Schriftliche Frage 21 von Sascha Lensing (AfD): Wie viele Teilnahmen an Integrationskursen auf Grundlage des § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG, vgl. www.waz.de/politik/articl…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 21 von Sascha Lensing (AfD): Wie viele Teilnahmen an Integrationskursen auf Grundlage des § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG, vgl. www.waz.de/politik/articl…
Frage 21 (Sascha Lensing, AfD):
Wie viele Teilnahmen an Integrationskursen auf Grundlage des § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG, vgl. www.waz.de/politik/article 411107743/das-ende-der-integrationskurse-bund-l aesst-antraege-aus-nrw-unbearbeitet.html) wurden in den Jahren 2024 und 2025 seitens des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassen (bitte differenziert nach Jahren, Anzahl der Zulassungen zum Integrationskurs, Anzahl der abgebrochenen Kurse, Anzahl der nicht erfolgreich abgeschlossenen Kurse auflisten), und wie hoch waren in diesem Zusammenhang jeweils die dabei angefallenen Gesamtkosten pro Jahr?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. Februar 2026:
Das BAMF hat im Jahr 2024 insgesamt 207.017 Teilnahmeberechtigungen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt und im Jahr 2025 insgesamt 207.017 (hier derzeit nur vorläufige Statistik). Zur „Anzahl abgebrochener Kurse“ und der „Anzahl nicht erfolgreich abgeschlossener Kurse“ liegen keine Zahlen vor. Hinsichtlich der verausgabten Mittel kann aus technischen Gründen nicht nach einzelnen Teilnehmergruppen differenziert werden, daher können keine exakten Angaben dazu gemacht werden, wie viele Mittel z. B. für vom BAMF zugelassene Personen verausgabt wurden.
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