Die Rolle der Stiftung Preußischer Kulturbesitz bei der Kündigung des Vertrags mit der Bibliothek des Konservatismus durch den Gemeinsamen Bibliotheksverbund
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Die Rolle der Stiftung Preußischer Kulturbesitz bei der Kündigung des Vertrags mit der Bibliothek des Konservatismus durch den Gemeinsamen Bibliotheksverbund
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5466
21. Wahlperiode 21.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser,
Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias
Teich und der Fraktion der AfD
Die Rolle der Stiftung Preußischer Kulturbesitz bei der Kündigung des
Vertrags mit der Bibliothek des Konservatismus durch den Gemeinsamen
Bibliotheksverbund
Die Bibliothek des Konservatismus (BdK) in Berlin klagt gegen die Kündigung
ihres Vertrags im Gemeinsamen Bibliotheksverbund (GBV; https://jungefreihei
t.de/debatte/interview/2025/bibliothek-des-konservatismus-wolfgang-fenske-wi
r-sind-keine-politische-einrichtung/, letzter Zugriff am 26. Januar 2026).
Am 28. November 2025 veröffentlichte das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit
einen Appell an die Direktorin des GBV, die Kündigung zurückzunehmen. Den
Aufruf für einen Verbleib der Bibliothek im Bibliotheksverbund
unterzeichneten 267 Wissenschaftler. Die Unterzeichner kritisierten den Ausschluss als
einen „schwerwiegenden Eingriff in die Wissenschaftsinfrastruktur und mithin
in die Wissenschaftsfreiheit“ (https://openletter.earth/offener-brief-an-die-direk
torin-des-gemeinsamen-bibliotheksverbundes-gbv-regine-stein-anlasslich-des-a
usschlusses-der-bibliothek-des-konservatismus-aus-dem-gbv-1d4dd8b0 und
www.welt.de/regionales/berlin/article6932e512bdb9c3d5970e51d8/streit-um-bi
bliothek-des-konservatismus-spitzt-sich-zu.html, letzter Zugriff am 26. Januar
2026).
Die Verbundzentrale des GBV ist seit 2001 als niedersächsischer Landesbetrieb
organisiert und steht unter der Fach- und Rechtsaufsicht des
Landesministeriums für Wissenschaft und Kultur. In ihrer Leitung sitzt auch ein Vertreter der
Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), die überwiegend aus Bundesmitteln
finanziert wird (www.gbv.de/informationen/Verbund/Verbundorganisation/Ver
bundorganisation_1843).
Die Aufgaben und Ziele des GBV sind gemäß Eigenbeschreibung: „Die
Verbundzentrale des GBV (VZG) ist Katalogisierungs- und
Dienstleistungszentrum für wissenschaftliche und öffentliche Bibliotheken und für
Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet der beteiligten Länder und der Stiftung Preußischer
Kulturbesitz. Sie hat die Aufgabe[,] einen Rahmen für eine abgestimmte
Bibliotheksautomation zu schaffen, neuartige Bibliotheks- und
Informationsdienstleistungen zu entwickeln und deren Anwendung zu fördern. Der GBV ist offen
für die Teilnahme weiterer Bibliotheken und Institutionen“ (www.gbv.de/infor
mationen/Verbundzentrale/ueber_die_VZG/index#info1, letzter Zugriff am
26. Januar 2026).
Mitte des Jahres 2025 kündigte die Direktorin der VZG, Regine Stein, der
Bibliothek des Konservatismus den Zugang zur Verbundkatalogisierung des GBV
zum Jahresende 2025 (www.cicero.de/kultur/bibliothekenverbund-vs-bibliothe
k-des-konservatismus-niedersachsen-wissenschaftsminister, letzter Zugriff am
26. Januar 2026).
Laut Darstellung der niedersächsischen Landesregierung erfolgte die
Kündigung ohne Angabe von Gründen, weil es sich um einen privatrechtlichen
Vertrag gehandelt habe. Die Verbundleitung habe in ihrer 62. Sitzung am 6. Mai
2025 auf Antrag eines Mitglieds den Beschluss einstimmig gefasst
(Niedersächsische Landtagsdrucksache 19/9430, www.landtag-niedersachsen.de/Druck
sachen/Drucksachen_19_10000/09001-09500/19-09430.pdf, letzter Zugriff am
26. Januar 2026). Die fehlende Begründung nach Jahren der Kooperation hat
bei Beobachtern die Befürchtung aufkommen lassen, dass die neue Leitung des
GBV die Kündigung aus rein politischen Motiven ausgesprochen haben könnte
(www.welt.de/debatte/plus692424c9b524e0ce7f1c63fb/bibliothek-des-konserv
atismus-die-ausgeschlossenen-buecher.html, letzter Zugriff am 26. Januar
2026). Die Bibliothek gilt mit einem Bestand von rund 35 000 Büchern als ein
wichtiger Wissensstandort zur konservativen Denkrichtung. Die Ausgliederung
aus dem Bibliotheksverbund hat diesen Fundus für Recherchen elektronisch
unsichtbar gemacht und macht einen analogen Verleihbetrieb der Bibliothek
praktisch unmöglich (s. o. Junge Freiheit).
Bislang beschränken sich die Erklärungen der GBV und des niedersächsischen
Wissenschaftsministeriums auf den Hinweis, dass bei dem
„privatwirtschaftlichen Vertragsverhältnis“ mit der BdK angeblich keine Pflicht zu einer
Begründung der Kündigung bestanden hätte (s. o. Niedersächsische
Landtagsdrucksache 19/9430).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Besitzt die Bundesregierung qua des Vertreters der Stiftung Preußischer
Kulturbesitz in der Verbundleitung (www.gbv.de/informationen/Verbund/V
erbundorganisation/Verbundorganisation_1276) Kenntnisse bezüglich der
Kündigung der Bibliothek des Konservatismus aus dem Gemeinsamen
Bibliotheksverbund, und wenn ja, wie bewertet sie die Folgen der Kündigung
für die Forschung zum Konservatismus im deutschsprachigen Raum,
insbesondere in Ostdeutschland?
2. Sieht die Bundesregierung in der unbegründeten Kündigung einer Spezial-
und Forschungsbibliothek wie der BdK durch ein vom Bund gefördertes
Katalogisierungs- und Dienstleistungszentrum für wissenschaftliche und
öffentliche Bibliotheken eine Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit?
a) Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Einschätzung?
b) Wenn nein, warum nicht?
3. Wie bewertet der Vertreter der SPK nach Kenntnis der Bundesregierung die
Kündigung vor dem Hintergrund, dass die GBV gemäß Selbstbeschreibung
„offen für die Teilnahme weiterer Bibliotheken und Institutionen“ sei (s. o.)
und aus Steuermitteln, u. a. über Projektförderungen der vom Bund
getragenen Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), finanziert wird?
4. Welches Mitglied hat nach Kenntnis der Bundesregierung in der 62.
Sitzung der Verbundleitung des GBV am 6. Mai 2025 den „Antrag zur
Kündigung des Vertrags mit der BdK“ eingereicht?
a) Wurde der Antrag mündlich oder schriftlich begründet?
b) Ist die Begründung des Antragstellers im Protokoll vermerkt worden?
c) Wie lautet die Begründung des Antrags, die im Protokoll bzw. im
Antrag angegeben wurde?
5. Hat der Vertreter der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in der
Verbundleitung des GBV der Kündigung des Vertrags mit der Bibliothek des
Konservatismus zugestimmt?
a) Wenn ja, wieso hat dieser Vertreter einer Kündigung ohne Angabe von
Gründen zugestimmt?
b) Wenn nein, wie war das Abstimmungsverhalten des Vertreters der SPK,
und wie wird dieses begründet?
6. Planen die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen, um
den durch die Kündigung entstandenen Schaden für den
Wissenschaftsstandort Deutschland wieder rückgängig zu machen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
7. Plant die Bundesregierung, über den Vertreter der SPK gegen die
Kündigung des Vertrags anzugehen, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
8. Hat der GBV-Fachbeirat nach Kenntnis der Bundesregierung eine Position
zu der Kündigung formuliert, und wenn ja, welche?
9. Welche mittelbaren und unmittelbaren Bundesförderungen erhielt der GBV
bzw. VZG in den letzten zehn Jahren, und in welcher Höhe (bitte nach Jahr
und Geldgebern aufschlüsseln)?
Berlin, den 17. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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