Aussetzung der Zulassungen zu Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes
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Aussetzung der Zulassungen zu Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4664
21. Wahlperiode 13.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Filiz Polat, Lamya Kaddor, Marcel Emmerich, Leon Eckert,
Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Lukas Benner, Schahina Gambir,
Marlene Schönberger, Sylvia Rietenberg, Dr. Armin Grau und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aussetzung der Zulassungen zu Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 des
Aufenthaltsgesetzes
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat am 9. Februar 2026 gegenüber
den Trägern der Sprach- und Integrationskurse in einem Rundschreiben des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verkündet, dass bis Ende
des Jahres keine Zulassungen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) erteilt werden.
Laut dem Rundschreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) vom 9. Februar 2026 werden Geflüchtete im Asylverfahren,
Geduldete gemäß § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG, Geflüchtete aus der Ukraine sowie
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nicht mehr im Rahmen verfügbarer
Kursplätze zur Teilnahme am Sprach- und Integrationskurs zugelassen. Das
Bundesministerium des Innern gibt an, dass im Haushaltsjahr 2026 insgesamt
314 300 potenzielle Teilnehmende zu erwarten sind – rund 129 500 davon mit
einem Zulassungsantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) und etwa 184 800, die über andere Stellen zum Integrationskurs
berechtigt, zugelassen oder verpflichtet werden (siehe Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 21/3928).
Aufgrund der Aussetzung der Zulassungen verwehrt die Bundesregierung demnach
129 500 Personen und damit 40 Prozent der potenziellen Teilnehmenden den
Zugang zum Sprach- und Integrationskurs. Von dieser Maßnahme sind
insbesondere ukrainische Geflüchtete mit vorübergehendem Schutzstatus betroffen:
Aus der Integrationskursgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge geht hervor, dass Ukrainerinnen und Ukrainer im ersten Halbjahr
2025 rund 30 Prozent aller neuen Teilnehmenden an Sprach- und
Integrationskursen ausmachten (siehe Integrationskursgeschäftsstatistik für das erste
Halbjahr 2025 (bundesweit) www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Integr
ationskurszahlen/Bundesweit/2025-1-hj-integrationskursgeschaeftsstatistik_bu
nd.html?nn=284810).
In der Regierungspressekonferenz vom 6. Februar 2026 erklärte eine
Sprecherin des Bundesministeriums des Innern, dass der Teilnehmendenkreis für
Sprach- und Integrationskurse insgesamt eingeschränkt werden solle.
Die Mittel für die Durchführung von Integrationskursen nach der
Integrationskursverordnung wurden in den Haushaltsverhandlungen für den
Bundeshaushalt 2026 durch den Deutschen Bundestag um 110 Mio. Euro aufgestockt,
sodass sich ein Gesamtansatz von 1,064 Mrd. Euro ergibt.
Die Träger der Sprach- und Integrationskurse warnten in einer Pressemitteilung
vom 9. Februar 2026 vor irreparabler Zerstörung der Integrationsinfrastruktur
und dem Verlust der Integrationskompetenz und betonten: „Sprache ist keine
Sozialleistung, die man nach Haushaltslage vergibt. Sie ist staatliche
Grundinfrastruktur – für Bildung, Arbeit, Sicherheit und gesellschaftlichen
Zusammenhalt.“ Bereits jetzt müssten Kurse kurzfristig geschlossen werden, Standorte
drohten, dauerhaft zu verschwinden. Qualifizierte Lehrkräfte verließen den
Bereich oder sogar das Land, Honorarkräfte wechselten in andere Branchen;
Träger bauten Personal und Räume ab, die später nicht mehr kurzfristig
reaktivierbar seien (siehe https://bvib.de/wp-content/uploads/2026/02/Pressemitteilun
g-06.02.2025_10022026.pdf).
Auch der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat sich für
eine Wiederaufnahme der Zulassungen zu Integrationskursen nach § 44
Absatz 4 AufenthG ausgesprochen und betont in einem Schreiben an das BAMF
vom 11. Februar 2026: „Mit den Folgen einer unzureichenden Sprachförderung
werden in erster Linie die Städte, Landkreise und Gemeinden konfrontiert sein
– etwa in Jobcentern, Sozialverwaltungen, Schulen, Kitas, im
Gesundheitswesen und im gesellschaftlichen Zusammenleben insgesamt.“
Aus einer Studie von More in Common Deutschland ergibt sich, dass 76
Prozent der Befragten, das Erlernen der Sprache für den wichtigsten Faktor beim
Ankommen in Deutschland halten (siehe More in Common; Konstruktiv
darüber reden: Fünf Fragen für eine zukunftsfähige Einwanderungsgesellschaft,
www.moreincommon.de/wp-content/uploads/2025/08/More-in-Common-Impu
lspapier-Migration-Zusammenhalt.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welche konkrete Rechts- und faktische Entscheidungsgrundlage stützt
das Bundesministerium des Innern die Entscheidung, im Jahr 2026 keine
Zulassungen zu Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG zu
erteilen?
2. Welche Ermessensspielräume bestehen bei der Entscheidung über die
Zulassungen?
3. Warum wurde die Entscheidung über die Aussetzung der Zulassungen
getroffen, und welche Abstimmungsprozesse fanden zwischen dem BMI,
dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem BAMF,
der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, den Bundesländern und
dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) vor der Entscheidung statt?
4. Hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Bewertung der
Aussetzung der Zulassungen zum Sprach- und Integrationskurs nach § 44
Absatz 4 AufenthG vorgenommen, und wenn ja, wie lautet diese?
5. Hat die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration eine Bewertung der Aussetzung der Zulassungen zum Sprach-
und Integrationskurs nach § 44 Absatz 4 AufenthG vorgenommen, und
wenn ja, wie lautet diese?
6. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische
Bürgerbeauftragte eine Bewertung der Aussetzung der Zulassungen zum Sprach- und
Integrationskurs für EU-Bürgerinnen und -Bürger vorgenommen, und wenn
ja, wie lautet diese?
7. Hat die Bundesregierung die kommunalen Spitzenverbände zur
Entscheidung der Aussetzung der Zulassungen nach § 44 Absatz 4 AufenthG
konsultiert, und wenn nein, mit welcher Begründung?
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit der Entscheidung
über die Aussetzung der Zulassung zu Sprach- und Integrationskursen mit
dem Grundsatz „Integration von Anfang an“ und dem Ziel aus dem
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, „(w)ir wollen mehr in
Integration investieren, Integrationskurse fortsetzen (…)“ (Randnummer
3059 ff.)?
9. Warum werden keine Zulassungen zum Sprach- und Integrationskurs für
Ukrainerinnen und Ukrainer mehr erteilt, obwohl sie einen rechtmäßigen
Aufenthalt nach § 24 AufenthG haben?
10. Wie viele Kurseintritte in Integrationskurse gab es im Januar 2026 im
Vergleich zum Januar 2025, 2024, 2023, 2022, 2021 (bitte Gesamtzahl,
Aufenthaltstitel bzw. Duldungsgrund der Betroffenen und Anteil der
Teilnehmenden mit dem jeweiligen Aufenthaltstitel bzw. Duldungsgrund an der
Gesamtzahl, Zahl der Zulassungen nach § 44 Absatz 4 AufenthG, Zahl
der Bewilligungen der Zulassungsanträge, Zahl der Ablehnung der
Zulassungsanträge, Anteil der Zulassungen nach § 44 Absatz 4 AufenthG an
der Gesamtzahl, Zahl und Anteil der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und
Zahl und Anteil der Kurseintritte nach Bundesland angeben)?
11. Wie viele Anträge auf Zulassung zum Integrationskurs nach § 44 Absatz 4
AufenthG liegen dem BAMF zum Stichtag 24. Februar 2026 vor (bitte
Gesamtzahl, Aufenthaltstitel bzw. Duldungsgrund der Betroffenen und
Anteil der Teilnehmenden mit dem jeweiligen Aufenthaltstitel bzw.
Duldungsgrund an der Gesamtzahl – bitte nach Bundesland, Anteil der
Zulassungen der jeweiligen Bundesländer an der Gesamtzahl auflisten – und
Zahl und Anteil der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger angeben)?
12. In wie vielen Fällen hat das BAMF Zulassungsanträge nach § 44 Absatz 4
AufenthG zum Stichtag 24. Februar 2026 abgelehnt, und mit welcher
Begründung (bitte Gesamtzahl angeben und nach jeweiligem Aufenthaltstitel
bzw. Duldungsgrund unter Angabe des Anteils an der Gesamtzahl und
Zahl und Anteil der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger angeben)?
13. Wie viele Menschen würden im Jahr 2026 voraussichtlich für einen
Integrationskurs nach Zulassung durch das BAMF gemäß § 44 Absatz 4
AufenthG in Betracht kommen (bitte nach Aufenthaltstitel bzw.
Duldungsgrund bzw. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Bundesland und Alter
differenzieren)?
14. Welche Grundlage und welche Kriterien werden herangezogen, um eine
Prognose darüber zu erstellen, wie viel Bedarf für Integrationskursplätze
zukünftig besteht, und welchen Einfluss haben die Asylantragszahlen
darauf?
15. Wie viele Personen können bereits begonnene Integrationskurse, welche
wegen Elternzeit oder Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses unterbrochen
wurden, infolge der Aussetzung der Zulassungen nach § 44 Absatz 4
AufenthG nicht fortsetzen (bitte nach Bundesland, Geschlecht und Grund
der Aussetzung auflisten)?
16. Welche Prognosen bestehen für die Jahre 2027 und 2028 hinsichtlich des
Bedarfs an Integrationskursplätzen (bitte Gesamtzahl des prognostizierten
Teilnehmendenkreises und erwartete Zulassungen nach § 44 Absatz 4
AufenthG angeben)?
17. Wie viele geplante Kurse werden nach Einschätzung der Bundesregierung
im Jahr 2026 unmittelbar oder mittelbar infolge der Aussetzung der
Zulassungen nach § 44 Absatz 4 AufenthG nicht starten können?
18. Wie viele Integrationskurse wurden seit Dezember 2025 nach Kenntnis
der Bundesregierung (bitte auch den Anteil an der Gesamtzahl der
geplanten Kurse angeben und nach Bundesland differenzieren)
a) abgesagt,
b) vorzeitig beendet,
c) geplant, aber nicht begonnen?
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur wirtschaftlichen
Lage der Träger im Zuge der Aussetzung vor?
20. Wie viele Lehrkräfte (Festangestellte und Honorarkräfte) haben nach
Kenntnis der Bundesregierung seit Dezember 2025 einen anderen Beruf
gewählt, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den
Weggang qualifizierter Lehrkräfte einzudämmen?
21. Welche arbeitsmarktpolitischen Instrumente sieht die Bundesregierung
vor, um Menschen ohne grundlegende Deutschkenntnisse (A0 bis A1) in
Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln?
22. Wie sollen Menschen nach Planungen der Bundesregierung ohne Zugang
zu Integrationskursen die für Ausbildung und Beschäftigung notwendigen
Sprachniveaus (A2 bis B2) erreichen?
23. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko einer Verdrängung in
prekäre Beschäftigung oder Langzeitarbeitslosigkeit, wenn systematische
Sprachförderung entfällt, und welche Maßnahmen hiergegen leitet sie ein?
24. Plant die Bundesregierung alternative Sprachförderangebote als Ersatz für
Integrationskurse, wenn ja, welche (bitte konkrete Maßnahmen und
vorgesehene finanzielle Mittel auflisten), und wenn nein, warum nicht?
25. Erwartet die Bundesregierung, dass die Kommunen gegebenenfalls
zusätzlich anfallende Belastungen durch höhere Beratungs- und
Unterstützungsleistungen kompensieren, und welche Mehrkosten erwartet die
Bundesregierung für Kommunen aufgrund fehlender Sprachförderung?
26. Haben Kommunen und Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung
in der Vergangenheit die Begrenzung von Sprach- und Integrationskursen
durch ein umfangreicheres Angebot an ähnlichen Angeboten auf
Landesoder Kommunalebene kompensiert?
27. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf Branchen mit
Fachkräftemangel (z. B. Pflege, Bau, Logistik, Gastronomie, Handwerk),
wenn allein im Jahr 2026 bis zu 129 500 Menschen keinen Zugang zu
Sprachförderung erhalten?
28. Wie vereinbart die Bundesregierung die Aussetzung der Integrationskurse
mit ihren Zielen in der Fachkräftestrategie?
29. Wie bewertet die Bundesregierung Sprach- und Integrationskurse als
möglichen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen EU‑Mitgliedstaaten,
insbesondere im Hinblick auf die Gewinnung von Fach- und
Arbeitskräften aus der EU?
30. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwiefern Sprach-
und Integrationskurse die Beschäftigungsquote von EU-Bürgerinnen und
EU-Bürgern in Deutschland positiv beeinflussen?
31. Welche alternativen Förderinstrumente stehen EU-Bürgerinnen und EU-
Bürgern zur Sprachförderung künftig zur Verfügung, und in welchem
Umfang sind diese finanziell ausgestattet?
32. Plant die Bundesregierung eine Evaluation der Auswirkungen der
Streichung auf die Fachkräfteeinwanderung?
33. Wie erklärt die Bundesregierung die Aussetzung der Zulassungen nach
§ 44 Absatz 4 AufenthG trotz Erhöhung der Mittel für Integrationskurse
(Haushaltstitel 0603 684 12) im parlamentarischen Aufstellungsverfahren
des Bundeshaushalts 2026 um 110 Mio. Euro und des deutlichen
Rückgangs der Asylantragszahlen?
34. Wie genau stellen sich die „finanziellen Risiken“ dar, die laut
Trägerrundschreiben vom 9. Februar 2026 für den Bundeshaushalt vermieden werden
sollen, wie hoch beziffert die Bundesregierung diese finanziellen Risiken,
und anhand welcher Prognosen und Szenarien wurden diese Risiken
kalkuliert?
35. Werden Einsparungen durch die Aussetzung der Zulassungen nach § 44
Absatz 4 AufenthG erwartet, in welcher Höhe sollen diese Einsparungen
sein, und für welche Haushaltsjahre wird mit Einsparungen gerechnet?
36. Welche mittel- und langfristigen Folgekosten erwartet die
Bundesregierung durch Aussetzung der Zulassungen nach § 44 Absatz 4 AufenthG für
das Jahr 2026, und wie werden diese Folgekosten in die Evaluierung der
Aussetzung oder die Berechnung von Einsparungen bei den
Integrationskursen einbezogen (bitte Berechnungen auf Basis der 129 000 Personen,
die die Bundesregierung selbst für 2026 eingeplant hat, mit Blick auf
Sozialausgaben und geringere Steuereinnahmen vornehmen)?
37. Wie viele Personen, die von der Aussetzung der Zulassungen nach § 44
Absatz 4 AufenthG betroffen sind, werden nach Einschätzung der
Bundesregierung für 2026 über § 44a AufenthG zum Integrationskurs
verpflichtet (bitte Gesamtzahl angeben sowie nach Aufenthaltstitel, Duldung
oder Aufenthaltsgestattung differenzieren und Anteile an der Gesamtzahl
festlegen)?
38. Wie hoch sind die Kosten, die über die Verpflichtungen nach § 44a
AufenthG entstehen, nach Einschätzung der Bundesregierung, und mit
welchem Haushaltstitel (bitte Einzelplan und Titel angeben) werden diese
Kosten gedeckt?
39. Wie hoch ist der Mehraufwand bei den entsprechenden Behörden für eine
Verpflichtung zum Integrationskurs nach § 44a AufenthG gegenüber den
Zulassungen nach § 44 Absatz 4 AufenthG (bitte erwarteten zeitlichen
Mehraufwand pro Einzelfall, erforderliche Arbeitsschritte und kalkulierte
Kosten aufzählen)?
40. Wie schätzt die Bundesregierung die Rechtslage in Fällen ein, in denen
die Teilnahme am Integrationskurs nach § 44a AufenthG als verpflichtend
festgelegt wird, aber als Folge des aufgrund der Aussetzung der Zulassung
zur freiwilligen Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen begrenzten
Kursangebots faktisch kein Sprachkursplatz zur Verfügung steht?
41. Welche kurzfristigen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Rechts-
und Planungssicherheit für Behörden, Betroffene und Kursträger zu
gewährleisten?
42. Welche weiteren konzeptionellen Änderungen bei Integrations- und
Berufssprachkursen plant die Bundesregierung (bitte Maßnahmen einzeln
auflisten und Zeitrahmen angeben)?
43. Welche Stakeholder werden bei der Entwicklung konzeptioneller
Änderungen bei Integrations- und Berufssprachkursen in den
Entwicklungsprozess einbezogen?
44. Sind Beschränkungen beim Zugang zu den Berufssprachkursen zu
erwarten, und bleiben die für die Berufssprachkurse angeordneten
Kontingentierungen bestehen (bitte Kontingentierungen aufschlüsseln)?
Berlin, den 25. Februar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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