Verhandlungen der Bundesregierung mit Vertretern der Taliban
Text
Verhandlungen der Bundesregierung mit Vertretern der Taliban
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2390
21. Wahlperiode 23.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Agnes
Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja
Lemke, Bodo Ramelow, Lea Reisner, David Schliesing, Aaron Valent, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Verhandlungen der Bundesregierung mit Vertretern der Taliban
Medienberichten zufolge steht die Bundesregierung kurz vor dem Abschluss
einer Vereinbarung mit den Taliban. Diese soll regelmäßige Abschiebungen
von Menschen ermöglichen, die in Deutschland strafrechtlich verurteilt
wurden. Hierzu führten Vertreter des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Anfang Oktober 2025 Gespräche mit Vertretern der Taliban in der afghanischen
Hauptstadt Kabul. Das BMI wurde bei diesen Verhandlungen durch zwei
Beamte aus der für die Bundespolizei zuständigen Abteilung vertreten. Zuvor
hatten Anfang September 2025 bereits Gespräche zwischen Vertretern des BMI
und Taliban-Vertretern in Doha stattgefunden, bei denen eine „grundlegende
Einigung“ erzielt worden sei. Die Taliban unterhalten in der katarischen
Hauptstadt ein Verbindungsbüro, mit dem die Bundesregierung regelmäßig in
Kontakt steht (www.spiegel.de/politik/deutschland/afghanistan-mitarbeiter-des-inne
nministeriums-von-alexander-dobrindt-fuehren-gespraeche-mit-taliban-in-kabu
l-a-5c315a57-893f-4669-811e-b9c994e67f26). Das BMI geht davon aus, dass
noch in diesem Jahr weitere Abschiebungen nach Afghanistan stattfinden
können. Bei den Gesprächen Anfang Oktober 2025 sei es vor allem um „technische
Details“ gegangen, etwa um die Begleitung der Flüge durch die Bundespolizei
und die Übergabe der abgeschobenen Personen an Vertreter der Taliban. Auch
seien Abschiebungen mit Linienflügen mit Zwischenlandung in einem
Drittstaat besprochen worden. Nach Informationen des Magazins „Der Spiegel“
sollen die Taliban der Bundesregierung ferner zugesichert haben, dass die
Rückkehrenden in Afghanistan keine Strafverfolgung oder gar die Todesstrafe
fürchten müssten (ebd. sowie www.tagesschau.de/ausland/asien/bundesregierung-tal
iban-100.html).
Trotz der regelmäßigen Gespräche mit Vertretern der Taliban vertritt die
Bundesregierung die Position, dass es sich lediglich um „technische Kontakte“ und
nicht um diplomatische Beziehungen handele. Die Bundesregierung erkenne
die „De-facto-Regierung der Taliban“ weiterhin nicht als legitime Regierung
an. Nichtsdestotrotz hat das Auswärtige Amt zwei von den Taliban entsandte
Vertreter als Konsularbeamte akkreditiert, die an den Konsulaten in Berlin und
Bonn tätig werden sollen. In Presseberichten wurde dies als Gegenleistung für
die Sammelabschiebung nach Afghanistan Mitte Juli 2025 gewertet. Das
bisherige Personal des afghanischen Generalkonsulats in Bonn, das noch von der
vorherigen Regierung Afghanistans eingesetzt worden war, erklärte aus Protest
gegen diesen Schritt geschlossen seinen Rücktritt (https://taz.de/Abschiebunge
n-nach-Afghanistan/!6117071/). Sämtliche Unterlagen des Generalkonsulats
sollten nach eigenen Angaben dem Auswärtigen Amt übergeben werden, um
sie vor dem Zugriff der Taliban zu schützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind Medienberichte zutreffend, wonach zwei Vertreter des BMI aus der
für die Bundespolizei zuständigen Abteilung an den Gesprächen mit den
Taliban in Afghanistan beteiligt waren, und wenn nein, wie verhält es sich
stattdessen?
2. Waren weitere Vertreter der Bundesregierung oder anderes Personal bei
den Gesprächen in Kabul dabei, und wenn ja, welche?
3. Worüber wurde konkret verhandelt, und welche Ergebnisse wurden dabei
erzielt?
a) Wurde insbesondere „nur“ über Abschiebungen von sogenannten
Straftätern und Gefährdern gesprochen oder auch über Abschiebungen
nicht straffällig gewordener Personen?
b) Was genau versteht die Bundesregierung unter „Straftätern“ oder
„Gefährdern“ in diesem Zusammenhang (bitte ausführen, ob z. B. jede
rechtskräftige Verurteilung ausreichend sein soll oder eine bestimmte
Schwere der Straftat vorausgesetzt wird)?
4. Hat das BMI geprüft, ob unter seinen Gesprächspartnern international mit
Haftbefehl gesuchte Personen waren, und wenn ja, welche waren dies?
a) Gab es vorab interne Vorgaben für den Umgang mit solchen Personen,
wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
5. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung eines Taliban-Sprechers, dass
die Gespräche in „angenehmer Atmosphäre“ stattfanden und gut und
positiv verlaufen seien (www.tagesschau.de/ausland/asien/bundesregierung-tal
iban-100.html; bitte erläutern)?
6. Hat es eine Zusicherung der Taliban gegeben, dass abgeschobenen
Personen in Afghanistan keine Strafverfolgung drohe, wenn ja, ist diese
Zusicherung nach Auffassung der Bundesregierung verlässlich, wenn ja,
worauf stützt sie diese Einschätzung, und wenn es keine solche Zusicherung
gegeben hat, hat sich die Bundesregierung um eine entsprechende
Zusicherung bemüht?
7. Wird den Taliban vor einer Abschiebung bekannt gegeben, wegen welcher
Straftaten Betroffene verurteilt wurden?
a) Welche Daten zu den abzuschiebenden Personen genau erhalten die
Taliban vor oder im Verlauf einer Abschiebung?
8. Wie genau wird nach Kenntnis der Bundesregierung die biometrische
Erfassung und Überwachung von abgeschobenen Straftätern durch die
Taliban in der Praxis verlaufen (www.tagesschau.de/ausland/asien/bundesregi
erung-taliban-100.html; bitte erläutern)?
a) Wenn sie hierzu keine Kenntnis hat, hat sie versucht, sich solche
Informationen in den Gesprächen mit Taliban-Vertretern zu beschaffen?
9. Haben die Vertreter des BMI mit den Taliban besprochen, wie genau in
Afghanistan mit abgeschobenen Straftätern umgegangen werden wird
(und wenn nein, warum nicht)?
a) Was bedeutet es nach Auffassung der Bundesregierung, wenn mit
diesen „nach den Regeln der Scharia“ umgegangen werden soll, wie ein
Taliban-Sprecher erklärte?
10. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass abgeschobene Straftäter in
Afghanistan erneut nach den Regeln der Scharia bestraft oder
unmenschlich behandelt werden, worauf stützt sie ihre Auffassung hierzu, und was
ist hierzu mit den Taliban ggf. besprochen oder vereinbart worden (bitte
im Detail darlegen)?
11. Was ist der Bundesregierung über den Verbleib der Personen bekannt, die
Ende August 2024 bzw. im Juli 2025 aus Deutschland nach Afghanistan
abgeschoben wurden?
a) Wenn die Bundesregierung hierzu keine Kenntnisse hat, hat sie sich
darum bemüht, solche Informationen zu beschaffen, und wenn nein,
warum nicht?
12. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die 2024 bzw. 2025 aus Deutschland
nach Afghanistan abgeschobenen Personen biometrisch erfasst und
überwacht werden (bitte erläutern)?
13. Welche näheren Angaben kann die Bundesregierung zu Planungen
bezüglich eines „Wiedereingliederungsprogramms“ machen, das sie nach einem
Bericht des „Spiegels“ (www.spiegel.de/politik/deutschland/
afghanistanmitarbeiter-des-innenministeriums-von-alexander-dobrindt-fuehren-gespr
aeche-mit-taliban-in-kabul-a-5c315a57-893f-4669-811e-b9c994e67f26)
aufsetzen möchte, um die Integration abgeschobener Personen in
Afghanistan zu unterstützen?
14. Ist die Bundesregierung bereits in Gesprächen mit Drittstaaten, um
Abschiebungen mit Linienflügen nach Afghanistan mit Umstieg in diesen
Staaten zu ermöglichen?
a) Wenn ja, mit welchen Staaten, und was ist der Stand der Gespräche?
b) Wenn nein, gibt es dazu schon Planungen, und mit welchen
Drittstaaten?
15. Welche weiteren Staaten außer der Bundesrepublik Deutschland innerhalb
und außerhalb der EU haben nach Kenntnis der Bundesregierung von den
Taliban entsandte Vertreter akkreditiert, und welche haben diese auch für
konsularische Tätigkeiten akzeptiert?
16. Ist der Bundesregierung bekannt, dass das bisherige Personal des
afghanischen Generalkonsulats in Bonn aus Protest gegen die Akkreditierung
der von den Taliban entsandten Konsularbeamten geschlossen seinen
Rücktritt erklärte, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus?
17. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass den Taliban sensible Daten
über in Deutschland lebende Afghaninnen und Afghanen und bzw. oder
ihre Angehörigen in Afghanistan in die Hände fallen, wenn sie die
Konsulate in Berlin und Bonn übernehmen, wie dies die bisherigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Generalkonsulats in Bonn in einer Erklärung
äußerten (www.afghanconsulatebonn.de/public_docs/Press-Release-Germ
an.pdf; bitte begründen), wenn ja, welche Schritte unternimmt die
Bundesregierung, um diese Daten bzw. die Personen zu schützen, und wenn
nein, warum nicht?
18. Sind dem Auswärtigen Amt durch das Bonner Generalkonsulat
Unterlagen übergeben worden, wenn ja, wie geht das Auswärtige Amt mit den
ihm vom Bonner Generalkonsulat übergebenen Unterlagen,
Vermögenswerten, Ausrüstungen und Fahrzeugen um, wird sie diese Unterlagen,
Gegenstände usw. insbesondere dem Taliban-Regime zur Verfügung stellen,
wenn ja, welche und unter welchen Bedingungen, und wenn nein, was
wird hiermit geschehen?
19. Wenn Frage 18 bejaht wird, sind unter den vom Generalkonsulat in Bonn
dem Auswärtigen Amt übergebenen Unterlagen z. B. auch Reisepässe
afghanischer Staatsangehöriger, die etwa zur Verlängerung abgegeben
wurden, und wenn ja, was geschieht mit diesen Unterlagen?
20. Welche Auswirkungen hat es auf die aufenthaltsrechtliche Frage, ob es
afghanischen Staatsangehörigen, insbesondere anerkannt
Schutzberechtigten, zuzumuten ist, zur Beantragung oder Verlängerung eines Reisepasses
oder wegen anderer konsularischer Dienste in der afghanischen Botschaft
bzw. in einem afghanischen Konsulat vorzusprechen, wenn Vertreter der
Taliban diese konsularischen Dienste beaufsichtigen bzw. organisieren
und damit Zugang zu entsprechenden Daten erhalten (bitte ausführen)?
21. Hat das BMI den Bundesländern zu dieser Frage bereits Hinweise,
Informationen oder Handlungsempfehlungen übermittelt, wenn ja, welche
(bitte mit Datum ausführen), und wenn nein, sind solche Hinweise
geplant?
22. Hält es die Bundesregierung insbesondere für Menschen, die vor dem
Taliban-Regime nach Deutschland geflohen sind und hier einen
Schutzstatus erhalten haben, für zumutbar, bei einer Botschaft bzw. in einem
Konsulat vorzusprechen, die bzw. das von Vertretern der Taliban verwaltet
wird (bitte begründen)?
23. Inwieweit sieht die Bundesregierung ein Problem darin, dass das Taliban-
Regime durch konsularische Dienste in Deutschland versuchen könnte,
Einnahmen zu erzielen (bitte begründen), und ist es nach Auffassung der
Bundesregierung legitim und rechtens, wenn afghanische Geflüchtete sich
mit dieser Begründung weigern, in einer afghanischen Botschaft oder in
einem Konsulat vorzusprechen und insbesondere dort kostenpflichtige
konsularische Dienste in Anspruch zu nehmen?
24. Was ist der Bundesregierung zu den aktuellen Kosten gängiger
konsularischer Dienste in afghanischen Vertretungen bekannt (Passbeantragung und
Passverlängerung usw.)?
25. Ist der Bundesregierung bekannt, ob geplant ist, auf dem Grundstück der
afghanischen Botschaft in Berlin-Grunewald die Flagge des „Islamischen
Emirats Afghanistan“ zu hissen (www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/10/be
rlin-grunewald-botschaft-afghanistan-taliban-flagge.html), wie wird sie
hierauf reagieren, und wird sie insbesondere entsprechend aktive
Botschaftspersonen zu „Personae non gratae“ erklären und die diplomatischen
Beziehungen abbrechen, wie es der Völkerrechtler Prof. Dr. Markus
Kotzur von der Universität Hamburg als mögliche Reaktion benannt hat, oder
ist seine Einschätzung zutreffend, dass das „sicher politisch nicht
gewünscht“ ist, mutmaßlich, weil dies den geplanten Abschiebungen
entgegenstehen könnte (ebd.)?
26. Bleibt die Bundesregierung bei der Einschätzung, dass sie lediglich
technische Kontakte zu den Taliban unterhält (bitte begründen)?
a) Was erwidert sie auf den Eindruck der Fragestellenden, dass sie längst
auf dem Weg ist, die Taliban als legitime afghanische Regierung
anzuerkennen?
b) Von welchen Kriterien macht sie diesen Schritt ggf. abhängig?
27. Wie hat sich die politische, ökonomische und humanitäre Lage in
Afghanistan nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung seit der
Machtübernahme der Taliban im August 2021 entwickelt (bitte
differenziert antworten und z. B. auch auf Unterschiede zwischen Städten und
ländlichen Regionen eingehen)?
28. Wie viele politische Gefangene gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in Afghanistan?
29. Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der
Machtübernahme der Taliban in Afghanistan hingerichtet?
30. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Folter in Afghanistan, und wenn
ja, welche?
31. Wie genau sehen die Bemühungen der Bundesregierung um
Menschenrechte, die Rechte von Frauen und Kindern und die Stärkung der
Zivilgesellschaft konkret aus (www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/af
ghanistan-node/bilateral-204680)?
a) Wurden in diesen Bereichen nach Kenntnis und Einschätzung der
Bundesregierung in den letzten Jahren Erfolge erzielt, und wenn ja,
welche?
32. Sind Berichte zutreffend, wonach es bei den Gesprächen Anfang Oktober
2025 in Kabul nicht nur um Abschiebungen ging, sondern auch um das
Thema „Drogenproblematik“ (www.tagesschau.de/ausland/asien/bundesre
gierung-taliban-100.html), und wenn ja, was genau wurde besprochen
bzw. vereinbart?
Berlin, den 16. Oktober 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Aaron Valent (Kleine Anfrage)
- asked ← Agnes Conrad (Kleine Anfrage)
- asked ← Anne-Mieke Bremer (Kleine Anfrage)
- asked ← Bodo Ramelow (Kleine Anfrage)
- asked ← Christin Willnat (Kleine Anfrage)
- asked ← Clara Bünger (Kleine Anfrage)
- asked ← David Schliesing (Kleine Anfrage)
- asked ← Donata Vogtschmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Doris Achelwilm (Kleine Anfrage)
- asked ← Ferat Koçak (Kleine Anfrage)
- asked ← Gregor Gysi (Kleine Anfrage)
- asked ← Jan Krampe (Kleine Anfrage)
- asked ← Katrin Fey (Kleine Anfrage)
- asked ← Lea Reisner (Kleine Anfrage)
- asked ← Luke Hoß (Kleine Anfrage)
- asked ← Sonja Lemke (Kleine Anfrage)
- authored ← Clara Bünger
- authored ← Doris Achelwilm
- authored ← Fraktion DIE LINKE
- part_of_vorgang → Verhandlungen der Bundesregierung mit Vertretern der Taliban (Kleine Anfrage)