Schriftliche Frage 15 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Zahlen liegen der Bundesregierung dazu vor, wie viele Personen mit russischer Staatsangehörigkeit zwischen 2022 und 2025 nach Deutsch…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 15 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Zahlen liegen der Bundesregierung dazu vor, wie viele Personen mit russischer Staatsangehörigkeit zwischen 2022 und 2025 nach Deutsch…
Frage 15 (Dr. Janosch Dahmen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Zahlen liegen der Bundesregierung dazu vor, wie viele Personen mit russischer Staatsangehörigkeit zwischen 2022 und 2025 nach Deutschland eingereist sind (unabhängig davon, ob die Einreise über Land-, See- oder Luftgrenzen erfolgte und unabhängig davon, ob die Einreise direkt aus der Russischen Föderation oder über einen anderen EU-Mitgliedstaat erfolgte; bitte jeweils pro Jahr nach a) Asylanträgen, b) Einreisen durch Familiennachzug, c) Kurzzeitvisa, d) Langzeitvisa für Arbeit oder Studium, e) Einreisen von diplomatisch oder konsularisch akkreditiertem Personal oder f) Einreisen Angehöriger der Personengruppe unter e) aufschlüsseln), und wie viele Personen mit ausschließlich russischer oder doppelter (russischer und deutscher) Staatsangehörigkeit halten sich aktuell dauerhaft in Deutschland auf?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 10. Februar 2026:
Im Zeitraum von 2022 bis 2025 sind gemäß Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt 91.156 Personen mit russischer Staatsangehörigkeit als nach Deutschland eingereist erfasst. Hierbei sind entsprechend der Fragestellung alle Personen enthalten, unabhängig davon, ob sie aktuell noch in Deutschland aufhältig sind. Jede Person wurde nur einmal nach ihrer zeitlich letzterfassten Einreise gezählt. Die Differenzierung nach Jahren kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Jahr Summe2022 2023 2024 2025 Anzahl der als eingereist erfassten Personen mit russischer Staatsangehörigkeit (jeweils nach dem Jahr der letzten erfassten Einreise) 31.669 28.543 19.502 11.442 91.156 Die Differenzierung nach Personen mit russischer Staatsangehörigkeit, die im betreffenden Zeitraum einen Asylantrag gestellt haben, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, wobei die Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht nach dem Zeitpunkt der Einreise, sondern nach dem Zeitpunkt der Asylantragstellung differenziert. 1 Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Jahr 2022 2023 2024 2025 Anzahl Asylanträge von Personen mit russischer Staatsangehörigkeit 3.862 9.028 5.625 3.943 Die Differenzierung nach Personen mit russischer Staatsangehörigkeit, die im betreffenden Zeitraum einen erstmals erteilten Aufenthaltstitel zum Zweck des Familiennachzugs nach ihrer Einreise erhalten haben, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Jahr Summe2022 2023 2024 2025 Anzahl der als eingereist erfassten Personen mit russischer Staatsangehörigkeit (jeweils nach dem Jahr des erstmalig erteilen Aufenthaltstitel zum Zweck des Familiennachzugs) 4.406 3.784 2.720 942 11.852 Zur erfragten Differenzierung nach Personen mit russischer Staatsangehörigkeit, die im betreffenden Zeitraum mit einem Kurzzeitvisum oder einem Langzeitvisum für Arbeit oder Studium eingereist sind, als auch für Einreisen von diplomatisch oder konsularisch akkreditiertem Personal oder dessen Angehörigen, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren gemäß AZR insgesamt 284.226 Personen mit russischer Staatsangehörigkeit in Deutschland als aufhältig erfasst. Von diesen waren 130.330 Personen mit einer Niederlassungserlaubnis erfasst. Zur Anzahl von aufhältigen Personen mit doppelter (russischer und deutscher) Staatsangehörigkeit liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, da Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit innehaben, im AZR nicht erfasst werden, auch dann nicht, wenn sie neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.
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