften und Vereinbarungen. Der OSZE-Verhaltenskodex stellt das umfassendste normative Dokument der politisch-militärischen Dimension des OSZE-Acquis dar. Die Bundesregierung setzt sich für eine Stärkung und Weiterentwicklung des OSZE-Verhaltenskodex ein. Der sogenannte Konzept-Workshop des OSZE-Konfliktverhütungszentrums (KVZ), der als Planungsgrundlage für 2024 dienen und die „Outreach“-Aktivitäten zum OSZE-Verhaltenskodex zeitlich, örtlich und finanziell koordinieren sollte, konnte nach mehrjähriger Pause 2023 erstmals wieder durchgeführt werden. Anwesend waren der Vorsitzende des KVZ sowie Vertreter des OSZE-Vorsitzes (Malta) und der sogenannten Freundesgruppe des OSZE-Verhaltenskodex (Schweiz, Österreich, Tschechien, Bundesrepublik Deutschland). Aufgrund des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine konnten weder die Jahrestagung konsentiert noch „Outreach“-Aktivitäten zum OSZE-Verhaltenskodex durchgeführt werden. Am Rande des OSZE-Ministerrats in Malta am 6. Dezember 2024 haben der maltesische OSZE-Vorsitz, der künftige finnische OSZE-Vorsitz sowie der dänische Vorsitz des Forums für Sicherheitskooperation mit Unterstützung der Freundesgruppe einen Side- Event zum OSZE-Verhaltenskodex anlässlich des 30jährigen Bestehens durchgeführt. 1.5 Regionale Rüstungskontrolle in Südosteuropa Das am 21. November 1995 vereinbarte Allgemeine Rahmenabkommen für Frieden in Bosnien und Herzegowina („General Framework Agreement for Peace in Bosnia and Herzegovina“, GFAP) enthält Vorschriften, die sich als wirksame regionale Instrumente der Vertrauensbildung und Rüstungskontrolle bewährt haben. Das als Ergebnis von OSZE-Verhandlungen gemäß Anhang 1-B Artikel IV GFAP am 14. Juni 1996 unterzeichnete Abkommen über subregionale Rüstungskontrolle enthält eine Begrenzung bestimmter schwerer Waffensysteme sowie einseitig erklärte, freiwillige Obergrenzen der Truppenstärken, die seit Jahren beachtet und eingehalten werden. Seit 2015 liegt die Verantwortung für die Erfüllung der Verpflichtungen bei den Vertragsstaaten; Deutschland begleitet diesen Prozess weiter im Rahmen der sogenannten Kontaktgruppe. Das Abschließende Dokument der Verhandlungen nach Anhang 1-B Artikel V GFAP vom 18. Juli 2001 ermöglicht die Durchführung von regionalen vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen zwischen allen Staaten des westlichen Balkans, benachbarten Staaten und zusätzlichen Teilnehmerstaaten auf freiwilliger Basis. Unterstützt wird die Umsetzung der Vereinbarungen seit 2000 durch das auf deutsch-kroatische Initiative hin errichtete Regionale Zentrum für die Unterstützung der Verifikation und Durchführung der Rüstungskontrolle („Regional Arms Control Verification and Implementation Assistance Centre“, RACVIAC). Mitgliedstaaten sind Albanien, Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien und die Türkei; Deutschland ist assoziierter Mitgliedstaat. Die Bundesregierung unterstützte 2024 sechs Aktivitäten des RACVIAC: ein Symposium zur Rüstungskontrolle, eine Konferenz zur Umsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1373 (Terrorismus) und je einen Lehrgang zum Abkommen über subregionale Rüstungskontrolle, zum Wiener Dokument, zur Lagersicherung und Lagerverwaltung von Kleinwaffen und Munition sowie zur Umsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1325 (Frauen, Frieden und Sicherheit). 1.6 Weltweiter Austausch Militärischer Information Der politisch verbindliche Weltweite Austausch Militärischer Information (WAMI) wurde vom Forum für Sicherheitskooperation (FSK) der OSZE 1994 vereinbart und wird seit dem 1. Januar 1995 durchgeführt. In diesem Rahmen haben sich alle OSZE-Teilnehmerstaaten verpflichtet, jährlich bis zum 30. April zusammengefasste Informationen über das militärische Personal, die Kommandostruktur und die Hauptwaffensysteme und Großgeräte ihrer konventionellen Streitkräfte, einschließlich der Marine, die auf ihrem Hoheitsgebiet und weltweit disloziert sind, sowie über neu in Dienst gestellte Hauptwaffensysteme und Großgeräte zu übermitteln. Des Weiteren wurde der Austausch technischer Daten und Fotografien über jeden Typ bzw. jede Klasse von Hauptwaffensystemen oder Großgerät im Bestand der Streitkräfte vereinbart. 2024 kamen 51 der 57 OSZE-Teilnehmerstaaten (darunter Deutschland) ihren Berichts- und Meldepflichten gemäß WAMI nach. Russland kam seinen Vertragsverpflichtungen nicht nach. 2. VN-Waffenübereinkommen Das Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können („Convention on Prohibitions or Restrictions on the Use of Certain Conventional Weapons Which May Be Deemed to Be Excessively Injurious or to Have Indiscriminate Effects“, CCW), ist seit dem 2. Dezember 1983 in Kraft. Das VN- Waffenübereinkommen ist ein zentrales Forum für die Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts bzgl. konventioneller Waffen. Derzeit gehören dem VN-Waffenübereinkommen 127 Vertragsparteien sowie vier Signatarstaaten an. Das obstruktive Verhalten Russlands im VN-Waffenübereinkommen setzte sich auch in den Vertragsstaatentreffen 2024 fort. Das konsensgebundene Übereinkommen ist hierdurch nur sehr eingeschränkt arbeitsfähig. Russland blockierte zunächst während der COVID-19-Pandemie sämtliche Arbeiten durch Verweigerung virtueller bzw. hybrider Sitzungen. Seit 2021 verhindert Russland regelmäßig, dass wesentliche inhaltliche Ergebnisse formal festgehalten werden können und blockiert weitgehend den substantiellen Austausch mit zivilen Organisationen und weiteren Beobachtern (EU). Inhaltlich stand auch 2024 die Arbeit der im Rahmen der CCW eingesetzten Gruppe von Regierungsexpertinnen und -experten zu Letalen Autonomen Waffensystemen (LAWS) im Fokus. 2.1 Improvisierte Sprengvorrichtungen Die Verwendung improvisierter Minen und Sprengvorrichtungen („Improvised Explosive Devices“, IED) stellt eine stetig wachsende Gefahr in Konfliktgebieten dar. IED gelten als niedrigpreisiges und effektives Kampfmittel, sind aber in ihrer Zusammensetzung und Wirkung sehr variabel. Ihre Herstellung ist grundsätzlich leicht zu erlernen und viele der dafür benötigten Materialien sind kommerziell verfügbar und mit wenig Aufwand zu beschaffen. Der länderübergreifende Wissenstransfer zu Herstellung und Einsatz von IED durch international vernetzte, in der Regel nichtstaatliche Akteure, ist nur schwer zu unterbinden. Deutschland unterstützt die Politische Erklärung zu improvisierten Minen und Sprengvorrichtungen von 2016 im Rahmen des Geänderten Protokolls II der CCW sowie Befassungen mit der IED-Problematik in anderen internationalen Foren. Während die Kontamination mit industriell gefertigten Antipersonenminen in vielen Ländern zurückgeht – auch dank des deutschen Engagements als zweitgrößter bilateraler Geber für humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen –, nimmt der Einsatz improvisierter Sprengvorrichtungen (IED) zu. Betroffen sind auch Staaten, die noch keine Erfahrungen und Kapazitäten im Bereich des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens haben. Die Bundesregierung setzt sich in internationalen Foren dafür ein, sich verstärkt mit den Gefahren durch IED zu befassen und zielgerichtete Maßnahmen umzusetzen. Um die humanitären Folgen einzudämmen, unterstützte die Bundesregierung im Jahr 2024 mehrere betroffene Länder im Umgang mit IED, unter anderem zusammen mit der Mines Advisory Group und Small Arms Survey in Westafrika. Zudem ist die Bekämpfung von IED eine der drei Prioritäten des Arbeitsplans der von Deutschland und Algerien geführten Westafrika Arbeitsgruppe des Global Counterterrorism Forums. Auf Grundlage der zahlreichen Kapazitätsaufbaumaßnahmen erarbeitet die Westafrika Arbeitsgruppe das „Lomé Memorandum on Counter-IED Best Practices in West Africa”. Dieses Dokument soll Grundlage für die Bekämpfung von IEDs sein und wurde zusammen mit UNODC, westafrikanischen Partnern und internationalen Experten entwickelt. In der Strategie des Auswärtigen Amts für Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen 2024 nimmt der Kampf gegen improvisierte Minen und andere Sprengvorrichtungen einen wichtigen Platz ein. So werden im Rahmen der humanitären Hilfe der Bundesregierung Projekte des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens mit einem Fokus auf der Räumung von improvisierten Minen unter anderem im Irak und in Kolumbien gefördert. Das Auswärtige Amt unterstützt außerdem die Schwerpunktländer dabei, eigene nationale Minenräumstrategien zu entwickeln, die neben der Räumung von Minen auch die Sensibilisierung für die Gefahren durch IED sowie deren Räumung berücksichtigen. 3. Auswirkungen von Explosivwaffen in dicht besiedelten Gebieten Die Politische Deklaration zur Stärkung des Schutzes von Zivilistinnen und Zivilisten vor den humanitären Konsequenzen, die sich aus dem Einsatz von Explosivwaffen in dicht besiedelten Gebieten ergeben („Political Declaration on Strengthening the Protection of Civilians from the Humanitarian Consequences arising from the use of Explosive Weapons in Populated Areas“), wurde am 18. November 2022 in Dublin von Deutschland und weiteren 82 Staaten unterzeichnet. Die sogenannte EWIPA-Erklärung enthält eine Selbstverpflichtung der unterstützenden Staaten zu konkreten Maßnahmen, um den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten zu erhöhen, und fördert damit die Umsetzung des humanitären Völkerrechts. Mittlerweile unterstützen 87 Staaten die EWIPA-Erklärung. Deutschland setzt sich international für eine Universalisierung und Operationalisierung der EWIPA-Erklärung ein. Hierzu gehört das Engagement der Bundesregierung für die Berücksichtigung und Sensibilisierung von diversen indirekten bzw. längerfristigen Folgen („reverberating effects“), die der Einsatz von Explosivwaffen in dicht besiedelten Gebieten nach sich ziehen kann. Entsprechend fördert die Bundesregierung internationale Forschungseinrichtungen wie UNIDIR für spezifische Projekte, um solche Folgen besser zu verstehen und darüber umfassend aufzuklären. Zudem trägt Deutschland aktiv zum Folgeprozess seit Annahme der EWIPA-Erklärung bei, unter anderem durch die Förderung relevanter Projekte, sowie durch politische Unterstützung und Teilnahme an EWIPA-Staatentreffen, zuletzt in Oslo im April 2024. Darüber hinaus engagiert sich die Bundesregierung für internationalen Austausch zwischen Streitkräften wie auch zwischen politischen und zivilgesellschaftlichen Akteuren, um den Schutz der Zivilbevölkerung in dicht besiedelten Gebieten in bewaffneten Konflikten und die Versorgung mit humanitären Hilfeleistungen zu verbessern. 4. Kontrolle von Kleinwaffen, leichten Waffen und Munition Kleinwaffen und leichte Waffen stellen nicht nur diverse Gefahren für Zivilbevölkerungen dar, ihre unkontrollierte Verbreitung kann die Stabilität und Entwicklung ganzer Regionen langfristig hemmen. Entsprechend ist die Eindämmung und Verhinderung der illegalen Herstellung, Besitz und Weitergabe von Kleinwaffen, leichten Waffen und dazugehöriger Munition ein wichtiges Element für die Umsetzung der VN-Agenda 2030 und der Erreichung der Nachhaltigen Entwicklungsziele (konkret Ziel 16: Frieden und Gerechtigkeit, Unterziel 16.4). Als Kleinwaffen gelten in diesem Zusammenhang übliche militärische oder militärisch-nutzbare Schusswaffen oder Handfeuerwaffen wie Gewehre, Pistolen und Revolver. Leichte Waffen meinen von Menschen tragbare Waffensysteme, zum Beispiel schultergestützte Flugabwehrraketen oder Anti-Panzerwaffen. Den internationalen Rahmen für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen bilden das VN- Kleinwaffenaktionsprogramm und das VN-Schusswaffenprotokoll. Zentral sind zudem das OSZE Dokument über Kleinwaffen und leichte Waffen sowie die EU-Strategie gegen die unerlaubte Anhäufung und Verbreitung von Kleinwaffen, leichten Waffen und Munition. Weltweite Standards für die Sicherung und Lagerung von konventioneller Munition regelt das „Globale Rahmenwerk für das Lebenszyklusmanagement konventioneller Munition“ der VN. Deutschland engagiert sich für die Stärkung dieser multilateralen Instrumente wie auch für deren praktische Umsetzung weltweit, oft mithilfe fachlicher Beratung und praktischer Unterstützung durch Expertinnen und Experten der Bundeswehr. Die Bundesregierung engagiert sich weltweit und kontinuierlich für die Kontrolle von Kleinwaffen, leichten Waffen, dazugehöriger konventioneller Munition und Explosivstoffen. Mit einer Summe von 15 Millionen Euro aus Mitteln des Auswärtigen Amts im Jahr 2024 zählt Deutschland zu den wichtigsten bilateralen Geberländern in diesem Bereich. Zum einen fördert die Bundesregierung Forschungsprojekte, um beispielsweise die Techniken und Netzwerke bei der illegalen Beschaffung und Verbreitung von Waffen(-komponenten), Munition und Explosivstoffen zu analysieren und entsprechende Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Zum anderen unterstützt Deutschland zivilgesellschaftliche, regionale und internationale Organisationen, um mit bedarfs- und praxisorientierten Projekten regionale Kooperation und nationalen Kapazitätsaufbau für die Kontrolle und Sicherung von Kleinwaffen, leichten Waffen, Munition und Explosivstoffen zu erhöhen. In ihrer Projektförderung legt die Bundesregierung regionale Schwerpunkte auf den westlichen Balkan, die Ukraine, Westafrika und Sahelzone, Zentralasien, die Karibik und Lateinamerika. 4.1 Schwerpunkt Westlicher Balkan Die unkontrollierte Verbreitung von Kleinwaffen, leichten Waffen, Munition und Explosivstoffen innerhalb und durch den Westlichen Balkan birgt große Gefahren für die Region wie auch für den restlichen Teil Europas. Unter Vermittlung von Deutschland und Frankreich verständigten sich die sechs Länder des westlichen Balkans (WEB-Staaten) 2018 auf den sogenannten WEB-Fahrplan („Roadmap for a sustainable solution to the illegal possession, misuse and trafficking of small arms, lights weapons, their ammunition and explosives in the Western Balkans by 2024“). Dank des WEB-Fahrplans konnten beträchtliche rüstungskontroll- und europapolitische Erfolge erreicht werden, wie zum Beispiel die Eindämmung illegalen Waffenschmuggels, die Routinisierung regionaler Kommunikation sowie die Angleichung an EU-Standards. Deutschlands Engagement für Kleinwaffen- und Munitionskontrolle auf dem westlichen Balkan umfasst neben der politischen Unterstützung auch die Förderung gezielter Projektarbeit von Implementierungspartnern wie UNDP, UNODC und OSZE. Nachdem die WEB-Staaten sich im Mai 2023 auf eine Fortsetzung des WEB- Fahrplans nach 2024 verständigt hatten, einigten sie sich auf der Regionalkonferenz in Podgorica im Juli 2024 auf eine überarbeitete Fassung des WEB-Fahrplans für 2025-2030. Im Oktober und November 2024 würdigten die Teilnehmenden des Gipfeltreffens des Berlin Prozesses und des EU-WEB Ministeriellen Forums die im Rahmen des Roadmap-Prozesses erzielten Erfolge und indossierten die Fortführung bis 2030. Der Berlin Prozess wurde in 2014 als diplomatische Initiative von Deutschland ins Leben gerufen, um die Kooperation der EU, einzelnen Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs mit den sechs WEB-Staaten zu fördern. 4.2 Schwerpunkt Ukraine Russlands völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen die Ukraine verschärft die Risiken der unkontrollierten Weitergabe von Kleinwaffen, leichten Waffen, Munition und Explosivstoffen, vor allem in und durch umkämpfte und besetzte Gebiete. Um möglichen Risiken und Gefahren frühzeitig präventiv zu begegnen, unterstützen Deutschland und internationale Partner die Ukraine bei der Stärkung nationaler Kapazitäten zur sicheren Lagerung und Nachverfolgung von Waffen und Munition. Die Unterstützung der Bundesregierung erstreckt sich auf direkte bilaterale Maßnahmen und gemeinsam mit internationalen Partnern geförderte und durchgeführte Projektarbeit. Ein mit deutscher Unterstützung von der OSZE geführter Koordinierungsmechanismus unterstützt Koordination und Abgrenzung diverser Projekte und Maßnahmen internationaler Partner. Darüber stimmt sich die Bundesregierung ressortübergreifend im Rahmen regelmäßiger Koordinierungstreffen mit der Ukraine und internationalen Partnern ab. Zugleich ertüchtigt die Bundeswehr gemeinsam mit internationalen Partnern die Ukraine durch Workshops und Ausbildungsmaßnahmen gezielt im Bereich der Lager- und Munitionssicherheit. 4.3 Schwerpunkt Afrika Deutschland unterstützt zusammen mit der Afrikanischen Union (AU) und der Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten (ECOWAS) regionale Prozesse der Kleinwaffenkontrolle im Rahmen des AU- Programms „Silencing the Guns in Africa“ und fördert Projekte, um die Munitionssicherheit in der Region zu erhöhen. Den Rahmen für die deutsche Unterstützung bildet grundsätzlich die während der deutschen G7- Präsidentschaft 2015 mit der AU gestartete Initiative zur Verbesserung der Kleinwaffenkontrolle in Afrika. Die enge Zusammenarbeit mit den afrikanischen Partnern, die auch mit Unterstützung des Zentrums für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBw) erfolgt, leistet einen wichtigen Beitrag zu Konfliktprävention und Stabilisierung in einer für Europas Sicherheit ausgesprochen relevanten Region. Die Bundesregierung setzte 2024 ihre Unterstützung zur Umsetzung des afrikaweiten Aktionsplans für Kleinwaffenkontrolle fort, insbesondere auch in der Schwerpunktregion Westafrika. Im Rahmen eines Leuchtturmprojekts unterstützte die Bundesregierung weiter die Beratung der Afrikanischen Union und ECOWAS sowie des für Ostafrika zuständigen Regional Centre for Small Arms der Vereinten Nationen durch Expertinnen und Experten des Bonn International Center for Conflict Studies. Zudem wurde die Unterstützung in den Bereichen Rechtsetzung und Strafverfolgung durch das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) fortgesetzt. Ein zentrales Element bilateraler und regionaler deutscher Unterstützung für afrikanische Partnerstaaten stellen die Ausbildungsmaßnahmen des Zentrums für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBw) dar, die auch 2024 zahlreiche Trainings in der Region durchführten. In den westafrikanischen Küstenstaaten unterstützt die Westafrika Arbeitsgruppe den Kampf gegen Proliferation von Kleinwaffen und Munition durch Kapazitätsaufbaumaßnahmen. 4.4 Engagement in Lateinamerika und Karibik In den Staaten der Karibik und Lateinamerikas sind die Häufigkeit und Opferzahlen von Schusswaffengewalt pro Kopf weltweit am höchsten. Daher engagiert sich Deutschland für die Verbesserung der regionalen Kontrolle von Kleinwaffen, leichten Waffen, Munition und Explosivstoffen als Beitrag zum Schutz von Menschenleben, zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und zur Förderung staatlicher Stabilität. Zentral ist hier der Karibik-Fahrplan („Roadmap for Implementing The Caribbean Priority Actions on the Illicit Proliferation of Firearms and Ammunition across the Caribbean in a Sustainable Manner by 2030“), auf den sich die Staaten der Karibischen Gemeinschaft (CARICOM) und die Dominikanische Republik in 2020 einigten. Der Karibik- Fahrplan nimmt den WEB-Fahrplan zum Beispiel und basiert auf der Lateinamerika-Karibik-Initiative der Bundesregierung von 2019. Im Jahr 2024 hat Deutschland den Koordinierungs- und Umsetzungsprozess des Karibik-Fahrplans gemeinsam mit der CARICOM Implementation Agency for Crime and Security (CARICOM IMPACS) und dem United Nations Regional Centre for Peace, Disarmament and Development in Latin America and the Caribbean (UNLIREC) fortgeführt. Das vierte Staatentreffen im November 2024 bestätigte die Fortschritte und weiteren Bedarfe in der Umsetzung des Karibik-Fahrplans. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung Forschungs- und Unterstützungsprojekte des Forschungsinstituts Small Arms Survey (SAS), UNLIREC und UNODC in der Karibik, Zentral- und Lateinamerika. Besonders wichtig sind hierbei Kurse und Fortbildungen, um die nationalen Fähigkeiten der karibischen, zentral- und lateinamerikanischen Behörden für eine verbesserte Kontrolle von Kleinwaffen, leichten Waffen, Munition und Explosivstoffen aufzubauen. 4.5 Deutsche VN-Initiative für die Kontrolle konventioneller Munition Die unkontrollierte Verbreitung und unsachgemäße Lagerung von konventioneller Munition können eine signifikante Bedrohung für die Zivilbevölkerung darstellen. Eine deutsch-französische VN-Initiative und der deutsche Vorsitz einer VN-Arbeitsgruppe mündeten 2023 in das „Globale Rahmenwerk für das Lebenszyklusmanagement konventioneller Munition“. In diesem werden erstmals internationale Standards für die sichere Lagerung und Kontrolle konventioneller Munition politisch verbindlich festgehalten. Im Dezember 2023 von der VN-Vollversammlung beschlossen, erhielt die gemeinsam mit Frankreich eingebrachte VN-Resolution zur Unterstützung des Globalen Rahmenwerks im Ersten Ausschuss 2024 eine überwältigende Mehrheit. Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit internationalen Partnern und einschlägigen VN-Organisationen durch die Förderung zielgerichteter Maßnahmen für die weltweite Umsetzung der Vorgaben des globalen Rahmenwerks ein. Aus Sicht der Bundesregierung stellen konventionelle Waffen und Munition zwei Seiten einer Medaille dar. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Bundesregierung auch im Rahmen der Projektarbeit für holistische Ansätze ein, die Waffen ebenso wie die zugehörige Munition berücksichtigen. Mit Blick auf das erste Vorbereitende Staatentreffen (Preparatory Committee) 2025 für die erste Überprüfungskonferenz in 2027 fördert die Bundesregierung UNODA bei der Vorbereitung und Konzipierung der Staatentreffen, Schaffung eines VN- basierten Unterstützungsmechanismus zur Umsetzung und praktische Richtlinien und Handreichungen wie auch Forschungs- und Unterstützungsprojekte von UNIDIR, der Nichtregierungsorganisation Conflict Armament Research (CAR) und des Geneva International Centre for Humanitarian Demining (GICHD). 5. Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (Ottawa-Konvention) Das Übereinkommen über das Verbot von Antipersonenminen („Ottawa-Konvention“) trat am 1. März 1999 in Kraft. Neben den Verbotsbestimmungen enthält das Übereinkommen auch Vorgaben zur Zerstörung von Beständen, zum Räumen kontaminierter Flächen, zur Unterstützung von Opfern und zur Unterstützung anderer Vertragsstaaten bei der Umsetzung des Übereinkommens und zur jährlichen Berichterstattung. Das Übereinkommen ist 1996/97 unter maßgeblicher Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen entstanden. Der mit dem Übereinkommen verbundene Druck auf Regierungen hat bewirkt, dass Produktion und Einsatz dieser Waffen auch durch Nicht-Vertragsstaaten erheblich zurückgegangen sind. Die Norm entfaltet auch Wirkung auf nichtstaatliche bewaffnete Gruppen. Ende 2024 gehörten dem Übereinkommen 164 Vertragsparteien an. Jedoch sind einige Produzenten oder Besitzer von Antipersonenminen dem Übereinkommen bislang nicht beigetreten, wie etwa China, Indien, Nordkorea, Pakistan, Russland, Südkorea und die USA. Im Jahr 2024 wurde Myanmar, Nordkorea und Russland der Einsatz von Antipersonenminen vorgeworfen, auch betreffend Iran gab es einzelne Hinweise. In Folge des russischen Angriffskrieges gelten große Teile der Ukraine als potentiell kontaminiert. Zudem setzten nichtstaatliche bewaffnete Akteure Antipersonenminen in mindestens fünf Staaten ein. Bei der 5. Überprüfungskonferenz der Ottawa-Konvention vom 25.-29. November 2024 in Siem Reap in Kambodscha beschlossen die Vertragsstaaten einen Aktionsplan für die Jahre 2025-2029 und verabschiedeten eine politische Erklärung zum gemeinsamen Ziel einer Welt ohne Antipersonenminen („Siem Reap-Angkor Declaration on a Mine-Free World“). Tonga kündigte auf der Überprüfungskonferenz 2024 an, der Konvention beitreten zu wollen. Deutschland war während seiner Präsidentschaft 2023 in einen Dialog mit Pazifikstaaten getreten und setzte dieses Engagement 2024 zusammen mit der kambodschanischen Präsidentschaft fort. Im Jahr 2024 förderte die Bundesregierung Maßnahmen der humanitären Minen- und Kampfmittelräumung mit rund 70 Millionen Euro, davon 20 Millionen Euro für die Ukraine. Im März 2024 wurde die neue Strategie des Auswärtigen Amts für Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen vorgestellt (2024 – 2028). Schwerpunktländer für 2024 und 2025 sind unter anderem Afghanistan, Bosnien-Herzegowina, Irak, Kolumbien, Somalia, Sri Lanka, Südsudan und die Ukraine. Auch in Gaza und Syrien unterstützt das Auswärtige Amt unter anderem Risikoaufklärung zu den Gefahren durch Blindgänger. 6. Übereinkommen über Streumunition (Oslo-Übereinkommen) Das Übereinkommen über Streumunition („Convention on Cluster Munitions“) verbietet Einsatz, Entwicklung, Herstellung, Erwerb, Lagerung und Weitergabe von Streumunition. Zudem enthält es Vorgaben zur Zerstörung von Beständen, zum Räumen kontaminierter Flächen, zur Unterstützung von Opfern und zur Unterstützung anderer Vertragsstaaten bei der Umsetzung des Übereinkommens sowie zur jährlichen Berichterstattung. Der völkerrechtliche Vertrag trat am 1. August 2010 in Kraft und ist auch als Oslo-Übereinkommen bekannt. Streumunition ist konventionelle Munition, die explosive Submunitionen verstreut. Je nach Qualität und Zustand detoniert jedoch nicht die gesamte Submunition und Blindgänger gefährden die Zivilbevölkerung noch Jahre nach Ende eines Konflikts. Submunitionen sind wegen ihrer geringen Größe schwer zu finden und zu räumen. Ende 2024 gehörten 112 Vertragsparteien dem Übereinkommen an. Weitere zwölf Staaten haben das Übereinkommen zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Jedoch sind einige Produzenten bzw. Besitzer von Streumunition dem Übereinkommen bisher nicht beigetreten, darunter Brasilien, China, Indien, Pakistan, Russland und die USA. Litauen hat am 6. September 2024 seinen Rückzug aus dem Übereinkommen beim VN-Generalsekretär angezeigt. Hintergrund ist die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine veränderte Sicherheitslage. Der Rückzug wurde am 6. März 2025 wirksam. Beim 12. Vertragsstaatentreffen vom 10. bis zum 13. September 2024 in Genf bedauerten die Vertragsstaaten diese Entscheidung und riefen Litauen dazu auf, die Entscheidung zu überdenken. Deutschland war 2024 zusammen mit Belgien „Gender Focal Point“ der Konvention. Im Rahmen des Vertragsstaatentreffens im September 2024 initiierte Deutschland ein überregionales Joint Statement zu Gender sowie ein Gender-Arbeitsp

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