Schriftliche Frage 1 von Matthias Helferich (AfD): Sind dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BMK), Dr. Wolfram Weimer, die umstrittene Aufkündigung der Zusammenarbeit d…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.
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Schriftliche Frage 1 von Matthias Helferich (AfD): Sind dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BMK), Dr. Wolfram Weimer, die umstrittene Aufkündigung der Zusammenarbeit d…
Frage 1 (Matthias Helferich, AfD):
Sind dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BMK), Dr. Wolfram Weimer, die umstrittene Aufkündigung der Zusammenarbeit der Verbundzentrale des Gemeinsamen Bibliothekenverbundes (VZG) mit der Förderstiftung Konservative Bildung und Forschung (FKBF) und der dazugehörigen Bibliothek des Konservatismus (BdK), was nach Ansicht von Kritikern die Sichtbarkeit der BdK als Institution gefährdet, und die Aussage des Verwaltungsgerichts Göttingen in seinem Beschluss vom 5. Januar 2026, Az. 1 A 650/25, dass „die Ausweitung der Dienstleistungen der VZG auf private Bibliotheken im öffentlichen Interesse liegt“ (vgl. „Werner, Florian: „JF erzwingt staatliche Antworten“; in: Junge Freiheit, Nummer 6/2026), bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Wolfram Weimer, hieraus vor dem Hintergrund, dass an der VZG auch die unter der Rechtsaufsicht des BKM stehende Stiftung Preußischer Kulturbesitz beteiligt ist (vgl. www.gbv.de/informationen/Verbundzentrale/uebe r_die_VZG/index)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 16. Februar 2026:
Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) ist neben sieben deutschen Bundesländern gleichberechtigtes Mitglied und Trägerin des Gemeinsamen Bibliotheksverbunds (GBV), dem über 590 Bibliotheken (u. a. die Staats-, Landes-, Hochschul- und Fachhochbibliotheken der beteiligten Länder) angehören. Sie wirkt in diesem zur Erfüllung der ihr obliegenden Fachaufgaben nach fachlichen Kriterien mit, ohne dass ihr dabei eine federführende Funktion zukommt. Der Bibliotheksverbund selbst steht nicht unter der Aufsicht des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Es ergeben sich daher keine Folgerungen für die Rechtsaufsicht des BKM über die SPK.
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