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Schriftliche Frage 107 von Nicole Hess (AfD): Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland in den letzten sieben abgeschlossenen Kalenderjahren (bitte je Jahr) die Zah…

dip / schriftliche_frage 27.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 107 von Nicole Hess (AfD): Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland in den letzten sieben abgeschlossenen Kalenderjahren (bitte je Jahr) die Zah… Frage 107 (Nicole Hess, AfD): Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland in den letzten sieben abgeschlossenen Kalenderjahren (bitte je Jahr) die Zahl der nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) namentlich meldepflichtigen Nachweise von MRSA aus Blut/Liquor, die Zahl der nach dem IfSG namentlich meldepflichtigen Nachweise carbapenem-nicht-empfindlicher Enterobacterales sowie carbapenem-nicht-empfindlicher Acinetobacter spp. (jeweils unabhängig von Infektion oder Kolonisation) und die im Rahmen der Krankenhaussurveillance gemäß § 23 IfSG erfassten Fälle nosokomialer MRSA-Infektionen entwickelt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 23. Februar 2026: Die Zahlen der nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) namentlich meldepflichtigen Nachweise von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) aus Blut/Liquor, carbapenem-nichtempfindlicher Enterobacterales-Stämmen sowie carbapenem-nichtempfindlicher Acinetobacter spp.-Stämmen haben sich in den letzten sieben Jahren wie folgt entwickelt (Datenstand: 16. Februar 2026): Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 MRSA 1.819 1.150 1.086 1.040 1.126  1.177  1.118 Enterobacterales 4.819 3.684 4.200 6.125 8.021 10.267 10.395 Acinetobacter spp.   718   479   507   819   751    836    792 (Quelle: SurvStat, https://survstat.rki.de) Die gemäß § 23 IfSG in den Einrichtungen zu erfassenden Fälle nosokomialer Infektionen sind auf Aufforderung dem Gesundheitsamt vorzuzeigen, jedoch nicht dem Robert Koch-Institut zu übermitteln. Der Bundesregierung liegen daher hierzu keine Daten vor.

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