Antibiotikaresistenzen in Europa - Unterschiede zwischen den Staaten, staatliche Steuerungsinstrumente in den Niederlanden und Dänemark sowie juristisch-föderale Handlungsspielräume in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/3691)
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Antibiotikaresistenzen in Europa - Unterschiede zwischen den Staaten, staatliche Steuerungsinstrumente in den Niederlanden und Dänemark sowie juristisch-föderale Handlungsspielräume in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/3691)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3958
21. Wahlperiode 02.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum,
Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3691 –
Antibiotikaresistenzen in Europa – Unterschiede zwischen den Staaten,
staatliche Steuerungsinstrumente in den Niederlanden und Dänemark sowie
juristisch-föderale Handlungsspielräume in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Antibiotikaresistenzen stellen nach Einschätzung der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die
Kontrolle von Krankheiten (ECDC) eine der größten Bedrohungen für die
öffentliche Gesundheit in Europa dar. Die verfügbaren europäischen
Surveillance-Daten zeigen dabei seit Jahren erhebliche und stabile Unterschiede
zwischen den Mitgliedstaaten (www.who.int/europe/de/news/item/14-04-2023-w
ho-ecdc-report--antimicrobial-resistance-threatens-patient-safety-in-
europeanregion; https://atlas.ecdc.europa.eu/public/).
Insbesondere bei Methicillin-resistentem Staphylococcus aureus (MRSA)
bestehen deutliche Divergenzen: Während der Anteil von MRSA an allen
Staphylococcus-aureus-Isolaten in mehreren EU-Mitgliedstaaten bei über 20
Prozent liegt und Deutschland seit Jahren Werte im mittleren einstelligen bis
niedrigen zweistelligen Prozentbereich aufweist, verzeichnen die Niederlande
und Dänemark seit Jahrzehnten konstant sehr niedrige MRSA-Anteile von
unter 1 bis 2 Prozent. Diese Unterschiede sind langfristig stabil und lassen
sich nicht durch kurzfristige epidemiologische Effekte erklären (www.aerztebl
att.de/archiv/methicillin-resistenter-staphylococcus-aureus-in-deutschland-4ef
55c67-e6d2-496f-b238-5fdc8d633263; www.ecdc.europa.eu/en/publications-d
ata/antimicrobial-resistance-surveillance-europe-2023-2021-data).
Bemerkenswert ist nach Auffassung der Fragesteller, dass diese deutlich
besseren Ergebnisse in den Niederlanden und Dänemark trotz vergleichbarer
medizinischer Versorgungsqualität, ähnlicher sozioökonomischer
Rahmenbedingungen und hoher Hygienestandards erzielt werden. Internationale Analysen
kommen daher übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die Unterschiede
maßgeblich auf frühzeitig etablierte, verbindliche und staatlich koordinierte
Strategien zur Bekämpfung antibiotikaresistenter Erreger zurückzuführen sind
(www.landkreis-karlsruhe.de/index.php?ModID=7&FID=3051.217.1&objec
t=tx%7C3051.217.1; www.aerztezeitung.de/Politik/Das-einfache-Rezept-der-
Hollaender-gegen-MRSA-273264.html; https://uol.de/aktuelles/artikel/lernen-
von-den-niederlanden-3201; www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/antimi
crobial-resistance-surveillance-europe-2023-2021-data).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 30. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Laut Schätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sterben in Deutschland
jährlich bis zu 9 700 Menschen direkt an antibiotikaresistenten Infektionen,
bei insgesamt rund 45 000 assoziierten Todesfällen. Bei einer Reduktion der
Resistenzniveaus auf das stabile niedrige Niveau der Niederlande oder
Dänemarks (unter 1 bis 2 Prozent MRSA-Prävalenz) könnten schätzungsweise
6 700 bis 7 800 dieser direkten Todesfälle pro Jahr vermieden werden, weil
die Mortalitätsraten in diesen Ländern durch effektive Kontrollstrategien um
den Faktor 5 bis 10 niedriger sind. Diese Prognose basiert auf
epidemiologischen Modellen, die einen kausalen Zusammenhang zwischen
Resistenzprävalenz und Sterblichkeit belegen und zeigen, dass staatlich verpflichtende
Maßnahmen in Low-Resistance-Ländern bis zu 70 bis 80 Prozent der AMR-
bedingten (AMR = Antimikrobielle Resistenzen; https://flexikon.doccheck.com/
de/Antibiotikaresistenz) Tode reduzieren (www.rki.de/DE/Aktuelles/Neuigkei
ten-und-Presse/Pressemitteilungen/2022/06_2022.html; https://atlas.ecdc.euro
pa.eu/public/; www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(24)0
1867-3/fulltext).
In den Niederlanden bildet das seit den 1980er-Jahren verfolgte sogenannte
Search-and-Destroy-Konzept einen zentralen Pfeiler der MRSA-Kontrolle.
Dieses beruht auf verpflichtenden Screenings definierter Risikogruppen,
konsequenter präventiver Isolation, zentraler Surveillance sowie standardisierten
Dekolonisationsmaßnahmen. Der Ansatz gilt international als wirksam, ist
jedoch auch Gegenstand fachlicher Kritik, etwa im Hinblick auf hohen
Ressourcen- und Kostenaufwand, Belastungen für Patienten sowie Fragen der
Übertragbarkeit auf Länder mit höherer Ausgangsprävalenz oder veränderten
epidemiologischen Bedingungen (www.bibliomed-pflege.de/sp/artikel/31079-mr
sa-die-niederlaendische-search-and-destroy-politik).
Dänemark verfolgt demgegenüber einen besonders ausgeprägten One-Health-
Ansatz, der Humanmedizin, Veterinärwesen und Landwirtschaft systematisch
integriert. Zentrale Elemente sind das nationale Überwachungssystem
DANMAP, verbindliche Vorgaben zum Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung
sowie staatliche Eingriffs- und Kontrollmechanismen bei Überschreitung
definierter Schwellenwerte. Auch dieser Ansatz wird international als erfolgreich
bewertet, steht jedoch ebenfalls in der Kritik, insbesondere im Hinblick auf
Eingriffe in wirtschaftliche Freiheit, administrative Belastungen und
Fragen der langfristigen Akzeptanz stark regulativer Instrumente (https://cdn.wh
o.int/media/docs/default-source/antimicrobial-resistance/amr-spc-npm/nap-lib
rary/denmark-national-one-health-strategy-against-antibiotic-resistance-2017.
pdf?sfvrsn=1a87d365_3).
Demgegenüber ist die deutsche Antibiotikaresistenzpolitik durch eine föderale
Kompetenzverteilung geprägt, bei der der Bund überwiegend rechtliche
Rahmenvorgaben setzt, während Vollzug, Aufsicht und konkrete Maßnahmen bei
den Ländern liegen. Viele der in den Niederlanden und in Dänemark
verbindlich ausgestalteten Instrumente sind in Deutschland rechtlich lediglich
empfehlend oder werden uneinheitlich umgesetzt (www.bundesgesundheitsministe
rium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/A/Antibiotika-Resistenz-Strategie/D
ART_2030_bf.pdf; www.bundestag.de/resource/blob/405856/b34288d3af75b
844052a75dfdf461202/wd-5-035-15-pdf-data.pdf; https://link.springer.com/ar
ticle/10.1007/s00103-018-2724-0).
Vor diesem Hintergrund – und unter Berücksichtigung des Potenzials,
Tausende Todesfälle jährlich zu vermeiden – stellt sich den Fragestellern die Frage,
in welchem Umfang die im europäischen Vergleich ungünstigere
Resistenzlage Deutschlands auch auf juristische und föderale Steuerungsgrenzen
zurückzuführen ist, welche staatlich-behördlichen Maßnahmen aus den Niederlanden
und aus Dänemark grundsätzlich übertragbar wären und wo rechtliche,
föderale oder verfassungsrechtliche Hürden bestehen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die in Deutschland zur Reduzierung von Antibiotikaresistenzen zu
ergreifenden Maßnahmen werden in der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie
(DART) zusammengefasst. Die aktuelle Strategie „DART 2030“ baut auf den
Erkenntnissen der Vorgängerstrategien auf und wurde im Jahr 2023 vom
Bundeskabinett verabschiedet. Wie die Vorgängerstrategien folgt die DART 2030
dem One Health-Ansatz. Sie wurde gemeinsam durch das Bundesministerium
für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, das Bundesministerium für
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unter der Federführung
des Bundesministeriums für Gesundheit entwickelt.
Die DART 2030 beschreibt die bis zum Jahr 2030 zu erreichenden
strategischen Ziele in sechs Handlungsfeldern. Sie wird ergänzt durch einen
Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen, der regelmäßig aktualisiert werden soll. Der
Aktionsplan adressiert auch Verpflichtungen, die Deutschland mit der
Verabschiedung der „Empfehlung des Rates zur Intensivierung der EU-Maßnahmen
zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenz im Rahmen des Konzeptes Eine
Gesundheit“ im Juni 2023 eingegangen ist. So wurden beispielsweise nationale
Zielvorgaben für den Antibiotikaverbrauch und bestimmte Resistenzraten im
Humanbereich festgelegt.
Ein wichtiger Pfeiler der deutschen Antibiotikaresistenz-Strategie sind die
Regelungen des Infektionsschutzgesetzes, die beispielsweise Meldepflichten
für bestimmte multiresistente Erreger umfassen. Zudem haben die Leiterinnen
und Leiter medizinischer Einrichtungen sicherzustellen, dass die nach dem
Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen
werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung
von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden.
Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet
wird vermutet, wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen der
Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in
Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe (KRINKO) beim
Robert Koch-Institut (RKI) und der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und
Therapie beim RKI beachtet worden sind.
Die im europäischen Vergleich niedrigen Resistenzraten in Deutschland sind
auch auf die erfolgreiche Umsetzung der bisherigen Maßnahmen
zurückzuführen.
1. Welche MRSA-Prävalenzen (Anteil MRSA an Staphylococcus-aureus-
Isolaten) und anderen relevanten Antibiotikaresistenzquoten (z. B. für
E. coli, Klebsiella spp.) weist Deutschland in den letzten zehn Jahren
nach Bundesländern auf (bitte tabellarisch nach Jahren und Ländern
darstellen, mit den bundesweiten Durchschnittswerten vergleichen und
angeben, auf welchen Quellen, z. B. RKI-Surveillance, ARS-Daten [ARS =
Antibiotika-Resistenz-Surveillance], diese Angaben basieren)?
In den beigefügten Tabellen 1 bis 3 in der Anlage 1 sind die Meldeinzidenzen
(Neue Meldefälle/100.000 Einwohner/Jahr) von MRSA (Meldepflicht nur für
den Nachweis aus Blut oder Liquor), Enterobacterales und Acinetobacter spp.
bei Nachweis einer Carbapenemase-Determinante oder mit verminderter
Empfindlichkeit gegenüber Carbapenemen außer bei natürlicher Resistenz
(Meldepflicht bei Infektion oder Kolonisation, erstes vollständiges Jahr 2017) zum
Datenstand des aktuellsten epidemiologischen Jahrbuches 2024 nach Land und
Jahr dargestellt.*
Im Unterschied zu diesen Meldeinzidenzen erfasst die vom RKI koordinierte
Antibiotika-Resistenz-Surveillance (ARS) auch Erreger und Resistenzen, die
nicht meldepflichtig sind. In der beigefügten Tabellen 4 bis 6 in der Anlage 2
ist der Anteil MRSA an Staphylococcus aureus Isolaten bzw. Carbapenem-
Resistenz unter Acinetobacter spp. sowie ausgewählten Enterobacterales-
Gattungen (Escherichia spp., Klebsiella spp., Enterobacter spp., Citrobacter spp.)
dargestellt. Für die zeitliche Vergleichbarkeit wurden nur Einsendende, die über
den gesamten dargestellten Zeitraum Daten geliefert haben, eingeschlossen.
Die regionale Vergleichbarkeit ist eingeschränkt, da die Beteiligung auf Ebene
der Länder über den langen Betrachtungszeitraum unterschiedlich ist. Die
Länder wurden deshalb in „ARS-Regionen“ aggregiert: Nordost (Berlin,
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt), Nordwest (Hamburg,
Niedersachsen und Schleswig-Holstein), Südost (Bayern, Sachsen und
Thüringen), Südwest (Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland)
und West (Nordrhein-Westfalen).*
2. Welche konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung von
Antibiotikaresistenzen (z. B. verpflichtende Screenings, Isolationsregeln,
Antibiotikastewardship-Programme in Kliniken oder Regulierungen in der Tierhaltung)
werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen
Bundesländern umgesetzt, inwiefern weichen diese ggf. von den bundesweiten
Empfehlungen (z. B. Empfehlungen der Kommission für
Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und
Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe [KRINKO]) ab, und gibt es
ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung einen messbaren
Zusammenhang zwischen diesen regionalen Unterschieden und den
Resistenzquoten?
Es existiert keine systematische Erfassung der Maßnahmen zur Minimierung
von Antibiotikaresistenzen in den einzelnen Ländern. Die Empfehlungen der
KRINKO sind von allen Gesundheitseinrichtungen in allen Ländern zu
beachten.
Regionale Unterschiede können sich z. B. durch multiresistente Erreger-
Netzwerke ergeben, die in vielen Regionen etabliert und aktiv sind und in denen der
Umgang mit MRE regional abgestimmt wird.
Das RKI untersucht wissenschaftlich regionale Unterschiede in der Verbreitung
von antibiotikaresistenten Erregern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es kein
einheitliches Verbreitungsmuster gibt. Die Muster unterscheiden sich deutlich
zwischen den unterschiedlichen Erregerspezies. Infektionen mit MRE sind mit
höherem Alter und männlichem Geschlecht assoziiert. Landkreise mit älterer
Bevölkerung sind daher generell stärker betroffen. Ein niedrigerer
sozioökonomischer Status der Landkreise ist mit höheren MRSA Infektions-Inzidenzen
assoziiert. Diese Faktoren müssen auch bei internationalen Vergleichen
berücksichtigt werden, die Niederlande haben beispielsweise eine jüngere
Bevölkerung als Deutschland.
Maßgebliche Regelungen zur Anwendung von antibiotischen Tierarzneimitteln,
die dem Zweck der Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen in der Tierhaltung
dienen, werden im deutschen Tierarzneimittelgesetz und der Verordnung (EU)
2019/6 getroffen. Diese Regelungen sind, soweit sie im Tierarzneimittelgesetz
getroffen werden, deutschlandweit bzw. soweit sie in der Verordnung (EU)
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3958 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
2019/6 getroffen werden, EU-weit bindend und werden von allen Ländern der
Bundesrepublik Deutschland vollzogen.
3. Sieht die Bundesregierung in den regionalen Unterschieden der
Resistenzquoten und Maßnahmen ein Indiz dafür, dass die föderale
Kompetenzverteilung (Artikel 30, 70 und 83 des Grundgesetzes [GG]) die
bundesweite Einheitlichkeit behindert, und wenn ja, welche Instrumente
plant sie ggf., um eine harmonisierte Umsetzung zu fördern (z. B. durch
Finanzhilfen oder verbindliche Mindeststandards)?
Regionale Unterschiede in den Resistenzraten können unterschiedliche
Ursachen haben. Neben der Bevölkerungsstruktur spielt z. B. auch die Dichte der
medizinischen Versorgung, die vor Ort verfügbaren Fachdisziplinen, die lokale
und regionale Vernetzung der Verschreibenden eine Rolle. Die zur Erreichung
der in der DART 2030 beschriebenen Ziele zu treffenden Maßnahmen müssen
sich nach den Ursachen richten, die der Resistenzentwicklung zugrunde liegen,
und unterscheiden sich daher zwischen den Regionen. Die Bundesregierung
sieht keine Hindernisse durch die föderale Kompetenzverteilung.
4. Welche MRSA-Prävalenzen (Anteil MRSA an Staphylococcus-aureus-
Iso- laten) weist Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren auf, und wie unterscheiden sich diese Werte im
selben Zeitraum von denen der Niederlande und Dänemarks (bitte
tabellarisch nach Jahren darstellen)?
Für den europäischen Vergleich werden in der folgenden Tabelle die Daten des
European Antimicrobial Resistance Surveillance Networks (EARS-Net) mit
dem Anteil MRSA an Staphylococcus aureus-Isolaten aus Blutkulturen in
Prozent dargestellt, siehe auch unter atlas.ecdc.europa.eu/public/index.aspx?Datase
t=27&HealthTopic=4.
Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Deutschland 11.5 10.2 9.1 7.7 6.7 5.5 4.9 4.0 4.4 4.2
Dänemark 1.5 2.0 2.5 1.7 2.2 1.7 1.8 1.9 1.5 1.9
Niederlande 1.6 1.2 1.6 1.2 1.5 1.5 1.5 1.9 1.8 2.0
5. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu dem Umstand gebildet,
dass die Niederlande und Dänemark seit Jahrzehnten MRSA-Raten von
unter 1 bis 2 Prozent aufweisen, während Deutschland deutlich höhere
Werte verzeichnet, und wenn ja, wie lautet diese?
Die MRSA-Raten in Deutschland sind im Verlauf der letzten Jahre stark
zurückgegangen und die Unterschiede zu den Niederlanden und Dänemark haben
sich deutlich verringert. Bei anderen Resistenzen sind die Unterschiede noch
geringer (z. B. 3. Generation Cephalosporin-Resistenz bei E. coli) bzw.
existieren keine Unterschiede (z. B. Carbapenem-Resistenz bei Acinetobacter spp.
und E. coli). Die zur Reduzierung von Antibiotika-Resistenzen getroffenen
Maßnahmen zeigen Erfolge.
6. Sieht die Bundesregierung auf Grundlage der Daten des ECDC und der
WHO einen systematischen Zusammenhang zwischen staatlich
verbindlichen Maßnahmen und den niedrigeren Resistenzraten in den
Niederlanden und in Dänemark, und wenn nein, welche alternativen Erklärungen
zieht sie heran?
Beim Vergleich von Resistenzraten zwischen unterschiedlichen Staaten müssen
die jeweilige Gesundheitssysteme und Versorgungsstrukturen in den Blick
genommen werden. Ein entscheidender Faktor für die Anzahl der
Krankenhausinfektionen, bei denen resistente Erreger häufig eine Rolle spielen, ist die Zahl
der Krankenhausaufenthalte. In den Niederlanden gibt es deutlich weniger
Krankenhausaufenthalte pro 100 000 Einwohner als in Deutschland, u. a. weil
in den Niederlanden häufiger ambulant versorgt wird. Dies erleichtert
Hygienemaßnahmen wie beispielweise die Isolation von infektiösen Patientinnen und
Patienten. Zudem haben die Niederlande meist große Krankenhäuser mit
eigenen Laboren und mehr ärztlichem Personal in den Bereichen
Infektionsprävention, Diagnostik und Infektiologie.
7. Welche Elemente des niederländischen „Search-and-Destroy“-Ansatzes
stuft die Bundesregierung ggf. als maßgeblich für die niedrige MRSA-
Prävalenz ein?
Die sogenannte Search- and Destroy-Strategie in den Niederlanden wurde vor
ca. 20 Jahren entwickelt und für MRSA umgesetzt. Sie ist nur in ihrer
Gesamtheit wirksam und kann nur angewendet werden, wenn die Prävalenz in der
Bevölkerung niedrig ist und ausreichend Einzelzimmer zur Isolation zur
Verfügung stehen. In einer endemischen Situation, in der ein gewisser Teil der
Bevölkerung mit MRSA besiedelt ist, ist die Strategie nicht umsetzbar.
8. Sind der Bundesregierung wissenschaftlich belegte Kritikpunkte am
niederländischen Ansatz bekannt, und wenn ja, welche, insbesondere in
Bezug auf
a) Kosten und Ressourcenbindung,
b) Belastungen für Patienten,
c) Übertragbarkeit auf Länder mit höherer Ausgangsprävalenz?
Einige ältere Studien beschreiben eine Kostenersparnis durch die Search- and
Destroy-Strategie, die jedoch vom untersuchten Setting abhängt.
In Studien konnte gezeigt werden, dass Patientinnen und Patienten in
Isolierzimmern schlechter versorgt werden, da die Isolierzimmer weniger häufig vom
medizinischen Personal aufgesucht werden.
Zudem wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 7 verwiesen.
9. Wenn der Bundesregierung solche Maßnahmen bekannt sind (vgl.
Frage 8), welche davon wären nach Auffassung der Bundesregierung in
Deutschland nur durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes oder
durch Eingriffe in Länderkompetenzen bundesweit verpflichtend
umsetzbar?
Teile der Search- and Destroy-Strategie für MRSA sind bereits in der
Empfehlung der KRINKO „Prävention und Kontrolle von MRSA in medizinischen und
pflegerischen Einrichtungen“ enthalten und müssen gemäß
Infektionsschutzgesetz in medizinischen Einrichtungen in Deutschland beachtet werden.
Weitere Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung nicht erforderlich.
10. Misst die Bundesregierung dem dänischen DANMAP-System
(DANMAP = Danish Integrated Antimicrobial Resistance Monitoring
and Research Programme] für die Reduktion antibiotikaresistenter
Erreger bei Mensch und Tier Bedeutung bei, und wenn ja, welche?
11. Hat sich die Bundesregierung zur Wirksamkeit der dänischen
Regulierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung im Vergleich zur
deutschen Praxis eine eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie
lautet diese?
12. Hat die Bundesregierung Überlegungen dazu angestellt, welche
rechtlichen, föderalen oder verfassungsrechtlichen Gründe einer Übernahme
vergleichbarer verpflichtender Eingriffs- und Kontrollmechanismen (vgl.
Frage 11) in Deutschland ggf. entgegenstehen, und wenn ja, zu welchem
Ergebnis kam sie?
Die Fragen 10 bis 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Angesichts der großen Bedeutung von Antibiotikaresistenzen für die
Gesundheit von Mensch und Tier misst die Bundesregierung allen Maßnahmen, die
einen Beitrag zur Reduktion der Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen
leisten, eine große Bedeutung bei.
In verschiedenen europäischen Mitgliedstaaten sind bisher verpflichtende
Maßnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung eingeführt
worden, darunter auch in Deutschland. Aufgrund bestehender struktureller
Unterschiede zwischen verschiedenen europäischen Mitgliedstaaten unter anderem
in der Tierhaltung, den Produktionsbedingungen, dem Veterinärwesen, dem
Infektionsgeschehen und der Verwaltung, lassen sich die in verschiedenen
europäischen Mitgliedstaaten eingeführten Maßnahmen zur Reduktion des
Antibiotikaeinsatzes und der Antibiotikaresistenzen in der Tierhaltung nicht
miteinander vergleichen, da diese Maßnahmen die verschiedenen nationalen
Gegebenheiten berücksichtigen müssen.
Die in Deutschland bestehenden Maßnahmen zur Reduktion des
Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung, die im Jahr 2014 eingeführt worden sind, sind
Teil der DART und haben sich als zielführend und effektiv erwiesen.
13. Inwieweit sieht die Bundesregierung ggf. die föderale
Kompetenzverteilung nach Artikel 30, 70 und 83 GG als strukturelles Hindernis für eine
bundesweit einheitliche und verpflichtende Antibiotikaresistenzpolitik?
Die Bundesregierung sieht in der föderalen Kompetenzverteilung kein
strukturelles Hindernis für die Erreichung der in der DART 2030 festgehaltenen Ziele
zur Reduzierung von Antibiotika-Resistenzen.
14. Welche Instrumente nutzt oder plant die Bundesregierung ggf., um trotz
Länderzuständigkeit eine höhere Verbindlichkeit und Einheitlichkeit der
Maßnahmen zu erreichen?
Auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
Darüber hinaus nutzt die Bundesregierung verschiedene Gremien und Prozesse
zur Abstimmung mit den Ländern. So ist beispielsweise der Verabschiedung
der DART 2030 im Jahr 2023 ein Stellungnahmeverfahren vorausgegangen, an
dem sich auch die Länder beteiligten. Ländervertreterinnen und Ländervertreter
sind ständige Gäste der KRINKO sowie der Kommission Antiinfektiva,
Resistenz und Therapie beim RKI.
Eine Beratung über offene Fragen und mit dem Ziel eines möglichst
abgestimmten Vorgehens erfolgt u. a. in der AG Infektionsschutz der
Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden.
15. Hält die Bundesregierung die bislang überwiegend empfehlungsbasierte
Umsetzung (z. B. KRINKO-Empfehlungen) angesichts der europäischen
Vergleichsdaten für ausreichend, und wenn ja, worauf stützt sie diese
Einschätzung?
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargelegt, sind die Vorgaben
des Infektionsschutzgesetzes von allen medizinischen Einrichtungen in
Deutschland zu beachten. Regionale Unterschiede der Resistenzraten erfordern
regional angepasste Maßnahmen, die auch Änderungen über den Zeitverlauf
berücksichtigen müssen.
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zur Kosten-
Nutzen-Relation staatlich verpflichtender Strategien wie dem
niederländischen „Search-and-Destroy“-Ansatz oder der dänischen
Veterinärregulierung vor?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Kosten-Nutzen-Relation
staatlich verpflichtender Strategien in den Niederlanden oder Dänemark vor.
17. Wie gewichtet die Bundesregierung bei verpflichtenden Maßnahmen zur
Resistenzbekämpfung die staatliche Schutzpflicht für Leben und
Gesundheit (Artikel 2 Absatz 2 GG) gegenüber Eingriffen in Berufs- und
Eigentumsfreiheit (Artikel 12 und 14 GG)?
Die Schutzpflicht für Leben und Gesundheit sowie die Berufs- und
Eigentumsfreiheit stehen nach Auffassung der Bundesregierung in Bezug auf
Antibiotikaresistenzen in keinem Widerspruch.
18. Sieht die Bundesregierung angesichts der belegten europäischen
Unterschiede (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Anlass, die rechtliche
Verbindlichkeit oder Koordination der deutschen Antibiotikaresistenzpolitik
weiterzuentwickeln, und wenn ja, in welcher Form?
Die deutsche Antibiotikaresistenzpolitik wird laufend weiterentwickelt, um sie
an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen, z. B. an neue
Resistenzmechanismen oder Verbreitungswege. Änderungen der rechtlichen Verbindlichkeit sind
derzeit nicht vorgesehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Anlage 1 – Tabellen 1-3 zu AW auf Frage 1 KA 21/3691
1 von 3
Tabelle 1:
MRSA:
Bundesland
Neue Meldefälle/100.000 Einwohner/Meldejahr
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Baden-Württemberg 1,46 1,44 1,11 0,98 0,68 0,52 0,58 0,61 0,62 0,87
Bayern 1,85 1,48 1,63 1,44 1,49 0,57 0,87 0,84 1,09 0,97
Berlin 8,69 7,19 4,47 3,36 1,80 1,75 1,22 1,30 1,19 1,98
Brandenburg 5,35 4,61 4,07 2,83 2,50 1,22 1,22 1,17 1,24 1,17
Bremen 3,87 3,24 7,49 3,51 4,40 2,50 2,07 1,46 1,30 0,43
Hamburg 2,63 2,32 2,57 2,72 1,68 1,24 1,29 1,16 1,88 2,20
Hessen 2,70 2,30 2,27 1,96 1,42 1,05 1,03 1,13 1,35 1,62
Mecklenburg-Vorpommern 8,43 6,83 5,03 5,28 3,54 2,48 1,86 1,54 1,41 1,14
Niedersachsen 5,80 5,47 4,02 4,17 2,79 1,95 1,61 1,38 1,64 1,47
Nordrhein-Westfalen 6,42 6,10 5,16 4,44 3,28 2,03 1,92 1,88 1,73 1,77
Rheinland-Pfalz 2,29 2,51 2,21 1,79 1,27 0,59 0,95 0,53 0,55 0,63
Saarland 2,31 2,21 3,02 1,82 0,91 1,22 0,71 0,71 0,80 1,58
Sachsen 6,36 2,92 5,59 4,66 3,54 2,12 1,98 1,57 1,88 1,76
Sachsen-Anhalt 8,24 8,72 6,79 4,57 4,65 2,66 2,03 2,52 2,06 2,29
Schleswig-Holstein 4,86 3,96 2,84 2,42 1,69 1,13 0,86 0,61 1,38 0,84
Thüringen 4,47 3,75 3,81 3,83 2,11 2,08 1,38 1,50 1,65 2,38
Gesamt: 4,40 3,87 3,41 2,93 2,19 1,38 1,30 1,23 1,33 1,40
Quelle: Robert Koch-Institut: SurvStat@RKI 2.0, survstat.rki.de, Abfragedatum: 21. Januar 2026
Anlage 1 – Tabellen 1-3 zu AW auf Frage 1 KA 21/3691
2 von 3
Tabelle 2:
Enterobacterales:
Bundesland
Neue Meldefälle/100.000 Einwohner/Meldejahr
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Baden-Württemberg 3,31 4,11 4,47 3,35 3,40 4,74 7,32 10,10
Bayern 3,55 3,76 4,80 3,25 3,59 5,75 7,55 10,07
Berlin 8,11 9,31 9,70 6,50 8,97 15,60 16,95 19,43
Brandenburg 2,28 3,50 4,40 2,96 3,66 6,61 9,88 9,47
Bremen 4,41 3,22 5,14 3,38 5,32 5,26 4,77 6,38
Hamburg 6,83 6,95 6,60 4,70 4,53 8,72 18,95 23,68
Hessen 7,06 8,99 9,78 7,52 8,20 11,06 13,39 18,71
Mecklenburg-Vorpommern 1,61 1,37 3,86 2,42 2,05 5,71 7,43 11,88
Niedersachsen 2,30 2,17 3,24 3,44 4,14 6,22 7,72 10,26
Nordrhein-Westfalen 4,61 5,05 6,05 5,20 6,56 8,35 10,86 12,84
Rheinland-Pfalz 4,03 4,80 5,28 3,68 3,19 5,24 6,88 10,24
Saarland 2,11 4,24 7,50 3,46 2,24 2,42 4,93 5,53
Sachsen 2,84 5,25 4,37 3,33 4,70 5,75 6,94 7,74
Sachsen-Anhalt 4,27 4,35 8,70 6,01 5,16 5,99 6,79 10,11
Schleswig-Holstein 3,74 2,11 3,31 3,33 3,11 4,77 7,76 9,56
Thüringen 5,21 5,04 5,62 3,07 1,38 2,63 4,05 6,48
Gesamt: 4,14 4,71 5,59 4,28 4,84 6,98 9,22 11,77
Quelle: Robert Koch-Institut: SurvStat@RKI 2.0, survstat.rki.de, Abfragedatum: 21. Januar 2026
Anlage 1 – Tabellen 1-3 zu AW auf Frage 1 KA 21/3691
3 von 3
Tabelle 3:
Acinetobacter spp.:
Bundesland
Neue Meldefälle/100.000 Einwohner/Meldejahr
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Baden-Württemberg 0,56 0,59 0,71 0,43 0,59 0,68 0,80 0,97
Bayern 0,77 0,80 0,61 0,35 0,49 1,02 0,82 0,93
Berlin 2,88 2,40 1,96 1,56 1,63 2,24 2,27 2,74
Brandenburg 0,44 0,76 0,63 0,59 0,47 1,01 0,89 0,90
Bremen 0,44 0,44 1,17 0,15 0,44 1,02 0,72 0,14
Hamburg 2,24 2,06 1,84 1,24 1,56 1,80 1,73 1,56
Hessen 1,73 1,50 1,54 0,79 0,95 1,33 1,01 1,19
Mecklenburg-Vorpommern 0,56 0,37 0,19 0,06 0,19 0,31 0,49 0,76
Niedersachsen 0,63 0,46 0,58 0,56 0,54 0,63 0,67 0,89
Nordrhein-Westfalen 1,18 1,09 1,02 0,70 0,54 1,00 0,93 0,94
Rheinland-Pfalz 0,64 0,69 0,61 0,37 0,71 0,82 0,48 0,51
Saarland 0,10 0,40 0,20 0,41 - 0,30 0,10 0,40
Sachsen 0,42 0,98 0,69 0,37 0,25 0,76 0,46 0,52
Sachsen-Anhalt 0,49 0,50 0,41 0,37 0,28 0,69 0,55 0,61
Schleswig-Holstein 0,52 0,52 0,62 0,48 0,44 1,29 1,25 0,88
Thüringen 0,65 1,21 0,33 0,38 0,09 0,56 0,28 0,62
Gesamt: 0,95 0,93 0,85 0,57 0,60 0,97 0,88 0,97
Quelle: Robert Koch-Institut: SurvStat@RKI 2.0, survstat.rki.de, Abfragedatum: 21. Januar 2026
Anlage 2 – Tabellen 4-6 zu AW auf Frage 1 KA 21/3691
1 von 2
Tabelle 4:
Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Staphylococcus aureus - Anteil MRSA in Prozent nach ARS-Regionen
Nordost 9.2 10.0 8.5 7.8 6.0 5.2 5.1 5.7 5.5 5.1
Nordwest 14.3 12.8 10.8 10.2 8.5 6.9 5.9 5.2 5.9 5.6
Südost 9.7 8.9 9.4 7.7 7.0 6.2 4.8 4.8 4.6 4.5
Südwest 9.2 8.8 8.0 7.2 5.7 4.8 4.4 4.7 4.9 5.0
West 14.5 13.4 12.1 11.7 9.9 8.5 7.9 7.8 7.8 8.2
Gesamtergebnis 11.8 11.2 10.1 9.4 7.9 6.7 6.1 6.1 6.2 6.3
Quelle: Antibiotika-Resistenz-Surveillance (ARS)
Tabelle 5:
Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Klebsiella spp., Escherichia spp., Enterobacter spp., Citrobacter spp.- Anteil Carbapenem-Resistenz (Imipenem/Meropenem)
in Prozent nach ARS-Regionen
Nordost 0.0 0.0 0.0 0.0 0.1 0.1 0.0 0.1 0.1 0.1
Nordwest 0.0 0.0 0.1 0.0 0.0 0.0 0.0 0.1 0.2 0.1
Südost 0.1 0.1 0.1 0.1 0.1 0.1 0.1 0.1 0.1 0.1
Südwest 0.0 0.0 0.0 0.1 0.1 0.1 0.1 0.1 0.1 0.2
West 0.1 0.1 0.1 0.1 0.1 0.1 0.1 0.1 0.1 0.1
Gesamtergebnis 0.1 0.1 0.1 0.1 0.1 0.1 0.1 0.1 0.1 0.1
Quelle: Antibiotika-Resistenz-Surveillance (ARS)
Anlage 2 – Tabellen 4-6 zu AW auf Frage 1 KA 21/3691
2 von 2
Tabelle 6:
Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Acinetobacter spp - Anteil Carbapenem-Resistenz (Imipenem oder Meropenem) in Prozent nach ARS-Regionen
Nordost 2.8 1.5 0.7 1.3 0.8 0.9 1.5 1.6 1.0 1.3
Nordwest 2.7 1.4 3.3 1.8 1.3 0.5 0.9 2.3 1.6 1.3
Südost 1.4 1.6 1.1 2.4 3.2 1.4 1.1 2.6 1.0 1.0
Südwest 1.2 0.9 1.5 1.6 2.4 1.7 2.3 2.4 1.8 2.5
West 3.2 1.7 2.2 2.2 2.2 1.6 1.1 2.4 1.8 0.9
Gesamtergebnis 2.3 1.5 1.8 2.0 2.2 1.4 1.4 2.3 1.6 1.3
Quelle: Antibiotika-Resistenz-Surveillance (ARS)
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