Vergabe humanitärer Visa an russische Staatsangehörige
Text
Vergabe humanitärer Visa an russische Staatsangehörige
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1223
21. Wahlperiode 13.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lea Reisner, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut,
Desiree Becker, Janina Böttger, Maik Brückner, Jörg Cezanne, Agnes Conrad,
Mirze Edis, Mandy Eißing, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Vinzenz Glaser, Ates
Gürpinar, Maren Kaminski, Ferat Koçak, Jan Köstering, Stella Merendino,
Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Zada Salihović, Ines Schwerdtner,
Ulrich Thoden, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat, Janine
Wissler und der Fraktion Die Linke
Vergabe humanitärer Visa an russische Staatsangehörige
Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine am 24. Februar
2022 hat sich die innenpolitische Repression in Russland drastisch verschärft
(vgl. www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/russland-2023). Kritische
Stimmen werden systematisch unterdrückt. Bürgerinnen und Bürger, die sich
gegen den Krieg oder das politische System aussprechen, sehen sich
wachsendem staatlichen Druck ausgesetzt, bis hin zu Verhaftungen, Berufsverboten,
Hausdurchsuchungen und körperlicher Gewalt. Laut Human Rights Watch ist
für das Jahr 2023 eine signifikante Zunahme politisch motivierter
Strafverfolgung dokumentiert (vgl. www.hrw.org/world-report/2024/country-chapters/ru
ssia).
Aufgrund des Klimas autoritärer Repression haben viele Russinnen und Russen
das Land verlassen, darunter viele Wehrdienstpflichtige, zahlreiche
Journalistinnen und Journalisten, Aktivistinnen und Aktivisten, Kulturschaffende und
Oppositionelle, die aufgrund ihrer Haltung zum Krieg oder ihres
zivilgesellschaftlichen Engagements Repressionen befürchten oder bereits erfahren
mussten.
Trotz dieser Lage erkennen viele EU-Staaten, darunter auch Deutschland,
russische Oppositionelle nur selten als Flüchtlinge im Sinne der Genfer
Flüchtlingskonvention an (vgl. www.proasyl.de/news/russische-deserteure-und-opposition
elle-brauchen-schutz/). Seit 2022 haben insgesamt gerade einmal 349 russische
Asylbewerber im wehrfähigen Alter einen Schutzstatus erhalten (vgl. Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 11 der Abgeordneten Clara
Bünger auf Bundestagsdrucksache 21/166; www.morgenpost.de/politik/article4
09009506/flucht-vor-putins-krieg-russen-haben-kaum-chancen-auf-asyl.html).
Ergänzend verwiesen deutsche Behörden auf die Möglichkeit humanitärer Visa
(§ 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG; www.bamf.de/DE/Themen/
AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/AufnahmeRusSchutzberechtig
te/aufnahme-russischer-schutzberechtigter-node.html), seit Kriegsausbruch bis
Mai 2025 erhielten 2 150 russische Staatsangehörige ein Visum nach § 22
AufenthG (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 11 der
Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 21/166,). Das
Bundesministerium des Innern hat derzeit allerdings sämtliche bestehenden
humanitären Aufnahmeprogramme gestoppt (vgl. https://table.media/berlin/news/human
itaere-visa-dobrindts-entscheidung-trifft-erstmal-auch-exil-russen). Diese
Entscheidung betrifft auch russische Regimegegnerinnen und Regimegegner.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele humanitäre Visa nach § 22 AufenthG wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem 24. Februar 2022 von russischen
Staatsangehörigen beantragt (bitte nach Jahren und Visastellen differenziert
beantworten)?
2. Wie viele humanitäre Visa wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seit dem 24. Februar 2022 für russische Staatsangehörige genehmigt (bitte
nach Jahren und Visastellen differenziert beantworten)?
3. Wie viele der seit dem 24. Februar 2022 erteilten humanitären Visa
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von russischen Staatsangehörigen
zur Einreise nach Deutschland genutzt (bitte nach Jahren differenzieren)?
4. Wie viele Aufenthaltstitel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
dem 24. Februar 2022 russischen Staatsangehörigen in Deutschland auf
Grundlage von § 22 Satz 2 AufenthG erteilt (bitte nach Hauptpersonen,
Familienangehörigen, Jahren, Geschlecht, Alter – unter 18 Jahren,
zwischen 18 und 45 Jahren, älter – und Bundesländern differenzieren)?
5. Wie viele russische Staatsangehörige, die seit dem 24. Februar 2022 eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 22 Satz 2 AufenthG erhalten haben, haben
Deutschland wieder verlassen (bitte nach Jahren der Ausreise
differenzieren)?
6. Wie viele gemäß § 22 Satz 2 AufenthG erteilte Aufenthaltstitel wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 24. Februar 2022 russischen
Staatsangehörigen aus welchen Gründen wieder entzogen bzw.
zurückgenommen oder nicht verlängert (bitte nach Jahren differenzieren)?
7. Mit welcher Begründung hat das Bundesministerium des Innern (BMI)
die Aufnahme von bzw. die Erteilung von humanitären Visa an Personen,
die aufgrund ihres Einsatzes für Demokratie und Menschenrechte oder
wegen einer regimekritischen Tätigkeit in Russland besonders gefährdet
sind, derzeit eingestellt?
8. Wie viele humanitäre Visa nach § 22 AufenthG wurden laut
Bundesregierung an Personen erteilt, die in Russland aufgrund ihrer geschlechtlichen
Identität oder ihrer sexuellen Orientierung verfolgt wurden?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der Parlamentarischen
Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern, Daniela Ludwig, vom
21. Mai 2025, die queerfeindlichen Repressionen in Russland allein
würden keinen Schutzanspruch für queere Menschen aus Russland in
Deutschland begründen („da muss noch etwas mehr kommen“) und es sei
das Ansinnen der Bundesregierung, über Regelungen für sichere
Herkunftsstaaten zu verhindern, dass diese nach Deutschland gelangen (vgl.
Plenarprotokoll 21/6, S. 417)?
10. Plant die Bundesregierung ein Aufnahmeprogramm für Menschen, die in
Russland aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder sexuellen
Orientierung verfolgt werden, und wenn nein, warum nicht?
11. Hat die Bundesrepublik Deutschland nach Auffassung des BMI kein
politisches Interesse mehr an der Schutzgewährung für diese Oppositionellen
aus Russland (im Sinne von § 22 Absatz 2 AufenthG), und
a) wenn ja, warum werden dann anders als bislang keine entsprechenden
humanitären Visa mehr erteilt, und
b) wenn nein, wie wird das begründet angesichts der nach Auffassung
der Fragestellenden eher noch verschärften repressiven Lage in
Russland?
12. Welche Position vertritt das Auswärtige Amt (AA) zur Einstellung der
Erteilung von humanitären Visa an russische Oppositionelle durch das BMI,
und wurde das AA diesbezüglich vorab kontaktiert und in die Beratung
mit einbezogen?
a) Wenn ja, wie hat es reagiert?
b) Wenn nein, warum nicht, und wie hat das AA auf diese Nicht-
Beteiligung reagiert; bitte ausführlich darlegen und begründen?
13. Sieht die Bundesregierung ein Glaubwürdigkeitsproblem darin, dass
Russland einerseits wegen der autoritären und undemokratischen Verhältnisse
im Land von der Bundesregierung (nach Auffassung der Fragestellenden
zu Recht) stark kritisiert wird, während zugleich den Opfern dieser Politik
der bislang noch gebotene Schutz über die Erteilung humanitärer Visa
nunmehr – aus nach Auffassung der Fragestellenden vor allem
innenpolitischen Gründen (Stichwort: „Migrationswende“) – versagt wird (bitte
ausführlich begründen und dabei explizit die Haltung des Auswärtigen
Amts kenntlich machen)?
14. Wie viele humanitäre Visa nach § 22 AufenthG wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem 24. Februar 2022 im Generalkonsulat der
Bundesrepublik Deutschland in Moskau an russische Staatsangehörige
ausgestellt, die Hauptantragsteller eines solchen Visums waren (bitte nach
Jahren differenzieren)?
Berlin, den 11. August 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Aaron Valent (Kleine Anfrage)
- asked ← Agnes Conrad (Kleine Anfrage)
- asked ← Ates Gürpinar (Kleine Anfrage)
- asked ← Cansu Özdemir (Kleine Anfrage)
- asked ← Charlotte Antonia Neuhäuser (Kleine Anfrage)
- asked ← Christin Willnat (Kleine Anfrage)
- asked ← Clara Bünger (Kleine Anfrage)
- asked ← Desiree Becker (Kleine Anfrage)
- asked ← Donata Vogtschmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Doris Achelwilm (Kleine Anfrage)
- asked ← Ferat Koçak (Kleine Anfrage)
- asked ← Gökay Akbulut (Kleine Anfrage)
- asked ← Ines Schwerdtner (Kleine Anfrage)
- asked ← Janina Böttger (Kleine Anfrage)
- asked ← Janine Wissler (Kleine Anfrage)
- asked ← Jan Krampe (Kleine Anfrage)
- asked ← Jörg Cezanne (Kleine Anfrage)
- asked ← Kathrin Gebel (Kleine Anfrage)
- asked ← Katrin Fey (Kleine Anfrage)
- asked ← Lea Reisner (Kleine Anfrage)
- asked ← Maik Brückner (Kleine Anfrage)
- asked ← Mandy Eißing (Kleine Anfrage)
- asked ← Maren Kaminski (Kleine Anfrage)
- asked ← Mirze Edis (Kleine Anfrage)
- asked ← Stella Merendino (Kleine Anfrage)
- asked ← Ulrich Thoden (Kleine Anfrage)
- asked ← Vinzenz Glaser (Kleine Anfrage)
- asked ← Zada Salihovic (Kleine Anfrage)
- authored ← Clara Bünger
- authored ← Fraktion DIE LINKE
- authored ← Lea Reisner
- part_of_vorgang → Vergabe humanitärer Visa an russische Staatsangehörige (Kleine Anfrage)