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Schriftliche Frage 49 von Katrin Fey (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung – angesichts des Aspekts, dass nach der Machtübernahme der Taliban von Deutschland zunächst aktiv lokale Mi…

dip / schriftliche_frage 13.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 49 von Katrin Fey (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung – angesichts des Aspekts, dass nach der Machtübernahme der Taliban von Deutschland zunächst aktiv lokale Mi… Frage 49 (Katrin Fey, Die Linke): Wie bewertet die Bundesregierung – angesichts des Aspekts, dass nach der Machtübernahme der Taliban von Deutschland zunächst aktiv lokale Mitarbeitende, die Rechte der Frauen und andere Schutzmaßnahmen unterstützt wurden, aber die Bundesregierung mit der Akkreditierung politischer Vertreter der Taliban als Konsularbeamte in den politischen Vertretungen Afghanistans in Berlin und Bonn nun nach meiner Auffassung eine neutrale Haltung verfolgt – diese Neutralität angesichts der aktuellen humanitären und gesellschaftlichen Lage in Afghanistan, insbesondere für Frauen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 9. Februar 2026: Bezüglich der diplomatischen und konsularischen Beziehungen zu Afghanistan wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 17, 26 und 26b der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2873 verwiesen. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für den Schutz der Menschenrechte in Afghanistan ein und leistet humanitäre Hilfe für die Bevölkerung. Diese wird ausschließlich regierungsfern durch VN- Organisationen und Nichtregierungsorganisationen zur Verfügung gestellt und nur dort, wo Frauen weiterhin arbeiten und Frauen und Kinder erreicht werden können. 2025 hat das Auswärtige Amt insgesamt 39 Mio. Euro an humanitärer Hilfe für die betroffene Bevölkerung geleistet.

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